Tuchel schließt Foden und Palmer aus: Was WM-Kader-Entscheidungen für Spielerrechte bedeuten

Thomas Tuchel als Trainer an der Seitenlinie beim Fußballspiel

Photo : Voltmetro / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 22. Mai 2026

Thomas Tuchel hat am 22. Mai 2026 Englands Aufgebot für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 bekanntgegeben – und dabei zwei der größten Namen der Premier League nicht berücksichtigt: Phil Foden und Cole Palmer fehlen im 26-Mann-Kader. Während Fans und Medien die Auswahl des deutschen Bundestrainers heiß diskutieren, stellen sich Juristen und Sportrechtsexperten eine andere Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Profifußballer, die trotz hervorragender Saisonleistungen nicht nominiert werden?

Die WM-Entscheidung und ihre rechtlichen Dimensionen

Das Recht eines Trainers, seinen Kader eigenverantwortlich zu bestimmen, ist in den meisten nationalen und internationalen Sportverbänden nahezu uneingeschränkt. Die FIFA legt zwar Regularien für die WM-Nominierungen fest – maximal 26 Spieler pro Nation –, doch die Auswahl liegt vollständig beim Trainer und dem nationalen Verband. Eine rechtliche Überprüfung dieser Entscheidungen ist in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.

Phil Fodens Verein Manchester City und Cole Palmers Arbeitgeber Chelsea haben zwar das Recht, ihre Spieler für Länderspiele freizustellen – aber kein Recht, auf die Auswahl selbst Einfluss zu nehmen. Laut FIFA-Regularien sind Klubs verpflichtet, nominierte Spieler für internationale Pflichtspiele freizustellen. Wird ein Spieler nicht nominiert, entsteht keinerlei Rechtsanspruch.

„Ein Profi kann seinen Trainer nicht klagen, weil er ihn nicht aufgestellt hat", erklärt ein österreichischer Sportrechtsanwalt. „Das ist Trainerermessen – und das ist rechtlich geschützt."

Was passiert, wenn ein Spieler verletzt ist oder krank wird?

Interessant wird es aus rechtlicher Sicht, wenn ein Spieler nach der Nominierung verletzt wird. Tuchel selbst hat dies in der Vorbereitung auf die WM zu spüren bekommen: Verletzungsausfälle zwingen Trainer, Ersatznominierungen vorzunehmen. Gemäß FIFA-Regularien müssen solche Nachnominierungen innerhalb bestimmter Fristen erfolgen.

Für die betroffenen Spieler gilt: Sie haben Anspruch auf die vertraglichen Prämien ihres Vereins – doch WM-Prämien vom nationalen Verband gibt es nur für tatsächlich nominierte und eingesetzte Spieler. Die Frage, wann ein Spieler als „eingesetzt" gilt und damit Bonusansprüche auslöst, ist in Spielerverträgen oft ausführlich geregelt.

Gemäß den Angaben des englischen Verbandes (FA) wurde Tuchels Vertrag im Februar 2026 bis nach der UEFA Euro 2028 verlängert, laut England Football. Diese langfristige Bindung zeigt: Nationale Verbände setzen auf Stabilität – und schützen sich arbeitsrechtlich mit entsprechenden Klauseln gegen kurzfristige Trainerabgänge.

Trainervertrag vs. Spielervertrag: Wer ist besser geschützt?

Ein oft übersehener Aspekt: Während Spielerverträge in der Regel stark standardisiert sind (FIFA-Musterverträge, Tarifverträge der nationalen Ligen), verhandeln Top-Trainer wie Tuchel ihre Konditionen individuell aus. Das führt zu teils erheblichen Unterschieden in Kündigungsschutz, Abfindungsregelungen und Bonusstrukturen.

Tuchels Erstvertrag mit der FA, unterzeichnet am 8. Januar 2025, hatte eine Laufzeit von 18 Monaten. Bereits am 12. Februar 2026 – nach einem überzeugenden Start – wurde er auf Eigeninitiative der FA um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Musterbeispiel für eine proaktive Vertragspolitik, wie sie österreichische Sportrechtsexperten auch heimischen Vereinen empfehlen.

Bei einer vergleichbaren Situation – etwa einem österreichischen Bundesliga-Trainer, der nach guter Saison eine Verlängerung anstrebt – käme es auf Details an: Gibt es eine Ausstiegsklausel? Welche Kündigungsfristen gelten? Was passiert bei Misserfolg bei einem Turnier?

Wer solche Verhandlungen führt, sollte einen auf Sportrecht spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Auch in Österreich werden Fälle wie Trainerentlassungen und Vertragsfragen zunehmend vor Gerichten ausgetragen.

Ivan Toney und die Causa Auslandsliga

Bemerkenswert an Tuchels Kadernominierung ist auch die Berücksichtigung von Ivan Toney, der aktuell in Saudi-Arabien spielt. Aus sportrechtlicher Perspektive wirft das Fragen auf: Gelten für Spieler in außereuropäischen Ligen andere Freistellungsregeln?

Grundsätzlich gilt: Die FIFA-Freistellungspflicht gilt weltweit für alle FIFA-Mitgliedsverbände. Saudi-arabische Klubs wie Al-Ahli oder Al-Ittihad sind ebenso verpflichtet, nominierte Spieler freizustellen, wie englische Premier-League-Klubs. Allerdings gibt es in der Praxis immer wieder Konflikte, vor allem wenn Klub- und Nationalmannschaftstermine kollidieren.

Österreichische Spieler, die ins Ausland wechseln, sollten diese Regelungen im Blick haben. Denn ein Vertragsklausel, die einen Spieler verpflichtet, bei Länderspielterminierung verfügbar zu sein, kann mit dem Klubvertrag in Konflikt geraten – mit potenziell kostspieligen Folgen.

Was bedeutet das für Amateure und Hobbysportler?

Die großen Fälle im Profifußball rücken ins Bewusstsein, was vielen Vereinssportlern in Österreich nicht bekannt ist: Auch im Amateurbereich gelten klare Regelungen zu Spielerrechten, Vertragsauflösungen und Trainer-Entscheidungen.

Wird ein Vereinsmitglied ohne Begründung aus dem Kader gestrichen oder aus dem Verein ausgeschlossen, kann das unter Umständen vereinsrechtlich anfechtbar sein – insbesondere wenn damit verbundene wirtschaftliche Nachteile entstehen, etwa der Verlust eines Stipendiums oder einer Sportförderung.

Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Sportrecht kann helfen, solche Situationen zu beurteilen. Die Grenze zwischen Trainerermessen und rechtlich angreifbaren Entscheidungen ist oft feiner, als viele annehmen.

Rechtliche Absicherung im Sport: Worauf es ankommt

Zusammenfassend lassen sich aus dem Fall Tuchel/England einige Leitlinien ableiten, die für österreichische Sportler, Trainer und Vereine relevant sind:

Trainerentscheidungen sind weitgehend unangreifbar: Weder Spieler noch Klubs können Kadernominierungen gerichtlich anfechten, solange der Trainer im Rahmen seiner vertraglichen Befugnisse handelt.

Vertragsklauseln regeln Bonusansprüche: Wer bei einem WM-Titel oder Turniersieg finanziell profitieren möchte, muss dies vertraglich absichern. Pauschale Prämienregelungen können Spieler benachteiligen.

Freistellungsregeln gelten international: Sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Fußball gilt die FIFA-Freistellungspflicht. Klubs, die nominierte Spieler zurückhalten, riskieren Sanktionen.

Langfristige Verträge bieten Sicherheit: Tuchels Vertragsverlängerung bis 2028 ist ein gutes Beispiel – Planungssicherheit schützt beide Seiten. Auch österreichische Vereinstrainer sollten auf angemessene Vertragslaufzeiten bestehen.

Im Zweifelsfall: Rechtsberatung einholen: Ob Kadernominierung, Vertragsauflösung oder Transferstreit – Sportrecht ist ein spezialisiertes Gebiet. Wer seine Rechte kennen und durchsetzen möchte, ist mit einem erfahrenen Sportrechtsanwalt gut beraten.

Die WM 2026 beginnt für England am 17. Juni gegen Kroatien. Während Tuchel taktisch plant, bleiben die rechtlichen Grundlagen des Profifußballs ein Thema, das weit über das Spielfeld hinausreicht – und das auch österreichische Sportler, Trainer und Vereine direkt betreffen kann.


Hinweis: Dieser Artikel dient allgemeiner Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt für Sportrecht zu konsultieren.

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