Das Berliner Landgericht hat am 28. Mai 2026 die Anklage gegen Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugelassen. Der 51-Jährige soll vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestages falsch ausgesagt haben — gemeinsam mit seinem damaligen Staatssekretär Gerhard Schulz. Es geht um die Frage, ob Scheuer im Sommer 2018 von einem entscheidenden Angebot der Maut-Betreiber wusste, die Verträge erst nach dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen. Scheuer bestreitet die Vorwürfe. Doch was unterscheidet juristisch eine "Falschaussage" vom "Meineid" — und welche Strafen drohen 2026 wirklich?
Falschaussage und Meineid sind nicht dasselbe
Das deutsche Strafgesetzbuch trennt klar zwischen drei Tatbeständen vor staatlichen Gremien. Die uneidliche Falschaussage nach §153 StGB betrifft Zeugen und Sachverständige, die vor Gericht oder zur Wahrheit verpflichteten Stellen wissentlich Unwahres aussagen. Strafrahmen: drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Meineid nach §154 StGB setzt die eidliche Bekräftigung voraus — und beginnt erst bei einem Jahr Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis 15 Jahre. Die falsche Versicherung an Eides statt nach §156 StGB liegt mit bis zu drei Jahren dazwischen.
Vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestages werden Zeugen in der Regel nicht vereidigt. Das bedeutet: Bei Scheuer geht es voraussichtlich um den Tatbestand der uneidlichen Falschaussage, nicht um Meineid. Auch das ist gravierend genug. Eine Verurteilung würde den Ex-Minister mit hoher Wahrscheinlichkeit vorbestraft machen.
Was ist 2026 neu?
Die Anklageschrift folgt der Reform des Untersuchungsausschussgesetzes von 2024, das die Aussagepflicht und die Wahrheitspflicht für Zeugen vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen präzisiert hat. Der Bundestag hat damit nachgesteuert, weil die Maut-Affäre und vorhergehende Verfahren — Wirecard, Cum-Ex — zeigten, dass die alte Rechtslage Zeugen zu viel Spielraum ließ. Das offizielle Untersuchungsausschussgesetz macht heute deutlicher als 2018, dass Erinnerungslücken nicht selbstverständlich als Schutzbehauptung akzeptiert werden müssen.
Konkret wirft die Berliner Staatsanwaltschaft Scheuer vor, "vorsätzlich falsche Angaben" gemacht zu haben. Sie behauptet, er habe im Ausschuss erklärt, sich nicht an ein Angebot der Maut-Betreiber erinnern zu können, das Vertragsunterzeichnung erst nach dem EuGH-Urteil vom 29. November 2018 vorgesehen hätte. Hätte Scheuer dieses Angebot angenommen, wären dem Bund nach Schätzungen mehrere hundert Millionen Euro Schadensersatzforderungen erspart geblieben.
Wie hoch sind die realistischen Strafen?
Strafrichter orientieren sich bei Falschaussagen vor parlamentarischen Gremien an mehreren Faktoren: dem Schaden, der durch die Falschaussage entstanden ist, dem Vorsatz und der gesellschaftlichen Bedeutung. Im Fall der Maut-Affäre ist der finanzielle Schaden für den Bundeshaushalt mit rund 243 Millionen Euro Schadensersatz an die Betreibergesellschaften bereits beziffert.
Bei Ersttätern ohne Vorstrafen und einer Falschaussage in dieser Größenordnung ist mit einer Bewährungsstrafe zwischen sechs Monaten und zwei Jahren zu rechnen — bei einer Verurteilung. Eine Geldstrafe ist denkbar, aber für einen ehemaligen Bundesminister mit politischer Verantwortung in einem Milliardenschaden eher unwahrscheinlich.
Welche Rechte haben Beschuldigte vor dem Untersuchungsausschuss?
Was im Fall Scheuer Politiker und Beamte zur Vorsicht zwingen sollte: Zeugen vor einem Untersuchungsausschuss haben dasselbe Auskunftsverweigerungsrecht nach §55 Strafprozessordnung wie vor Gericht. Wer sich durch eine wahrheitsgemäße Antwort selbst strafbar machen würde, darf schweigen. Das gilt auch für ehemalige Minister, die nachträglich Vorgänge aus ihrer Amtszeit erklären sollen.
Die taktische Falle: Wer schweigt, gilt politisch oft als belastet. Wer redet, riskiert die strafrechtliche Verfolgung. Genau das macht die anwaltliche Begleitung vor jeder Aussage so wichtig — und Scheuer hatte 2018 nach eigenen Angaben juristischen Beistand. Die Anklage wird zeigen müssen, dass die Erinnerungslücken bewusst konstruiert waren.
Der Maut-Schaden: Wie die 243 Millionen entstanden
Die finanzielle Dimension des Maut-Debakels ist gut dokumentiert. Nach dem EuGH-Urteil vom 18. Juni 2019, das die deutsche Pkw-Maut für rechtswidrig erklärte, verlangten die beiden Betreibergesellschaften autoTicket und CTS Eventim Solutions Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragskündigung. Das Schiedsgericht sprach 2024 rund 243 Millionen Euro zu — Geld, das aus dem Bundeshaushalt fließen musste, also indirekt aus Steuermitteln.
Hätte Scheuer das Angebot der Betreiber angenommen, die Verträge erst nach dem EuGH-Urteil zu unterzeichnen, wäre dieser Schaden vermutlich vermeidbar gewesen. Genau hier setzt die Anklage an: Wer als Bundesminister wissentlich ein finanzielles Risiko ignoriert und das später vor dem Untersuchungsausschuss leugnet, erfüllt potenziell den Tatbestand der Falschaussage.
Was Politiker und Beamte aus dem Fall lernen sollten
Drei Lehren aus der Maut-Affäre sind für alle Amtsträger relevant: Erstens muss jede Aussage vor parlamentarischen Gremien dieselbe Sorgfalt erfahren wie eine eidliche Aussage vor Gericht. Zweitens schützt die Berufung auf "Erinnerungslücken" nicht automatisch, wenn schriftliche Beweise vorhanden sind — und das Bundesministerium für Verkehr hat in der Maut-Affäre dokumentiert kommuniziert. Drittens lohnt sich anwaltliche Vorbereitung schon bei der Ladung als Zeuge: Wer erst während der Aussage merkt, dass eine Antwort selbstbelastend wäre, hat juristisch oft nur noch schlechte Optionen.
Für Beschuldigte gilt in solchen Verfahren das Recht auf einen Strafverteidiger ab dem ersten Vernehmungstermin. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im Fall Scheuer bereits zwischen 2022 und 2025 ermittelt — vier Jahre Vorbereitung, in denen Aktenmaterial, Zeugenaussagen und Mailverkehr ausgewertet wurden. Wer als Beschuldigter erst in der Hauptverhandlung über Beweise informiert wird, ist regelmäßig schon im Nachteil.
Was bedeutet das für Sie?
Falls Sie selbst als Zeuge vor einem Untersuchungsausschuss, einer Aufsichtsbehörde oder vor Gericht aussagen sollen, gelten drei Grundregeln:
- Bereiten Sie sich schriftlich vor. Lassen Sie sich Akten und Protokolle aushändigen — Sie haben Anspruch darauf.
- Klären Sie das Aussageverweigerungsrecht. Ein Anwalt für Strafrecht prüft vor der Aussage, welche Fragen Sie zu beantworten verpflichtet sind und welche nicht.
- Sprechen Sie nie ohne Vorbereitung über Erinnerungslücken. Spätere Beweise können eine bewusst gestaltete Erinnerungslücke als Falschaussage entlarven.
Wer als Beamter, Geschäftsführer oder politisch tätige Person mit einem solchen Verfahren konfrontiert ist, sollte zwingend einen Strafverteidiger konsultieren — idealerweise spezialisiert auf Wirtschafts- oder Politstrafrecht. Die Konsequenzen einer einzigen unbedacht formulierten Aussage können eine Karriere beenden, wie der Prozess gegen Scheuer 2026 zeigt.

Andreas Weber