Giro d'Italia 2026: Was Radprofis über Teamverträge, UCI-Prämien und Sportrecht wissen müssen

Peloton des Giro d'Italia auf offener Strasse – professionelles Radsportrennen

Photo : StateofIsrael / Wikimedia

Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 23. Mai 2026

Heute, am 23. Mai 2026, bestreiten die Peloton-Stars des Giro d'Italia 2026 die 14. Etappe. Am Vortag gewann Alberto Bettiol die 13. Etappe von Alessandria nach Verbania – sein zweiter Etappensieg beim Giro seit 2021. Der 109. Giro d'Italia begann am 8. Mai in Nessebar, Bulgarien, und endet am 31. Mai in Rom. Während die Welt auf Berge und Sprints schaut, läuft hinter den Kulissen ein komplexes Geflecht aus Verträgen, Prämienverteilung und rechtlichen Verpflichtungen.

Millionenprämien: wer bekommt was?

Beim Giro d'Italia 2026 wird ein Gesamtpreisgeld von rund 1,6 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Aufteilung folgt einem klaren Regelwerk der Union Cycliste Internationale (UCI):

  • Gesamtsieger: 115.668 Euro (UCI) + 150.000 Euro (Veranstalterprämie) = insgesamt rund 265.668 Euro
  • Zweiter Platz: 58.412 Euro + 75.000 Euro = rund 133.412 Euro
  • Dritter Platz: 28.801 Euro + 40.000 Euro
  • Plätze 6–10 erhalten je 5.000 Euro Zusatzprämie des Veranstalters

Was viele Fans nicht wissen: Das Preisgeld geht nicht direkt an den Fahrer – sondern zunächst an das Team. Die genaue Aufteilung zwischen Fahrer und Verein ist Vertragsangelegenheit. Typischerweise erhalten Fahrer 75 bis 90 Prozent des Preisgeldes, während die restlichen 10 bis 25 Prozent in einen Teampool fließen, der unter Helfer, Mechaniker und Betreuer aufgeteilt wird. Diese Regelung muss im Arbeitsvertrag explizit festgehalten sein.

Teamvertrag im Radsport: Arbeitsrecht trifft Sportrecht

Radprofis sind – wie Basketballer oder Fußballer – Arbeitnehmer. Ihr Vertrag mit dem Team ist ein Arbeitsvertrag, der bestimmten gesetzlichen Mindeststandards genügen muss. Besonderheiten im Radsport-Vertrag:

UCI-Lizenzpflicht für WorldTeams: Die 18 UCI WorldTeams sind verpflichtet, am Giro d'Italia teilzunehmen. Diese Verpflichtung wirkt sich auf die Vertragsgestaltung aus – Fahrer müssen für bestimmte Rennen verfügbar sein, auch wenn persönliche Interessen entgegenstehen könnten.

Wildcards und ProTeams: Drei UCI ProTeams wurden als Wildcard eingeladen: VF Group-Bardiani CSF-Faizanè, Unibet Rose Rockets und Team Polti VisitMalta. Für Fahrer dieser Teams gelten besondere Vertragsbedingungen – ihre Startberechtigung hängt von der Einladung durch die Rennorganisation ab, was im Vertrag berücksichtigt werden sollte.

Dopingklauseln: Jeder UCI-lizenzierte Fahrer unterschreibt automatisch den Anti-Doping-Kodex der WADA. Verstoße führen nicht nur zu Disqualifikation und Sperre, sondern oft zur fristlosen Kündigung. Preisgeld, das unter einem positiven Dopingtest verdient wurde, ist grundsätzlich zurückzuzahlen.

Was passiert bei Verletzung während des Rennens?

Der Giro d'Italia ist physisch brutal: 21 Etappen, Hochgebirge, lange Abfahrten. Stürze und Verletzungen gehören zum Rennen. Doch wer haftet, wenn ein Fahrer verletzt wird?

Versicherungspflicht: UCI-Reglements schreiben vor, dass alle teilnehmenden Fahrer durch die Veranstaltungsversicherung des Rennveranstalters abgedeckt sein müssen. Diese Versicherung deckt Unfallschäden während des Rennens. Was sie typischerweise nicht abdeckt: Folgeschäden, die nach dem Rennen auftreten, oder Einkommensverluste durch lange Rehabilitationsphasen.

Teamversicherung: Zusätzlich schließen die meisten professionellen Teams eigene Versicherungen ab. Diese können Einkommensschutz, Invaliditätsrenten und spezifische Verletzungsleistungen umfassen. Der Umfang hängt stark vom Einzelvertrag ab.

Gehaltsfortzahlung: Für in Deutschland tätige Sportler gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei Radprofis ausländischer Teams, die in Deutschland ansässig sind, kann dies rechtlich komplex werden.

Internationale Fahrer: steuerrechtliche Herausforderungen

Beim Giro d'Italia 2026 fahren Profis aus aller Welt. Für die deutschen Fahrer – etwa Emanuel Buchmann (Red Bull – Bora – Hansgrohe) – stellen sich besondere steuerliche Fragen. Preisgeld, das in Italien gewonnen wird, kann dort der Quellensteuer unterliegen. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien regelt, welches Land das Recht auf Besteuerung hat. In der Praxis bedeutet das: Preisgeld aus dem Giro muss in Deutschland versteuert werden, eine Anrechnung gezahlter italienischer Steuern ist möglich – aber komplex.

Für Fahrer, die in mehreren Ländern aktiv sind, empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerrechtler mit internationalem Hintergrund.

Transferrecht: wenn Fahrer das Team wechseln wollen

Nicht nur im Fußball wechseln Profis die Teams – auch im Radsport gibt es Transfers. Das UCI-Reglements sieht für Fahrer mit laufendem Vertrag keine einfachen Ausstiegsmöglichkeiten vor. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur einvernehmlich oder bei schwerem Vertragsbruch möglich.

Besonderheiten im Radsport:

  • Transferfenster: Im Gegensatz zum Fußball gibt es im Profi-Radsport kein formales Transferfenster. Vertragsverhandlungen für die nächste Saison beginnen oft schon während des laufenden Rennbetriebs.
  • Wildcard-Abhängigkeit: Fahrer in ProTeams, die auf Einladungen angewiesen sind, können sich nicht darauf verlassen, beim Giro oder der Tour de France zu starten – auch mit einem gültigen Vertrag. Das beeinflusst den Marktwert erheblich.
  • Dopingvorwürfe und Vertragsklauseln: Viele Profiverträge enthalten Klauseln, die es dem Team erlauben, bei einem Dopingverdacht – noch vor rechtskräftiger Verurteilung – den Vertrag auszusetzen oder zu kündigen. Diese Klauseln sind aus Fahrersicht kritisch und sollten vor Unterschrift anwaltlich geprüft werden.

Was Hobbyradfahrer vom Profirecht lernen können

Was Giro-Stars wie Alberto Bettiol wissen, gilt auch für ambitionierte Hobbyfahrer: Auch bei Amateur-Radrennen schließen Veranstalter Haftpflichtversicherungen ab – aber deren Deckungsumfang ist oft begrenzt. Wer regelmäßig an Radrennen teilnimmt, sollte prüfen, ob die eigene Unfallversicherung Renneinsätze abdeckt. Viele Standardpolicen schließen Rennveranstaltungen explizit aus.

Für Mitglieder im Bund Deutscher Radfahrer (BDR) gilt: Die BDR-Lizenz inkludiert eine Haftpflicht- und Unfallversicherung für Rennveranstaltungen. Doch auch hier gibt es Grenzen – zum Beispiel bei der Deckungshöhe oder der Absicherung von Einkommensausfällen.

Sportrechtler empfehlen: Wer ernsthaft im Radsport aktiv ist, sollte seinen Versicherungsschutz individuell prüfen lassen. Lesen Sie auch: Raphaël Guerreiro verlässt den FC Bayern: Was Profisportler über das Ende ihres Vertrages wissen sollten

Fazit: Der Giro ist mehr als Sport

Der Giro d'Italia 2026 begeistert Millionen Fans – und zeigt, wie professioneller Sport und Rechtsfragen untrennbar verbunden sind. Von der Prämienverteilung über Dopingklauseln bis zur Verletzungshaftung: Wer im Profiradsport tätig ist, braucht mehr als gute Beine.

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Hinweis: Dieser Artikel dient allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an eine qualifizierte Anwältin oder einen qualifizierten Anwalt.

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