2:6 gegen die Bundesliga-Stars: Was kleine Fußballvereine bei Profi-Gastspielen rechtlich wissen müssen

Fußballspiel zwischen Amateurverein und Bundesligaklub im kleinen Stadion

Photo : Otto Domes / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 20. Mai 2026

2:6 gegen die Bundesliga-Stars: Was kleine Fußballvereine bei Profi-Gastspielen rechtlich wissen müssen

Heute Abend, am 20. Mai 2026, lud der SC Spelle-Venhaus aus der niedersächsischen Oberliga Borussia Mönchengladbach zu einem Freundschaftsspiel ins Getränke Hoffmann Stadion ein. 2.546 Zuschauer verfolgten das Wiedersehen – zehn Jahre nach dem letzten Duell der beiden Klubs. Das Ergebnis: wieder 2:6 aus Sicht der Gastgeber. Die Erinnerungen an 2016 lebten auf. Doch während die Schlagzeilen das Toreschießen feiern, stellen sich für kleine Vereine, die solche Events organisieren, eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Fragen, die weit über den Abpfiff hinausgehen.

Ein Jubeltag mit Tücken: Was beim Austragungsrecht gilt

Ein Freundschaftsspiel zwischen einem Amateurverein und einem Bundesligaklub klingt nach purer Freude – und ist es meist auch. Doch rechtlich gesehen handelt es sich um einen Veranstaltungsvertrag, der klare Regelungen braucht. Wer darf Eintrittsgeld verlangen? Welche Auflagen gelten für das Stadion? Und was passiert, wenn das Event abgesagt werden muss?

Beim Spiel in Spelle kosteten Stehplatzkarten 20 Euro, Sitzplatzkarten 25 Euro. Bei rund 2.500 Besuchern ergibt das einen Bruttoerlös von geschätzt 55.000 bis 60.000 Euro. Eine außergewöhnliche Einnahme für einen Amateurverein, die auch steuerlich und vereinsrechtlich korrekt behandelt werden muss.

In Österreich gelten ähnliche Rahmenbedingungen wie in Deutschland: Kleine Sportvereine sind meist als gemeinnützige Vereine organisiert. Einnahmen aus solchen Veranstaltungen können je nach Umfang als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eingestuft werden – mit Steuerpflichten, die viele Vereinsvorstände überraschen.

Spielerversicherung: Wer zahlt bei Verletzungen?

Ein kritischer Punkt, der oft übersehen wird: die Versicherungssituation der eigenen Spieler während eines Freundschaftsspiels gegen Profis.

Österreichische Amateurvereine sind in der Regel über den jeweiligen Landesverband pflichtversichert – aber diese Versicherung deckt nicht immer Verletzungen bei Spielen gegen Profimannschaften außerhalb des Verbandsspielbetriebs ab. Bei solchen Freundschaftsspielen kann eine Lücke entstehen, wenn kein eigenständiger Versicherungsschutz für das Sonderevent abgeschlossen wurde.

Der Bundesligaklub bringt in solchen Fällen seinen eigenen Versicherungsschutz für die eigenen Spieler mit. Für die Amateur-Spieler des Gastvereins ist das jedoch keine Absicherung. Ein Rechtsanwalt, der auf Vereinsrecht spezialisiert ist, kann helfen, die Versicherungsverträge des Vereins zu prüfen und Lücken zu schließen.

Haftung gegenüber Zuschauern: Was Veranstalter wissen müssen

Mit über 2.500 Zuschauern wird aus einem Vereinsspiel schnell eine öffentliche Großveranstaltung. Das bringt spezifische Pflichten mit sich:

  • Verkehrssicherungspflicht: Der Veranstalter haftet für Stürze, Gedränge oder Verletzungen auf dem Vereinsgelände
  • Sicherheitspersonal: Ab einer bestimmten Besucherzahl (je nach Gemeinde) ist der Einsatz von geschultem Ordnungspersonal vorgeschrieben
  • Alkoholausschank: Ist eine gesonderte Genehmigung nötig, wenn außerhalb der normalen Spieltage verkauft wird?
  • Notfallplanung: Sanitätsdienst und Evakuierungsplan müssen dokumentiert sein

In Österreich regelt die jeweilige Veranstaltungsordnung des Bundeslandes diese Vorgaben. Wer sie nicht einhält, riskiert Verwaltungsstrafen – und im Schadensfall persönliche Haftung des Vereinsvorstands.

Was der Auftrittsvertrag mit dem Bundesligaklub regeln sollte

Wenn ein Profiverein zuständig ist, die Gegenseite zu kontaktieren und den Ablauf zu vereinbaren, entsteht ein Auftrittsvertrag. Dieser sollte mindestens regeln:

  1. Auftrittshonorar oder Kostenaufteilung: Trägt der Bundesligaklub die Reisekosten selbst, oder werden sie mit dem Eintrittsgeld verrechnet?
  2. Merchandising-Rechte: Darf der Heimverein eigenes Merchandise verkaufen? (Beim Spiel in Spelle brachte Mönchengladbach seinen eigenen Merchandise-Truck mit – ein Signal, dass solche Fragen geregelt werden müssen.)
  3. Bildrechte und Medienauftritte: Wer darf filmen, fotografieren und wer profitiert von Aufnahmen?
  4. Absageregeln: Was passiert bei Verletzungen von Schlüsselspielern, die einen Event-Rückzug erzwingen?

Ohne schriftlichen Vertrag können solche Situationen schnell zu Streit führen. Besonders für kleine Vereine, die kaum rechtliche Erfahrung haben, lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Vereins- und Sportrecht.

Das Steuer-Problem nach dem Jubiläumserfolg

Das 80-jährige Vereinsjubiläum des SC Spelle-Venhaus war der Anlass für das Spektakel. Solche Jubiläen bieten Vereinen oft die seltene Chance auf ungewöhnlich hohe Einnahmen. Doch genau hier lauert für österreichische Vereine eine typische Falle: die Abgrenzung zwischen steuerbefreiter gemeinnütziger Tätigkeit und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigung.

Österreichs Vereinsgesetz (VerG 2002) sieht vor, dass Vereine mit gemeinnützigem Zweck unter bestimmten Bedingungen Steuervorteile genießen. Überschreiten die Erlöse aus wirtschaftlichen Tätigkeiten bestimmte Grenzen, kann jedoch Körperschaftsteuerpflicht entstehen. Ein Steuerberater oder ein auf Vereinsrecht spezialisierter Anwalt sollte im Vorfeld klären, wie die Einnahmen aus dem Jubiläumsevent zu behandeln sind.

Was österreichische Vereine aus diesem Beispiel lernen können

Die Geschichte von Spelle-Venhaus zeigt: Ein Freundschaftsspiel mit einem Profiverein kann ein Verein auf die mediale Landkarte bringen, finanzielle Mittel für Investitionen freisetzen und die Mitgliederbindung stärken. Gleichzeitig bringt es rechtliche Verantwortung, die ohne Vorbereitung zum Problem werden kann.

Österreichische Amateurvereine – ob im Fußball, Eishockey oder Handball – sollten bei solchen Events folgendes im Blick haben:

  • Einen Veranstaltungsvertrag mit dem Profiverein abschließen
  • Den Versicherungsschutz der eigenen Spieler für das Sonderevent prüfen
  • Behördliche Auflagen für die erwartete Besucherzahl klären
  • Die steuerliche Behandlung der Einnahmen mit einem Fachmann besprechen

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Die gesetzliche Grundlage für Vereine in Österreich findet sich im Vereinsgesetz 2002 auf dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für konkrete Fragen empfehlen wir die Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

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