Als SK Rapid Wien am Dienstag die Leihe von Tobias Gulliksen zu Kocaelispor bekanntgab, schien alles simpel: Der 23-jährige Norweger wechselt leihweise in die türkische Süper Lig, um Spielzeit zu sammeln. Doch hinter jedem Leihgeschäft im professionellen Fußball verbirgt sich ein komplexes rechtliches Geflecht — eines, das nicht nur Spieler, sondern auch Berater, Vereine und im Streitfall sogar internationale Schiedsgerichte beschäftigt. Was der Fall Gulliksen österreichischen Fans und Fußballprofis über Leihverträge verrät.
Was wirklich hinter einer Fußball-Leihe steckt
Eine Ausleihe ist kein einfacher Arbeitgeberwechsel. Der Vertrag zwischen Tobias Gulliksen und Rapid Wien bleibt vollständig bestehen — der Spieler wird lediglich temporär „verliehen": Das Recht, seine sportlichen Leistungen zu nutzen, wird für einen bestimmten Zeitraum an Kocaelispor übertragen. Rechtlich sprechen Sportjuristen von einer arbeitnehmerüberlassungsähnlichen Konstruktion im sportlichen Kontext, die in nationalen Rechtsordnungen sehr unterschiedlich behandelt wird.
Die grundlegenden Elemente sind in jedem Leihvertrag vorhanden — aber ihre Ausgestaltung entscheidet über alles: Wer zahlt das Gehalt? Wer haftet bei Verletzung? Wer darf den Spieler vorzeitig zurückholen? Laut den FIFA-Regularien zum Status und Transfer von Spielern müssen diese Bedingungen in einem separaten Leihvertrag festgehalten werden, der von Stammverein, Leihverein und Spieler unterzeichnet wird. Fehlt dieser Vertrag oder ist er lückenhaft, kann es zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten vor der FIFA-Streitkammer kommen.
Gulliksen kam im September 2025 von Djurgårdens IF aus Schweden nach Wien. In seiner Zeit bei den Grün-Weißen absolvierte er 37 Pflichtspiele und lieferte zwei Tore sowie fünf Assists — solide Werte für einen Angreifer in der Aufbauphase. Dass er nun nach nur einem Jahr ausgeliehen wird, ist im modernen Fußball keine Seltenheit: Vereine nutzen Leihen zunehmend als Instrument, um Spieler Spielpraxis zu geben, ohne sie dauerhaft zu transferieren.
Was ein Sportrechtsanwalt bei dieser Ausleihe prüfen würde
Österreichische Sportrechtsanwälte — ein immer gefragteres Berufsbild — sehen bei internationalen Leihen wie der Gulliksens fünf kritische Punkte, die oft unzureichend geregelt sind.
Gerichtsstand und anwendbares Recht. Kocaelispor sitzt in der Türkei. Rapid Wien ist ein österreichischer Verein. Welches Recht gilt im Streitfall? Ohne explizite Vereinbarung greift zunächst das Recht des Landes, in dem der Leihverein registriert ist — hier also türkisches Recht. Für einen österreichischen Spieler oder Stammverein ist das eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein Zusatz, der österreichisches Recht oder FIFA-Schiedsrecht (DRC) als Streitbeilegungsmechanismus festlegt, ist deshalb dringend empfohlen.
Gehaltsübernahme und Bonusregelungen. Kocaelispor übernimmt während der Leihe typischerweise das laufende Gehalt. Doch was ist mit Boni? Wenn Gulliksen vertraglich eine Torprämie von Rapid Wien zugesichert hat und diese in der Türkei erzielt, muss klar geregelt sein, wer zahlt. In der Praxis kommt es hier zu Streitigkeiten, wenn die Ursprungsverträge solche Auslandsszenarien nicht berücksichtigen.
Verletzungsklauseln und Versicherungspflicht. Das ist der sensibelste Punkt. Was passiert, wenn Gulliksen sich in der Türkei ernsthaft verletzt? Wer trägt die Kosten für Rehabilitation und Gehaltsfortzahlung während des Ausfalls? In vielen Leihverträgen gibt es Verletzungsversicherungspflichten — der Leihverein muss den Spieler für den gesamten Leihzeitraum versichern. Fehlt diese Klausel oder ist die Police unzureichend, kann der Stammverein auf erheblichen Kosten sitzen bleiben.
Rückrufklausel. Darf Rapid Wien Gulliksen vorzeitig zurückholen — etwa bei einem plötzlichen Verletzungsnotstand im eigenen Kader? Solche Klauseln sind möglich, aber nicht selbstverständlich. Sie müssen explizit vereinbart werden, sonst hat der Stammverein keinen Rechtsanspruch auf einen vorzeitigen Abbruch der Leihe.
Kaufoption und Vorkaufsrecht. Zeigt Kocaelispor nach einer erfolgreichen Leihe Kaufinteresse, braucht es eine vertraglich vereinbarte Kaufoption. Ohne diese hat der Leihverein keinen Anspruch auf eine dauerhafte Verpflichtung — selbst wenn der Spieler sportlich überzeugt.
Konkrete Situation: Wer zahlt bei Verletzung?
Nehmen wir ein realistisches Szenario, das im österreichischen Profifußball keineswegs ungewöhnlich ist:
Tobias Gulliksen erleidet beim vierten Ligaspiel für Kocaelispor einen Kreuzbandriss. Die Rehabilitation dauert typischerweise acht bis zehn Monate. Der Spieler bezieht angenommene 12.000 Euro netto pro Monat — ein realistischer Mittelwert für einen Bundesliga-tauglichen Angreifer auf Leihbasis im türkischen Erstligabetrieb.
Fall A — Leihvertrag enthält Verletzungsversicherungsklausel: Kocaelispor trägt die Gehaltsfortzahlung für die Dauer der vereinbarten Leihe (angenommen bis Juni 2027). Rapid Wien zahlt erst wieder ab dem Tag der Rückkehr. Die Rehabilitationskosten übernimmt der Leihverein bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag — üblicherweise 80 bis 100 Prozent der monatlichen Gehaltskosten. Für Rapid Wien entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Fall B — Verletzungsklausel fehlt oder ist lückenhaft: Rapid Wien muss das Gehalt gemäß österreichischem Arbeitsrecht weiterzahlen — obwohl der Spieler in der Türkei spielt und dort verletzt wurde. Bei zehn Monaten Ausfall und 12.000 Euro netto/Monat entstehen so Personalkosten von ca. 120.000 Euro, die vollständig beim österreichischen Verein hängen bleiben. Kocaelispor zahlt keine Leihgebühr (weil der Spieler nicht einsatzfähig ist). Rapid Wien trägt also Kosten, ohne Gegenwert zu erhalten.
Dieser zweite Fall ist kein Extremszenario. Österreichische Sportrechtsanwälte berichten, dass bei einem erheblichen Anteil aller Semi-Profi-Leihverträge Verletzungsklauseln unvollständig oder gar nicht vorhanden sind — ein Problem, das in den unteren Profiligen noch ausgeprägter ist als im Spitzenbereich.
Ein weiterer oft unterschätzter Aspekt: Selbst wenn der Leihverein grundsätzlich haftet, dauert die Durchsetzung von Ansprüchen vor internationalen Schiedsgerichten in der Regel zwischen zwölf und 24 Monate. In dieser Zeit zahlt der Stammverein weiter — und muss gleichzeitig auf eine Rückerstattung warten, deren Ausgang ungewiss ist. Für Vereine mit engem Budget, wie viele österreichische Bundesligaklubs, ist das eine ernste finanzielle Belastung. Für Spieler auf Leihbasis, die ohne Rechtsberatung agieren, ist das Risiko noch direkter: Ein fehlerhafter Vertrag kann bedeuten, dass man monatelang kein Gehalt erhält, weil zwei Vereine aus unterschiedlichen Rechtssystemen heraus die Verantwortung gegenseitig abschieben.
Was Rapid Wiens Leihpraxis zeigt
Die Frage des anwendbaren Rechts ist besonders relevant, wenn ein österreichischer Verein einen Spieler ins Nicht-EU-Ausland verleiht. Bei einem Leihziel innerhalb der EU — etwa in Deutschland oder die Niederlande — gelten vergleichbare Arbeitsrechtsstandards. Bei einer Leihe in die Türkei unterscheiden sich Gehaltsabrechnung, Sozialversicherung und Haftungsregeln erheblich.
Rapid Wien gehört in Österreich zu den Vereinen, die international regelmäßig leihen und aufnehmen. Sportrechtliche Expertise ist dabei kein Luxus, sondern eine operative Notwendigkeit. Für die Mehrheit der Spieler in der österreichischen Bundesliga und darunter sieht die Situation jedoch anders aus: Viele sind ohne eigene rechtliche Beratung, verlassen sich auf Berater, deren Expertise primär im Transfer, nicht im Vertragsrecht liegt.
Ein Vergleich: Schon bei norwegischen Spielern wie Antonio Nusa, die bei der WM 2026 Millionengehälter diskutieren ließen, wurde deutlich, wie wichtig vertragliche Absicherung für junge Profis ist. Bei Leihgeschäften ins Ausland gilt das umso mehr.
Was Spieler, Berater und Familien konkret tun können
Wer als Fußballer — auf professionellem oder semiprofessionellem Niveau — eine Auslandsausleihe in Erwägung zieht, sollte diese Checkliste kennen:
Vor der Unterschrift: Den Leihvertrag von einem auf Sportrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Besonders: Verletzungsklauseln, Bonusregelungen, Rückrufoptionen und Gerichtsstand müssen klar formuliert sein. Mündliche Zusagen gelten international nahezu nichts.
Versicherungsnachweis einfordern: Der Leihverein sollte vor dem Spielerwechsel nachweisen, dass eine ausreichende Spielerversicherung besteht — und zwar eine, die auch Gehaltsfortzahlungen im Verletzungsfall abdeckt.
Währungsrisiko beachten: Bei Leihen in Nicht-Euro-Länder (wie in die Türkei) kann eine Gehaltsvereinbarung in Lira durch Währungsschwankungen stark an Wert verlieren. Wer sein Gehalt in Euro festschreibt, ist auf der sicheren Seite.
FIFA-Schiedsrecht als Streitbeilegungsweg wählen: Die FIFA-Streitkammer (DRC) ist für viele internationale Spielerkonflikte zuständig und gilt als verlässlicher als nationale Gerichte in Ländern mit schwacher Rechtsstaatlichkeit.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Sportrechtsanwalt.
Plattformen wie Expert Zoom ermöglichen es Spielern, ihren Familien und Beratern, unkompliziert Kontakt zu erfahrenen Sportrechtsanwälten aufzunehmen — ohne lange Wartezeiten oder undurchschaubare Honorarstrukturen. Gerade bei internationalen Leihgeschäften, wo Zeitdruck und Informationsasymmetrie zusammentreffen, kann ein Erstgespräch mit einem Experten entscheidend sein.
format_used: Expert Reaction

Anna Weber