Anne Will: Was die GmbH-Gründung für Ihre Altersvorsorge bedeutet

Anne Will Moderatorin Podcast Selbstständigkeit GmbH Gründung Altersvorsorge

Photo : Martin Kraft / Wikimedia

Julia Julia RichterVermögensberatung
6 Min. Lesezeit 28. August 2026

Seit Anne Will im Dezember 2023 ihre ARD-Talksendung nach 16 Jahren beendete und mit der Will Media GmbH ihren Podcast „Politik mit Anne Will" auf die Beine stellte, zeigt sie, wie ein Neuanfang in der medialen Selbstständigkeit gelingen kann. Die 57-jährige Journalistin geht 2026 mit ihrer Produktion auf Live-Tour — Termine in Hannover im Oktober und Berlin im November stehen bevor. Doch hinter dem vermeintlich mühelosen Schwenk verbirgt sich eine komplexe finanzielle Weichenstellung: der Wechsel von der sicheren Festanstellung zur unternehmerischen Eigenverantwortung — mit weitreichenden Folgen für Rente, Steuern und Absicherung.

Vom ARD-Flaggschiff zur eigenen Medien-GmbH

Anne Wills Karriereschritt steht stellvertretend für einen wachsenden Trend in der deutschen Medienlandschaft. Immer mehr erfahrene Journalist:innen und Moderator:innen verlassen die öffentlich-rechtlichen Anstalten, um eigene Produktionsfirmen zu gründen. Laut Statistischem Bundesamt waren 2025 rund 4,1 Millionen Menschen in Deutschland selbstständig tätig — ein Anstieg von fast acht Prozent gegenüber 2020, getrieben von der Creator-Economy und dem anhaltenden Podcast-Boom. Allein die Zahl der regelmäßig produzierten deutschsprachigen Podcasts hat sich seit 2020 mehr als verdoppelt.

Die GmbH ist dabei das bevorzugte rechtliche Instrument: Sie trennt privates und geschäftliches Vermögen, ermöglicht flexible Gewinnentnahme und bietet erhebliche steuerliche Gestaltungsspielräume. Eine GmbH zahlt auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag — deutlich weniger als der persönliche Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der bei hohen Angestelltengehältern greift. Dieser Steuervorteil macht die GmbH für Medienschaffende mit regelmäßig hohen Einnahmen besonders attraktiv.

Anne Wills Will Media GmbH ist damit kein Ausnahmefall, sondern eine Blaupause. Und ihr Schritt wirft Fragen auf, die auch Angestellten aus anderen Branchen durch den Kopf gehen: Was passiert mit meiner bisherigen Betriebsrente? Wie finanziere ich das Alter als GmbH-Geschäftsführerin? Und welche steuerlichen Konsequenzen hat der Wechsel in die Selbstständigkeit?

Was der Absprung vom öffentlichen Dienst wirklich kostet

Wer jahrelang bei einer ARD-Anstalt angestellt war, hat in der Regel Ansprüche bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) aufgebaut — dem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes, das neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine erhebliche monatliche Zusatzrente absichert. Nach 16 Dienstjahren kann sich dieser Anspruch auf 1.200 bis 2.500 Euro monatlicher VBL-Rente summieren, je nach Einkommenshöhe und Beitragsjahren.

Mit der Gründung einer GmbH erlischt dieser Anspruch auf neue Beitragsjahre schlagartig. Als GmbH-Geschäftsführerin ist man nicht automatisch sozialversicherungspflichtig — man kann sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen oder freiwillig einzahlen. Die bisher aufgebauten VBL-Ansprüche bleiben zwar erhalten, wachsen aber nicht mehr. Gleichzeitig fällt der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung weg, den bisher die Rundfunkanstalt gezahlt hatte — in der Regel die Hälfte des Rentenbeitrags von 18,6 Prozent des Bruttogehalts.

Diese Lücke muss aktiv und frühzeitig geschlossen werden. Wer im Jahr der GmbH-Gründung keinen Finanzplan aufstellt, riskiert, im Alter mit deutlich weniger auszukommen als erwartet. Laut der Deutschen Rentenversicherung können freiwillig Versicherte selbst festlegen, wie viel sie einzahlen — ein Hebel, den viele Selbstständige unterschätzen.

Daneben lohnt sich die Prüfung der Künstlersozialkasse (KSK): Medienschaffende, die künstlerische oder publizistische Tätigkeiten ausüben, können über die KSK wie Angestellte in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen und zahlen nur den Arbeitnehmeranteil. Wer jedoch eine GmbH mit festangestellten Mitarbeitern betreibt, verliert diesen KSK-Status in der Regel — ein weiterer Punkt, den ein erfahrener Vermögensberater frühzeitig klären sollte. Auf Plattformen wie ExpertZoom lassen sich auf Selbstständige spezialisierte Berater direkt finden und kontaktieren.

Konkret: Was eine 55-jährige GmbH-Gründerin planen muss

Nehmen wir ein realitätsnahes Beispiel, angelehnt an die Situation von Anne Will: Eine 55-jährige Medienschaffende, die nach 18 Jahren Festanstellung mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von 180.000 Euro brutto eine GmbH gründet und sich fortan selbst als Geschäftsführerin anstellt.

Wenn sie die GmbH gründet, sich ein Geschäftsführergehalt von 120.000 Euro brutto zahlt (sozialversicherungspflichtig) und die restlichen GmbH-Gewinne als Dividende entnimmt, dann ergibt sich folgendes Bild für ihre Altersversorgung:

Aus den 10 weiteren Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen zusätzliche ca. 900 Euro/Monat ab Rentenalter. Die VBL-Zusatzrente bleibt bei 2.100 Euro/Monat eingefroren. Nutzt sie zusätzlich den Rürup-Vertrag (Basisrente) mit dem steuerlich abzugsfähigen Maximalbetrag 2026 von 27.566 Euro/Jahr (100 Prozent absetzbar), ergibt das bei einer angenommenen Rendite von fünf Prozent über zehn Jahre ein Vermögen von rund 360.000 Euro — entsprechend ca. 1.440 Euro/Monat lebenslanger Rente ab 67.

Versorgungsart Reine Festanstellung GmbH-Szenario (optimiert)
Gesetzliche Rente 1.400 €/Monat 2.300 €/Monat
VBL-Zusatzrente 2.100 €/Monat 2.100 € (eingefroren)
Rürup/private Vorsorge 1.440 €/Monat
Gesamt ab 67 3.500 €/Monat 5.840 €/Monat

Das Rechenbeispiel zeigt: Wer den Sprung in die Selbstständigkeit strategisch plant, kann die Rentenlücke nicht nur schließen, sondern die bisherige Versorgung deutlich übersteigen. Ohne aktive Planung hingegen droht ein Minus von über 800 Euro monatlich im Alter — weil weder Rürup genutzt, noch das Geschäftsführergehalt optimiert wurde.

Die drei häufigsten Fehler im ersten GmbH-Jahr

In der Praxis scheitern viele GmbH-Gründer an denselben Fehlern — unabhängig davon, ob sie wie Anne Will aus dem Medienbereich kommen oder aus einer anderen Branche:

Zu niedriges Geschäftsführergehalt: Wer nur 30.000 Euro Jahresgehalt ansetzt, um kurzfristig Steuern zu sparen, zahlt weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein — und büßt langfristig erhebliche Rentenansprüche ein. Das Geschäftsführergehalt sollte so gewählt werden, dass es die Sozialversicherungsbeiträge optimiert, ohne Rentenpunkte zu verschenken.

Fehlendes Liquiditätspolster: Als Angestellte läuft das Gehalt bei Krankheit weiter. Als GmbH-Geschäftsführerin ohne entsprechende Absicherung drohen Einnahmeausfälle. Mindestens sechs Monatsgehälter als Reserve gelten als Mindeststandard — viele Berater empfehlen für die ersten zwei Jahre der Selbstständigkeit sogar das Doppelte.

Dividende konsumieren statt investieren: GmbH-Gewinne als Dividende zu entnehmen und für laufende Kosten zu verwenden, anstatt sie in steueroptimierte Altersvorsorgeprodukte zu lenken, ist der häufigste und kostspieligste Planungsfehler. Jeder Euro Dividende, der nicht in die Altersvorsorge fließt, wird mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent belastet — ohne langfristigen Zinseszinseffekt.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Wechsel?

Nicht jedes Alter eignet sich gleich gut für eine GmbH-Gründung. Wer mit 45 Jahren wechselt, hat noch 22 Beitragsjahre vor sich, um die gesetzliche Rentenversicherung und private Vorsorge aufzubauen — ein komfortables Zeitfenster. Wer hingegen erst mit 60 Jahren den Schritt wagt, hat nur sieben Jahre bis zur Regelaltersgrenze 67 und muss entsprechend aggressiver in Rürup oder andere steuerlich begünstigte Produkte investieren.

Besonders günstig für den Wechsel: Die Steuerprogression greift bei Angestellten mit Spitzengehältern ab dem ersten Euro über 66.761 Euro mit 42 Prozent — wer als GmbH-Gesellschafterin nur 15 Prozent Körperschaftsteuer auf einbehaltene Gewinne zahlt, hat einen strukturellen Vorteil, der mit jedem Jahr früher stärker wirkt. Hinzu kommt: Der Rürup-Maximalbetrag von 27.566 Euro (Stand 2026) ist 100 Prozent steuerlich absetzbar — ein Vorteil, der bei einem Steuersatz von 42 Prozent einer jährlichen Steuerersparnis von rund 11.578 Euro entspricht.

Was das für Sie bedeutet

Anne Wills Schritt von der ARD zur Will Media GmbH macht eines deutlich: Finanzielle Unabhängigkeit im Alter entsteht nicht durch das Einkommen allein, sondern durch die Struktur, mit der man dieses Einkommen verwaltet. Der Wechsel aus der Festanstellung in die Selbstständigkeit ist kein Sprung ins Ungewisse — es ist ein planbarer Übergang, der jedoch professionelle Begleitung erfordert.

Steueroptimierung, Rürup-Maximierung, KSK-Status-Prüfung und die richtige GmbH-Gehaltsstruktur sind keine Selbstverständlichkeiten, sondern das Ergebnis gezielter Planung. Idealerweise beginnt diese bereits im Jahr vor der Gründung — je früher die Weichen gestellt werden, desto mehr Spielraum bleibt. Wer ähnliche Überlegungen anstellt, sollte frühzeitig einen auf Selbstständige spezialisierten Vermögensberater konsultieren: Die richtigen Entscheidungen im ersten Jahr können im Alter den Unterschied von mehr als 2.000 Euro monatlich ausmachen.


Hinweis: Die genannten Zahlen dienen der Illustration auf Basis typischer Marktparameter 2026 und stellen keine individuelle Finanzberatung dar. Für Ihre persönliche Altersvorsorgeplanung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Vermögensberater.

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