Franca Lehfeldt verlässt das TV: Was Selbstständige bei der Agentur-Gründung finanziell beachten müssen

Geschäftsfrau überprüft Dokumente in modernem Berliner PR-Agentur-Büro – Franca Lehfeldt Selbstständigkeit 2026

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Julia Julia RichterVermögensberatung
6 Min. Lesezeit 6. Oktober 2026

Franca Lehfeldt hat das Rampenlicht der TV-Bildschirme gegen die Herausforderungen der Selbstständigkeit eingetauscht. Die bekannte Journalistin und ehemalige Moderatorin von „Welt am Abend" gab ihren festen Anstellungsvertrag beim Sender Welt TV auf und gründete eine eigene Kommunikations- und Marketingagentur – ein mutiger Schritt, der ohne die richtige finanzielle Planung jedoch schnell zur kostspieligen Falle werden kann.

Was steckt hinter dem Abschied von Welt TV?

Franca Lehfeldt, Ehefrau des ehemaligen Bundesfinanzministers Christian Lindner, galt jahrelang als eines der Gesichter des deutschen Nachrichtenfernsehens. Zuletzt moderierte sie „Welt am Abend" beim Sender Welt TV, ehe sie ankündigte, sich selbstständig zu machen. Der Wechsel erfolgte, wie von beiden Seiten bestätigt, in „bestem gegenseitigem Einvernehmen". Seitdem ist sie auch als Gründerin der Initiative „Women on Top" aktiv, die Frauen in Führungspositionen unterstützt, und trat im Mai 2026 im Podcast „Digitale Vorreiterinnen" auf, wo sie über Leistungsprinzip und Bildungschancen in Deutschland sprach.

Was auf den ersten Blick wie ein glamouröser Neustart wirkt, ist für Steuer- und Finanzexperten jedoch ein klassisches Szenario: Eine gut verdienende Angestellte tauscht ein geregeltes Gehalt gegen die Freiheiten – und die finanziellen Risiken – der Selbstständigkeit.

Die häufigsten Fallstricke beim Schritt in die Selbstständigkeit

Der Weg in die Selbstständigkeit birgt finanzielle Fallstricke, die viele erst erkennen, wenn die erste Steuernachzahlung ins Haus flattert. Für Gründerinnen und Gründer eines Kommunikationsunternehmens – wie es Lehfeldt offenbar anstrebt – gelten in Deutschland besondere steuerliche Rahmenbedingungen.

Zunächst die gute Nachricht: Eine Kommunikations- oder PR-Agentur kann unter bestimmten Voraussetzungen als freier Beruf eingestuft werden, was die Gewerbesteuer einspart. Dies gilt vor allem, wenn die Inhaberin selbst beratend tätig ist und die konzeptionelle Arbeit persönlich erbringt. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen jedoch klargestellt, dass bei arbeitsteiliger Struktur – also wenn Mitarbeiter die Hauptarbeit übernehmen – oft doch eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.

Hinzu kommen Pflichtabgaben, die für Selbstständige erheblich höher ausfallen als für Angestellte: Ohne Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk muss man entweder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder komplett selbst für die Altersvorsorge sorgen. Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen ohne Arbeitgeberzuschuss vollständig selbst getragen werden – das sind bei gesetzlicher Pflichtversicherung als Selbstständige zwischen 450 und 900 Euro pro Monat, je nach Einkommenshöhe.

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz scheitern in Deutschland rund 20 Prozent aller Selbstständigen in den ersten drei Jahren – häufig nicht wegen mangelnder Aufträge, sondern aufgrund fehlender Rücklagen und unzureichender Finanzplanung. Das ist eine Zahl, die auch prominente Gründerinnen kennen sollten.

Was der Schritt von Lehfeldt für andere Gründerinnen bedeutet

Lehfeldts Entscheidung reiht sich in einen wachsenden Trend ein: Immer mehr erfahrene Medienprofis verlassen die klassischen Senderstrukturen, um eigene Agenturen oder Beratungsunternehmen aufzubauen. Ähnlich wie Laura Wontorra, die bei Sky und RTL tätig war und früh erkannte, dass Moderatorinnen ihre Finanzen aktiv steuern müssen, steht auch Lehfeldt vor der Herausforderung, ein bestehendes Einkommensniveau in die Selbstständigkeit zu transferieren.

Die Frage ist nicht, ob man als Selbstständige erfolgreich werden kann – sondern wie man sicherstellt, dass der finanzielle Übergang nicht durch unnötige Steuerfehler oder fehlende Absicherungen gefährdet wird. Hier ist professionelle Beratung kein Luxus, sondern eine Investition mit messbarem Rendite-Effekt.

Ein konkretes Szenario: So viel kann Beratung tatsächlich ausmachen

Nehmen wir das Beispiel einer 37-jährigen TV-Moderatorin – nennen wir sie Jana – die nach zehn Jahren als Festangestellte eine PR-Agentur gründet und im ersten Jahr einen Bruttoumsatz von 160.000 Euro erwirtschaftet. Das klingt nach einem gelungenen Start. Doch ohne professionelle Finanzplanung droht eine unangenehme Überraschung beim Jahresabschluss.

Szenario A – ohne Beratung:

Jana verbucht alles selbst, kennt den Unterschied zwischen Betriebs- und Privatausgaben nur grob und vergisst, frühzeitig Rücklagen zu bilden.

  • Einkommensteuer (nach Standardabzügen): ca. 42.000 – 50.000 Euro
  • Krankenversicherung als Selbstständige (gesetzlich, einkommensabhängig): ca. 7.200 – 9.600 Euro/Jahr
  • Altersvorsorge: 0 Euro, weil „noch keine Zeit war"
  • Nachzahlung ans Finanzamt im März: ca. 8.000 – 12.000 Euro (da keine Vorauszahlungen eingeplant waren)
  • Effektiv verfügbar nach Steuern und Abgaben: ca. 93.000 – 105.000 Euro

Szenario B – mit frühzeitiger Vermögensberatung:

Jana holt sich im ersten Monat nach der Gründung einen Vermögensberater hinzu.

  • Betriebsausgaben-Optimierung (Büro, Reisekosten, Fachliteratur, Equipment): Reduzierung der Steuerlast um 7.000 – 10.000 Euro
  • Rürup-Rente: In 2026 sind bis zu 27.566 Euro vollständig als Sonderausgaben absetzbar – das spart bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ca. 8.000 – 11.600 Euro Einkommensteuer
  • Korrekte Vorauszahlungsplanung: Keine böse Überraschung im März
  • Effektiv verfügbar nach Steuern und Abgaben: ca. 108.000 – 122.000 Euro

Die Differenz beträgt 15.000 – 25.000 Euro im ersten Jahr allein – also mehr als das Monatsgehalt vieler Angestellter. Die Beratungskosten für einen Vermögensberater im Gründungsjahr liegen typischerweise bei 2.000 – 4.000 Euro. Das entspricht einem Return on Investment von etwa dem Sieben- bis Zehnfachen – schon im ersten Geschäftsjahr.

Wenn Jana zusätzlich ab dem dritten Jahr eine GmbH oder UG gründet, sinkt der Steuersatz auf thesaurierte Gewinne von 42–45 Prozent auf 15 Prozent Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer – ein weiterer erheblicher Vorteil, den die rechtzeitige Rechtsformwahl bringt.

Selbstständig mit kleinem Kind: Besonderheiten für junge Gründerinnen

Franca Lehfeldt wurde im April 2025 erstmals Mutter. Dieser Umstand macht die Finanzplanung noch komplexer: Als Selbstständige richtet sich das Elterngeld nach dem Gewinn des letzten abgeschlossenen Steuerjahres – wer im Jahr vor der Geburt noch angestellt war und im Geburtsjahr bereits selbstständig ist, muss besonders genau auf die Einnahmenverbuchung achten.

Außerdem gibt es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Selbstständige brauchen entweder ein privates Krankentagegeld oder entsprechende Liquiditätsrücklagen. Experten empfehlen mindestens drei Monatsausgaben als eiserne Reserve – bei einem Jahresumsatz von 160.000 Euro bedeutet das liquide Rücklagen von mindestens 15.000 – 25.000 Euro, die nie angetastet werden sollten.

Ähnliche Überlegungen stellte einst auch Anne Will an, als sie die Moderationstätigkeit in die Will Media GmbH überführte – ein Schritt, der langfristig erhebliche Steuervorteile brachte, aber sorgfältige Planung voraussetzte.

Fünf Maßnahmen, die Gründerinnen jetzt ergreifen sollten

Der Fall Franca Lehfeldt illustriert exemplarisch, was viele Gründerinnen und Gründer unterschätzen. Wer in die Selbstständigkeit wechselt, sollte diese fünf Schritte nicht aufschieben:

1. Statusklärung beim Finanzamt: Freiberufler oder Gewerbetreibende? Diese Frage entscheidet über die Gewerbesteuerpflicht und sollte unmittelbar nach der Gründung geklärt werden.

2. Krankenversicherung analysieren: Die ersten 18 Monate nach Austritt aus einer Festanstellung sind häufig noch in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Danach kann der Wechsel in die private Krankenversicherung günstiger oder teurer sein – das hängt stark von Alter, Gesundheit und Einkommenshöhe ab.

3. Altersvorsorge sofort aufbauen: Jedes Jahr ohne strukturierte Altersvorsorge bedeutet langfristig mindestens 5.000 – 15.000 Euro verlorenes Rentenkapital. Bei einem Gründungsalter von 35 Jahren und 30 Jahren bis zur Rente summiert sich das Versäumnis auf 150.000 – 450.000 Euro.

4. Steuerrücklagen konsequent bilden: Mindestens 30 Prozent der Netto-Einnahmen sollten auf ein separates Rücklagenkonto fließen und nie für laufende Ausgaben genutzt werden.

5. Rechtsform vorausschauend wählen: GmbH, UG oder Einzelunternehmen – jede Option hat steuerliche und haftungsrechtliche Konsequenzen, die sich über die Jahre erheblich auswirken können.

Wer in dieser entscheidenden Gründungsphase auf professionelle Unterstützung durch einen Vermögensberater setzt, schützt nicht nur sein Geld – er legt den Grundstein für ein wirklich nachhaltiges Unternehmen. ExpertZoom bietet Zugang zu geprüften Vermögensberatern, die auf die spezifische Situation von Gründerinnen und Gründern spezialisiert sind und gezielt helfen, kostspielige Fehler von Anfang an zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder finanzielle Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Experten.

Bildnachweise : Dieses Bild wurde mittels künstlicher Intelligenz generiert.

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