Seit dem 1. Jänner 2026 erhalten österreichische Pendler dreimal so viel Steuerersparnis wie bisher: Der Pendlereuro wurde von 2 Euro auf 6 Euro pro Kilometer (einfache Strecke) und Jahr angehoben — eine Maßnahme, die Hunderttausende Arbeitnehmer direkt betrifft und die Steuerlast erheblich senkt. Doch viele Betroffene wissen nicht, wie sie von dieser Erhöhung profitieren können.
Was hat sich ab 2026 geändert?
Der Pendlereuro ist ein direkter Steuerabsetzbetrag für Arbeitnehmer, die einen weiten Weg zur Arbeit zurücklegen. Bisher betrug er 2 Euro pro Kilometer (einfache Wegstrecke) pro Jahr. Seit 1. Jänner 2026 gilt: 6 Euro pro Kilometer pro Jahr — eine Verdreifachung.
Konkrete Beispiele für häufige Pendlerdistanzen in Österreich:
- 30 km Pendelweg: 180 Euro pro Jahr (vorher: 60 Euro)
- 50 km Pendelweg: 300 Euro pro Jahr (vorher: 100 Euro)
- 70 km Pendelweg: 420 Euro pro Jahr (vorher: 140 Euro)
Die Bundesregierung begründete die Erhöhung als Ausgleich für die Abschaffung des Klimabonus, der zuvor direkt an alle Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt wurde. Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) sollen durch diese Maßnahme österreichische Pendler insgesamt um rund 200 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Pendlereuro vs. Pendlerpauschale: Was ist der Unterschied?
Viele verwechseln die zwei unterschiedlichen Förderungen:
Pendlereuro: Ein direkter Absetzbetrag von der Einkommensteuer. Er wird automatisch berechnet und direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen — nicht nur von der Steuerbemessungsgrundlage. Das macht ihn besonders wertvoll.
Pendlerpauschale: Eine Ausgabe, die von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen wird. Es gibt zwei Varianten:
- Kleine Pauschale: 372 Euro/Jahr (für Strecken ab 2 km, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind)
- Große Pauschale: 696 Euro/Jahr (für Strecken ab 20 km, wenn öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind)
Beide Vorteile — Pendlereuro und Pendlerpauschale — können gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Wie beantragen Sie die neuen Leistungen?
Über den Arbeitgeber: Wenn Ihr Arbeitgeber bereits das Formular L34 EDV zur Pendlerförderung von Ihnen erhalten hat, wird der Pendlereuro automatisch bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt. Sie müssen nichts weiter tun.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung: Falls Ihr Arbeitgeber die Pendlerförderung nicht automatisch abzieht oder Sie den Betrag nachträglich geltend machen wollen, können Sie dies bei der jährlichen Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) über FinanzOnline nachholen — offizielle Informationen auf bmf.gv.at.
Wichtig: Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen unter pendlerrechner.bmf.gv.at berechnet Ihnen exakt, welche Förderung Ihnen zusteht — basierend auf Ihrer genauen Strecke, Ihrem Wohnort und dem Arbeitsort.
Welche Pendler profitieren am meisten?
Die größten Gewinner der Neuregelung sind Pendler aus dem ländlichen Raum, die weite Strecken zurücklegen — etwa aus dem Weinviertel, dem Mühlviertel oder der Steiermark nach Wien. Wer täglich 60 oder 70 km fährt, spart durch den verdreifachten Pendlereuro nun bis zu 360 Euro mehr pro Jahr als bisher.
Für Geringverdiener ist die Neuregelung besonders günstig: Der Pendlereuro wirkt sich auch bei niedrigem Einkommen direkt aus, da er von der Steuerschuld und nicht nur vom Einkommen abgezogen wird. Wer wenig Lohnsteuer zahlt, kann die Differenz sogar als negativsteuerlichen Erstattungsbetrag zurückerhalten.
Häufige Fehler bei der Pendlerförderung
Viele Arbeitnehmer verschenken bares Geld, weil sie:
- Das Formular L34 EDV nicht ausfüllen: Ohne dieses Formular berechnet der Arbeitgeber keine Pendlerförderung automatisch.
- Den falschen Pendlerrechner nutzen: Veraltete Online-Rechner berücksichtigen die neue Regelung noch nicht. Verwenden Sie ausschließlich den offiziellen Rechner unter pendlerrechner.bmf.gv.at.
- Die Arbeitnehmerveranlagung vergessen: Selbst wenn der Arbeitgeber nichts berechnet hat, können Sie rückwirkend für 5 Jahre Steuergutschriften beantragen.
- Kleine und große Pauschale falsch einschätzen: Ob öffentliche Verkehrsmittel „zumutbar" sind, hängt von Faktoren wie Fahrtdauer und Taktfrequenz ab — nicht nur von der theoretischen Möglichkeit, Bus oder Bahn zu nutzen.
Wann lohnt sich ein Steuerberater?
Für einfache Fälle mit klarem Pendlerweg reicht der Online-Rechner und die Arbeitnehmerveranlagung meist aus. Komplexer wird es bei:
- Wechselnden Arbeitsstätten oder Außendiensttätigkeiten
- Selbstständigen oder Mischformen zwischen Angestelltenverhältnis und Gewerbe
- Pendlern, die teils im Homeoffice arbeiten (hier gelten eigene Regeln)
- Grenzgängern (z.B. Österreicher, die in Deutschland arbeiten)
Ein Steuerberater oder Vermögensberater kann sicherstellen, dass Sie alle Ihnen zustehenden Abzüge korrekt geltend machen — und dabei keinen Cent verschenken.
Das Thema Pendlerförderung klingt einfach, hat aber viele Fallstricke. Wer sichergehen will, dass er die neuen Regelungen ab 2026 voll ausschöpft, ist mit professioneller Beratung gut beraten.
Pendlerpauschale und Homeoffice: Was gilt 2026?
Ein wachsendes Thema ist die Kombination aus Pendlerpauschale und Homeoffice. Seit der Ausweitung der Homeoffice-Regelungen in Österreich können Arbeitnehmer grundsätzlich beide Vorteile nutzen — aber nicht gleichzeitig für dieselben Tage.
Konkret gilt: An Tagen, an denen Sie im Homeoffice arbeiten, entsteht kein Pendelweg — und damit auch kein Anspruch auf Pendlerpauschale oder Pendlereuro für diesen Tag. Wenn Sie beispielsweise 3 Tage pro Woche ins Büro fahren und 2 Tage im Homeoffice arbeiten, müssen Sie die Pauschale und den Pendlereuro anteilig berechnen.
Seit 2025 gilt eine vereinfachte Regelung: Wer an mehr als 10 Tagen pro Kalendermonat den Arbeitsweg zurücklegt, kann die volle Pauschale beantragen. Wer weniger fährt, erhält eine anteilige Kürzung. Die genaue Berechnung hängt von Ihrem Arbeitszeitmodell und der Homeoffice-Vereinbarung ab.
Die Österreichische Arbeiterkammer empfiehlt Arbeitnehmern, ihre tatsächlichen Fahrtage zu dokumentieren und bei der Arbeitnehmerveranlagung korrekt anzugeben — denn Fehler können zu Nachzahlungen führen.
Was tun, wenn Sie die Förderung rückwirkend beantragen wollen?
Gute Nachricht: Sie können die Pendlerpauschale und den Pendlereuro rückwirkend bis zu 5 Jahre lang beantragen. Das bedeutet: Wer zwischen 2021 und 2025 keine Pendlerförderung beantragt hat, kann dies jetzt noch nachholen und mehrere Hundert Euro zurückbekommen.
Das geht ganz einfach über FinanzOnline — dem Portal des österreichischen Finanzministeriums. Melden Sie sich an, wählen Sie das entsprechende Steuerjahr und tragen Sie die Pendlerstrecke ein. Der Betrag wird dann direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Für komplexe Steuersituationen oder wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie die Förderung optimal kombinieren können, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Steuerberater oder Finanzexperten.
Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Finanzberatung. Für konkrete Berechnungen und steuerliche Optimierung empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Vermögensberater.
