Bundestag genehmigt Milliarden-Neubaustrecken: Was Anwohner jetzt rechtlich wissen müssen

ICE-3 Hochgeschwindigkeitszug der Deutschen Bahn auf Neubaustrecke

Photo : Hugh Llewelyn / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 22. Mai 2026

Bundestag genehmigt Milliarden-Neubaustrecken: Was Anwohner jetzt rechtlich wissen müssen

Der Bundestag hat im Mai 2026 den Weg für drei große Schienenbauprojekte in Deutschland freigemacht. Es handelt sich um die Neubaustrecke Augsburg–Ulm, die Strecke Dresden–tschechische Grenze sowie den Ausbau der Marschbahn in Schleswig-Holstein. Die Gesamtkosten übersteigen 14 Milliarden Euro. Was bedeutet das für Menschen, die in der Nähe dieser Trassen wohnen?

Was der Bundestag beschlossen hat

Der Bundestag stimmte für die weitere Planungsfreigabe der drei Projekte. Die wichtigsten Eckdaten laut InfraGO:

Die Neubaustrecke Augsburg–Ulm soll die Fahrzeit von derzeit mehr als 40 Minuten auf 26 Minuten verkürzen. Züge werden künftig mit bis zu 300 km/h fahren. Die Kosten werden auf mindestens 8,2 Milliarden Euro geschätzt. Baubeginn ist nach aktuellem Stand erst nach 2030 geplant.

Die Neubaustrecke Dresden–tschechische Grenze schlägt mit rund 5,6 Milliarden Euro zu Buche. Baubeginn: Dezember 2032. Inbetriebnahme: voraussichtlich Ende 2044. Diese Strecke ist Teil des europäischen Schienenkorridors zwischen Deutschland und Tschechien.

Die Marschbahn (Niebüll–Westerland) in Schleswig-Holstein erhält eine Aufrüstung von 100 auf 140 km/h. Kosten: mindestens 426 Millionen Euro. Baubeginn: Sommer 2032.

Diese Genehmigungen markieren den Beginn der Entwurfs- und Genehmigungsplanung – bis zur Schaufel vergehen oft noch viele Jahre.

Welche Rechte haben Anwohner?

Wer in der Nähe einer geplanten Neubaustrecke wohnt, hat konkrete Ansprüche. Das deutsche Planfeststellungsrecht gibt Betroffenen das Recht, Einwendungen gegen die Planung zu erheben. Diese müssen innerhalb der gesetzlichen Auslegungsfrist eingereicht werden. Wer diese Frist verpasst, verliert in der Regel das Recht, später vor Gericht zu klagen.

Lärmschutz ist gesetzlich geregelt. Gemäß der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) müssen Eisenbahnstrecken aktive Lärmschutzmaßnahmen bereitstellen, wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden. Für Wohngebiete liegt der Grenzwert tagsüber bei 59 dB(A), nachts bei 49 dB(A). Werden diese Werte überschritten, hat InfraGO die Pflicht, Lärmschutzwände oder -wälle zu errichten – oder Schallschutzfenster auf Kosten des Vorhabenträgers einzubauen.

Wertminderung von Grundstücken ist entschädigungsfähig. Wenn Ihr Grundstück durch Lärm, Erschütterungen oder veränderte Zugänglichkeit nachweislich an Wert verliert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass erhebliche Wertminderungen kompensationspflichtig sind.

Für vorübergehende Beeinträchtigungen während der Bauphase gelten gesonderte Regelungen. Lärm, Erschütterungen und Staub durch Bauarbeiten müssen zumutbar sein. Was als zumutbar gilt, ist im Einzelfall strittig – und genau das ist häufig der Punkt, an dem rechtliche Beratung entscheidend wird.

Typische Fallstricke, die Anwohner unterschätzen

Viele Betroffene wissen nicht, dass die gesetzlichen Fristen für Einwendungen oft nur wenige Wochen betragen. In dieser Zeit müssen Sie:

  • Die Planungsunterlagen sichten (die meist Hunderte von Seiten umfassen)
  • Fachgutachten zu Lärm, Erschütterungen und Bodenbeschaffenheit prüfen
  • Konkrete, begründete Einwendungen formulieren

Wer ohne anwaltliche Unterstützung agiert, riskiert, wesentliche Einwendungsrechte zu verlieren. Ein Anwalt für Verwaltungsrecht oder Bau- und Planungsrecht kann prüfen, ob Ihre Einwendungen fristgerecht und inhaltlich vollständig sind.

Ein weiterer Fallstrick: Viele Anwohner glauben, dass der Lärmschutz automatisch gewährt wird. Das stimmt nicht immer. Er muss aktiv beantragt und die Überschreitung der Grenzwerte nachgewiesen werden. Schallgutachten im Planfeststellungsverfahren haben manchmal methodische Schwächen – ein unabhängiger Sachverständiger kann das aufdecken.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Am besten so früh wie möglich – idealerweise sobald ein Planfeststellungsverfahren öffentlich bekannt gegeben wird. Die frühzeitige Einbindung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht gibt Ihnen folgende Möglichkeiten:

Erstens können Sie fundierte Einwendungen im Auslegungsverfahren einreichen. Zweitens können Sie an Erörterungsterminen teilnehmen und Ihre Position professionell vertreten. Drittens können Sie bei Bedarf Klage vor dem zuständigen Oberverwaltungsgericht erheben, um den Planfeststellungsbeschluss anzufechten.

Grundstücksbewertung: Handeln Sie bevor die Preise fallen

Wer in der Nähe einer Neubaustrecke wohnt oder eine Immobilie besitzt, sollte jetzt eine unabhängige Verkehrswertschätzung einholen. Warum? Weil der Vergleichswert vor Baubeginn als Referenz für spätere Entschädigungsansprüche herangezogen wird. Ohne diese Dokumentation haben Sie in einem späteren Verfahren schlechtere Karten.

Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung (Gutachter gemäß §194 BauGB) kann den aktuellen Marktwert Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie gutachterlich festhalten. Dieser Wert dient dann als Beweismittel, falls Sie später eine Wertminderungsentschädigung beantragen.

Zu beachten: Nicht jede Wertminderung ist automatisch entschädigungsfähig. Es muss eine unzumutbare Beeinträchtigung vorliegen, die über das allgemein Zumutbare hinausgeht. Die Gerichte legen hier strenge Maßstäbe an – weshalb eine anwaltliche Begleitung von Anfang an sinnvoll ist.

Lärmschutz beantragen: So gehen Sie konkret vor

Wenn Ihre Immobilie voraussichtlich die Grenzwerte der 16. BImSchV überschreiten wird, sollten Sie im Planfeststellungsverfahren aktiv Lärmschutzmaßnahmen beantragen. Das geht so:

  1. Schauen Sie in die ausgelegten Pläne: Prüfen Sie die Lärmgutachten und kontrollieren Sie, ob Ihr Grundstück in der Lärmkartierung korrekt erfasst wurde.
  2. Beauftragen Sie ggf. ein Gegengutachten: Schallgutachten im Planfeststellungsverfahren enthalten manchmal methodische Fehler oder berücksichtigen nicht alle relevanten Emissionsquellen.
  3. Formulieren Sie konkrete Einwendungen: Beziehen Sie sich auf die spezifischen Grenzwertüberschreitungen an Ihrem Grundstück.
  4. Verlangen Sie aktive Lärmschutzmaßnahmen: Lärmschutzwände und -wälle sind wirksamer als passive Maßnahmen wie Schallschutzfenster, schützen aber nur den Außenbereich.

Die Behörde muss Ihre Einwendungen prüfen und in der Entscheidung berücksichtigen. Das bedeutet nicht automatisch, dass Ihre Forderungen erfüllt werden – aber ohne Einwendung können Sie Ihren Anspruch nicht durchsetzen.

Informationen zu Ihren Grundrechten im Planfeststellungsverfahren finden Sie auch in unserem Bericht über Anwohnerrechte bei Autobahnbaustellen in Deutschland.

Was ExpertZoom für Sie tun kann

Auf ExpertZoom finden Sie Rechtsanwälte, die sich auf Planungs- und Baurecht spezialisiert haben. Sie können schnell und unkompliziert einen Erstberatungstermin buchen – online oder vor Ort – und erfahren, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sind.

Die genehmigten Neubaustrecken sind ein Gewinn für die Infrastruktur Deutschlands. Für die betroffenen Anwohner beginnt jetzt eine Phase, in der frühzeitiges Handeln entscheidend ist. Wer seine Rechte kennt und rechtzeitig wahrnimmt, hat gute Chancen, seinen Interessen Gehör zu verschaffen – sei es beim Lärmschutz, bei Entschädigungen oder bei der Grundstücksbewertung.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall sollten Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt aufsuchen.

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