The Taste Promi 2026: Was verdienen Prominente bei Kochshows — und was sagt der Steuerberater dazu?
„The Taste Promi" auf SAT.1 bringt 2026 wieder prominente Gesichter in die Küche. Während das Publikum gespannt zuschaut, wer den begehrten Löffel gewinnt, stellen sich viele eine andere Frage: Was verdienen Teilnehmer eigentlich bei Promi-Kochshows? Und wenn man als Prominenter plötzlich Medienhonorare, Werbeverträge und Auftrittspauschalen kassiert — wie funktioniert das steuerlich? Ein Steuerberater oder Vermögensberater erklärt.
Was zahlen TV-Sender für Promi-Auftritte?
Genaue Zahlen sind selten öffentlich, aber aus Branchenkreisen und gelegentlichen Medienberichten lassen sich Orientierungswerte ableiten. Für eine Teilnahme an einer Promi-Kochshow wie „The Taste Promi" (SAT.1), „Grill den Henssler" oder „Das Perfekte Dinner VIP" bewegen sich die Honorare je nach Prominenzgrad:
- Aufstrebende Promis / Reality-Stars: 5.000–20.000 € pro Episode
- Etablierte Schauspieler / Moderatoren: 25.000–80.000 € pro Episode
- A-Promis / internationale Stars: 100.000 € und mehr
Zusätzlich zum Honorar erhalten Teilnehmer oft Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten sowie — bei Gewinnern — Preisgelder oder Sachleistungen.
Wie werden Medienhonorare in Deutschland versteuert?
Das ist der Punkt, an dem viele aufgehende Medienpersönlichkeiten auf überraschende Regelungen stoßen. Grundsätzlich gilt:
Einkommensteuer: Medienhonorare sind steuerpflichtiges Einkommen. Sie werden zum persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der in Deutschland 2026 bis zu 45% beträgt (Spitzensteuersatz ab ca. 66.761 € Jahreseinkommen). Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag an (für höhere Einkommen).
Umsatzsteuer (für gewerblich Tätige): Sind Sie als Freiberufler oder Unternehmer im Bereich Medien/Entertainment tätig und übersteigt Ihr Jahresumsatz 22.000 € (Kleinunternehmergrenze), müssen Sie auf Ihre Honorare Umsatzsteuer (19%) ausweisen und abführen. Das reduziert Ihr Nettoeinkommen erheblich, wenn Sie das nicht einkalkuliert haben.
Zu versteuernder Zeitpunkt: Honorare werden grundsätzlich im Jahr des Zuflusses besteuert — auch wenn die Episode erst Monate nach dem Dreh ausgestrahlt wird.
Laut Einkommensteuergesetz § 18 EStG gehören Einkünfte aus selbstständiger künstlerischer und publizistischer Tätigkeit zu den freiberuflichen Einkünften. Die Abgrenzung zur gewerblichen Tätigkeit ist in der Praxis relevant — ein Steuerberater hilft bei der korrekten Einordnung.
Das Künstlersozialabgabe-Problem
Ein oft übersehener Aspekt: Wenn ein Sender oder eine Produktionsfirma einem Prominenten ein Honorar zahlt, muss der Auftraggeber in vielen Fällen die Künstlersozialabgabe (KSA) auf dieses Honorar abführen. Der Abgabesatz beträgt 2026 laut Künstlersozialkasse (KSK) 5,0%.
Das betrifft den Auftraggeber (SAT.1 oder die Produktionsfirma) direkt — nicht den Prominenten selbst. Aber: Wenn Sie als Prominenter selbst Mitarbeiter oder Freiberufler im Kreativbereich beauftragen (z. B. eine eigene PR-Agentur, einen Stylisten), können Sie selbst abgabepflichtig werden.
Werbeverträge nach dem TV-Auftritt: Steuerliche Fallstricke
Ein erfolgreicher Auftritt bei „The Taste Promi" kann Türen öffnen: Foodblogger-Kooperationen, Kochbuchverträge, Restaurantempfehlungen, eigene Produktlinien. Mit wachsenden Einnahmen wächst auch die steuerliche Komplexität:
Lizenzgebühren und Royalties: Verdienen Sie an einem Kochbuch, das infolge des TV-Auftritts erscheint, müssen Vorschusszahlungen und Royalties korrekt abgegrenzt und versteuert werden. Je nach Vertragsgestaltung können hier Zeitverschiebungen zwischen Zahlung und steuerlicher Erfassung entstehen.
Social-Media-Einnahmen: Instagram-Posts, YouTube-Videos oder TikTok-Inhalte rund um das Thema Kochen können ebenfalls steuerpflichtige Einnahmen sein — auch wenn sie als Hobby beginnen. Ab einer gewissen Regelmäßigkeit und Einnahmehöhe erkennt das Finanzamt eine Gewerbetätigkeit.
Steuerliche Gestaltung: Einige Prominente gründen eine GmbH oder UG für ihre Medienprojekte, um Einnahmen flexibler zu gestalten. Das kann steuerliche Vorteile bieten — ist aber nur sinnvoll, wenn das Volumen dies rechtfertigt.
Was ein Vermögensberater bei plötzlichen Medieneinkünften rät
Medieneinnahmen können unregelmäßig sein. Auf einen lukrativen TV-Auftritt können magere Monate folgen. Ein Vermögensberater empfiehlt in dieser Situation typischerweise:
- Rücklage für Steuern: Legen Sie sofort 30–45% jedes Honorars zur Seite — das Finanzamt wartet am Jahresende
- Vorauszahlungen planen: Das Finanzamt kann Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen, wenn Ihre Einkünfte die Grenzen überschreiten
- Einnahmen diversifizieren: Medienauftritte sind unkalkulierbar; ein Vermögensberater hilft, volatile Einnahmen in eine stabile Finanzplanung zu integrieren
- Altersvorsorge nicht vergessen: Als Freiberufler ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht müssen Sie Altersvorsorge aktiv betreiben
Wann sollten Sie einen Steuerberater konsultieren?
Spätestens wenn Sie Ihren ersten Medienhonorarbescheid erhalten oder kurz davor stehen. Aber idealerweise vorher — denn eine frühzeitige Beratung kann Ihnen erlauben, Kosten korrekt abzusetzen (Fahrtkosten zum Drehort, Styling-Kosten, Agentenhonorare) und vermeidet böse Überraschungen beim nächsten Steuerbescheid.
Selbstständige und Freelancer: Was Sie von Promis lernen können
Die steuerlichen Grundsätze gelten nicht nur für Prominente. Auch wenn Sie selbst als Freelancer, Kreativschaffender oder nebenberuflicher Influencer Medieneinnahmen erzielen, gelten dieselben Regeln. „The Taste Promi" zeigt auf unterhaltsame Weise, was mit kreativer Energie und Medienpräsenz möglich ist — aber die steuerlichen Anforderungen dahinter unterscheiden sich wenig zwischen Promi und Amateur.
Konkrete Situationen, in denen Selbstständige ähnliche Beratung brauchen wie Prominente:
- Erste bezahlte Social-Media-Kooperation: Ab wann ist das steuerpflichtig?
- YouTube-Monetarisierung: Gilt das als Gewerbe oder Freiberuf?
- Buchvertrag als Nebeneinnahme: Muss ich das in der Einkommensteuererklärung angeben?
- Auftritte als Speaker oder Moderator: Wie werden Tagessätze von 2.000–5.000 € korrekt abgerechnet?
All diese Situationen erfordern eine individuelle Einschätzung durch einen Steuerberater. Ein gutes Gespräch kann Fehler verhindern, die das Finanzamt später mit Nachzahlungen und Zinsen bestraft.
Checkliste: Was Medienschaffende steuerlich im Blick behalten sollten
- Alle Honorarverträge archivieren (digital und analog)
- Betriebsausgaben dokumentieren: Fahrten, Kleidung für Auftritte, Equipment, Agenturhonorare
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen pünktlich abgeben (monatlich oder vierteljährlich)
- Einkommensteuer-Rücklage von 35–45% monatlich bilden
- Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID beim Finanzamt beantragen
- Altersvorsorge als Freiberufler eigenständig absichern
Für Prominente und Medienschaffende, die in einem Jahr besonders hohe Einnahmen erzielen, empfiehlt sich zudem eine Investition in steueroptimierte Anlageprodukte — hier kann ein Vermögensberater die Steuerlast legal reduzieren.
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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich für Ihre spezifische Situation an einen Fachberater.
