Sie ist das bekannteste Gesicht der Victoria's-Secret-Geschichte: Candice Swanepoel, die südafrikanische Topmodel-Legende, sitzt am Abend des 21. Mai 2026 neben Heidi Klum in der Jury des GNTM-Halbfinales auf ProSieben. Die 37-Jährige, die 2013 mit dem 10-Millionen-Dollar-Fantasy-Bra für Furore sorgte, bewertet beim berühmten Harper's-Bazaar-Cover-Shooting die verbliebenen Kandidatinnen. Ihr Auftritt wirft eine Frage auf, die viele in der Branche beschäftigt: Was verdienen Gastjuroren bei Formaten wie GNTM — und welche steuerlichen Konsequenzen hat ein solcher Auftritt?
Wer ist Candice Swanepoel?
Candice Swanepoel zählt zu den erfolgreichsten Supermodels der Welt. Die gebürtige Südafrikanerin begann ihre Karriere als Teenager und wurde 2010 zum Victoria's-Secret-Angel ernannt. Ihren größten Auftritt hatte sie 2013, als sie bei der legendären Victoria's-Secret-Fashion-Show das 10-Millionen-Dollar-Königin-Fantasia-Dessous trug — das teuerste Stück in der Geschichte der Modemarke. Seitdem steht ihr Name für eines der begehrtesten Karrieremodelle der Modewelt.
Heute ist Swanepoel nicht nur Model, sondern auch Unternehmerin: 2018 gründete sie die nachhaltige Swimwear-Marke Tropic of C, die 2019 den Launch of the Year Award der Daily Front Row Awards gewann und sich seitdem auf Kleidung und Activewear ausgedehnt hat. Ihr Nettovermögen wird 2026 auf rund 30 Millionen US-Dollar geschätzt. Ihr Gastauftritt beim GNTM-Halbfinale passt zur ihrer internationalen Positionierung als Leitfigur der Modebranche — und dürfte bei den GNTM-Kandidatinnen für enormen Respekt gesorgt haben.
Was verdient ein Gastjuror beim GNTM?
Über die genauen Honorare bei Fernsehshows wie Germany's Next Topmodel wird in der Branche kaum öffentlich gesprochen. Branchenkenner schätzen, dass internationale Gaststars für einen einzelnen Auftritt Honorare zwischen 20.000 und 150.000 Euro erhalten können — je nach Bekanntheit, Reichweite und Verhandlungsgeschick. Bei einer Persönlichkeit vom internationalen Rang Swanepoels dürften die Summen am oberen Ende dieser Spanne liegen.
Für ausländische Künstlerinnen wie Swanepoel gelten in Deutschland dabei besondere steuerrechtliche Regeln. Das Stichwort lautet beschränkte Steuerpflicht: Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat, aber hier Einkünfte aus künstlerischer oder sportlicher Tätigkeit erzielt, unterliegt einem besonderen Steuerabzug. Der Veranstalter — in diesem Fall ProSieben — ist gesetzlich verpflichtet, 15 Prozent des Honorars (plus Solidaritätszuschlag) direkt an das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen. Weitere Details regelt der § 50a EStG, erläutert durch das Bundeszentralamt für Steuern.
Beschränkte Steuerpflicht: Was ausländische Künstler wissen müssen
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet strikt zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Ausländische Künstler und Sportler, die für einzelne Auftritte nach Deutschland kommen, sind beschränkt steuerpflichtig — das heißt: Nur ihre in Deutschland erzielten Einkünfte unterliegen der deutschen Steuer.
Wichtige Punkte im Überblick:
Quellensteuer: Der Veranstalter behält die Steuer direkt ein und führt sie ab. Der ausländische Künstler erhält sein Nettohonorar. Eine Steuererklärung in Deutschland ist in der Regel nicht erforderlich — es sei denn, der Künstler beantragt die Veranlagung zur günstigeren Besteuerung nach § 50 Abs. 2 EStG.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Deutschland hat mit über 90 Ländern — darunter auch Südafrika — Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese regeln, in welchem Land Einkünfte versteuert werden dürfen. In vielen Fällen kann der ausländische Künstler die in Deutschland abgezogene Steuer im Heimatland anrechnen lassen, sodass keine doppelte Steuerlast entsteht.
Betriebsstätte: Wenn ein Künstler dauerhaft in Deutschland tätig ist oder eine feste Einrichtung hier betreibt, kann eine unbeschränkte Steuerpflicht entstehen — mit erheblich höheren steuerlichen Konsequenzen, die frühzeitig mit einem Steuerberater besprochen werden sollten.
Für Produktionsfirmen wie ProSieben bedeutet das erhebliche Bürokratie: Sie müssen Honorare korrekt einschätzen, die Quellensteuer berechnen, fristgerecht abführen und dem Künstler eine offizielle Bescheinigung ausstellen.
Was gilt für deutsche Models und Gastauftritte?
Auch für deutsche Modells und Influencer, die Gastauftritte in TV-Produktionen übernehmen, gelten besondere Regeln. Entscheidend ist dabei die Frage: Handelt es sich um eine selbstständige oder eine nichtselbstständige Tätigkeit?
Die meisten Models und Gastjuroren werden als Selbstständige (Freiberufler) eingestuft. Das bedeutet in der Praxis:
- Sie stellen eine Rechnung und erhalten ein vereinbartes Honorar
- Sie müssen das Honorar vollständig in ihrer Einkommensteuererklärung angeben
- Umsatzsteuer fällt an, sobald die Kleinunternehmergrenze von 25.000 Euro überschritten ist
- Die Künstlersozialversicherung (KSK) kann eine wichtige Absicherungsmöglichkeit für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger sein
Wer im Laufe seiner Karriere regelmäßig Gastauftritte übernimmt und dabei keine professionelle steuerliche Beratung hat, riskiert Nachzahlungen, Bußgelder oder eine fehlerhafte Einordnung durch das Finanzamt. Gerade in der Anfangsphase einer Modelkarriere werden diese Fragen häufig unterschätzt.
Auch Fragen zu Bildrechten spielen eine wichtige Rolle: Was passiert mit Fotos und Videos, die beim Shooting entstehen? Wer besitzt die Rechte, und welche Nutzungsrechte werden dem Sender eingeräumt? Mehr dazu unter Sedcard, Shooting und Bildrechte für Models.
Wann braucht man als Model oder Influencer einen Anwalt?
Der Fall Candice Swanepoel zeigt, wie vielschichtig selbst ein einzelner TV-Auftritt rechtlich sein kann: Honorarverhandlung, Steuerabzug, Bildrechte, Nutzungsvereinbarungen — und das alles unter Umständen in einem fremden Rechtssystem.
Für Profimodels, Influencer und Entertainmentschaffende lohnt sich eine anwaltliche Beratung besonders in folgenden Situationen:
- Vertragsschluss mit TV-Produktionen: Honorare, Bildrechte, Wiederverwertung von Inhalten durch den Sender
- Internationale Auftritte: Steuerliche Abzüge, DBA-Anwendung, Steuerpflicht im Gastland
- Eigene Marke: Markenschutz, Lizenzverträge, Kooperationsvereinbarungen mit Partnern
- Social-Media-Aktivitäten: Transparenzpflichten bei bezahlten Kooperationen nach UWG, Persönlichkeitsrechte
- Vertragsstreitigkeiten: Wenn ein Auftraggeber Leistungen nicht bezahlt oder Rechte missbraucht
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann dabei helfen, teure Fehler zu vermeiden — bevor sie entstehen. Denn wer Verträge erst nachträglich prüfen lässt, wenn ein Streit aufgebrochen ist, zahlt doppelt: einmal für den Anwalt und einmal für den entstandenen Schaden.
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Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Lena Müller