FC Erzgebirge Aue am Abgrund: Welche Rechte haben Mitarbeiter bei drohender Insolvenz?

Arbeitsrechtler berät Mitarbeiter eines insolvenzgefährdeten Sportvereins in sächsischem Büro
Lena Lena MüllerRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 9. April 2026

Der FC Erzgebirge Aue steckt in der schwersten Krise seiner jüngeren Geschichte: zwölf Punkte Rückstand auf den Klassenerhalt, neun Spiele ohne Sieg, Cheftrainer und Manager entlassen. Der Verein steht vor dem Abstieg in die Regionalliga – und kämpft um seine finanzielle Existenz. Was das für die Mitarbeiter des Vereins bedeutet, erklärt ein Rechtsexperte.

Eine Krise auf mehreren Ebenen

Seit Jahresbeginn 2026 häufen sich die schlechten Nachrichten beim FC Erzgebirge Aue. Mit einer Bilanz von null Siegen und elf Niederlagen in den letzten 13 Spielen liegt der sächsische Traditionsverein tief im Abstiegssumpf der 3. Liga. Der Abstand zum ersten Nichtabstiegsplatz beträgt laut Sportschau neun Punkte – bei noch neun ausstehenden Spielen eine kaum zu schließende Lücke.

Der Absturz ins sportliche Nichts hat Konsequenzen: Trainer Christoph Dabrowski und Sportdirektor Michael Tarnat wurden am 4. April 2026 freigestellt. Khvicha Shubitidze und Enrico Kern übernahmen interimsweise die Verantwortung. Der Landkreis Erzgebirge genehmigte zeitgleich finanzielle Hilfsmaßnahmen: Die Stadionmiete für die Saison 2026/27 wird vorerst gestundet, im Falle des Abstiegs auf 100.000 Euro reduziert – ebenfalls mit Stundung.

Das klingt nach Unterstützung, ist aber auch ein Signal: Der Verein kann laufende Verpflichtungen nicht mehr aus eigener Kraft stemmen.

Was bedeutet das für Mitarbeiter und Spieler?

Ein Sportverein ist ein Arbeitgeber wie jeder andere – mit Angestellten, Arbeitsverträgen und arbeitsrechtlichen Schutzpflichten. Der FC Erzgebirge Aue beschäftigt neben Profi-Spielern auch Trainerteams, Verwaltungspersonal, Sicherheitsdienste und Teilzeitkräfte.

Bei drohender Insolvenz stellen sich für alle Betroffenen dieselben Fragen:

Werden Löhne und Gehälter weiter bezahlt? Solange kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bleibt der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet. Verzögerungen oder Ausfälle können zivilrechtlich eingeklagt werden.

Was passiert bei eröffnetem Insolvenzverfahren? Dann greift das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit – für bis zu drei Monate rückwirkend zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung. Das gilt auch für Spieler mit regulären Arbeitsverträgen. Die Bundesagentur für Arbeit sichert in diesem Fall Lohn- und Gehaltsansprüche ab.

Können Arbeitnehmer fristlos kündigen? Bei mehrmonatigen Lohnausfällen haben Beschäftigte das Recht zur fristlosen Kündigung und können gleichzeitig Schadensersatz geltend machen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann die konkrete Situation einschätzen.

Der Sonderfall Profi-Fußball

Profispieler haben in der Regel Arbeitsverträge mit dem Verein und sind sozialversicherungspflichtig angestellt. Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende aller Verträge – aber es kann das bedeuten, wenn der Insolvenzverwalter Verträge kündigt, um Kosten zu senken.

Besonders heikel: Spieler mit langen Vertragsrestlaufzeiten und hohen Gehältern sehen sich oft zwischen ihrem Anspruch auf Gehaltszahlung und dem faktischen Risiko, bei einem insolventen Klub keine Leistungen zu erhalten. Ein Insolvenzverwalter kann Verträge im Rahmen des § 113 InsO innerhalb von drei Monaten kündigen.

Für Fans, die Dauerkarten oder Fanclub-Mitgliedsbeiträge im Voraus gezahlt haben, gelten andere Regeln: Vorausgezahlte Leistungen werden im Insolvenzverfahren als Forderungen angemeldet – die Rückzahlung ist nicht garantiert und hängt von der Insolvenzmasse ab.

Was Mitarbeiter jetzt tun sollten

Wer beim FC Erzgebirge Aue oder einem ähnlich belasteten Verein oder Unternehmen beschäftigt ist, sollte nicht abwarten. Folgende Schritte sind sinnvoll:

  1. Lohnrückstände schriftlich dokumentieren – Datum, Betrag, Zahlungstermin, erhaltene oder ausgebliebene Zahlung
  2. Arbeitsvertrag und Kündigungsschutz prüfen – Welche Fristen gelten? Gibt es Sonderkündigungsrechte?
  3. Frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht konsultieren – Nicht erst wenn das Verfahren eröffnet ist, sondern bereits bei konkreten Anzeichen
  4. Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen – Für Informationen zum Insolvenzgeld und zur Anmeldung von Ansprüchen

Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht kann die individuelle Situation bewerten – und klären, welche Ansprüche durchsetzbar sind, bevor ein Insolvenzverfahren die Handlungsspielräume einengt.

Sportvereine als Arbeitgeber: Besondere Risiken

Im Gegensatz zu gewöhnlichen Unternehmen haben Sportvereine eine Besonderheit: Ihre Einnahmen sind stark saisonabhängig und von sportlichem Erfolg abhängig. Ein Abstieg in eine niedrigere Liga bedeutet nicht nur weniger TV-Gelder und Zuschauereinnahmen – es bedeutet auch geringere Sponsoreneinnahmen und den Wegfall von DFL-Ausschüttungen.

Für die 3. Liga, in der Erzgebirge Aue spielt, beläuft sich die Abstiegsproblematik besonders stark: Die Regionalliga bietet deutlich weniger kommerzielle Einnahmen. Viele Vereine, die aus der 3. Liga abgestiegen sind, konnten ihre Gehaltsstruktur nicht anpassen und gerieten daraufhin in ernsthafte finanzielle Nöte.

Mitarbeiter und Spieler eines abstiegsgefährdeten Vereins sollten nicht darauf vertrauen, dass „der Verein schon irgenwie überleben wird". Die Erfahrung zeigt: Wenn ein Verein in finanzielle Schieflage gerät, eskalieren die Probleme oft schneller als erwartet.

Frühe rechtliche Beratung kann entscheidend sein

Ein häufiger Fehler: Mitarbeiter warten ab, bis das Insolvenzverfahren formell eröffnet ist, bevor sie sich anwaltliche Hilfe suchen. Das ist zu spät. Je früher man seine Rechte kennt und dokumentiert, desto besser ist die Ausgangsposition.

Besonders wichtig ist es, alle schriftlichen Kommunikationen mit dem Arbeitgeber aufzubewahren – Verträge, Gehaltsabrechnungen, E-Mails über Zahlungsverzögerungen oder Stundungsangebote. Diese Unterlagen sind im Insolvenzverfahren entscheidende Belege für angemeldete Forderungen.

Das Muster ist bekannt – und trifft viele

Der Fall Erzgebirge Aue ist kein Einzelfall. Kaiserslautern, Chemnitzer FC, Rostock – viele ostdeutsche Traditionsvereine haben finanzielle Krisen durchlebt, nicht alle haben sie überlebt. Und das Muster gilt weit über den Fußball hinaus: Bei Unternehmenspleiten aller Art sitzen Mitarbeiter oft in der gleichen Situation. Sie haben Ansprüche, aber keine Transparenz – und keine Zeit, um zu handeln.

Wer frühzeitig rechtliche Beratung sucht, schützt seine Ansprüche und kann fundierte Entscheidungen treffen. Expert Zoom vermittelt qualifizierte Arbeits- und Insolvenzrechtsanwälte in Deutschland, die auch kurzfristig für eine erste Einschätzung erreichbar sind – bevor aus einer Krise ein Totalverlust wird.

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