Berlin wählt heute: Welche Rechte haben Österreicher in Deutschland — und wann brauchen sie einen Anwalt?

Reichstagsgebäude in Berlin bei Sonnenuntergang — Wahltag 20. September 2026

Photo : Jürgen Matern / Wikimedia

Thomas Thomas GruberRechtsanwälte
6 Min. Lesezeit 20. September 2026

Am 20. September 2026 wählen rund 2,49 Millionen wahlberechtigte Berliner und die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns ihre neuen Landesparlamente. Die ersten Hochrechnungen werden für 18:00 Uhr erwartet. Für eine oft übersehene Gruppe ist der heutige Wahltag besonders bedeutsam: rund 400.000 Österreicherinnen und Österreicher, die in Deutschland leben — und die trotz direkter Betroffenheit kein Stimmrecht bei Landtags- und Bundestagswahlen besitzen.

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine rechtliche Informationen. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt für Fragen zu Ihrer konkreten Situation.

Was heute auf dem Spiel steht

In Berlin wird heute das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Mindestens 130 Abgeordnete werden für die kommenden fünf Jahre in das Stadtparlament einziehen und über Berlins Landes- und Haushaltspolitik mitentscheiden. Gleichzeitig wählt Mecklenburg-Vorpommern seinen neuen Landtag. Beide Wahlen haben direkte Auswirkungen auf Mietrecht, Arbeitsmarktpolitik, Gesundheitsversorgung und öffentliche Infrastruktur — Bereiche, die das tägliche Leben jedes Einwohners betreffen, unabhängig von dessen Staatsbürgerschaft.

Neben den politischen Verschiebungen stehen in beiden Bundesländern konkrete Weichenstellungen an: In Berlin ist die Wohnungspolitik seit Jahren ein zentrales Konfliktfeld. Die kommende Koalition wird entscheiden, ob die Mietpreisbremse verlängert, verschärft oder gelockert wird. In Mecklenburg-Vorpommern geht es um Arbeitsmärkte, Tourismuswirtschaft und regionale Infrastruktur — Themen, die für die rund 12.000 in diesem Bundesland lebenden Österreicherinnen und Österreicher unmittelbar relevant sind.

Das EU-Wahlrecht: Was gilt, was ausdrücklich nicht gilt

Als EU-Bürgerinnen und EU-Bürger genießen Österreicher in Deutschland wichtige demokratische Rechte — aber nur in begrenztem Umfang. Laut der EU-Kommunalwahlrichtlinie (93/109/EG) und dem deutschen Kommunalwahlrecht dürfen EU-Ausländer an Kommunalwahlen und Europawahlen in Deutschland teilnehmen. Voraussetzung ist eine Meldung in der jeweiligen Gemeinde seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltermin. In Deutschland werden EU-Bürger dabei automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, soweit sie bei der Gemeindebehörde angemeldet sind.

Bei Landtags- und Bundestagswahlen hingegen ist ausschließlich deutschen Staatsangehörigen ein Stimmrecht eingeräumt. Das ergibt sich aus Artikel 22 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der das aktive und passive Wahlrecht von Unionsbürgern in einem anderen Mitgliedstaat ausdrücklich auf Kommunal- und Europawahlen begrenzt. Diese Regelung ist auch im Bundesministerium des Innern offiziell festgehalten.

Das bedeutet konkret: Wer als Österreicherin oder Österreicher seit Jahren in Berlin lebt, Steuern zahlt und die Infrastruktur der Stadt mitfinanziert, hat heute keinen Einfluss auf die Wahl jener Abgeordneten, die über diese Steuermittel entscheiden. Diese demokratische Lücke ist keine deutsche Besonderheit — sie gilt für alle EU-Mitgliedstaaten in gleichem Maß.

Wer dennoch politisch Einfluss nehmen möchte, hat jedoch eine Option: Die Einbürgerung. Nach acht Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland und dem Nachweis der Integration — Sprachkenntnisse, wirtschaftliche Selbstständigkeit, keine Vorstrafen — können Österreicherinnen und Österreicher die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Da sowohl Deutschland als auch Österreich seit dem Staatsangehörigkeitsgesetz 2024 die doppelte Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen zulassen, ist dies für viele eine reale Option. Der Weg dorthin beginnt jedoch mit einer genauen Prüfung der Voraussetzungen — idealerweise mit rechtlicher Begleitung.

Warum Österreicher in Deutschland trotzdem rechtlich handeln müssen

Gerade weil sie keinen direkten politischen Einfluss ausüben können, sind Österreicherinnen und Österreicher in Deutschland auf ein solides rechtliches Fundament angewiesen. Die heutige Wahl könnte in mehreren Bereichen zu Gesetzesänderungen führen, die Betroffene unmittelbar spüren.

Mietrecht: In Berlin ist die Wohnungspolitik ein dauerhaftes Streitthema. Je nach Koalition können Mietpreisbremse, sozialer Wohnungsbau oder Kündigungsschutz unterschiedlich geregelt werden. Österreicher mit befristeten oder unbefristeten Mietverträgen in Berlin sollten ihre Verträge regelmäßig auf Konformität mit dem aktuellen deutschen Mietrecht überprüfen lassen.

Arbeitsrecht: Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den Bundesländern mit einem hohen Anteil saisonaler Beschäftigung, insbesondere im Tourismus. Neue Koalitionen können Mindestlohnregelungen, Tarifverträge oder Arbeitsschutzstandards auf Landesebene mitbeeinflussen. Für Österreicherinnen und Österreicher, die in diesen Branchen tätig sind, kann dies Konsequenzen für Gehaltsvereinbarungen und Kündigungsfristen haben.

Aufenthaltsrecht: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger haben in Deutschland das Freizügigkeitsrecht — doch dieses ist an Bedingungen geknüpft. Wer länger als drei Monate bleibt, muss wirtschaftlich aktiv sein, über ausreichende Krankenversicherung verfügen oder als Student eingeschrieben sein. Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kann ein Daueraufenthaltsrecht beantragt werden — jedoch nur, wenn alle Voraussetzungen lückenlos dokumentiert sind.

Sozialversicherung und Rentenansprüche: Österreicherinnen und Österreicher, die in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben nach dem EU-Sozialversicherungsabkommen Anspruch auf Berücksichtigung dieser Zeiten. In der Praxis entstehen häufig Koordinationsfehler zwischen den deutschen und österreichischen Behörden, die zu Rentenlücken führen können.

Einen umfassenden Überblick über weitere rechtliche Fallstricke für EU-Bürger in deutschen Wahlregionen bietet etwa der Bericht „Sachsen-Anhalt wählt: Was bedeutet ein Wahlergebnis für Österreicher in Deutschland", der bei der letzten deutschen Landtagswahl erschien.

Konkreter Fall: Der Wiener Mieter in Berlin — was sich nach der Wahl ändern kann

Thomas K., 38 Jahre alt, kommt aus Wien und lebt seit drei Jahren in einer 70-Quadratmeter-Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg. Er zahlt monatlich 1.350 Euro warm, was einer Nettokaltmiete von rund 950 Euro entspricht. Sein unbefristeter Mietvertrag wurde 2023 abgeschlossen, als die Berliner Mietpreisbremse in vollem Umfang galt. Thomas arbeitet als IT-Consultant für ein Berliner Unternehmen, ist nicht verbeamtet, zahlt in die deutsche Rentenversicherung ein und hat seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt.

Nach der heutigen Wahl formiert sich eine neue Koalition, die eine Lockerung der Mietpreisbremse in ihren Koalitionsvertrag aufnimmt. Was konkret bedeutet das für Thomas?

Wenn die Mietpreisbremse bestehen bleibt: Thomas ist geschützt. Sein Vermieter darf die Nettokaltmiete nur begrenzt erhöhen — in der Regel nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. In Prenzlauer Berg liegt diese laut aktuellem Berliner Mietspiegel 2026 bei rund 15,30 Euro pro Quadratmeter, was einer Obergrenze von rund 16,80 Euro entspricht. Bei 70 Quadratmetern wären das maximal 1.176 Euro Nettokalt — also eine mögliche Erhöhung von 226 Euro monatlich, bevor die Bremse greift.

Wenn die Mietpreisbremse abgeschwächt wird: Kann der Vermieter bei einer Neuvermietung oder einer regulären Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete als volle Berechnungsgrundlage zurückgreifen. Das entspräche bei 70 Quadratmetern einer Nettokaltmiete von 1.071 Euro — gegenüber Thomas' aktuellen 950 Euro eine Erhöhung um 121 Euro monatlich. Auf ein Jahr hochgerechnet sind das 1.452 Euro mehr.

Die kritische Frist: Erhält Thomas einen schriftlichen Mieterhöhungsbescheid, hat er 15 Monate Zeit zu reagieren, bevor die erhöhte Miete Wirkung entfaltet. In diesem Zeitraum kann er widersprechen — jedoch nur mit rechtlich begründetem Einwand. Ohne anwaltliche Unterstützung übersehen viele Betroffene diese Frist oder akzeptieren Erhöhungen, gegen die sie tatsächlich vorgehen könnten. Besonders kritisch: Das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) kennt andere Schutzstandards als das deutsche BGB. Was in Wien als selbstverständliches Recht gilt, muss in Berlin aktiv eingefordert werden.

Was Österreicher in Deutschland jetzt tun sollten

Unabhängig davon, welche Koalition in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zustande kommt, empfiehlt sich nach der heutigen Wahl ein konkreter Prüfplan für alle Österreicherinnen und Österreicher, die in Deutschland leben.

Mietvertrag prüfen: Entspricht Ihr Vertrag dem aktuellen deutschen Mietrecht? Gibt es Klauseln, die durch eine geänderte Berliner Wohnungspolitik unwirksam werden könnten?

Aufenthaltsrecht absichern: Haben Sie nach fünf Jahren das Daueraufenthaltsrecht beantragt? Sind alle Nachweise für wirtschaftliche Aktivität und Krankenversicherung vollständig dokumentiert?

Arbeitsvertrag auf deutsches Recht prüfen: Wenn Sie in einem Bundesland mit starker Tarifbindung arbeiten, sollte Ihr Vertrag auf Konformität überprüft werden. Das gilt insbesondere nach Regierungswechseln, die neue Mindestlohnstandards oder Sozialleistungsregelungen einführen.

Rentenansprüche koordinieren: Lassen Sie von einer Fachkraft prüfen, ob Ihre deutschen Einzahlungszeiten korrekt für die österreichische Pension berücksichtigt werden. Lücken können rückwirkend oft nicht mehr geschlossen werden.

Politische Entscheidungen in Deutschland sind für Österreicherinnen und Österreicher häufig nicht beeinflussbar — rechtliche Konsequenzen jedoch sehr wohl. Wer jetzt seine Rechte kennt und absichert, muss nach dem Koalitionsvertrag nicht unvorbereitet handeln. Auf Expert Zoom finden Sie spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die grenzüberschreitende Rechtsfragen zwischen Österreich und Deutschland kompetent begleiten.

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