Am 24. Juli 2026 um 20:30 Uhr läutet der Anpfiff im Sportzentrum Aug in Seekirchen am Wallersee eine ganz besondere Stunde ein: Der SV teampool Seekirchen, Regionalliga-West-Klub aus dem Salzburger Flachgau, empfängt den amtierenden ÖFB-Cup-Sieger SK Puntigamer Sturm Graz. Rund 700 Sturm-Anhänger reisen an – das entspricht 35 Prozent der Gesamtkapazität des Stadions mit 2.000 Plätzen. Was dabei rechtlich auf dem Spiel steht, wissen die wenigsten Vereinsfunktionäre.
Das Los: Vom Provinzstadion auf die nationale Bühne
Die Auslosung des UNIQA ÖFB Cup 2026/27 sorgte österreichweit für Schlagzeilen: Seekirchen – zuletzt Vierter in der Regionalliga West mit 61 Punkten – zieht das Traumlos. Sturm Graz, zweifacher Cup-Sieger 2024 und 2025 sowie frischer Champions-League-Qualifikant nach einem 4:0 gegen Hearts of Midlothian, kommt als klarer Favorit. Das letzte Aufeinandertreffen endete 2015 mit einem 7:0 für die Grazer. Heute wird das Spiel live auf Puls4 und im Livestream auf Joyn übertragen.
Für den kleinen Stadtverein bedeutet das: riesige Aufmerksamkeit, historische Atmosphäre – und rechtliche Pflichten, die weit über das Aufstellen von Würstelständen und das Verteilen von Eintrittskarten hinausgehen. Denn mit dem Cup-Los kommen Verantwortlichkeiten, die professionelle Klubs schon längst im Griff haben, für Amateurvereine jedoch echtes juristisches Neuland bedeuten können.
Was Rechtsexperten Vereinsfunktionären wirklich raten
Das ÖFB-Regulativ (gültig ab 1. Mai 2025, veröffentlicht auf oefb.at) stellt klar: Der Heimverein trägt die Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten – Spieler, Schiedsrichter, Zuschauer und Ordnungspersonal. Klingt nach einer Selbstverständlichkeit. Rechtlich ist es ein komplexes Geflecht aus Pflichten, bei dem ein einziger Fehler zur persönlichen Haftung des Vereinsvorstands führen kann.
Pflicht 1 – Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. Eine Vereinshaftpflicht ist für ÖFB-Cup-Teilnehmer faktisch obligatorisch. Österreichische Sportverbände wie ASKÖ und ASVÖ bieten spezifische Pakete an. Entscheidend ist die Deckungssumme: Für Personenschäden bei einer Veranstaltung dieser Größenordnung sollte sie mindestens 3 Millionen Euro betragen, Experten empfehlen 5 bis 10 Millionen Euro. Wer ohne oder mit unzureichender Police antritt, riskiert, dass der Vereinsvorstand im Schadensfall mit seinem Privatvermögen haftet.
Pflicht 2 – Veranstaltungsanmeldung beim Amt. In Salzburg greift das Salzburger Veranstaltungsgesetz 2005. Erwartet der Veranstalter mehr als 1.000 Besucher, muss die Veranstaltung spätestens vier Wochen im Voraus bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden. Der Verein muss ein Sicherheitskonzept vorlegen, das Fluchtwege, Ordnerplanung und medizinische Versorgung dokumentiert.
Pflicht 3 – Ordnerdichte und Fanentflechtung. Das ÖFB-Regulativ sieht bei einem erheblichen Gästefanaufkommen die räumliche Trennung von Heim- und Auswärtsfans vor. Bei 700 anreisenden Sturm-Fans auf einer 2.000-Platz-Anlage ist das eine logistische Herausforderung. Fehlt die Trennung und kommt es zu Auseinandersetzungen, kann das die Haftungssituation des Vereins massiv verschlechtern. Als Richtwert gilt: mindestens ein ausgebildeter Ordner pro 150 Zuschauer bei Regelspielen, bei Risikobegegnungen ein Ordner pro 50.
Pflicht 4 – Sanitätsdienst. Gemäß dem Salzburger Veranstaltungsgesetz ist bei Veranstaltungen mit erhöhtem Risikopotenzial ein sanitätlicher Bereitschaftsdienst vorgeschrieben – mindestens eine ausgebildete Ersthelfer-Einheit pro begonnene 500 Personen, bei sportlichen Großereignissen mit Alkoholausschank oft mehr. Das Rote Kreuz oder der Arbeiter-Samariter-Bund übernehmen diese Aufgabe, müssen aber rechtzeitig gebucht werden.
Pflicht 5 – Spielfreigabe durch den Landesverband. Bevor ein Amateurverein im ÖFB Cup antreten darf, muss der zuständige Landesverband – in diesem Fall der Salzburger Fußballverband – das Spielfeld freigeben. Rasen, Flutlicht, Toranlagen und Sicherheitszäune müssen den Mindestanforderungen für die höhere Spielklasse entsprechen. Entspricht das Stadion nicht den Normen, kann der ÖFB auf ein Ausweichstadion bestehen – auf Kosten des Heimvereins.
Dazu kommt eine Pflicht, die viele Vereine übersehen: die rechtzeitige Information und Einbindung der lokalen Polizei. Bei einem Spiel mit erheblichem Fanaufkommen aus einer anderen Stadt – wie hier 700 Sturm-Fans aus Graz – stimmen sich die Ordnungsbehörden ab, wer welchen Bereich kontrolliert. Fehlt diese Abstimmung schriftlich in den Unterlagen des Vereins, kann das im Schadenfall als organisatorisches Versäumnis gewertet werden. Rechtlich gesehen gilt: Wer als Veranstalter handelt, muss auch wie ein Veranstalter planen – und nicht wie ein Verein, der zufällig ein großes Spiel austragen darf.
Der konkrete Fall: Was passiert, wenn auf der Tribüne etwas schiefgeht?
Stellen Sie sich vor: Es ist der 24. Juli 2026, 21:15 Uhr. Im Sportzentrum Aug in Seekirchen herrscht ausgelassene Stimmung, 700 Sturm-Anhänger sind im Gästebereich. Ein Fan stolpert auf einer ungesicherten Treppenstufe der 850 Plätze fassenden Haupttribüne, die für lokale Regionalspieltage ausgelegt ist – nicht für ein volles Cup-Abendspiel unter Flutlicht. Er bricht sich das Handgelenk.
Szenario A – Verein ohne ausreichende Haftpflichtversicherung: Der geschädigte Fan verklagt den SV Seekirchen auf Schadenersatz. Die unmittelbaren Kosten: Behandlung und Operation (1.200 bis 4.500 Euro), Krankenstand mit Verdienstentgang (bis zu 3.000 Euro monatlich bei einem durchschnittlichen Vollzeitarbeiter), Schmerzensgeld (weitere 2.000 bis 8.000 Euro je nach Grad der Verletzung). Wenn der Verein keine oder eine zu gering dotierte Police hat, haftet der Vorstand persönlich. Das bedeutet: eigenes Ersparstes, Eigenheim, Pensionskonto.
Szenario B – Korrekte Absicherung vor dem Spiel: Die Vereinshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro springt an. Der Verein trägt lediglich den Selbstbehalt – typischerweise 500 bis 2.000 Euro. Der Vereinsvorstand bleibt geschützt, das Vereinsvermögen bleibt unangetastet.
Ob Szenario A oder Szenario B eintritt, entscheidet sich nicht im Moment des Sturzes. Es entscheidet sich Wochen vorher – beim Telefonat mit einem Rechtsanwalt.
Wichtig zu wissen: Eine Verkehrsicherungspflicht trifft den Verein unabhängig davon, ob der Unfall auf dem Spielfeld oder im Zuschauerbereich passiert. Auch für Schäden, die beim An- und Abmarsch auf vereinseigenem oder gepachtetem Gelände entstehen, kann der Verein haftbar gemacht werden. Die Gerichte in Österreich haben in mehreren Urteilen klargestellt, dass Veranstalter verpflichtet sind, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Personenschäden zu verhindern – und dass „Zumutbarkeit" mit der Größe der Veranstaltung steigt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Was das für jeden Amateurverein in Österreich bedeutet
Seekirchen ist kein Einzelfall. Jedes Jahr werden im UNIQA ÖFB Cup Regionalliga- und Unterligateams gegen Bundesligisten gelost. Was für professionelle Klubs Routine ist, bedeutet für Amateurvereine oft rechtliches Neuland. Die häufigsten Fehler:
- Unterschätzung der Besucherzahlen: Wenn 700 Gästefans anreisen und das Stadion plötzlich an seine Kapazitätsgrenze stößt, entstehen automatisch erhöhte Sorgfaltspflichten.
- Veraltete Versicherungspolicen: Viele Amateurvereine haben ihre Versicherungen seit Jahren nicht aktualisiert – und sind oft mit Deckungssummen von unter 500.000 Euro unterversichert.
- Fehlende Koordination mit Behörden: Die Anmeldepflicht für Großveranstaltungen wird häufig schlicht vergessen.
- Mangelnde Dokumentation: Im Schadensfall muss der Verein nachweisen können, dass er alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat – wer nichts dokumentiert, kann nichts beweisen.
Mehr zu den finanziellen Aspekten des ÖFB Cups für Amateurklubs – insbesondere zu den steuerlichen Fragen bei Prämiengeldern – finden Sie in unserem Artikel ÖFB Cup 2026: Was Amateurvereine mit Prämiengelder wissen müssen.
Jetzt handeln – bevor der nächste Anpfiff ertönt
Für Seekirchen ist das Los bereits gefallen. Für die Hunderten anderen Amateurvereine in Österreich, die beim nächsten Cup-Los vielleicht gegen Salzburg, Rapid oder Austria Wien antreten, gilt: Der richtige Zeitpunkt für rechtliche Beratung ist nicht der Tag nach dem Spiel – sondern Wochen davor.
Ein auf Vereins- und Sportrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann in einer einzigen Beratungsstunde die Haftpflichtversicherung auf Deckungslücken prüfen, die Anforderungen des Landesveranstaltungsgesetzes erläutern, die korrekte Veranstaltungsanmeldung begleiten und eine verbindliche Sicherheitscheckliste für den Spieltag erstellen. Das gibt Vereinsfunktionären nicht nur rechtliche Sicherheit – sondern auch die Freiheit, das Spiel gegen den großen Favoriten wirklich zu genießen.
Nutzen Sie Expert Zoom, um einen spezialisierten Rechtsanwalt für Sport- und Vereinsrecht in Ihrer Nähe zu finden – damit der nächste große Cup-Abend eine Erfolgsgeschichte wird und nicht ein Rechtsfall.

Anna Weber