Kathrin Menzingers Verlobung: Was Selbstständige und Künstler beim Heiraten absichern müssen
Profitänzerin Kathrin Menzinger aus der RTL-Show "Let's Dance" hat sich zu Beginn der 19. Staffel im Frühjahr 2026 mit ihrem Partner Maximilian Kumptner verlobt. Die Nachricht sorgte für große Freude bei Fans – und wirft gleichzeitig eine Frage auf, die viele Selbstständige und Kreativschaffende verdrängen: Was ändert sich beim Heiraten, wenn man als Künstlerin auf eigene Rechnung arbeitet?
Freiberuflich als Tänzerin: Kathrin Menzingers Arbeitssituation
Profitänzer bei "Let's Dance" arbeiten in der Regel als freie Mitarbeiter oder über eigene Unternehmen. Sie haben keine klassische Festanstellung mit Kündigungsschutz, Urlaubsgeld und gesetzlicher Krankenversicherung über den Arbeitgeber. Stattdessen trägt jede Tänzerin ihre Absicherung selbst – und das hat direkte Konsequenzen, wenn sich der Familienstand ändert.
Kathrin Menzinger ist zudem als Choreografin tätig und betreibt eigene Projekte außerhalb der RTL-Show. Für Künstlerinnen in dieser Situation stellen sich bei der Eheschließung konkrete Rechts- und Finanzfragen.
Gemeinsame Steuererklärung: Vorteil oder Falle?
Wer heiratet, hat in Deutschland die Wahl zwischen Einzelveranlagung und gemeinsamer Veranlagung (Ehegattensplitting). Das Splittingverfahren kann erhebliche Steuervorteile bringen – aber nicht für jedes Paar.
Das Ehegattensplitting rechnet sich vor allem dann, wenn die Einkommen der beiden Partner sehr unterschiedlich sind. Verdient ein Partner deutlich mehr als der andere, wird das höhere Einkommen durch das Splitting effektiv auf zwei Personen verteilt, was die Progression senkt.
Für Selbstständige wie Kathrin Menzinger gilt: Das Einkommen schwankt von Jahr zu Jahr, abhängig von Auftragslage, Fernsehpräsenz und Lizenzeinnahmen. Das macht die Steuerplanung komplex. Ein Steuerberater kann für jedes Steuerjahr individuell berechnen, ob gemeinsame oder getrennte Veranlagung günstiger ist – und sollte rechtzeitig vor der Hochzeit konsultiert werden.
Künstlersozialkasse: Was bei Heirat zu beachten ist
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für viele freischaffende Künstler die einzige Möglichkeit, günstig in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung abgesichert zu sein. Die KSK übernimmt dabei einen Teil der Beiträge – ähnlich wie ein Arbeitgeber bei Festangestellten.
Bei Heirat müssen KSK-Mitglieder nichts gesondert melden, solange sie weiter als Künstler tätig sind und ihre Einnahmen aus künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit weiterhin die Haupteinkommensquelle bleiben.
Kritisch wird es, wenn der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist und das eigene Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt. In diesem Fall könnte eine kostenlose Familienversicherung über den Ehepartner theoretisch attraktiv erscheinen – würde aber das Ende der KSK-Mitgliedschaft bedeuten. Für viele Künstlerinnen ist das ein erheblicher Nachteil, da die KSK-Förderung wegfällt.
Ehevertrag: Warum Selbstständige ihn brauchen
Viele Paare schließen keinen Ehevertrag, weil es sich „unromantisch" anfühlt. Für Selbstständige ist das jedoch ein erhebliches Risiko.
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft werden im Falle einer Scheidung die während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse zwischen beiden Partnern ausgeglichen. Das betrifft auch:
- Wert von Tantiemen, Lizenzrechten und Royalties, die während der Ehe erworben wurden
- Goodwill eines selbstständig aufgebauten Unternehmens oder Studios
- Immobilien oder Anlagenvermögen, das aus Einnahmen der künstlerischen Tätigkeit finanziert wurde
Ohne Ehevertrag kann im schlimmsten Fall die Hälfte des aufgebauten beruflichen Vermögens in einem Scheidungsfall auf den Ex-Partner übergehen. Ein Ehevertrag kann den Güterstand modifizieren – etwa zur Gütertrennung oder zu einem modifizierten Zugewinnausgleich – und so das berufliche Vermögen schützen, ohne auf den solidarischen Schutz einer Ehe zu verzichten.
Rentenversicherung für Künstlerinnen: Der häufig vergessene Punkt
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für Selbstständige nicht obligatorisch – außer über die KSK. Wer dort Mitglied ist, zahlt Beiträge in die Rentenkasse und erwirbt Rentenansprüche. Aber: Die KSK-Rente allein reicht für die meisten Künstlerinnen nicht aus, um im Alter gut versorgt zu sein.
Bei Heirat lohnt es sich, gemeinsam eine Rentenplanung durchzuführen: Welche Ansprüche hat jeder Partner? Gibt es Versorgungslücken? Sollte privat vorgesorgt werden – etwa über eine Rürup-Rente (steuerlich absetzbar für Selbstständige) oder eine kapitalgedeckte Altersvorsorge?
Ein Rentenberater oder Vermögensberater kann die individuelle Situation analysieren und einen Plan entwickeln, der sowohl die aktive Karrierephase als auch den Ruhestand absichert.
Wann eine Rechts- und Finanzberatung sinnvoll ist
Verlobung und Hochzeit sind emotionale Meilensteine – aber auch rechtliche. Selbstständige und Kreativschaffende sollten vor der Eheschließung folgende Fachleute konsultieren:
- Steuerberater: Günstigste Veranlagungsform, Optimierung des Einkommens-Mix, Planung von Sonderausgaben
- Rechtsanwalt (Familienrecht): Ehevertrag, Güterstand, Erbrecht
- Rentenberater oder Vermögensberater: Altersvorsorge, Absicherungslücken, gemeinsame Vermögensplanung
Das offizielle Merkblatt der Künstlersozialkasse zu Versicherungspflicht und Beitragshöhe finden Sie auf kuenstlersozialkasse.de. Dort lässt sich auch prüfen, ob die eigene Tätigkeit als Choreografin oder Performerin anerkannt wird.
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Namensrecht bei Heirat: Ein oft unterschätztes Thema für Künstler
Wer als Künstlerin unter einem bestimmten Namen bekannt ist und heiratet, steht vor einer zusätzlichen Entscheidung: Namensänderung oder nicht? Das betrifft nicht nur die persönliche Identität, sondern auch den beruflichen Ruf und bestehende Verträge.
In Deutschland können verheiratete Personen den Geburtsnamen als Bestandteil des Ehenamens behalten (sogenannter Doppelname) oder ihren Geburtsnamen vollständig weiterführen. Für Künstlerinnen wie Kathrin Menzinger, deren Name einen eigenen Markenwert hat, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt für Namens- und Markenrecht – bevor die Hochzeit vollzogen wird. Bestehende Verträge mit Produktionsfirmen, Sendern oder Sponsoren verweisen auf den bisherigen Namen und müssen gegebenenfalls angepasst werden.
