Millionen Deutsche tippen seit dem Start der Bundesliga-Saison 2026/27 täglich auf Plattformen wie Ligainsider ihre Prognosen ein – und geben dabei mehr Daten preis, als ihnen bewusst ist. Doch was genau sammeln diese Plattformen, welche Rechte haben Nutzer nach der DSGVO, und wann lohnt sich der Rat eines IT-Experten? Die Antworten sind überraschend konkret.
Die Nachricht: Ligainsider startet in die Bundesliga-Saison 2026/27
Zum Auftakt der neuen Spielzeit 2026/27 verzeichnet Ligainsider.de einen erneuten Ansturm auf seine Manager-Austauschbörse: Hunderttausende Nutzer tauschen sich auf der Plattform über Transfers für Kickbase und Comunio aus, registrieren Accounts, verbinden sich mit anderen Managern – und übergeben dabei neben E-Mail-Adresse und Profilbild auch Verhaltensdaten, Geräteinformationen und teils Standortdaten.
Das klingt zunächst harmlos. Doch laut einer aktuellen Analyse von Datenschutzexperten verstößt jede einzelne der untersuchten Glücksspiel- und Sportwetten-Apps gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch im breiteren App-Markt: Neun von zehn Anwendungen erheben nach Erkenntnissen von IT-Sicherheitsforschern personenbezogene Daten, ohne dass Nutzer wirksam eingewilligt hätten. Wer heute auf Ligainsider seinen Lieblingsklub verfolgt, ist Teil eines Datenökosystems, dessen Ausmaß die meisten Nutzer unterschätzen.
Was Bundesliga-Apps über Sie wissen
Dabei ist Ligainsider kein Einzelfall. Der deutsche Fantasy-Football-Markt wächst: Allein Kickbase vermeldete zur Saison 2025/26 über 2,5 Millionen aktive Nutzer, Comunio zählt seit Jahren zu den meistgenutzten Fußball-Apps Deutschlands. All diese Plattformen stehen vor demselben Widerspruch: Sie benötigen Nutzerdaten, um personalisierte Empfehlungen und Community-Funktionen anbieten zu können – doch die Grenzen zur datenschutzrechtlich problematischen Profilbildung sind fließend.
Plattformen wie Ligainsider erheben in der Regel mehrere Datenkategorien, die weit über die reine Kontoregistrierung hinausgehen:
- Technische Gerätedaten: Betriebssystem, App-Version, Geräte-ID, Bildschirmauflösung
- Verhaltensdaten: Welche Spieler Sie beobachten, welche Transfers Sie planen, wie lange und wie oft Sie die Plattform besuchen
- Kommunikationsdaten: Inhalte in Community-Foren, Chats und Kommentarsektionen
- Standortdaten: Bei aktivierter GPS-Funktion oder Netzwerkortung auch präziser Aufenthaltsort
Diese Informationen können zu detaillierten Nutzerprofilen zusammengeführt werden. In bestimmten Konstellationen werden sie an Dritte weitergegeben – etwa an Werbenetzwerke, Analyse-Dienstleister oder Datenbroker. Ob und in welchem Umfang das bei Ligainsider konkret geschieht, hängt von der jeweils gültigen Datenschutzerklärung ab.
Entscheidend für Nutzer: Die DSGVO räumt Ihnen klare Rechte ein. Nach Art. 15 DSGVO können Sie jederzeit eine vollständige, kostenlose Auskunft über alle gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Nach Art. 17 DSGVO haben Sie das Recht auf Löschung, nach Art. 20 DSGVO auf Datenübertragbarkeit in maschinenlesbarer Form. Und nach Art. 21 DSGVO können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Direktmarketing und Profiling aktiv widersprechen.
DSGVO-Verstöße: Die Zahlen sprechen Klartext
Die Datenschutzbehörden verschärfen ihren Kurs – und die Zahlen für 2026 belegen das eindrücklich. Allein im ersten Quartal 2026 verhängten europäische Aufsichtsbehörden DSGVO-Bußgelder in Höhe von insgesamt 68,18 Millionen Euro, was einem Durchschnitt von rund 757.600 Euro pro Tag entspricht. Im Juni 2026 verurteilte die irische Datenschutzbehörde TikTok zu einem Rekordbußgeld von 530 Millionen Euro wegen unzulässiger Datentransfers in die Volksrepublik China.
Für App-Betreiber gelten klare Schwellenwerte: Kleinere Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden, schwerwiegende Fälle mit bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Doch nicht nur die Anbieter riskieren Sanktionen – auch Nutzer sollten wissen, dass sie aktiv Beschwerde einlegen können, wenn ihre Datenschutzrechte verletzt werden.
Ein weiterer aktueller Hintergrund: Das Cookie-Reform-Projekt auf EU-Ebene, das aufwendige Cookie-Banner vereinfachen sollte, ist im Jahr 2026 gescheitert. Der EU-Rat strich die entsprechenden Pläne. Das bedeutet: Die bisherigen DSGVO-Anforderungen an Cookie-Einwilligungen bleiben vollumfänglich bestehen – inklusive der Pflicht zur granularen, klar verständlichen Einwilligung für jeden einzelnen Tracking-Zweck. Wer auf Ligainsider oder ähnlichen Plattformen auf „Alle akzeptieren" klickte, ohne die Optionen zu prüfen, hat möglicherweise mehr preisgegeben als nötig.
Laut aktuellen Auswertungen von IT-Sicherheitsforschern nutzen mindestens 40 Prozent aller Sport- und Fantasy-Apps sogenannte Dark Patterns: Das heißt, der „Ablehnen"-Button ist kleiner, schwächer kontrastiert oder tiefer im Menü versteckt als der Zustimmungsknopf. Solche Gestaltungen sind nach der DSGVO klar rechtswidrig und begründen sowohl ein Auskunfts- als auch ein aktives Beschwerderecht für betroffene Nutzer gegenüber den Datenschutzbehörden.
So sieht es konkret aus: Der Kickbase-Manager aus München
Stefan K., 37 Jahre, IT-Projektleiter aus München, nutzt Ligainsider seit drei Jahren für seine Kickbase-Liga mit acht Freunden. Beim aufmerksamen Lesen der Datenschutzerklärung entdeckt er, dass die Plattform Nutzungsdaten an zwei externe Analysedienste weitergibt – Google Analytics und einen weiteren Drittanbieter. In den App-Einstellungen findet er keine separate Einwilligungsoption dafür, und das Cookie-Banner beim ersten Login bot ihm nur „Alle akzeptieren" oder einen schwer auffindbaren Link zur Verwaltung an.
Was sind Stefans konkrete Optionen?
Wenn Stefan nie ausdrücklich in das Tracking durch externe Dienste eingewilligt hat und das Banner ein Dark Pattern war → dann kann er schriftlich Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen. Der Betreiber muss kostenlos und innerhalb von 30 Tagen antworten. Kommt keine Antwort, kann er Beschwerde bei der Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz einlegen.
Wenn die Weitergabe an Drittanbieter ohne rechtliche Grundlage erfolgte → dann hat Stefan Anspruch auf Löschung dieser Daten nach Art. 17 DSGVO und kann Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Europäische Gerichte haben in vergleichbaren Fällen bereits immaterielle Schäden zwischen 500 und 3.000 Euro zugesprochen.
Wenn Stefan feststellt, dass seine Ligainsider-Nutzungsdaten mit anderen Diensten verknüpft wurden – etwa über eine einheitliche Werbe-ID – → dann kann ein IT-Datenschutzberater die Datenspur technisch dokumentieren und eine formale Datenpannen-Meldung an die Aufsichtsbehörde vorbereiten, was die Chancen auf eine erfolgreiche Beschwerde erheblich erhöht.
Der Kostenrahmen für professionelle Unterstützung: Eine DSGVO-Erstberatung durch einen spezialisierten IT-Experten kostet in Deutschland zwischen 120 und 350 Euro pro Stunde. Eine vollständige Prüfung mit Auskunftsverlangen und Beschwerdervorbereitung liegt typischerweise bei 500 bis 1.500 Euro – verglichen mit dem potenziellen Schadensersatz im vier- bis fünfstelligen Bereich eine überschaubare Investition. Wer hingegen nichts unternimmt, riskiert, dass seine Daten jahrelang zweckentfremdet genutzt werden – ohne es zu wissen und ohne jemals eine Entschädigung zu erhalten.
Was Sie jetzt tun können
Wer Ligainsider, Kickbase, Comunio oder ähnliche Bundesliga-Plattformen nutzt, sollte vier konkrete Schritte prüfen:
1. Datenschutzerklärung aktiv lesen Stellen Sie fest, welche Drittanbieter Ihre Daten erhalten und ob Sie dafür wirksam eingewilligt haben. Vage Formulierungen wie „berechtigte Interessen" ohne konkreten Zweck sind ein deutliches Warnsignal. Achten Sie auf Weitergaben in Drittländer außerhalb der EU.
2. Cookie-Einstellungen nachträglich anpassen Die meisten Plattformen bieten im Datenschutz-Center oder in den App-Einstellungen eine Möglichkeit, bereits erteilte Einwilligungen zu widerrufen. Nutzen Sie dieses Recht aktiv – insbesondere für Analyse- und Marketing-Cookies.
3. Auskunftsverlangen stellen Sie haben das Recht, per E-Mail an den Datenschutzbeauftragten der Plattform eine vollständige Datenkopie anzufordern. Verwenden Sie dabei das Stichwort „Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO". Der Betreiber muss innerhalb von 30 Tagen kostenlos antworten.
4. Bei Unklarheiten IT-Experten konsultieren Ein auf Datenschutz spezialisierter IT-Berater kann beurteilen, ob Ihre Einwilligungen rechtswirksam waren, Datenpfade technisch nachvollziehen und Sie bei einer Beschwerde bei der Landesbehörde unterstützen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie beruflich sensitive Informationen über App-Konten verwalten oder wenn Ihre Nutzungsdaten mit anderen Diensten verknüpft wurden.
Weitere Informationen zur Datenpolitik von Sport-Apps und zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie auch in unserem Artikel über SPORT1 und kostenlose Sport-Apps – welche Daten Streaming-Dienste sammeln.
Offizielle Orientierung zu Ihren DSGVO-Rechten und aktuelle Behördenentscheidungen veröffentlicht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf ihrer Bürgerseite.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle IT- oder Rechtsberatung. Bei konkreten Datenschutzverletzungen empfehlen wir, einen qualifizierten IT-Datenschutzberater zu konsultieren.

Jens Fischer