Gründungswelle 1965/66: Was Unternehmer jetzt für ihre Nachfolge regeln müssen

Älterer Unternehmer prüft Übergabe-Dokumente in seinem Büro

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Lena Lena MüllerRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 28. September 2026

Die Nachricht trifft Hunderttausende Unternehmer gleichzeitig: Die sogenannte Gründungswelle der Jahre 1965/66 erreicht 2026 den Kipppunkt. Wer damals ein Unternehmen aufgebaut hat oder in dieser geburtenstarken Generation groß wurde, steht jetzt vor der vermutlich folgenreichsten Entscheidung des Berufslebens — der Übergabe. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) stehen allein zwischen 2026 und 2030 rund 186.000 deutsche Familienunternehmen vor einem Generationenwechsel.

Was die Gründungswelle von 1965/66 heute bedeutet

Die Geburtsjahrgänge 1965 und 1966 markieren das Ende des deutschen Babybooms. Wer damals geboren wurde, ist heute 60 oder 61 Jahre alt — und steht damit statistisch gesehen mitten in der heißesten Phase des Übergangs. Viele dieser Unternehmer haben ihre Betriebe in den 1980er und 1990er Jahren aufgebaut, in einer Ära stabiler Lieferketten, personengebundener Kundenbeziehungen und analoger Buchhaltung. Heute ist ihr Unternehmen oft ihr wichtigstes Vermögensgut — und gleichzeitig das schwierigste zu übertragen.

Die Besonderheit dieser Generation liegt in ihrer Doppelrolle: Als Inhaber eines funktionierenden Unternehmens und gleichzeitig als Person, die sich Gedanken über Rente, Erbschaftsteuer und Lebensqualität macht. Beide Themen lassen sich nicht trennen — und genau dort setzt die Notwendigkeit professioneller Beratung an.

Laut dem Mittelstandscafé, das im Juli 2026 über diese Entwicklung berichtete, hat sich der Markt für Unternehmensverkäufe fundamental gedreht: Früher herrschte Nachfolger-Knappheit, heute konkurrieren Dutzende Unternehmen um eine begrenzte Zahl qualifizierter Käufer. Das drückt die Preise — und erhöht die Anforderungen an eine professionelle Vorbereitung erheblich.

Warum der Nachfolge-Markt 2026 besonders komplex ist

Die Gründungswelle trifft auf eine Marktrealität, die sich in den vergangenen fünf Jahren vollständig verändert hat. Drei Faktoren machen die Übergabe 2026 schwieriger als je zuvor:

Digitalisierungsrückstau als Bewertungsrisiko: Über 30 Prozent der Inhaber finden laut aktuellen Marktanalysen keinen Nachfolger, weil die Preisvorstellungen divergieren oder der Investitionsstau in der Digitalisierung zu hoch ist. Ein Unternehmen ohne CRM-System, ohne digitale Prozesse oder mit papierbasierter Buchhaltung erzielt auf dem heutigen Markt deutliche Abschläge — selbst wenn das operative Geschäft profitabel ist.

Steuerrechtliche Fallstricke durch § 13a ErbStG: Die Lohnsummenklausel im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz schreibt vor, dass bei einer begünstigten Unternehmensübertragung die Lohnsumme über sieben Jahre nicht wesentlich sinken darf. Wer diese Anforderung nicht kennt oder falsch plant, riskiert hohe Steuernachforderungen — selbst wenn die Übertragung schon Jahre zurückliegt.

Inhaberabhängigkeit als Wertkiller: Experten wie Dr. Daniel Baade (Dyer Baade & Company) weisen darauf hin, dass ein gutes Unternehmen nicht automatisch ein gut verkäufliches Unternehmen ist. Wer als Inhaber alle Kundenbeziehungen persönlich hält, alle strategischen Entscheidungen selbst trifft und kein eigenständiges Management aufgebaut hat, überträgt de facto ein fragiles System — kein übertragbares Unternehmen.

Der Beratungsbedarf: Wann Fachleute wirklich helfen

Die Komplexität der Gründungswellen-Nachfolge erklärt, warum Steuerberater, Vermögensberater und Rechtsanwälte in diesen Fällen nicht optional sind — sondern existenziell. Dabei geht es nicht um ein einzelnes Gespräch, sondern um eine koordinierte Strategie, die mehrere Fachgebiete verzahnt: Unternehmensrecht (Übertragung von GmbH-Anteilen), Erbschaftsteuerrecht, Bewertungsrecht und Altersvorsorgeplanung.

Wer die Übergabe ohne dieses Netz angeht, riskiert entweder zu viel Steuern zu zahlen, das Unternehmen zu weit unter Wert zu verkaufen oder nach der Übergabe in eine Nachschusspflicht zu geraten, weil vertragliche Klauseln übersehen wurden.

Auf Expert Zoom finden Unternehmer der Gründungswelle 1965/66 spezialisierte Vermögensberater und Rechtsanwälte, die den Nachfolgeprozess von der Bewertung bis zur Übergabe begleiten.

Eine externe Fachperspektive lohnt sich auch deshalb, weil die Planung Zeit braucht: Experten empfehlen mindestens 3 bis 5 Jahre Vorlauf vor dem geplanten Austritt. Wer 2026 mit 61 Jahren plant, bis 65 zu arbeiten, sollte jetzt beginnen — nicht 2029.

Konkretes Szenario: Was passiert, wenn man zu spät handelt

Nehmen wir den Fall eines typischen Unternehmers der Gründungswelle: Klaus M., 61, Inhaber eines metallverarbeitenden Betriebs in Baden-Württemberg mit 18 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2,4 Millionen Euro. Er plant, das Unternehmen in vier Jahren an seinen Neffen zu übergeben — als Schenkung, um Erbschaftsteuer zu sparen.

Was Klaus M. nicht weiß: Die Lohnsumme seines Unternehmens beträgt derzeit 840.000 Euro pro Jahr. Damit die Übergabe nach § 13a ErbStG steuerlich begünstigt bleibt, muss die Lohnsumme über sieben Jahre nach der Schenkung mindestens 700 Prozent des Ausgangswerts erreichen — also zusammen 5,88 Millionen Euro. Wenn sein Neffe in Jahr 3 zwei Mitarbeiter abbaut, weil ein Großauftrag wegfällt, und die Lohnsumme dauerhaft sinkt, drohen Steuernachforderungen von bis zu 370.000 Euro.

Hätte ein Fachanwalt für Steuerrecht die Übergabe strukturiert, wäre dieser Puffer durch vertragliche Lohnsummengarantien abgesichert worden — oder die Übergabe wäre in eine GmbH-Anteilsübertragung mit anderem Steuerpfad umgewandelt worden. Der Unterschied zwischen gut beraten und gar nicht beraten kann hier sechsstellige Summen ausmachen.

Ein weiteres Rechenbeispiel: Wenn Klaus M. 30 Prozent der Anteile bereits heute zu einem Buchwert von 120.000 Euro überträgt und der Verkehrswert bei 450.000 Euro liegt, entsteht eine verdeckte Schenkung von 330.000 Euro, die ohne steuerliche Gestaltung direkt der Schenkungsteuer unterliegt. Mit einem Freibetrag von 400.000 Euro (für Neffen gilt ein niedrigerer Freibetrag von 20.000 Euro nach § 16 ErbStG) würde die Steuerlast erheblich — ein Vermögensberater kann hier durch schrittweise Übertragungsmodelle gegensteuern.

Welche Unternehmensformen besonders betroffen sind

Nicht alle Betriebe stehen vor denselben Herausforderungen. GmbHs mit einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer aus der Gründungswelle stehen vor der aufwendigsten Konstellation: Die Anteile, die Geschäftsführerrolle und das persönliche Know-how sind in einer einzigen Person gebündelt. Die Übergabe aller drei Elemente gleichzeitig ist organisatorisch und rechtlich hochkomplex.

Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OHG, KG) sind steuerrechtlich anders zu behandeln als Kapitalgesellschaften. Wer als Einzelkaufmann ein Handwerksunternehmen aufgebaut hat, muss bei der Übergabe unter anderem Gewerbesteuerprivilegien neu verhandeln, Pensionsrückstellungen auflösen und Betriebsvermögen vom Privatvermögen trennen. Das kostet Zeit — und ohne Fachanwalt kostet es auch Geld, das nicht sein müsste.

Laut dem IfM Bonn stehen etwa 40 Prozent aller Übergaben im Handwerk an — genau der Bereich, in dem die Gründungswelle der 1960er Jahre besonders stark vertreten ist. Viele dieser Betriebe haben Mitarbeiterzahlen zwischen 5 und 30 Personen — zu groß, um sie einfach zu schließen, zu klein, um Strategic-Buyer-Prozesse wie Konzerne zu durchlaufen.

Was Unternehmer der Gründungswelle jetzt konkret tun sollten

Die gute Nachricht: Wer jetzt handelt, hat noch alle Optionen. Die schlechte: Das Fenster schließt sich. Folgende Schritte sind für Unternehmer ab 60 Jahren mit Nachfolgeregelung empfehlenswert:

1. Unternehmensbewertung beauftragen — nicht intern schätzen, sondern durch einen zertifizierten Bewerter nach IDW S 1. Nur ein fundierter Verkehrswert schützt vor Unter- oder Überbewertung in der Schenkung oder beim Verkauf.

2. Steuerliche Strukturierung prüfen lassen — Welcher Übertragungsweg ist steueroptimal? Schenkung, Verkauf unter Wert, Management-Buy-out oder Familienstiftung? Jeder Weg hat andere Konsequenzen für Erbschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer. Den vollständigen Gesetzestext findet man direkt auf dem offiziellen Portal gesetze-im-internet.de, § 13a ErbStG — ein Ausgangspunkt, den jeder Übergeber kennen sollte, bevor er einen Berater aufsucht.

3. Inhaberabhängigkeit dokumentieren und reduzieren — Welche Prozesse, Kundenbeziehungen und Know-how sind an die Person des Inhabers gebunden? Diese müssen systematisch auf das Team übertragen werden, bevor ein externer Käufer kommt.

4. Nachfolgegespräche formal führen — Nicht beim Familienessen, sondern mit klaren Protokollen, Bewertungsgrundlagen und rechtlich verbindlichen Vorverträgen. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht begleitet diesen Prozess und sichert alle Parteien ab.

Auf Expert Zoom finden Betroffene der Gründungswelle 1965/66 qualifizierte Vermögensberater und Rechtsanwälte für Unternehmensnachfolge — Experten, die nicht erst in drei Jahren verfügbar sein sollten, sondern jetzt.

Was die Gründungswelle für Deutschland insgesamt bedeutet

Die 186.000 Unternehmen, die bis 2030 einen Nachfolger suchen, beschäftigen Hunderttausende von Arbeitnehmern. Eine missglückte Nachfolge ist kein privates Problem des Inhabers — sie kann Standorte schließen, Arbeitsplätze vernichten und ganze Lieferketten unterbrechen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung schätzt, dass ein erheblicher Teil dieser Unternehmen in den nächsten Jahren mangels Nachfolger liquidiert werden könnte, wenn keine rechtzeitige Planung einsetzt.

Gleichzeitig bietet die Gründungswelle eine historische Chance für die nächste Unternehmergeneration: Wer jetzt qualifiziert kauft, erhält oft funktionierende Strukturen, loyale Belegschaften und etablierte Kundenstämme — zu Preisen, die noch deutlich unter dem Wert von 2020 liegen. Für potenzielle Käufer und Nachfolger empfiehlt sich deshalb ebenfalls professionelle Begleitung: durch M&A-Berater, Fachanwälte für Gesellschaftsrecht und Finanzierungsexperten.

Die Gründungswelle 1965/66 ist kein demografisches Kuriosum — sie ist ein konkretes Handlungsfeld, das für viele Beteiligte 2026 und 2027 entscheidend wird. Wer die richtigen Fachleute frühzeitig einbindet, sichert nicht nur sein Lebenswerk — sondern auch die Zukunft der Unternehmen, die Deutschland seit Jahrzehnten tragen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für konkrete Nachfolgeplanungen empfehlen wir die Konsultation eines Fachanwalts für Steuer- oder Gesellschaftsrecht sowie eines unabhängigen Vermögensberaters.

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