Harry & Meghan und die Scheidungsfrage: Was binational verheiratete Paare jetzt wissen müssen

Prinz Harry und Herzogin Meghan bei einem öffentlichen Auftritt in London

Photo : mrgarethm from London / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 26. April 2026

Berichte über wachsende Spannungen zwischen Prinz Harry und Herzogin Meghan dominierten im April 2026 die internationalen Schlagzeilen: Harry reiste solo in die Ukraine, König Charles strich das Paar von der Gästeliste in Sandringham, und eine enge Vertraute der Sussexes sprach öffentlich davon, dass die Interessen der beiden „mehr auseinanderdriften als je zuvor". Was viele Deutsche dabei vergessen: Ähnliche Situationen spielen sich jeden Tag im Verborgenen auch hierzulande ab — bei binationalen Paaren, die sich trennen.

In Deutschland schließen jährlich Zehntausende Paare mit unterschiedlichen Nationalitäten die Ehe. Wenn solche Verbindungen scheitern, stellt sich sofort eine Frage, die viele überfordert: Welches Recht gilt eigentlich — das deutsche, das Heimatrecht des Partners oder das Land, in dem die Kinder zur Schule gehen?

Welches Gericht ist zuständig — und nach welchem Recht wird geschieden?

Bei einer deutsch-britischen Ehe — wie hypothetisch im Fall Harry und Meghan — bestimmt die sogenannte Brüssel-IIa-Verordnung der Europäischen Union, welches Gericht die Scheidung verhandelt. Allerdings: Großbritannien ist seit dem Brexit kein EU-Mitglied mehr. Das macht die Zuständigkeitsfrage komplexer und hängt davon ab, wo die Parteien ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

In Deutschland können binational verheiratete Paare per Rechtswahl nach der Rom-III-Verordnung selbst bestimmen, welches Recht auf ihre Scheidung angewendet wird — solange beide Partner die Wahl schriftlich treffen und der gewählte Staat bestimmte Mindeststandards erfüllt. Fehlt eine solche Rechtswahl, entscheidet das internationale Privatrecht nach dem Aufenthaltsrecht des Paares.

Konkret bedeutet das laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB): In Deutschland ist eine Scheidung frühestens nach einem Jahr faktischer Trennung möglich (§ 1565 BGB) — ein Trennungsjahr, das Paare oft unterschätzen, wenn sie sich kurzfristig trennen und wieder zusammenkommen.

Sorgerecht bei internationalen Trennungen: Das Haager Übereinkommen

Besonders brisant wird es, wenn Kinder im Spiel sind. Beim Fall Harry und Meghan leben die Kinder Archie und Lilibet in den USA — einem Land außerhalb der EU. Bei solchen grenzüberschreitenden Sorgerechtsstreitigkeiten greift das Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung (HKÜ), dem sowohl Deutschland als auch die USA und Großbritannien beigetreten sind.

Das HKÜ regelt: Wer sein Kind eigenmächtig ins Ausland bringt, ohne Zustimmung des anderen Elternteils, muss mit einem Rückführungsantrag rechnen. Das Kind muss grundsätzlich in das Land zurück, in dem es zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte — unabhängig davon, welcher Elternteil das Kind mitgenommen hat.

Für binational verheiratete Paare in Deutschland heißt das praktisch: Wer bei einer Trennung spontan mit den gemeinsamen Kindern ins Ausland reist, riskiert einen aufwendigen und belastenden Rückführungsrechtsstreit — selbst dann, wenn die Absicht war, die Kinder „nur vorübergehend" zu Verwandten zu bringen.

Unterhalt über Grenzen hinweg: Was viele nicht wissen

Ein weiteres Minenfeld bei internationalen Trennungen ist der Unterhalt. In Deutschland regelt das BGB Kindes- und Ehegattenunterhalt. Doch wer seinen früheren Partner im Ausland auf Unterhalt verklagen will, stößt auf internationale Vollstreckungsprobleme.

Innerhalb der EU gilt die Unterhaltsverordnung (Nr. 4/2009), die Unterhaltsurteile gegenseitig anerkennt und vollstreckbar macht. Gegenüber Drittstaaten — etwa den USA oder Großbritannien nach dem Brexit — fehlen solche automatischen Anerkennungsmechanismen oft. Das bedeutet: Ein deutsches Unterhaltsurteil kann im Ausland schwer durchgesetzt werden, wenn der Unterhaltspflichtige dorthin umzieht.

Rechtsanwälte empfehlen deshalb: Wer in einer binationalen Ehe lebt oder sich getrennt hat, sollte frühzeitig eine notarielle Vereinbarung über den gegenseitigen Unterhalt und das Sorgerecht treffen — bevor es zu einem Streit kommt, der dann über mehrere Jurisdiktionen hinweg ausgetragen werden muss.

Was binational verheiratete Paare in Deutschland jetzt tun können

Die Komplexität internationaler Trennungen macht anwaltliche Beratung nicht zur Option, sondern zur Notwendigkeit. Ein Familienrechtsanwalt mit internationalem Schwerpunkt kann helfen:

  • Ehevertrag mit Rechtswahl: Noch in der Ehe kann ein Paar vertraglich festlegen, welches Recht im Trennungsfall gilt — das spart später teure Jurisdiktionskonflikte.
  • Sorgerechtliche Vereinbarung: Eine notariell beurkundete Sorgerechtsvereinbarung mit klaren Regelungen für den Fall der Trennung schützt beide Elternteile und vor allem die Kinder.
  • Aufenthaltsklauseln für Kinder: Wer ins Ausland plant zu ziehen, sollte vorab anwaltlich klären, welche Zustimmungspflichten bestehen — auch bei einer einvernehmlichen Trennung.
  • Vermögensaufteilung prüfen: In verschiedenen Ländern gelten unterschiedliche Zugewinnmodelle. Wer seinen ehelichen Güterstand nicht kennt, riskiert, im Scheidungsfall erhebliche Vermögenswerte zu verlieren.

Lesen Sie auch: „Vanished" auf ARD: Wenn der Partner verschwindet — was das Familienrecht dazu sagt

Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen zur Trennung, zum Sorgerecht oder zum Unterhalt empfehlen wir die Konsultation eines spezialisierten Familienrechtsanwalts.

Fünf häufige Fehler bei internationalen Trennungen

Aus der Praxis von Familienrechtsanwälten kristallisieren sich immer wieder dieselben vermeidbaren Fehler heraus:

  1. Kein Ehevertrag abgeschlossen: Viele binational verheiratete Paare denken nie über einen Ehevertrag nach — bis es zu spät ist. Ohne Vertrag entscheidet das internationale Privatrecht, welche Güterstandsregeln gelten.
  2. Kind eigenmächtig ins Ausland mitgenommen: Selbst bei guter Absicht kann das eine internationale Kindesentführung nach HKÜ darstellen, die zu einer zwangsweisen Rückführung führt.
  3. Unterhaltsvereinbarungen mündlich getroffen: Mündliche Absprachen sind im internationalen Kontext kaum durchsetzbar. Nur schriftliche, notariell beurkundete Vereinbarungen bieten Rechtssicherheit über Grenzen hinweg.
  4. Falsches Gericht angerufen: Wer das Scheidungsverfahren beim falschen Gericht einreicht, verliert wertvolle Zeit und läuft Gefahr, dass der andere Ehepartner zuerst in einem anderen Land klagt — und damit das zuständige Gericht bestimmt.
  5. Zu lange mit Beratung gewartet: Je früher ein spezialisierter Anwalt einbezogen wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt — für Verhandlungen, Vereinbarungen und den Schutz der eigenen Interessen.

Früh beraten lassen — bevor der Konflikt eskaliert

Der Fall Harry und Meghan verdeutlicht, wie schnell aus Gerüchten und öffentlichem Druck eine vollständige Entfremdung werden kann. Für normale Paare, die ohne königlichen Hofstaat und Anwaltsteams im Hintergrund durch eine internationale Trennung gehen, sind die emotionalen und rechtlichen Risiken noch größer.

Auf ExpertZoom.com finden Sie spezialisierte Familienrechtsanwälte mit Erfahrung im internationalen Privatrecht — für eine erste Einschätzung Ihrer Situation, bevor der Ernstfall eintritt.

Unsere Experten

Vorteile

Schnelle und präzise Antworten auf alle Ihre Fragen und Hilfsanfragen in über 200 Kategorien.

Tausende von Nutzern haben eine Zufriedenheit von 4,9 von 5 für die Beratung und Empfehlungen unserer Assistenten erhalten.

Kontaktieren Sie uns

E-Mail
Folgen Sie uns