Im Mai 2026 sind laut Autobahn GmbH des Bundes über 750 Autobahn-Baustellen aktiv — 7,6 Prozent des gesamten deutschen Streckennetzes sind von Sperrungen betroffen. Besonders belastet: die A6 mit 112 aktiven Baumaßnahmen, die A9 mit 98 und die A66 mit 38. Zum Pfingstwochenende (22.–25. Mai) warnt der ADAC vor flächendeckenden Rekordstaus auf fast allen großen Fernstraßen.
Hinter dem Bau-Chaos steckt ein politisches Signal: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder hat im Frühjahr 2026 Baufreigaben für 23 neue Fernstraßenprojekte erteilt — darunter sieben Autobahnvorhaben mit einem Gesamtvolumen von rund 3,6 Milliarden Euro. Doch was bedeutet dieser Ausbau für Menschen, deren Grundstücke betroffen sind, die nachts keinen Schlaf finden oder täglich mit langen Staus zur Arbeit kämpfen?
23 neue Projekte, Milliarden aus dem Sondervermögen
Die Bundesregierung setzt 2026 massiv auf Straßenausbau. Neben den sieben neuen Autobahnprojekten werden 16 Bundesstraßenvorhaben mit weiteren 710 Millionen Euro gefördert. Das Geld stammt zu großen Teilen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, das im Zuge der Haushaltsdebatte um drei Milliarden Euro aufgestockt wurde. Die Maßnahmen erstrecken sich auf zwölf Bundesländer und laufen bis 2029.
Konkrete Großsperrungen im Mai 2026: Die A7 in Hamburg (Stellingen bis Heimfeld, Richtung Süd) war Mitte Mai für 37 Stunden komplett gesperrt. Die A40 im Ruhrgebiet zwischen Duisburg-Kaiserberg und Kreuz Duisburg stand fünf Tage lang still. Die A67 in Hessen war zwischen Lorsch und der Raststätte Lorsch tagelang für den Verkehr in Richtung Mannheim gesperrt. Für das Pfingstwochenende empfiehlt der ADAC, entweder deutlich vor 14 Uhr am Freitag zu fahren oder Samstag zwischen 9 und 14 Uhr komplett zu pausieren.
Enteignung: Wenn die Autobahn durch Ihr Grundstück führt
Wer in der Nähe einer geplanten Autobahntrasse wohnt oder dessen Grundstück für den Bau benötigt wird, kann von einem Enteignungsverfahren betroffen sein. Rechtsgrundlage ist § 19 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG). Bundesweit liefen zuletzt mehr als 127 formelle Enteignungsverfahren für Autobahn- und Bundesstraßenprojekte — mit den größten Fallzahlen in Sachsen (26), Sachsen-Anhalt (24) sowie Bayern und Brandenburg (je 15).
Das Verfahren läuft in der Regel so ab: Der Vorhabensträger — meist die DEGES oder eine Landesstraßenbaugesellschaft — versucht zunächst eine freiwillige Einigung über den Grunderwerb. Kommt keine Einigung zustande, leitet die zuständige Behörde das förmliche Enteignungsverfahren ein. Betroffene haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts des Grundstücks. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Streitigkeiten: Ist der angebotene Kaufpreis marktgerecht? Welche Folgeschäden, etwa für ein benachbartes Gewerbeobjekt, werden berücksichtigt?
Ein Anwalt für Verwaltungs- oder Baurecht kann in diesen Fällen den Unterschied machen. Er prüft, ob das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde, ob Einwendungen fristgerecht erhoben werden können und ob die angebotene Entschädigung dem tatsächlichen Schaden entspricht. Wichtig: Die Einwendungsfrist beträgt in der Regel nur einen Monat ab Auslegung der Planfeststellungsunterlagen. Wer zu spät reagiert, verliert häufig das Recht, später vor Gericht zu klagen.
Lärmschutz: Was Anwohner gesetzlich verlangen können
Wer direkt an einer Bundesautobahn wohnt, leidet unter Baulärm, Erschütterungen und Staubbelastung. Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) verpflichtet den Baulastträger dazu, bei wesentlichen Änderungen eines Verkehrswegs aktiven oder passiven Lärmschutz sicherzustellen. Laut Umweltbundesamt gelten für reine Wohngebiete tagsüber Grenzwerte von 59 dB(A) und nachts von 49 dB(A).
Doch der Teufel steckt im Detail: Nicht jede Baustellentätigkeit gilt als „wesentliche Änderung" im Sinne des Gesetzes. Kurzfristige Vollsperrungen oder Umleitungsmaßnahmen lösen keinen gesetzlichen Lärmschutzanspruch aus. Anwohner, die dauerhaft erhöhten Lärm durch Ausbaumaßnahmen befürchten, sollten daher frühzeitig prüfen lassen, ob ihnen Lärmschutzfenster, Erdwälle oder Schallschutzwände zustehen. Wer Schäden am Gebäude durch Erschütterungen geltend macht, benötigt ein technisches Gutachten sowie rechtliche Unterstützung für das Schadensersatzverfahren.
Das Wegerisiko: Pendler tragen den Stau selbst
Für Millionen von Berufspendlern ist die aktuelle Baustellen-Saison eine besondere Belastung. Doch wer rechtlich für die Konsequenzen von Stau und Verspätungen haftet, ist klar geregelt: Im deutschen Arbeitsrecht trägt der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko. Das Risiko, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, liegt grundsätzlich beim Mitarbeiter — nicht beim Arbeitgeber. Eine Ausnahme gilt nur bei absolut unvorhersehbaren Ereignissen.
Geplante Großsperrungen wie die Pfingst-Vollsperrungen 2026 gelten hingegen als vorhersehbar und planbar. Wer trotz Kenntnis der Sperrung zu spät kommt, kann mit Lohnabzug oder im Wiederholungsfall mit einer Abmahnung rechnen. Abhilfe schafft hier die Homeoffice-Vereinbarung: Wer ein vertraglich gesichertes Recht auf mobiles Arbeiten hat, kann an Baustellen-Chaostagen darauf zurückgreifen.
Auch für Selbstständige und Handwerker, die Kundentermine nicht halten können, entstehen durch Streckensperrungen wirtschaftliche Schäden. Ein Anwalt für Arbeits- oder Vertragsrecht kann klären, ob und wie solche Schäden geltend gemacht werden können.
Mehr zu den Rechten von Pendlern bei Infrastruktursperrungen sowie zur Frage, wer bei Stau und Streckensperrung wirklich haftet, lesen Sie in unserem Beitrag zum Elbtunnel und Pendlerrechten. Aktuelle Informationen zu Anliegerrechten bei konkreten Baumaßnahmen finden Sie in unserem Bericht über Baustellen und Anwohnerrechte in NRW.
In diesen Fällen sollten Sie einen Anwalt einschalten
Die meisten Autobahnbaustellen treffen das eigene Leben nur in Form von Stau. In folgenden Situationen ist professionelle Rechtsberatung jedoch sinnvoll:
- Ihr Grundstück ist von einer geplanten Autobahntrasse oder einer Enteignung bedroht
- Lärmschutzauflagen werden trotz Ausbaumaßnahmen nicht eingehalten
- Erschütterungen durch Bauarbeiten haben Schäden an Ihrer Immobilie verursacht
- Sie erhalten einen Anhörungsbescheid im Planfeststellungsverfahren
Planfeststellungsunterlagen für neue Autobahnprojekte liegen beim zuständigen Regierungspräsidium oder Landesverwaltungsamt öffentlich aus. Die Einwendungsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Auslegung und ist kurz — wer sie versäumt, verliert das Recht zur späteren Klage. Spezialisierte Anwälte für Verwaltungs-, Bau- und Umweltrecht können Betroffene bei Einwendungen, Verhandlungen und Klageverfahren unterstützen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Lena Müller