Karfreitag 2026: Welche Geschäfte dürfen öffnen und was sind Ihre Rechte als Arbeitnehmer?

Deutscher Rechtsanwalt prüft Feiertagsrecht am Karfreitag in seinem Frankfurter Büro
Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 2. April 2026

Karfreitag 2026 fällt auf den 3. April — und wie jedes Jahr stellen sich Millionen Deutsche die gleichen Fragen: Welche Geschäfte haben geöffnet? Darf ich arbeiten, wenn mein Chef mich bittet? Und welche Strafen drohen, wenn Betriebe die Feiertagsregeln ignorieren? Antworten, die jeder kennen sollte.

Karfreitag ist bundesweit ein gesetzlicher Feiertag

Zunächst das Wesentliche: Karfreitag ist in allen 16 Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Er gehört zu den neun bundesweit einheitlich geregelten Feiertagen — zusammen mit Neujahr, Ostermontag, dem 1. Mai und den Weihnachtsfeiertagen.

Darüber hinaus ist Karfreitag in Deutschland ein sogenannter "stiller Feiertag" — eine besondere Kategorie mit strengerem Schutz als normale Feiertage. Das bedeutet: Es gelten nicht nur die üblichen Feiertagsregeln (Ladenschluss, Ruhezeit), sondern zusätzliche Einschränkungen für öffentliche Veranstaltungen.

Welche Geschäfte dürfen am Karfreitag öffnen?

Die wichtigste Faustregel: Die meisten Geschäfte sind geschlossen. Supermärkte wie Aldi, Lidl, Rewe, Edeka, Netto und Penny haben an Karfreitag 2026 bundesweit geschlossen. Das gilt ebenso für Drogerien, Kaufhäuser und den allgemeinen Einzelhandel.

Ausnahmen gelten für:

  • Bäckereien — in vielen Bundesländern dürfen sie öffnen, allerdings nur mit Einschränkungen. In Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz sind morgendliche Öffnungszeiten erlaubt. In Sachsen und Thüringen bleiben auch Bäckereien geschlossen. In Hessen gilt sogar für alle Bäcker: Türen zu.
  • Tankstellen — dürfen mit Sondergenehmigung öffnen, allerdings nur das Kerngeschäft (Kraftstoff), nicht Supermarktartikel im Angebot
  • Kioske — abhängig vom Bundesland möglich
  • Apotheken — mit Notdienstpflicht geöffnet

Karsamstag (4. April 2026) ist übrigens kein Feiertag — Geschäfte haben normal geöffnet, oft sogar mit verlängerten Osteröffnungszeiten. Wer also Einkäufe erledigen muss: lieber einen Tag warten.

Was ist am Karfreitag verboten? Die Regeln des "stillen Feiertags"

Der stille Feiertag untersagt explizit mehr als nur Ladenöffnungen. Im Einzelnen sind in den meisten Bundesländern verboten:

  • Öffentliche Tanzveranstaltungen (Diskotheken, Tanzveranstaltungen) — das bekannte "Tanzverbot"
  • Sportveranstaltungen mit Publikum in den Nachmittagsstunden
  • Laute Vergnügungsveranstaltungen
  • Bestimmte Filmvorführungen — in einigen Ländern dürfen keine Filme ohne religiösen oder kulturellen Charakter in Kinos gezeigt werden
  • Märkte und Messen mit Unterhaltungscharakter

Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland erheblich. Bayern und Sachsen haben besonders strenge Feiertagsschutzgesetze, während Berlin und Hamburg in manchen Bereichen großzügiger sind.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer als Unternehmer am Karfreitag unerlaubt öffnet oder verbotene Veranstaltungen durchführt, riskiert empfindliche Bußgelder. Laut den jeweiligen Feiertagsschutzgesetzen können folgende Strafen verhängt werden:

  • Bis zu €5.000 für allgemeine Verstöße gegen Ruhezeiten
  • In Baden-Württemberg: bis zu €1.500
  • In Bayern für Gastronomiebetriebe: bis zu €10.000

Die Rechtsgrundlage ist § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) in Verbindung mit den Landesfeiertagsgesetzen.

Ihre Rechte als Arbeitnehmer am Karfreitag

Hier wird es arbeitsrechtlich wichtig: Arbeitnehmer haben an Karfreitag grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitsfreiheit mit vollem Lohnausgleich. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie dennoch zur Arbeit einteilt, müssen für das Arbeiten an einem gesetzlichen Feiertag Feiertagszuschläge gezahlt werden — in der Regel legen Tarifverträge diese bei 125 bis 150 Prozent des normalen Stundenlohns fest.

Wichtige Punkte für Arbeitnehmer:

  1. Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen zulässig — zum Beispiel in systemrelevanten Berufen, Gastronomie oder Pflege, und auch dann nur, wenn der Betrieb tatsächlich geöffnet sein darf
  2. Zwang zur Arbeit ohne Lohnzuschlag ist rechtswidrig — dokumentieren Sie, wenn Sie aufgefordert werden, ohne entsprechende Vergütung zu arbeiten
  3. Tarifvertraglich gesicherte Zuschläge gelten unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Ihnen das kommuniziert hat
  4. Kündigung wegen Feiertagsverweigerung ist in der Regel nicht rechtmäßig — solange kein tarifrechtlich vereinbarter Ausnahmetatbestand vorliegt

Karfreitag und Homeoffice: Gilt das Feiertagsrecht auch beim Arbeiten zuhause?

Eine Frage, die seit der Ausbreitung des Homeoffice immer häufiger auftaucht: Gelten die Feiertagsregeln auch, wenn ich von zuhause arbeite? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Das Feiertagsrecht unterscheidet nicht zwischen Büro und Homeoffice. Wer an Karfreitag von zuhause aus arbeitet, tut dies rechtlich genauso wie im Betrieb — und hat denselben Anspruch auf Feiertagszuschlag.

Viele Arbeitnehmer im Homeoffice machen den Fehler, Feiertagsarbeit stillschweigend zu leisten, weil keine direkte soziale Kontrolle besteht. Das ist ein rechtlicher Fehler: Feiertagsstunden im Homeoffice sollten wie andere Stunden erfasst und die entsprechenden Zuschläge eingefordert werden.

Wann brauchen Sie rechtliche Beratung?

Die meisten Feiertagsfragen lassen sich mit einer kurzen Recherche klären. Kompliziert wird es jedoch in folgenden Situationen:

  • Ihr Arbeitgeber besteht auf Arbeit ohne Feiertagszuschlag
  • Ihnen droht eine Kündigung wegen der Ablehnung von Feiertagsarbeit
  • Sie sind Selbstständiger und unsicher, was Ihnen im Rahmen Ihres Gewerbes erlaubt ist
  • Ihr Unternehmen möchte eine Ausnahmegenehmigung beantragen

In all diesen Fällen kann ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt schnell Klarheit schaffen und, wenn nötig, Ihre Ansprüche durchsetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Informationen zu Arbeitnehmerrechten an Feiertagen bereit.

Auf Expert Zoom finden Sie Rechtsanwälte, die kurzfristig und unkompliziert erreichbar sind — auch wenn am Freitagmorgen die erste Nachricht vom Chef wartet. Lesen Sie auch unseren Artikel zu Verkaufsoffener Sonntag in Ulm: Ihre Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte — ähnliche Rechtsfragen, andere Konstellation.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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