Energieberaterin und Hausbesitzer prüfen BEG-Förderunterlagen und Sanierungsplan am Esstisch in einem Stuttgarter Einfamilienhaus

BEG 2026: So sichern Sie sich bis zu 70 % Förderung für Ihr Haus

Lena Lena SchmidtAllgemein
9 Min. Lesezeit 15. Mai 2026

TL;DR: Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) fördert energetische Sanierungen im Jahr 2026 mit Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Hausbesitzer können beim Heizungstausch, der Dämmung und der Komplettsanierung profitieren — vorausgesetzt, der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn gestellt. Zuständig sind BAFA für Einzelmaßnahmen und KfW für Effizienzhaussanierungen.

Als Marek S. aus Dortmund seine 1970er-Jahre-Doppelhaushälfte sanieren wollte, rechnete er mit einem Zuschuss von vielleicht 10 000 Euro. Nach einem Gespräch mit einem Energieeffizienz-Experten wurde aus dieser Schätzung ein Förderbetrag von über 27 000 Euro — durch die Kombination aus Heizungsbonus, iSFP-Bonus und dem Einkommensbonus. Was Marek half: Er hatte den Antrag rechtzeitig gestellt und den richtigen Energieberater beauftragt. Wer diese Reihenfolge einhält, holt das Maximum aus der BEG heraus.

Was ist die Bundesförderung effiziente Gebäude — und wen betrifft sie?

Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es fasst seit 2021 mehrere frühere Programme — darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm — zu einem einheitlichen System zusammen. Ziel ist es, den Energieverbrauch im deutschen Gebäudesektor bis 2045 auf netto null zu senken, wie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt.

Antragsberechtigt sind:

  • Private Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Contractoren, die energetische Maßnahmen im Auftrag von Eigentümern durchführen

Die BEG gliedert sich in drei Teilprogramme: BEG EM für Einzelmaßnahmen (Heizung, Dämmung, Fenster), BEG WG für Wohngebäude-Sanierungen zum Effizienzhaus und BEG NWG für Nichtwohngebäude. Für private Hausbesitzer sind vor allem BEG EM und BEG WG relevant. Seit 2024 werden die meisten Zuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt; die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist weiterhin für zinsgünstige Kredite bei der Effizienzhaussanierung zuständig.

BEG 2026: Förderhöhen und Boni im Überblick

Im Jahr 2026 gelten folgende Förderquoten für die wichtigsten Maßnahmen:

BEG EM — Einzelmaßnahmen:

Maßnahme Basisförderung Mit iSFP-Bonus
Heizungstausch (Wärmepumpe) 30 % 35 %
+ Klimageschwindigkeitsbonus +20 %
+ Einkommensbonus (< 40 000 € zu verst. Einkommen) +30 %
Maximum Heizungsförderung 70 %
Dämmung (Fassade, Dach, Kellerdecke) 15 % 20 %
Fenster und Außentüren 15 % 20 %
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung 15 % 20 %

Die förderfähigen Kosten für die Heizungsförderung sind auf 30 000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt (mit iSFP: 60 000 Euro). Das bedeutet: Bei einem Wärmepumpentausch mit 70 % Förderquote auf 30 000 Euro Kosten ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 21 000 Euro.

bis 70 %
Zuschuss beim Heizungstausch
BAFA, 2026
30 000 €
Förderfähige Kosten (Heizung, ohne iSFP)
BAFA, 2026
150 000 €
Max. KfW-Kredit pro Wohneinheit (EH 40)
KfW, 2026

BEG WG — Effizienzhaus-Sanierung:

Wer das Gebäude auf einen anerkannten Effizienzhaus-Standard (EH 55 oder EH 40) bringt, erhält über die KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss: 15 % für EH 55, 20 % für EH 40. Zusatzboni sind kombinierbar: der EE-Klasse-Bonus (+5 %), der Nachhaltigkeitsklasse-Bonus (+5 %), der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB, +10 %) und der Bonus für serielles Sanieren (+15 %).

Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierung: Was ist sinnvoller?

Die Entscheidung zwischen BEG EM und BEG WG hängt vom Zustand des Gebäudes und dem verfügbaren Budget ab. Für viele Hausbesitzer ist der schrittweise Weg über Einzelmaßnahmen praktikabler — vor allem, wenn die Finanzierung der Komplettsanierung noch nicht gesichert ist.

Wann BEG EM (Einzelmaßnahmen) die bessere Wahl ist

BEG EM empfiehlt sich, wenn eine konkrete Maßnahme ansteht: etwa der Austausch einer alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Nachdämmung der Fassade. Die Förderung ist schnell beantragt, die Abwicklung läuft über das BAFA-Onlineportal. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Förderquote um 5 Prozentpunkte und macht die Maßnahmen langfristig planbar.

Wer sich fragt, welche Heiztechnologien 2026 besonders gefördert werden, findet im Artikel über Geothermie als Heizoption für Hausbesitzer eine hilfreiche Vergleichsübersicht.

Wann BEG WG (Effizienzhaus) das Maximum bringt

Wer ein sogenanntes Worst-Performing-Building besitzt — also ein Gebäude der schlechtesten Energieeffizienzklassen F, G oder H — kann beim WPB-Bonus bis zu 10 Prozentpunkte zusätzlich auf den Tilgungszuschuss erhalten. In Kombination mit EE-Klasse und seriellem Sanieren sind so Tilgungszuschüsse von bis zu 45 % möglich. Die KfW stellt hierfür Kredite bis zu 150 000 Euro pro Wohneinheit bereit.

Experten-Einschätzung: „Die Kombination aus iSFP und WPB-Bonus ist oft unterschätzt. Wer in einem Altbau der Klasse G wohnt und einen Sanierungsfahrplan erstellt, kann die Gesamtförderung um 15 bis 20 Prozentpunkte steigern — das macht bei einer Sanierung für 100 000 Euro einen Unterschied von 15 000 bis 20 000 Euro", erklärt Dipl.-Ing. Sandra Hoffmann, zertifizierte Energieeffizienz-Expertin (EEE) der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die BEG-Förderung 2026

Hausbesitzerin und Energieberater prüfen gemeinsam BAFA-Unterlagen und Wärmepumpen-Angebot am Esstisch in einem Stuttgarter Einfamilienhaus

Der Antragsprozess ist klar strukturiert — wer die Reihenfolge einhält, vermeidet die häufigsten Ablehnungsgründe.

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen

Für die meisten BEG-Maßnahmen ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Dieser erstellt die technische Projektbeschreibung und begleitet das Vorhaben bis zum Verwendungsnachweis. Die Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) ist unter www.energie-effizienz-experten.de abrufbar.

2. Individuelle Sanierungsplanung (optional, aber lohnend)

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) legt fest, in welcher Reihenfolge Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden. Er wird selbst gefördert (mit bis zu 80 % der Beratungskosten über das BAFA-Programm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude) und erhöht die Förderquoten aller späteren Maßnahmen um 5 Prozentpunkte.

3. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen — online

  • Bei BAFA (BEG EM, Zuschuss): Online über das BAFA-Förderportal unter www.bafa.de
  • Bei KfW (BEG WG, Kredit + Tilgungszuschuss): Antrag über die Hausbank einreichen, die den KfW-Kredit beantragt

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht der Baubeginn. Wer zuerst einen Handwerker unterschreiben lässt und dann den Antrag stellt, erhält keine Förderung.

4. Maßnahmen durchführen und Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten prüft der Energieeffizienz-Experte die Ausführung und bestätigt die Einhaltung der technischen Anforderungen. Rechnungen und Nachweise werden über das BAFA-Portal hochgeladen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach positiver Prüfung — in der Regel innerhalb von 4 bis 8 Wochen.

Merken Sie sich: Der häufigste Ablehnungsgrund ist ein Antrag, der nach Vertragsabschluss mit dem Handwerker gestellt wurde. Stellen Sie den Antrag daher, bevor Sie irgendeinen Vertrag unterzeichnen.

Technische Mindestanforderungen: Was geförderte Maßnahmen erfüllen müssen

Nicht jede Sanierungsmaßnahme ist automatisch förderfähig. Die BEG legt für jede Maßnahmenkategorie technische Mindeststandards fest, die beim Antrag dokumentiert und nach Abschluss durch den Energieeffizienz-Experten bestätigt werden müssen.

Für den Heizungstausch gilt 2026: Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 (bei reiner Raumheizung) nachweisen. Pellet- und Biomasseheizungen müssen dem BImSchV-Standard entsprechen und eine CO2-Emissionsgrenze einhalten. Solarthermie-Anlagen müssen das Solar-Keymark-Zertifikat tragen.

Für Dämmstoffe und Fenster gelten U-Wert-Anforderungen: Außenwände müssen nach Dämmung einen U-Wert von ≤ 0,20 W/(m²K) erreichen, Fenster einen Uw-Wert von ≤ 0,95 W/(m²K). Diese Grenzwerte sind nicht verhandelbar — Angebote von Fachbetrieben sollten diese Werte ausdrücklich benennen, damit der Energieberater die Förderfähigkeit vorab bestätigen kann.

Die häufigsten Fehler bei der BEG-Antragstellung

In Hamburg beobachtet ein Hausbesitzer in den 50ern mit grauem Pullover, wie ein Techniker in Arbeitskleidung den alten Gusseisenradiator in einem Hamburger Backsteinreihenhaus untersucht

Laut Angaben des BAFA sind rund 15 % der abgelehnten Anträge auf vermeidbare Formfehler zurückzuführen [BAFA, 2024]. Die wichtigsten Stolperfallen:

Maßnahmenbeginn vor Antragstellung: Wer einen Handwerkervertrag unterschreibt oder auch nur einen Handwerker per E-Mail beauftragt, bevor der Förderbescheid vorliegt, verliert den Anspruch auf Förderung vollständig. Ausnahme: die Beauftragung des Energieberaters selbst.

Falsche oder fehlende Unterlagen: Für die Heizungsförderung werden u. a. ein gültiges Angebot des Fachunternehmens, die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten sowie bei Eigentümergemeinschaften der Nachweis über den WEG-Beschluss benötigt.

Nicht förderfähige Fachbetriebe: Nur Unternehmen, die in das Marktstammdatenregister eingetragen und im jeweiligen Gewerk qualifiziert sind, dürfen förderungsfähige Leistungen erbringen. Hausbesitzer sollten dies vorab prüfen.

Fristen übersehen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids muss die Maßnahme in der Regel innerhalb von 36 Monaten umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht werden.

Hausbesitzer, die auch über Fördermöglichkeiten für Ladestationen nachdenken, sollten sich ebenfalls über die Wallbox-Förderung 2026 im Mehrfamilienhaus informieren — hier gelten separate Fristen und Antragsvoraussetzungen.

BEG mit anderen Förderprogrammen kombinieren

Die BEG schließt eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht aus — solange die Gesamtförderung die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Besonders lohnend sind folgende Kombinationen:

Landesprogramme: Viele Bundesländer bieten eigene Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungen an — etwa das KfW-Ergänzungsprogramm in Bayern oder das NRW.BANK.Effizienzkredit in Nordrhein-Westfalen. Diese lassen sich häufig mit BEG-Zuschüssen kumulieren, sofern die Gesamtförderhöhe unter den förderfähigen Kosten bleibt.

Steuerliche Förderung nach § 35c EStG: Wer keine BAFA- oder KfW-Förderung in Anspruch nimmt, kann energetische Sanierungsmaßnahmen alternativ steuerlich abschreiben — mit bis zu 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (max. 40 000 Euro). Beide Wege gleichzeitig sind nicht möglich; der Vergleich lohnt sich vor allem für Gutverdiener mit hohem Steuersatz.

Einspeisevergütung für Photovoltaik: Wer die Sanierung mit einer PV-Anlage kombiniert, kann von der Bundesförderung und der Einspeisevergütung für Photovoltaik 2026 profitieren — die Anlage selbst wird allerdings nicht mehr über die BEG, sondern separat gefördert.

Häufige Fragen zur Bundesförderung effiziente Gebäude 2026

Muss ich einen Energieberater beauftragen, um BEG-Zuschüsse zu erhalten?

Für die Heizungsförderung (BEG EM, Heizungstausch) ist ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte (EEE) Pflicht. Für einfache Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch kann die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne EEE beantragt werden — der Fachhandwerkerbetrieb kann hier die technische Bestätigung übernehmen. Bei BEG WG (Effizienzhaussanierung) ist der EEE immer verpflichtend.

Kann ich BEG-Förderung auch für ein vermietetes Wohngebäude beantragen?

Ja. Vermieter sind ebenso antragsberechtigt wie selbst nutzende Eigentümer. Die Förderquoten sind identisch. Vermieter können die Sanierungskosten außerdem steuerlich als Werbungskosten oder Erhaltungsaufwand geltend machen — eine Doppelnutzung mit der BEG ist möglich, sofern keine doppelte Förderung für dieselbe Maßnahme erfolgt.

Wie lange dauert die Bearbeitung meines BEG-Antrags beim BAFA?

Für BEG EM (Zuschussverfahren) erhalten Antragsteller in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen eine automatisierte Eingangsbestätigung. Der endgültige Zuwendungsbescheid wird nach der Prüfung der Unterlagen ausgestellt — die Bearbeitungsdauer variiert je nach Antragsvolumen, liegt aber üblicherweise bei 4 bis 8 Wochen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Einreichung und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Was gilt als Maßnahmenbeginn im Sinne der BEG?

Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines rechtsverbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags — also die Unterzeichnung eines Handwerker- oder Lieferantenvertrags. Nicht darunter fällt die Beauftragung des Energieberaters oder die Einholung von Angeboten. Der Förderantrag muss vor diesem Zeitpunkt genehmigt oder zumindest vollständig gestellt worden sein.

Gilt die BEG 2026 auch für Neubauten?

Die BEG WG fördert unter bestimmten Bedingungen auch energieeffiziente Neubauten (Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeitsklasse). Die Heizungsförderung (BEG EM) ist hingegen ausschließlich für Bestandsgebäude vorgesehen, also für Gebäude, die vor dem 1. Januar des Antragsjahres erstmals bezugsfertig waren.


Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Förderbedingungen, Quoten und Fristen können sich ändern. Bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen direkt auf den Websites von BAFA (www.bafa.de) und KfW (www.kfw.de) und lassen Sie sich von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten beraten.

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