Seit dem 2. September 2026 steht eine Frage, die viele deutsche Unternehmer noch nie gestellt haben, ganz oben auf der Agenda: Wenn Russland tatsächlich zuschlägt – was deckt meine Versicherung dann noch ab? Dmitry Medwedews explizite Drohung gegen deutsche Rüstungslieferanten hat eine versicherungsrechtliche Debatte entfacht, die längst überfällig war. Und die Antwort, die Fachanwälte für Versicherungsrecht geben, ist ernüchternd: Die meisten deutschen Unternehmensversicherungen zahlen in einem solchen Fall schlicht gar nichts.
Von Leipzig zum Telegram-Post: Die Eskalationskette im September 2026
Die Ereignisse überschlugen sich innerhalb weniger Wochen. Am 4. August 2026 wurde am Flughafen Leipzig/Halle eine mit Sprengstoff bestückte Drohne in unmittelbarer Nähe eines ukrainischen Frachtflugzeugs entdeckt. Das Sicherheitspersonal schlug rechtzeitig Alarm, der Flughafen musste vorübergehend gesperrt werden – ein Massenangriff mit unkalkulierbaren Folgen für Mensch und Infrastruktur blieb nur knapp aus. Der Flughafen Leipzig/Halle ist einer der wichtigsten Fracht- und Logistikstandorte in Europa, mit einem jährlichen Frachtaufkommen von rund 1,3 Millionen Tonnen.
Am 1. September 2026 zog die Bundesregierung die Konsequenz: Innenminister Alexander Dobrindt erklärte auf einer Pressekonferenz, dass Ermittlungsergebnisse, Muster und Geheimdienstinformationen eindeutig die russische Verantwortung für den Anschlagsversuch belegten. Deutschland schloss das Russische Haus in Berlin sowie das russische Generalkonsulat in Bonn – eine diplomatische Maßnahme mit erheblichem Signalcharakter gegenüber Moskau.
Einen Tag später, am 2. September, veröffentlichte Dmitry Medwedew – stellvertretender Vorsitzender des russischen Sicherheitsrats und früherer Staatspräsident Russlands von 2008 bis 2012 – einen Telegram-Post, der in der deutschen Wirtschaftspresse kaum Beachtung fand, dessen rechtliche Sprengkraft aber erheblich ist. Sinngemäß erklärte er, Deutschland verdiene „direkte Schläge" auf Fabriken, die Rüstungsgüter an die Ukraine liefern, „und möglicherweise auf mehrere andere Standorte in Berlin ebenfalls." Medwedew ergänzte, Berlin habe mit seiner Unterstützung für Kiew eine Grenze überschritten, die Konsequenzen habe.
Für Deutschlands Wirtschaft – insbesondere für die mehr als 1.400 direkt verteidigungsrelevanten Unternehmen und deren tausende Zulieferer – hat diese Drohungskette eine sehr konkrete Dimension: die der Versicherungsdeckung. Denn fast kein betroffenes Unternehmen hat je geprüft, ob seine Standard-Police diesen Fall überhaupt abdeckt.
Die Kriegsklausel: Der stille Ausschluss, den kaum jemand gelesen hat
Fast jede deutsche Sachversicherung – ob Gebäude-, Inhalts-, Betriebs- oder Maschinenversicherung – enthält eine sogenannte Kriegsklausel. Diese Klausel ist in Deutschland nicht nur branchenüblich, sondern auch Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AFB, AHB, ABN), die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufsichtsrechtlich anerkannt sind.
Die Standardformulierung lautet in der Praxis: „Nicht versichert sind Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, feindliche Handlungen ausländischer Mächte oder terroristische Handlungen staatlicher Akteure entstehen."
Die entscheidende Frage, die Versicherungsrechtler gerade intensiv diskutieren: Fällt ein von der Bundesregierung offiziell als russisch attribuierter Anschlag auf deutschem Boden unter „feindliche Handlung einer ausländischen Macht"? Die Antwort lautet in aller Regel: ja – sobald die staatliche Urheberschaft behördlich festgestellt ist. Genau das hat Deutschland im Fall Leipzig am 1. September 2026 getan. Damit ist ein juristisches Präzedenzgefüge entstanden: Zukünftige russische Anschläge auf deutschem Boden dürften versicherungsrechtlich als staatlich attribuierte feindliche Handlungen eingestuft werden.
Was viele Unternehmer nicht wissen: In diesem Fall greift auch keine Terrorklausel als Rettungsanker. Terrorklauseln in deutschen Policen decken ausdrücklich nur nichtstaatliche Akteure ab. Ein Angriff, der einem Staat zugeordnet wird, fällt grundsätzlich nicht darunter – unabhängig davon, ob er mit einer Drohne, einer Rakete oder durch Sabotage ausgeführt wird.
Die Lücke ist real und flächendeckend. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann prüfen, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist – und welche konkreten Alternativen es gibt. Political-Violence-Versicherungen für Unternehmen existieren am deutschen Markt, sind aber weder über Vergleichsportale erhältlich noch im Standardangebot der meisten Firmenversicherer enthalten.
Weiterführende Einschätzungen zur Rechtslage bei russischen Aktivitäten in Deutschland finden Sie auch in unserem Artikel zu den Sanktionsfolgen nach dem Wadephul-Lawrow-Treffen.
Wenn die Fabrik brennt und die Versicherung schweigt: Ein Rechenbeispiel aus Sachsen
Um die abstrakte Rechtslage greifbar zu machen, hier ein typisches und vollständig realistisches Szenario: Ein mittelständischer Maschinenbaubetrieb in Annaberg-Buchholz (Erzgebirge) produziert Präzisionsfrästeile, die an einen direkten Rheinmetall-Zulieferer in Zwickau geliefert werden. Das Unternehmen beschäftigt 48 Mitarbeiter, erzielt einen Jahresumsatz von 9,2 Millionen Euro und hat Gebäude sowie Maschinenpark mit einem Neuwert von 3,6 Millionen Euro versichert. Ergänzt wird dies durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung für zwölf Monate.
Szenario A – Ohne vorherige rechtliche Überprüfung: Ein staatlich attribuierter russischer Angriff beschädigt die Produktionshalle. Da die Bundesregierung Russland offiziell als Urheber identifiziert hat – wie im Fall Leipzig –, greift die Kriegsklausel vollständig. Der Standardversicherer verweigert die Zahlung. Gebäudeschaden: 3,6 Millionen Euro, ungedeckt. Der Betriebsunterbrechungsschaden beträgt nach Marktstatistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Schnitt das 1,7-Fache des Sachschadens – weitere 6,1 Millionen Euro, ebenfalls ohne Deckung. Gesamtschaden ohne Versicherungsschutz: bis zu 9,7 Millionen Euro.
Szenario B – Nach Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht: Der Anwalt prüft alle bestehenden Policen, identifiziert die Deckungslücke und empfiehlt den Abschluss einer Political-Violence-Versicherung. Marktübliche Jahresprämien für ein Unternehmen dieser Größe und Risikoexposition liegen bei 16.000 bis 26.000 Euro – und decken staatlich veranlasste Angriffe, gezielte Sabotageakte und bewaffnete Auseinandersetzungen auf deutschem Boden vollständig ab. Das entspricht 0,17 bis 0,28 Prozent des Jahresumsatzes.
Die Wenn-Dann-Logik: Wenn ein Angriff offiziell einem staatlichen Akteur zugeordnet wird – was nach dem Präzedenzfall Leipzig als behördliche Praxis etabliert ist –, dann leistet die Standardpolice nichts. Eine Political-Violence-Deckung, die vor dem Schadensfall abgeschlossen wurde, deckt den Schaden vollständig. Der Zeitpunkt der anwaltlichen Beratung entscheidet darüber, ob Ihr Unternehmen im Ernstfall 0 Euro oder volle Deckung erhält.
Was exponierte Unternehmen jetzt konkret prüfen sollten
Medwedews Drohungen sind keine neue Erscheinung – der frühere Präsident warnt den Westen seit Jahren mit eskalierender Rhetorik. Neu ist jedoch die Kombination: ein bewiesener staatlicher Anschlag auf deutschem Boden, die diplomatische Reaktion Berlins mit Konsulatsschließungen und die explizite Benennung von Zielkategorien durch einen Kreml-nahen Funktionär. Diese Trias ändert die Risikoeinschätzung für ganz konkrete Unternehmensgruppen erheblich.
Besonders exponiert sind nach Einschätzung von Versicherungsrechtlern: direkte Rüstungszulieferer und deren Subunternehmen in der gesamten Lieferkette, Logistikbetriebe an Flughafen Leipzig/Halle und anderen Frachtknotenpunkten, Unternehmen mit sichtbarer Nähe zu Bundeswehr-Standorten sowie Energie- und Telekommunikationsdienstleister in Ostdeutschland.
Die BaFin weist darauf hin, dass Unternehmen bei Fragen zu Kriegsklauseln und politischen Risikodeckungen professionelle Beratung in Anspruch nehmen sollten, da die rechtliche Auslegung stark von den Einzelvertragsbedingungen abhängt – pauschale Aussagen sind nicht möglich.
Vier konkrete Schritte sind jetzt sinnvoll:
Policencheck lassen: Alle bestehenden Versicherungsverträge auf den genauen Wortlaut der Kriegsklausel prüfen lassen. Die Formulierungen variieren erheblich zwischen Anbietern, und selbst geringfügige Unterschiede können im Schadensfall über Millionen Euro entscheiden.
Branchenexposition bewerten: Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann einschätzen, ob Ihre Lieferkette und Ihr Standort als potenzielle Ziele eingestuft werden könnten – basierend auf aktuellen Bundestags-Drucksachen zur hybriden Kriegsführung und dem BKA-Lagebild 2026.
Political-Violence-Optionen prüfen: Diese Versicherungsklasse ist am deutschen Markt bei Spezialversicherern verfügbar, aber nicht über Standardkanäle zugänglich. Ein spezialisierter Anwalt kennt die einschlägigen Anbieter und kann Konditionen für Ihre konkrete Risikolage einordnen.
Vertragsklauseln mit Partnern überprüfen: Force-Majeure-Klauseln in Liefer- und Werkverträgen sollten auf ihre Reichweite geprüft werden – decken sie auch staatlich veranlasste Angriffe ab, und wer trägt in diesem Fall das Ausfallrisiko gegenüber Kunden und Lieferanten?
Erste Signale aus der Branche deuten darauf hin, dass die Nachfrage nach Political-Violence-Deckungen in Sachsen und Thüringen seit dem Leipzig-Anschlag des Sommers 2026 spürbar gestiegen ist. Die Kapazitäten bei Spezialversicherern sind derzeit noch ausreichend – wer wartet, bis ein weiterer Vorfall die öffentliche Diskussion neu entfacht, riskiert deutliche Prämiensprünge oder vorübergehende Zeichnungsstopps.
Eine Erstkonsultation mit einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt schafft in wenigen Stunden Klarheit darüber, wo Ihr Unternehmen steht – und was Sie konkret tun können, bevor der Schadensfall eintritt.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Versicherungs- oder Vertragsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Charlotte Schneider