Seit dem 5. April 2026 sind fast alle Waren aus der Europäischen Union, die in die USA exportiert werden, mit einem Zollaufschlag von zehn Prozent belegt. Für österreichische Unternehmen, die auf den US-Markt angewiesen sind – vom Maschinenbauer in Oberösterreich bis zum Chemieunternehmen in der Steiermark – bedeutet das: Handlungsbedarf, und zwar jetzt.
Was die Trump-Zölle konkret bedeuten
US-Präsident Donald Trump hat im Frühjahr 2026 umfassende Importzölle auf EU-Waren eingeführt. Der Basissatz beträgt zehn Prozent und gilt seit dem 5. April 2026 für nahezu alle Güter aus dem EU-Raum. Bestimmte Sektoren sind stärker betroffen: Bergbau und Rohstoffgewinnung verzeichnen laut einer Analyse des Complexity Science Hub und des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO ein Minus von 0,58 Prozent, die chemische Industrie minus 0,51 Prozent, die Metallverarbeitung minus 0,30 Prozent.
Für Österreichs Gesamtwirtschaft wird ein Rückgang des BIPs um rund 0,11 Prozent prognostiziert – direkt durch die Zölle. Die indirekten Effekte können deutlich höher ausfallen, wenn Deutschlands Industrie, die stark in österreichische Lieferketten eingebunden ist, ihrerseits Aufträge reduziert. Klaus Friesenbichler, stellvertretender Direktor des Austrian Institute of Economic Research (WIFO), fasst es so zusammen: „Selbst kleine Nachfragerückgänge bei großen EU-Volkswirtschaften treffen österreichische Zulieferer in stark integrierten Branchen unverhältnismäßig hart."
Welche rechtlichen Risiken entstehen für Exporteure
Für österreichische Unternehmen entstehen durch die neuen Zölle nicht nur wirtschaftliche Risiken – sondern auch konkrete vertragliche und rechtliche Herausforderungen. Wer Lieferverträge mit US-Kunden hat, muss prüfen, ob bestehende Preisklauseln und Kostentragungsregelungen die gestiegenen Zollkosten abdecken.
Typische Risikopunkte:
Fixpreisverträge ohne Anpassungsklausel: Wer mit einem US-Abnehmer einen Festpreis vereinbart hat, ohne eine Klausel für veränderte Zoll- oder Steuerbedingungen, trägt die Mehrkosten selbst. Je nach Vertragsvolumen können das erhebliche Beträge sein.
Lieferketten mit Zwischenlagern in Drittländern: Einige österreichische Unternehmen versuchen, Zölle durch Umwege über nicht betroffene Länder zu vermeiden. Das ist rechtlich heikel – US-Zollbehörden prüfen die tatsächliche Ursprungslandregelung und können bei Verdacht auf Umgehung empfindliche Strafen verhängen.
Ausfuhrkontrolle und Dual-Use-Güter: Bestimmte Produkte, etwa aus der Elektronik- oder Maschinenbaubranche, können zusätzlichen US-Exportkontrollbestimmungen unterliegen. Die neuen Zölle haben diesen Bereich nicht direkt verändert – aber die gesteigerte politische Aufmerksamkeit rund um US-Handelsrecht erhöht das Compliance-Risiko.
Österreichische Exporteure finden erste Orientierungspunkte bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) unter wko.at/außenwirtschaft. Die WKO bietet auch Beratungsleistungen für Betriebe an, die ihre Exportstrategie anpassen müssen.
Vertragsgestaltung: Was jetzt zu prüfen ist
Bevor man als Unternehmen auf die Zölle reagiert, sollte ein Anwalt mit Schwerpunkt Handels- oder Wirtschaftsrecht folgende Punkte prüfen:
- Bestehende Lieferverträge auf Klauseln zur Kostentragung bei Zolländerungen prüfen (sogenannte „tariff adjustment clauses" oder „hardship clauses").
- Neue Verträge so gestalten, dass Zolländerungen als Preisneuberechnungsgrund explizit aufgenommen werden.
- Incoterms korrekt wählen: Bei DDP-Verträgen (Delivered Duty Paid) trägt der Exporteur die Zölle – das ist unter aktuellen Bedingungen besonders riskant.
- Vertragssprache klären: Viele US-Verträge sind auf englischem Recht oder US-amerikanischem Recht basierend – österreichisches Vertragsrecht gilt nicht automatisch.
- Schiedsklauseln prüfen: Bei Streitigkeiten über Mehrkosten durch Zölle ist die Frage, welches Recht und welches Gericht zuständig ist, entscheidend.
Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im internationalen Handelsrecht kann helfen, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren – bevor es im Streitfall teuer wird. Besonders wertvoll ist dabei eine Erstanalyse der laufenden Verträge: Viele Unternehmen sind sich gar nicht bewusst, welche Klauseln in ihren Standardverträgen Schutz bieten könnten – oder welche Lücken schließen müssen.
Mögliche Gegenstrategien für österreichische Unternehmen
Neben der rechtlichen Überprüfung bestehender Verträge gibt es strategische Anpassungsmöglichkeiten, die Unternehmen in Betracht ziehen sollten:
Exportmärkte diversifizieren: Die USA sind für viele österreichische Betriebe ein wichtiger, aber nicht der einzige Markt. Kanada, das Vereinigte Königreich, Japan oder wachsende Märkte in Südostasien können als Alternative oder Ergänzung erschlossen werden.
Produktionsverlagerung prüfen: Einige größere Unternehmen erwägen, Teile der Produktion in die USA zu verlagern – oder mit US-Partnern Kooperationen einzugehen, um die Zollpflicht zu umgehen. Das ist juristisch und operativ komplex, kann aber langfristig sinnvoll sein.
Preisgestaltung anpassen: In Branchen mit geringer Zollsensitivität lassen sich die Mehrkosten teils an Endkunden weitergeben. Das erfordert sorgfältige Marktanalyse und Verhandlungsgeschick – und oft anwaltliche Unterstützung bei der Vertragsanpassung.
EU-Unterstützungsmaßnahmen nutzen: Die Europäische Kommission prüft derzeit Ausgleichsmaßnahmen für besonders betroffene Branchen. Die österreichische Wirtschaftskammer informiert laufend über verfügbare Förder- und Unterstützungsinstrumente.
Wer besonders handeln muss
Nicht jedes österreichische Unternehmen ist gleich betroffen. Besonders dringend ist eine rechtliche Überprüfung für:
- Unternehmen mit laufenden US-Exportverträgen über 50.000 Euro Jahresvolumen
- Zulieferer großer EU-Konzerne, die ihrerseits an US-Märkte liefern
- KMUs ohne eigene Rechtsabteilung, die auf Standardverträge setzen
- Branchen mit engen Margen: Metallverarbeitung, Chemie, Kunststoffverarbeitung
Für Kleinstunternehmen, die selten in die USA exportieren, ist die direkte Zollbelastung meist gering. Der indirekte Effekt über die Lieferkette ist jedoch schwerer abzuschätzen – und oft unterschätzt.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsfragen zu US-Exporten empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts mit Schwerpunkt internationales Handelsrecht.
Jetzt rechtlichen Rat einholen
Die Trump-Zölle sind seit dem 5. April 2026 in Kraft – die Uhr läuft. Vor dem Hintergrund der bereits angespannten Wirtschaftslage in Österreich – im ersten Quartal 2026 wurden laut aktuellen Zahlen über 1.000 Insolvenzen registriert – ist rasches Handeln umso wichtiger. Wer jetzt handelt, kann Verträge anpassen, Risiken begrenzen und Mehrkosten zumindest teilweise weitergeben. Wer wartet, riskiert, die Kosten allein zu tragen.
ExpertZoom verbindet österreichische Unternehmer mit erfahrenen Rechtsanwälten für internationales Wirtschaftsrecht. Ein erstes Gespräch klärt, ob und wo Handlungsbedarf besteht – und was konkret zu tun ist.

Anna Weber