Noch nie war die Qualifikation einer Nationalmannschaft für eine Fußball-Weltmeisterschaft so spannungsgeladen wie die Irans für die WM 2026 in Nordamerika. Der Iran hat sich souverän qualifiziert – zum siebten Mal in der Geschichte und zum vierten Mal in Folge. Doch kurz vor dem Turnierbeginn droht ein beispielloses Szenario: Die USA haben dem iranischen Team bis heute keine Einreisegenehmigung erteilt. Was das rechtlich für Spieler, Funktionäre und die rund 200.000 Iraner mit deutschem Pass bedeutet, erklärt ein Blick auf die Fakten und das internationale Sportrecht.
Iran qualifiziert – und trotzdem blockiert?
Am 25. März 2026 sicherte sich die iranische Nationalmannschaft mit einem 2:2 gegen Usbekistan das direkte WM-Ticket für Nordamerika. In der Qualifikationsgruppe verlor die Mannschaft unter Trainer Amir Ghalenoei nur eines von 16 Spielen – eine beeindruckende Leistung. Doch das eigentliche Drama begann danach: Die USA, einer der drei Gastgeber neben Kanada und Mexiko, haben dem gesamten iranischen Verband bislang keine US-Visa ausgestellt.
Mehrere Delegationsmitglieder stehen im Verdacht, Verbindungen zu den iranischen Revolutionsgarden zu haben – einer Organisation, die die USA als Terrororganisation einstufen. US-Außenminister Marco Rubio erklärte zwar öffentlich, iranische Fußballspieler seien in den USA willkommen. Gleichzeitig schloss er aber explizit Einreiseverbote für Delegationsmitglieder mit entsprechenden Verbindungen nicht aus.
Der FIFA-Generalsekretär führte in Istanbul „sehr konstruktive Gespräche" mit dem iranischen Verband – doch Stand Mai 2026 ist die Frage ungelöst. Der Iran bereitet sich in einem Trainingslager im türkischen Antalya vor und absolviert am 29. Mai ein Testspiel gegen Gambia. Das erste WM-Gruppenspiel gegen Neuseeland findet am 15. Juni in Los Angeles statt.
Welche rechtlichen Folgen hat das Visa-Dilemma?
Aus sportrechtlicher Sicht betritt die Situation Neuland. Die FIFA hat in ihren Statuten keine explizite Regelung für den Fall, dass ein qualifiziertes Team vom Gastgeberland nicht eingelassen wird. Experten aus dem internationalen Sportrecht verweisen auf mehrere mögliche Szenarien:
Vertragsrechtliche Konsequenzen für Spieler: Viele der iranischen Spieler stehen bei europäischen Klubs unter Vertrag. Können sie aufgrund eines Einreiseverbots nicht an der WM teilnehmen, entsteht eine komplexe Force-Majeure-Situation. Solche Klauseln – die unvorhersehbare Ereignisse als Vertragsbefreiung vorsehen – sind in Spielerverträgen üblich, aber ihre genaue Auslegung ist einzelfallabhängig. Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Sportrecht kann betroffene Spieler oder deren Agenten beraten, welche Ansprüche entstehen und wie Klubs reagieren dürfen.
FIFA-Haftung: Laut FIFA-Regularien ist der Gastgeber verpflichtet, allen qualifizierten Teams und deren Delegationen die Einreise zu ermöglichen. Kommt es zu einem tatsächlichen Ausschluss, hätte Iran theoretisch die Möglichkeit, beim Internationalen Sportgerichtshof CAS Klage einzureichen. Schadensersatzforderungen gegen die FIFA oder den Gastgeberstaat wären denkbar, aber rechtlich hochkomplex.
Ausschluss ohne Vergütung: Spielerboni, Prämien und WM-Preisgeld hängen unmittelbar von der Teilnahme ab. Sollte Iran nicht einreisen dürfen, entstehen Fragen, wer diese Ausfälle trägt – Verband, FIFA oder der Gastgeber.
Was bedeutet das für iranische Fans mit deutschem Pass?
Für die rund 200.000 in Deutschland lebenden Iraner mit deutscher Staatsbürgerschaft gilt: Sie reisen als deutsche Staatsbürger mit dem Schengen-Pass ein und sind vom ESTA-Programm erfasst. Wer jedoch ausschließlich einen iranischen Pass besitzt oder dual-national ist, braucht ein US-Visum – und das kann derzeit besonders lange dauern oder abgelehnt werden.
Konkrete Punkte, die Fans beachten sollten:
- Dual-nationals: Deutsche Staatsangehörige mit iranischer Staatsangehörigkeit können grundsätzlich mit dem deutschen Reisepass und ESTA einreisen – die USA erkennen die doppelte Staatsbürgerschaft in diesem Kontext an. Dennoch empfehlen Anwälte, vorher rechtliche Beratung zu suchen, da die individuelle Situation entscheidend ist.
- Nur iranischer Pass: Eine US-Visabeantragung ist erforderlich. Die aktuellen Bearbeitungszeiten an der US-Botschaft in Berlin und Frankfurt liegen teils bei mehreren Monaten.
- Sanktionen: Überweisungen in die USA für Tickets oder Hotels können unter bestimmten Umständen von Sanktionsregeln betroffen sein – ein Bereich, der spezialisierte Rechtsberatung erfordert.
Laut US-Außenministerium gelten für iranische Staatsangehörige besondere Visa-Anforderungen, unabhängig vom WM-Kontext. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig einen auf Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.
Was passiert, wenn Iran tatsächlich ausgeschlossen wird?
Ein vollständiger Ausschluss wäre ein Präzedenzfall ohne Beispiel in der WM-Geschichte. FIFA-Statut Artikel 17 verpflichtet den Gastgeber zur Kooperation – ein Verstoß könnte zu Schadensersatz führen. Gleichzeitig hat die FIFA bei politisch sensiblen Turnieren bereits eingegriffen: Bei der WM 1978 in Argentinien und 2022 in Katar gab es massive geopolitische Diskussionen, ohne dass ein Team ausgeschlossen wurde.
Rechtlich wäre eine Klage Irans beim CAS der naheliegende Weg. Der CAS hat in der Vergangenheit schnelle einstweilige Verfügungen in Sportfragen erlassen – etwa bei Doping-Suspendierungen kurz vor Olympia. Ein solches Verfahren würde sich jedoch über Wochen hinziehen, was bei einem WM-Beginn am 15. Juni kaum praktikabel erscheint.
Für Spieler mit laufenden Bundesligaverträgen empfiehlt sich eine vorsorgende Beratung: Welche Klauseln im Vertrag greifen? Kann der Verein den Spieler einbestellen, wenn er aufgrund eines Visaproblems keine WM spielt? Diese Fragen sind sportrechtlich komplex und hängen von den individuellen Vertragskonditionen ab.
Jetzt handeln – bevor es zu spät ist
Die Zeit drängt: Bis zum Turnierstart am 15. Juni 2026 bleiben weniger als vier Wochen. Wer als iranischstämmige Person in Deutschland wissen möchte, ob eine Einreise in die USA für WM-Besuche möglich ist, sollte sofort handeln – Visa-Bearbeitungen dauern und können nicht beschleunigt werden.
Ähnlich gilt es für Sportrechtsexperten, die iranische Spieler oder deren Agenten vertreten: Die Vertragslage bei einem möglichen Nichtantritt der Nationalmannschaft muss jetzt geprüft werden, nicht erst wenn das erste Gruppenspiel ausgeblubbert ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu Informationszwecken. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Bei konkreten Visa- oder Vertragsfragen empfehlen wir die Konsultation eines auf Einwanderungs- oder Sportrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt über ExpertZoom kann Ihnen helfen, Ihre individuelle Situation zu klären – ob als Fan mit Einreisefragen oder als Spieleragent mit offenen Vertragsfragen zur WM 2026. Mehr zu rechtlichen Aspekten rund um die WM 2026 finden Sie in unserem Artikel über WM-Spielplan 2026 und Arbeitnehmerrechte.

Lena Müller