Julian Brandt verlässt den BVB: Was auslaufende Verträge rechtlich bedeuten – und was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Julian Brandt und Teamkollegen bei einem Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft

Photo : Natasha.novikova1980 / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 29. April 2026

Julian Brandt verlässt den BVB: Was auslaufende Verträge rechtlich bedeuten – und was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Julian Brandt und Borussia Dortmund gehen im Sommer 2026 getrennte Wege. Ende April 2026 bestätigten Klub und Spieler, dass der Vertrag zum 30. Juni 2026 ausläuft und nicht verlängert wird. Atlético Madrid, Arsenal und Inter Mailand sollen laut übereinstimmenden Berichten Interesse haben. Was in der Fußballwelt als „ablösefreier Transfer" gilt, ist im Arbeitsrecht eine ganz normale Situation – die für Millionen von Arbeitnehmern jedes Jahr relevant wird.

Rund 1,2 Millionen befristete Arbeitsverträge laufen laut Bundesagentur für Arbeit jährlich in Deutschland aus. Die rechtlichen Grundlagen sind für Profifußballer und reguläre Arbeitnehmer überraschend ähnlich – aber die Fallstricke sind oft unterschätzt.

Auslaufender Vertrag: Kündigung ist nicht nötig – aber Vorsicht ist geboten

Ein auslaufender Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum – ohne Kündigung, ohne besondere Formalitäten. Das klingt einfach, ist es aber nicht immer. In Deutschland können befristete Verträge unter bestimmten Umständen automatisch zu unbefristeten Arbeitsverhältnissen werden – nämlich dann, wenn sie ohne sachlichen Grund mehrfach verlängert wurden (§ 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG).

Das bedeutet: Wer mehrfach befristete Verträge beim selben Arbeitgeber hatte, sollte prüfen, ob die Befristung überhaupt rechtswirksam war. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann innerhalb weniger Tage klären, ob ein Anspruch auf Entfristung besteht. Dieser Anspruch kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Besonders bei Kettenverträgen – mehreren befristeten Verträgen hintereinander beim gleichen Arbeitgeber – lohnt sich eine juristische Prüfung. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in den letzten Jahren die Anforderungen an sachliche Rechtfertigungsgründe für Befristungen verschärft.

Was Arbeitnehmer bei Vertragsende verhandeln können

Julian Brandt verhandelt gerade über seinen nächsten Vertrag – und dabei geht es um weit mehr als das Grundgehalt. Auch reguläre Arbeitnehmer haben in der Vertragsverhandlung mehr Spielraum als viele glauben.

Folgende Punkte sind verhandelbar:

  • Startbonus oder Einmalzahlung beim Eintritt in das neue Arbeitsverhältnis
  • Urlaubsanspruch über das gesetzliche Minimum von 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) hinaus
  • Homeoffice-Regelung und Gleitzeitmodelle
  • Gehaltsanpassungsklauseln bei Inflation oder Leistungszulagen
  • Abfindungsregelung für den Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Wettbewerbsverbote – diese können im Arbeitsvertrag enthalten sein und schränken Ihre Freiheit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ein

„Viele Arbeitnehmer sehen einen Vertragsentwurf als fix an", erklärt ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Rechtsanwalt. „Dabei ist nahezu jede Klausel verhandelbar – solange man weiß, welche Punkte schützbar sind und welche Formulierungen man vermeiden sollte."

Zeugnis und Übergangsregelungen: Häufig vergessen

Ein weiterer rechtlich wichtiger Punkt beim Vertragsende ist das Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer haben gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses muss wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten negativen Codes enthalten – eine Praxis, die Arbeitgeber manchmal anwenden und die nur ein erfahrener Anwalt zuverlässig identifizieren kann.

Formulierungen wie „Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt" sind im Zeugniscode als unterdurchschnittlich eingestuft. Das kann sich auf künftige Bewerbungen auswirken, ohne dass der Betroffene es bemerkt. Ein Anwalt kann das Zeugnis prüfen und bei Bedarf eine Nachbesserung verlangen.

Außerdem wichtig: Resturlaub muss bei Vertragsende entweder genommen oder ausgezahlt werden. Wer darauf verzichtet oder vom Arbeitgeber nicht korrekt informiert wird, verliert möglicherweise Ansprüche in vierstelliger Höhe. Diese Ansprüche müssen aktiv geltend gemacht werden – sie verfallen nicht automatisch, können aber durch tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen betroffen sein.

Was beim Wechsel steuerlich zu beachten ist

Wer wie Julian Brandt ins Ausland wechselt oder in Deutschland den Arbeitgeber wechselt, sollte auch die steuerliche Seite prüfen. Bei einem Auslandsengagement ändert sich die steuerliche Ansässigkeit, bei einem Inlandswechsel können Abfindungen unter bestimmten Umständen steuerlich begünstigt behandelt werden.

Laut Bundesministerium der Finanzen sind Abfindungszahlungen unter bestimmten Voraussetzungen nach der sogenannten Fünftelregelung steuerlich begünstigt. Das kann – je nach Höhe der Abfindung – mehrere tausend Euro Steuerersparnis bedeuten. Ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Steuerrecht kann diesen Vorteil optimieren.

Darüber hinaus können Umzugskosten bei einem berufsbedingten Ortswechsel steuerlich absetzbar sein – ein Aspekt, den viele Wechsler übersehen.

Der richtige Zeitpunkt für eine Rechtsberatung

Julian Brandt hat Berater, die für ihn verhandeln. Die meisten Arbeitnehmer haben das nicht. Dabei sind die Phasen kurz vor und kurz nach dem Vertragsende die kritischsten Momente im Arbeitsleben – und die am häufigsten rechtlich schlecht begleiteten.

Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann sowohl beim Verhandeln neuer Verträge als auch beim ordnungsgemäßen Abschluss eines bestehenden Arbeitsverhältnisses entscheidende Fehler vermeiden helfen. Besonders in Branchen, in denen Wettbewerbsverbote, Provisionen oder komplexe Bonusstrukturen üblich sind, kann eine anwaltliche Prüfung des neuen Vertrags den Unterschied von mehreren tausend Euro machen.

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Checkliste: Was Sie beim Vertragsende prüfen sollten

Bevor ein Arbeitsvertrag ausläuft, sollten Sie folgende Punkte abhaken:

  • Wurde der Vertrag möglicherweise konkludent verlängert?
  • Haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
  • Gibt es offene Resturlaubstage, die ausgezahlt werden müssen?
  • Enthält der neue Vertrag ein Wettbewerbsverbot, das Ihre nächste Stelle einschränken könnte?
  • Sind Sonderzahlungen, Boni oder Provisionen für den laufenden Zeitraum noch offen?

Wer diese Punkte frühzeitig prüft, ist beim Vertragsende gut aufgestellt – genau wie ein Profi wie Julian Brandt, dessen Berater jeden Schritt begleiten.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich für Ihre persönliche Situation an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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