Bayern schließt Nübel aus dem Kader: Was Profi-Sportler über ihre Vertragsrechte wissen müssen

Alexander Nübel beim Training mit Coach Simon Henzler, Torwart FC Bayern München

Photo : Tobias Nüssel at German Wikipedia / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 17. Mai 2026

Bayern schließt Nübel aus dem Kader: Was Profi-Sportler über ihre Vertragsrechte wissen müssen

Alexander Nübel hat beim FC Bayern München einen Vertrag bis 2030, ein Jahresgehalt von geschätzt 11 Millionen Euro – und keinen einzigen Kaderplatz für die kommende Saison. Der 28-jährige Nationaltorwart kehrt von seiner dreijährigen Leihe beim VfB Stuttgart zurück, doch sein Arbeitgeber plant ohne ihn: Das neue Torwarttrio aus Manuel Neuer, Sven Ulreich und dem aufstrebenden Jonas Urbig ist intern bereits fixiert. Bayern will Nübel verkaufen, am liebsten nach England.

Der Fall zeigt ein klassisches Dilemma im Profisport: Ein Arbeitsvertrag existiert, aber der Arbeitgeber hat keinen Bedarf mehr für den Spieler. Was sind die Rechte und Pflichten beider Seiten – und was lernen Arbeitnehmer außerhalb des Fußballs daraus?

Wenn der Vertrag läuft, aber kein Einsatz kommt

Im professionellen Fußball gelten Spielerverträge als reguläre Arbeitsverträge. Ein befristeter Kontrakt wie Nübels Vertrag bis 2030 bindet beide Seiten für die vereinbarte Laufzeit. Der Arbeitgeber kann den Vertrag vor Ablauf nicht einfach auflösen – außer bei schwerwiegenden Verstößen des Arbeitnehmers.

Kein Einsatz zu bekommen bedeutet also nicht, dass der Vertrag hinfällig ist. Nübel kann auf Zahlung seines Gehalts bis 2030 bestehen, selbst wenn er nie mehr für Bayern zwischen den Pfosten steht. Solange Bayern zahlt, erfüllt der Klub seine vertragliche Hauptpflicht.

Das Grundmuster kennen auch viele Arbeitnehmer außerhalb des Sports: Der Arbeitgeber braucht sie nicht mehr, aber kündigen darf er nicht einfach. Also beginnt das stille Absitzen.

Das Recht auf tatsächliche Beschäftigung

In einigen Rechtssystemen haben Arbeitnehmer nicht nur ein Recht auf Lohnzahlung, sondern auch auf tatsächliche Beschäftigung. Im Profisport ist dieses Recht allerdings eingeschränkt: Die Entscheidung, wer im Kader steht, liegt beim Verein. Ein Spieler kann nicht gerichtlich erzwingen, dass er aufgestellt wird.

Dennoch gibt es Grenzen. Wer über Monate nicht eingesetzt wird und dadurch an Marktwert verliert, weil er aus dem Spielrhythmus herausfällt, kann möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Austrittsverschulden – wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so gestaltet, dass der Arbeitnehmer faktisch zum Austritt gezwungen wird – ist auch im österreichischen Arbeitsrecht ein anerkanntes Konzept.

Für Nübel konkret: Wird er aus dem Trainingsbetrieb ausgeschlossen oder in der Mannschaft systematisch isoliert, könnte das als unzulässige Maßnahme gewertet werden. Mobbing am Arbeitsplatz, auch in Form von Ausgrenzung, kann Schadenersatzpflichten auslösen.

Kein erzwungener Transfer: Das Zustimmungsprinzip

Bayern will Nübel verkaufen – aber Nübel kann nicht gezwungen werden, dem Transfer zuzustimmen. Ein Vereinswechsel erfordert immer das Einverständnis des Spielers. Das ist im Fußball-Transfersystem ebenso verankert wie im allgemeinen Arbeitsrecht.

Vereine versuchen in solchen Situationen häufig, Druck über finanzielle Anreize oder die Drohung sozialer Isolation auszuüben. Doch auch das ist rechtlich heikel. Kein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiter zu einem Vertragsbruch oder einer ungewollten Kündigung drängen, indem er ihm die Arbeit faktisch unmöglich macht.

Nübel sitzt daher am längeren Hebel: Bayern braucht seinen Transfer, nicht er den Weggang. Das schafft Verhandlungsspielraum – für eine Ablösefreiheit, eine Abfindung oder eine Gehaltsübernahme durch den aufnehmenden Klub.

Was österreichisches Arbeitsrecht dazu sagt

In Österreich regelt das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) die wesentlichen Pflichten beider Seiten in einem Dienstverhältnis. Eine einseitige wesentliche Änderung der Arbeitsbedingungen – etwa der Entzug aller sinnvollen Aufgaben oder eine faktische Degradierung – kann als verdeckte Entlassung gewertet werden. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, das Dienstverhältnis sofort zu beenden und eine Entschädigung zu fordern.

Das Rechtsinformationssystem des Bundes unter ris.bka.gv.at/Bundesrecht stellt alle geltenden österreichischen Bundesgesetze im Volltext bereit – darunter das AVRAG und das Angestelltengesetz, die Arbeitnehmerrechte bei Vertragsstreitigkeiten regeln.

Was tun, wenn man sich in einer ähnlichen Lage befindet?

Wer in der Situation steckt, dass ein Dienstverhältnis besteht, der Arbeitgeber aber faktisch keinen Einsatz mehr hat – und vielleicht sogar auf eine Auflösung drängt –, sollte mehrere Schritte beachten:

Dokumentation: Alle Kommunikationen, Anweisungen oder das Fehlen von Aufgaben schriftlich festhalten. Im Streitfall ist die Beweislage entscheidend.

Keine voreiligen Schritte: Wer auf Druck des Arbeitgebers hin kündigt, verliert in der Regel seine Ansprüche auf Abfertigung und kann unter Umständen Ansprüche auf Arbeitslosengeld verlieren. Eine Eigenkündigung sollte gut überlegt sein.

Rechtsberatung vor Entscheidungen: Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Situation analysieren und den Handlungsspielraum aufzeigen. Er kann auch außergerichtliche Verhandlungen führen, wenn eine einvernehmliche Auflösung angestrebt wird.

Einvernehmliche Lösung anstreben: In den meisten Fällen ist eine außergerichtliche Einigung der pragmatischste Weg. Dabei können Bedingungen wie eine Abfindung, ein gutes Arbeitszeugnis oder eine vereinbarte Frist verhandelt werden.

Fazit: Langzeitverträge schützen beide Seiten

Der Fall Alexander Nübel verdeutlicht, dass ein Arbeitsvertrag nicht nur die Arbeitgeberinteressen absichert. Langzeitverträge geben Arbeitnehmern Planungssicherheit und Verhandlungsmacht – auch wenn der Arbeitgeber plötzlich andere Pläne hat.

Wer sich in einer ähnlichen Arbeitssituation befindet – ausgesessen, beiseitegestellt oder faktisch degradiert –, sollte sich nicht auf den Goodwill des Arbeitgebers verlassen. Eine Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht schafft Klarheit über die eigene rechtliche Position.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete rechtliche Schritte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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