Fabian Kahl, das bekannteste Gesicht der ZDF-Händlerrunde bei „Bares für Rares", hat im Juni 2026 Vaterfreuden erlebt: Sein Sohn kam am 11. Juni im Bonner Stadtteil Bad Godesberg zur Welt. Gemeinsam mit seiner Frau Yvonne Arnolds hat sich der Kölner Antiquitätenhändler in Unkel am Rhein eingelebt — rund 20 Kilometer südlich von Bonn. Was viele Fans der beliebten Trödelshow vielleicht nicht wissen: Das Leben des Profis steckt voller Lektionen für jeden, der Antiquitäten, Erbstücke oder Sammlerobjekte besitzt und wissen möchte, ob sie wirklich als Geldanlage taugen.
Bares für Rares, Baby und ein Porzellanpudel: Was steckt dahinter?
Fabian Kahl ist seit der ersten Staffel 2013 Stammhändler bei der ZDF-Sendung „Bares für Rares". Mit ruhigem Auftreten und einem feinen Gespür für echte Raritäten hat er sich einen Namen gemacht — auch über den Händlerstuhl hinaus. Im Juli 2026 übergab Kahl einen Porzellanpudel als Dauerleihgabe an das neu eröffnete Mampe Museum in Berlin. Ein ungewöhnlicher Schritt, der mehr über die Welt der Antiquitäten verrät, als man auf den ersten Blick denkt: Wer ein Sammlerstück dauerhaft an ein Museum verleiht, verfolgt damit oft auch steuerliche und vermögensstrategische Ziele.
Der Umzug nach Unkel, das neue Familienglück, die Leihgabe ans Museum: Kahls Geschichte klingt nach privatem Aufbruch. Doch sie wirft Fragen auf, die für Zehntausende Deutsche aktuell relevant sind — gerade in Zeiten, in denen Inflationsschutz und alternative Anlagen wieder großes Thema sind. Lohnt es sich, Antiquitäten als Geldanlage zu halten? Und wann sollte man sich professionelle Beratung holen?
Antiquitäten als stille Vermögensreserve: Mehr als nur Nostalgie
Der Markt für Sammlerstücke läuft in Deutschland 2026 auf Hochtouren. Bei „Bares für Rares" zeigten konkrete Verkäufe aus dem Frühjahr, wie breit die Wertspanne sein kann: Eine Mondbrosche aus Berlin erzielte im März 2026 stolze 4.300 Euro — deutlich über dem Schätzwert des Experten. Eine japanische Bronzevase aus dem Jahr 1890 wechselte für 2.000 Euro den Besitzer, obwohl der Gutachter 2.400 bis 2.900 Euro angesetzt hatte. Solche Beispiele machen neugierig — und wecken bei manchem den Wunsch, das Erbstück auf dem Dachboden endlich schätzen zu lassen.
Doch der entscheidende Unterschied zum Anlegen in ETFs oder Tagesgeld ist die fehlende Vergleichbarkeit: Antiquitäten haben keinen Börsenpreis. Ihr Wert hängt von Zustand, Herkunft, Seltenheit und der aktuellen Nachfrage ab — und kann sich innerhalb von Jahren erheblich verschieben. Ähnlich wie bei Kunstkäufen rund um die Biennale Venedig 2026 steht hinter jedem Objekt eine individuelle Bewertungsgeschichte, die Laien nur schwer einschätzen können.
Für Privatpersonen, die solche Objekte im Keller lagern oder geerbt haben, stellt sich eine ganz praktische Frage: Wann verkaufe ich? Und wie kann ich dabei möglichst viel behalten? Hier kommt der Steuer- und Vermögensberater ins Spiel — denn was viele nicht wissen: Der deutsche Gesetzgeber behandelt Sammlerstücke steuerrechtlich anders als Aktien und gewährt unter bestimmten Bedingungen vollständige Steuerfreiheit.
Wann lohnt sich der Verkauf — ein konkretes Rechenbeispiel
Nehmen wir den Fall von Petra M. aus Düsseldorf. Petra hat vor 14 Monaten ein altes Jugendstil-Sekretär von ihrer Großmutter geerbt. Ein lokaler Antiquitätenhändler schätzt den Wert auf 3.500 Euro; der ursprüngliche Anschaffungspreis ihrer Großmutter lag nachweislich bei rund 300 Euro in den 1970er Jahren.
Szenario A — Petra verkauft innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erbfall: Es greift § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) zu privaten Veräußerungsgeschäften. Der Gewinn von 3.200 Euro (Verkaufserlös minus Anschaffungskosten) überschreitet die jährliche Freigrenze von 1.000 Euro. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent auf den übersteigenden Anteil von 2.200 Euro würde das Finanzamt rund 924 Euro einbehalten. Petras Netto-Erlös: etwa 2.576 Euro.
Szenario B — Petra wartet, bis die Spekulationsfrist abgelaufen ist: Da sie das Sekretär bereits 14 Monate hält, greift die Steuerbefreiung nach § 23 EStG. Bewegliche Gegenstände, die länger als ein Jahr im Eigentum gehalten werden, können steuerfrei veräußert werden. Petras Netto-Erlös in diesem Fall: 3.500 Euro — also 924 Euro mehr als in Szenario A, ohne einen Finger zu rühren.
Das klingt einfach. Doch in der Praxis tauchen sofort Folgefragen auf: Was gilt als Anschaffungszeitpunkt bei Erbschaften — der Tod der Großmutter oder deren ursprünglicher Kauf? Wie ist zu verfahren, wenn Petra in demselben Jahr noch weitere Stücke verkauft und die Freigrenze kumulativ überschreitet? Was passiert bei Objekten, die im Rahmen einer Schenkung übergeben wurden? Genau hier endet das Laienwissen — und beginnt die Arbeit eines Fachberaters.
Was ein Vermögensberater konkret für Sie tut
Ein Vermögensberater oder Steuerberater mit Erfahrung im Bereich Sachwerte und Erbschaften kann an mehreren Stellen entscheidend weiterhelfen.
Korrekte Wertermittlung mit steuerrechtlicher Relevanz. Nicht jede Schätzung eines Antiquitätenhändlers — so kompetent er auch sein mag — ist für das Finanzamt automatisch maßgeblich. Ein anerkannter Gutachter, der steuerrechtliche Bewertungsstandards kennt, hilft dabei, den Anschaffungswert und damit den steuerpflichtigen Gewinn richtig zu bestimmen. Ein zu hoch angesetzter Anschaffungswert kann Steuern sparen; ein zu niedrig dokumentierter schafft unnötige Risiken.
Haltedauer-Strategie mit überraschenden Effekten. In vielen Erbsituationen beginnt die einjährige Spekulationsfrist bereits mit dem Erwerb durch den Erblasser — nicht erst mit dem Erbfall. Das kann bedeuten, dass ein Sammlerstück, das die Großmutter vor fünfzehn Jahren gekauft hat, für die Erbin sofort steuerfrei verkäuflich ist. Wer das nicht weiß, wartet möglicherweise ein weiteres Jahr — völlig unnötig.
Dauerleihgabe und gemeinnützige Schenkung. Der Schritt von Fabian Kahl, seinen Porzellanpudel dem Mampe Museum als Dauerleihgabe zu überlassen, ist kein bloßer Altruismus. Unter bestimmten Bedingungen können Leihgaben oder Schenkungen an gemeinnützige Museen steuerlich begünstigt sein — etwa über den Abzug als Sonderausgabe oder im Rahmen der Erbschaftsteuerplanung. Ein Berater kennt die genauen Voraussetzungen und prüft, ob sich ein solcher Schritt im Einzelfall lohnt.
Nachlass- und Schenkungsplanung für wertvolle Bestände. Wer eine größere Sammlung besitzt, sollte deren Weitergabe rechtzeitig planen. Ein strukturierter Rat hilft dabei, Erbschaftsteuer zu minimieren und sicherzustellen, dass die Objekte in die richtigen Hände kommen — ob Familie, Museum oder Auktionshaus.
Nicht alles glänzt: Risiken bei Antiquitäten als Anlage
So verlockend die Steuerfreiheit nach einem Jahr klingt — Antiquitäten sind keine risikofreie Anlageform. Die Wertentwicklung ist schwer vorherzusagen, und anders als bei börsennotierten Wertpapieren gibt es für den Großteil des Antiquitätenmarkts keine belastbaren Preisindizes. Was heute 3.500 Euro wert ist, kann in fünf Jahren 1.800 oder 5.000 Euro wert sein — je nach Mode, Nachfrage und Zustand.
Ein weiteres Risiko: Fälschungen und Fehlzuordnungen. Im Händlerraum von „Bares für Rares" werden gelegentlich auch gefälschte oder falsch datierte Stücke entlarvt. Wer ein Sammlerstück als strategische Wertanlage erwirbt — etwa über eine Auktion oder einen privaten Händler —, sollte unbedingt ein unabhängiges Echtheitsgutachten einholen.
Hinzu kommen Lager- und Versicherungskosten, die viele Anleger unterschätzen: Ein empfindliches Jugendstil-Möbel braucht klimatisierte Lagerung; eine wertvolle Porzellansammlung sollte in der Hausratversicherung separat erfasst und mit ausreichendem Versicherungswert angegeben sein. Wer diese Nebenkosten realistisch in die Renditerechnung einbezieht, landet oft bei nüchterneren Ergebnissen als der erste Schätzer vermuten ließ.
Was Sie jetzt konkret tun können
Fabian Kahl hat einen entscheidenden Vorteil: Er ist Profi. Er weiß, welche Objekte Potenzial haben, wie man korrekt bewertet, und kennt die steuerlichen Grundregeln aus der Praxis. Die meisten Privatpersonen, die ein wertvolles Erbstück besitzen oder aktiv in Antiquitäten investieren möchten, sind dagegen auf externe Beratung angewiesen.
Ein erster Schritt ist eine Erstberatung bei einem Vermögensberater oder spezialisierten Steuerberater — idealerweise einer, der Erfahrung mit Sachwerten, Erbschaften und dem Bereich private Veräußerungsgeschäfte mitbringt. Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Fachleute, die genau solche Fragen beantworten: von der steueroptimalen Verkaufsstrategie über die richtige Dokumentation bis hin zur langfristigen Nachlassplanung.
Die Lektion aus Fabian Kahls Geschichte lautet nicht, dass jeder einen Porzellanpudel an ein Museum stiften soll. Sie lautet: Wer wertvolle Objekte besitzt, sollte wissen, was sie tatsächlich wert sind — rechtlich, steuerlich und am Markt. Ein Profi hilft dabei, den richtigen Moment zu erkennen.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zum deutschen Steuerrecht und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater oder Vermögensberater.

Julia Richter