Am heutigen 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag – und die Vorzeichen sind historisch. Laut aktuellen Umfragen von Infratest dimap liegt die AfD in diesem deutschen Bundesland bei 41 bis 43 Prozent und könnte damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik die absolute Mehrheit in einem Landtag erringen. Für die rund 350.000 österreichischen Staatsangehörigen, die heute in Deutschland arbeiten und leben, stellt sich eine drängende Frage: Wie sicher sind meine Rechte – und was ändert sich, wenn eine Partei wie die AfD alleine regiert?
Was heute in Magdeburg entschieden wird
Sachsen-Anhalt zählt rund 2,4 Millionen Einwohner und gilt seit Jahren als eine der stärksten Hochburgen der AfD im gesamten deutschen Bundesgebiet. Bei der Landtagswahl 2021 kam die Partei noch auf 20,8 Prozent – damals deutlich hinter der CDU mit 37,1 Prozent. Seitdem hat sich das politische Bild fundamental gewandelt. In den aktuellen Umfragen liegt die AfD bei über 41 Prozent, die CDU bei nur noch rund 22 Prozent. SPD und Linke kämpfen mit jeweils unter 12 Prozent ums politische Überleben.
Was das bedeutet: Zum ersten Mal seit Bestehen der Bundesrepublik könnte eine Partei, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird, eine Landesregierung ohne Koalitionspartner stellen. Die AfD hat in ihrem Wahlprogramm unter anderem Einschränkungen bei Sozialleistungen für EU-Migranten angekündigt sowie eine restriktivere Verwaltungspraxis gegenüber Zugewanderten. Das klingt bedrohlich – ist aber aus rechtlicher Sicht deutlich weniger dramatisch als es zunächst erscheint. Warum, erklärt ein Blick ins europäische Recht.
Der Expertenblick: EU-Recht schlägt Landesrecht
Das entscheidende Prinzip, das vielen Österreichern in Deutschland nicht ausreichend bewusst ist: Das europäische Freizügigkeitsrecht steht über deutschem Landesrecht – und damit auch über allen Gesetzen, die ein Bundesland wie Sachsen-Anhalt beschließen könnte.
Österreichische Staatsbürger sind als EU-Bürger durch die EU-Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG umfassend geschützt. Laut dem offiziellen Informationsportal der Europäischen Kommission „Your Europe" haben EU-Bürger das Recht, in jedem Mitgliedstaat zu leben, zu arbeiten und zu studieren – ohne Sondergenehmigung und ohne gesonderte Arbeitserlaubnis. Diese Rechte kann kein deutsches Bundesland einseitig einschränken.
Konkret bedeutet das für Österreicher in Deutschland:
- Einreise und Aufenthalt sind für österreichische Staatsangehörige ohne behördliche Genehmigung garantiert
- Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht das Arbeiten in Sachsen-Anhalt ohne Arbeitserlaubnis – zu denselben Bedingungen wie für deutsche Beschäftigte
- Gleichbehandlungsgebot schützt bei Entlohnung, Kündigung und Arbeitsbedingungen: Österreicher dürfen nicht schlechter behandelt werden als deutsche Staatsangehörige
- Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren: Wer fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland gelebt hat, erwirbt einen dauerhaften Aufenthaltsstatus, der nicht entzogen werden kann
Zusätzlich besteht für Österreicher ein spezifischer Sonderschutz: Das Deutsch-Österreichische Fürsorgeabkommen von 1966 garantiert österreichischen Staatsbürgern bei Sozialhilfe und Grundsicherung dieselben Ansprüche wie deutschen Staatsangehörigen – unabhängig davon, welche Partei in einem Bundesland an der Regierung ist.
Was ein Bundesland dennoch beeinflussen kann
Hier liegt jedoch eine wichtige Nuance: Formales EU-Recht und gelebte Verwaltungswirklichkeit sind nicht immer identisch. Ein Bundesland kann zwar keine eigenständige Ausländerpolitik betreiben, aber es steuert, wie und mit welchem Eifer Bundesrecht vollzogen wird.
Was theoretisch von einer Landesregierung beeinflusst werden kann: das Verhalten von Sachbearbeitern in Ausländerbehörden, die Bearbeitungsdauer von Anträgen, die Personalausstattung sozialberatender Stellen sowie der Zugang zu Landesförderungen für zugezogene EU-Bürger. In Bundesländern mit politisch feindseliger Grundhaltung gegenüber Einwanderung berichten EU-Bürger teils von längeren Wartezeiten, höheren Dokumentationsanforderungen und weniger Kulanz bei Einzelfallentscheidungen.
Das sind keine Rechtsverletzungen im juristischen Sinne – aber sie können im Alltag spürbar werden. Österreicher, die im ostdeutschen Raum leben, berichten seit Jahren von regionalen Unterschieden im Behördenumgang, die sich nicht allein mit gesetzlichen Vorgaben erklären lassen. Und genau dann ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und bei Bedarf rechtlich durchzusetzen.
Wenn Unsicherheit zur Rechtsfrage wird: Das Beispiel von Thomas aus Wien
Nehmen wir den Fall von Thomas, 36 Jahre alt, Ingenieur aus Wien. Er lebt seit vier Jahren und drei Monaten in Magdeburg, der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts, und arbeitet in einem international tätigen Anlagenbauunternehmen. Sein Bruttogehalt liegt bei 4.100 Euro im Monat. Nach dem Wahlabend verfolgt er die Hochrechnungen und fragt sich: Was passiert mit meinem Aufenthaltsrecht, wenn die AfD die neue Landesregierung stellt?
Die Antwort ist juristisch klar: Thomas' Aufenthaltsrecht als vollerwerbstätiger EU-Bürger ist durch EU-Recht gesichert. Sein Gehalt liegt weit über der für 2026 geltenden Geringfügigkeitsgrenze von 538 Euro monatlich – er gilt als Arbeitnehmer im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes und genießt damit umfassenden Freizügigkeitsschutz.
Das entscheidende If-Then in seinem Fall: Wenn Thomas seinen Job in Magdeburg verliert und innerhalb von sechs Monaten keine neue Beschäftigung in Deutschland antritt, dann wandelt sich sein Status von „Arbeitnehmer mit gesichertem Aufenthaltsrecht" zu „arbeitssuchender EU-Bürger". In diesem Status ist das Aufenthaltsrecht für weitere sechs Monate gesichert – aber nur, sofern Thomas sich aktiv und nachweisbar um Arbeit bemüht. Nach weiteren sechs Monaten ohne Erfolg kann Deutschland theoretisch das Freizügigkeitsrecht entziehen, wenn keine andere Voraussetzung (zum Beispiel ausreichende Eigenmittel oder eine Selbstständigkeit) erfüllt ist.
Weil Thomas erst seit rund 4,3 Jahren in Deutschland wohnt, fehlen ihm noch etwa neun Monate bis zum Daueraufenthaltsrecht. Genau in diesem Zeitraum – kurz vor Erreichen des dauerhaften Schutzes – ist eine Beratung besonders wertvoll. Sobald die Fünf-Jahres-Grenze erreicht ist, sollte Thomas aktiv die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU beim Einwohnermeldeamt Magdeburg beantragen. Diese Bescheinigung ist gebührenfrei, schafft Rechtssicherheit gegenüber allen Behörden und ist im Streitfall der wichtigste Nachweis für seinen gesicherten Status.
In einem politisch angespannten Klima ist das mehr als eine bürokratische Formalität: Wer seinen Aufenthaltsstatus dokumentiert und juristisch abgesichert hat, ist weniger angreifbar – egal, wer gerade regiert.
Was österreichische Expats in Deutschland jetzt konkret prüfen sollten
Die heutige Wahl in Sachsen-Anhalt macht deutlich: Politische Mehrheiten können sich schnell verändern. Für Österreicher in Deutschland – nicht nur in Sachsen-Anhalt – lohnt sich unabhängig davon eine rechtliche Bestandsaufnahme. Auf EU-Migrationsrecht spezialisierte Anwälte empfehlen:
Aufenthaltsstatus klären und dokumentieren: Wer seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, sollte die Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen und dauerhaft aufbewahren. Die Beantragung ist unkompliziert, kostenfrei und schafft eine belastbare Rechtsposition.
Arbeitsvertrag auf Konformität prüfen lassen: EU-Recht garantiert Gleichbehandlung. In der Praxis kommt es jedoch – besonders in kleinen Betrieben außerhalb tarifgebundener Branchen – mitunter zu Ungleichbehandlungen bei Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfristen. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihr Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Sozialleistungsansprüche vorsorglich abklären: Das Deutsch-Österreichische Fürsorgeabkommen sichert österreichischen Staatsangehörigen weitreichende Ansprüche auf Sozialleistungen in Deutschland. Wer wissen möchte, was ihm im Falle von Krankheit, Elternzeit oder temporärer Arbeitslosigkeit konkret zusteht, sollte diese Ansprüche vorsorglich klären – nicht erst im Ernstfall.
Bei konkreten Veränderungen frühzeitig beraten lassen: Jobwechsel, Aufnahme einer Selbstständigkeit, Trennung oder ein geplanter Umzug innerhalb Deutschlands – all diese Lebensereignisse können aufenthaltsrechtliche Auswirkungen haben. Ein auf grenzüberschreitende Fälle spezialisierter Rechtsanwalt kann die konkreten Risiken und Chancen einschätzen, bevor Probleme entstehen.
Ähnliche Fragen haben sich für Österreicher auch bei der ungarischen Parlamentswahl 2026 gestellt, die ebenfalls Unsicherheiten für österreichische Staatsbürger im Ausland aufgeworfen hat – ein Thema, das Expert Zoom bereits aufgegriffen hat. Auf ExpertZoom finden österreichische Expats erfahrene Rechtsanwälte, die grenzüberschreitende Fälle kennen und auch bei EU-Migrationsrechtsfragen gezielt weiterhelfen können.
Weiterführende Informationen zu den Freizügigkeitsrechten für EU-Bürger finden sich auf dem offiziellen Informationsportal der Europäischen Kommission: Your Europe – Aufenthaltsrechte für EU-Bürger.
Hinweis: Dieser Artikel informiert allgemein über die rechtliche Lage österreichischer EU-Bürger in Deutschland. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Thomas Gruber