Cem Özdemir wird BW-Ministerpräsident: Was Eigentümer und Familienunternehmer 2026 prüfen müssen

Cem Özdemir spricht bei einer politischen Veranstaltung als neuer Ministerpräsident von Baden-Württemberg

Photo : blu-news.org / Wikimedia

Julia Julia RichterVermögensberatung
4 Min. Lesezeit 14. Mai 2026

Özdemir wird neuer Ministerpräsident

Cem Özdemir ist am 13. Mai 2026 zum neuen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg gewählt worden. Der 60-jährige Grünen-Politiker mit Wurzeln im südtürkischen Bad Urach ist damit der zweite grüne Regierungschef in der Geschichte des Landes und der erste Ministerpräsident mit Migrationshintergrund in Deutschland.

Die Grünen waren bei der Landtagswahl am 8. März 2026 mit 30,2 Prozent stärkste Kraft geblieben und bilden nun erneut eine Koalition mit der CDU. Özdemir folgt damit auf Winfried Kretschmann, der nach 15 Jahren im Amt nicht mehr angetreten war.

Für Familien, Unternehmer und Eigentümer in Baden-Württemberg bedeutet der Regierungswechsel mehr als ein neues Gesicht in der Villa Reitzenstein. Die Koalitionsvereinbarung sieht spürbare Änderungen bei Grundsteuer, Wohnungsbau, Mittelstandsförderung und kommunalen Abgaben vor. Wer im Südwesten Immobilien besitzt, ein Familienunternehmen führt oder erbt, sollte das Kleingedruckte jetzt prüfen.

Was die neue Koalition wirklich plant

Drei Schwerpunkte ziehen sich durch das 184 Seiten starke Koalitionspapier:

  • Eine Reform der Landesgrundsteuer, die Eigentümer in Stuttgart, Heidelberg und Freiburg laut Stuttgarter Zeitung um durchschnittlich 12 Prozent stärker belasten könnte als bisher.
  • Ein neues Mittelstandsförderprogramm in Höhe von 1,4 Milliarden Euro über fünf Jahre, das vor allem Handwerk und Zulieferer der Automobilindustrie stützen soll.
  • Strengere Vorgaben für Aufstockungen und Dachausbauten, gekoppelt an einen verpflichtenden Anteil bezahlbarer Mietwohnungen ab 2027.

Özdemir hatte in seiner Antrittsrede betont, er wolle „Mittelstand und Klimaschutz versöhnen" und Familienbetriebe in der Übergangsphase aktiv begleiten. Übersetzt heißt das: Es kommt mehr Förderung, aber auch mehr Auflagen.

Warum Vermögensberater jetzt das Telefon klingelt

Steuer- und Vermögensberater im Südwesten berichten bereits über erhöhten Andrang. Der Grund: Baden-Württemberg hat im Bundesvergleich die meisten Familienunternehmen pro Kopf, und die Landesgrundsteuer wird hier nach dem sogenannten Bodenwertmodell berechnet. Dadurch wirken sich Bodenrichtwertänderungen direkt auf die Steuerlast aus.

Wer ein Mehrfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie oder ein Betriebsgrundstück in einer wachsenden Stadt besitzt, muss laut Berechnungen der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart mit deutlich höheren Grundsteuerbescheiden ab 2027 rechnen. Gleichzeitig könnten neue Förderkredite über die L-Bank Investitionen in Energieeffizienz teilweise kompensieren – aber nur, wenn der Antrag fristgerecht und mit den richtigen Nachweisen gestellt wird.

Drei Schritte empfehlen erfahrene Berater jetzt:

  1. Den aktuellen Grundsteuerbescheid mit dem voraussichtlichen Wert ab 2027 vergleichen.
  2. Prüfen, ob eine vorgezogene Schenkung oder Übertragung an die nächste Generation sinnvoll ist, bevor neue Bewertungsregeln greifen.
  3. Förderfähigkeit für L-Bank-Programme im Bereich energetische Sanierung und Mittelstand prüfen.

Was Eigentümer und Mieter konkret tun sollten

Für private Immobilieneigentümer in den Ballungsräumen Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Freiburg lohnt sich der Blick in die eigene Bodenrichtwertkarte. Auf den Geoportalen des Landes lassen sich die aktuellen Werte einsehen. Wer eine erhebliche Wertsteigerung feststellt, hat noch im Jahr 2026 die Möglichkeit, gegen den Bodenrichtwert Einspruch einzulegen, sofern dieser nicht nachvollziehbar begründet ist.

Mieter wiederum profitieren auf den ersten Blick: Die Koalition will Mieterhöhungen bei energetischer Sanierung auf 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat begrenzen. Dennoch warnen Mietervereine, dass Vermieter die Sanierungen schlicht später durchführen könnten, sobald der Index neu gerechnet wird. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, das ab 2027 saniert werden soll, sollte sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Folgen für Familienunternehmen und Nachfolge

Baden-Württemberg zählt rund 600.000 Familienunternehmen, viele davon stehen in den kommenden zehn Jahren vor einer Nachfolge. Die neue Landesregierung will eine „Beratungsoffensive Generationenwechsel" auflegen und 35 Millionen Euro für Nachfolgemoderation bereitstellen. Konkret bedeutet das: Wer eine Übergabe an Kinder, externe Nachfolger oder Mitarbeitende plant, kann ab Herbst 2026 staatlich geförderte Erstberatung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Steuerlich relevant bleibt allerdings die bundesweite Erbschaftsteuerreform-Debatte, die nach dem Karlsruher Urteil von 2014 alle paar Jahre neu aufflammt. Familienunternehmer im Südwesten sollten ihre Holding-Strukturen, Treuhandverträge und Gesellschafterverträge spätestens jetzt überprüfen lassen.

Ein erfahrener Steuerberater oder Vermögensberater kann modellieren, wie sich verschiedene Übergabezeitpunkte auf die Steuerlast auswirken. Häufig zeigt sich, dass eine teilweise vorgezogene Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt deutlich günstiger ist als ein klassisches Testament – vorausgesetzt, sie wird sauber dokumentiert und im richtigen Zeitraum umgesetzt.

Energie, Mobilität und der Mittelstand

Ein dritter Schwerpunkt der Koalition betrifft die Energiewende. Bis 2030 sollen Photovoltaikanlagen auf 80 Prozent aller geeigneten Gewerbedächer in Baden-Württemberg installiert sein. Dafür wird eine Sonderabschreibung von zusätzlich 7 Prozent über zwei Jahre eingeführt.

Für mittelständische Unternehmen kann sich die Investition deutlich schneller rechnen als bisher kalkuliert. Wichtig: Die Sonderabschreibung gilt nur für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 30. Juni 2028 begonnen werden. Wer wartet, verschenkt bares Geld.

Was tun, wenn der Bescheid kommt

Sobald die neuen Grundsteuer- und Förderbescheide ab 2027 ins Haus flattern, gilt: nicht ungeprüft akzeptieren. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Ein spezialisierter Steuerberater oder Vermögensberater kann innerhalb weniger Tage beurteilen, ob Einspruch lohnt – und welche zusätzlichen Förderprogramme greifen.

Wer in Baden-Württemberg Immobilien besitzt, ein Unternehmen führt oder eine Erbschaft erwartet, sollte die nächsten zwölf Monate aktiv für die strategische Vermögensplanung nutzen. Die politischen Weichen sind gestellt – die finanziellen Konsequenzen entscheiden sich in der individuellen Gestaltung.

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