Die 40 Amateurklubs, die sich für die erste Runde des UNIQA ÖFB Cup 2026/27 qualifiziert haben, spielen am 24. bis 26. Juli 2026 ihre Partien gegen Teams aus der ADMIRAL 2. Liga – ausgelost am 22. Juni 2026 live auf ORF 1 durch Herbert Prohaska und Andreas Ivanschitz. Wer diese Runde übersteht, erhält vom Österreichischen Fußball-Bund eine Prämie aufs Vereinskonto – in der Vorsaison mindestens 3.500 Euro, als Auswärtsteam sogar 8.000 Euro. Für viele kleine Klubs ist das ein außerordentlicher Betrag. Und genau deshalb beginnt mit dem Abpfiff eine Frage, die Kassiere und Obmänner häufig unterschätzen: Wer zahlt davon wann wie viel Steuer – und was darf der Verein an die Spieler weitergeben?
Was der ÖFB Cup an Prämien ausschüttet – und was das bedeutet
Die Zahlen des UNIQA ÖFB Cups sprechen für sich: In der Saison 2025/26 erhielten Amateurvereine, die in der 1. Runde als Heimteam antraten, mindestens 3.500 Euro Prämie. Auswärts antretende und weitergekommen Klubs kassierten 8.000 Euro. Die folgende Runde bringt erneut gestaffelte Beträge – je weiter ein Verein kommt, desto mehr fließt.
Zum Vergleich: Der durchschnittliche Jahresbeitrag eines Mitglieds in einem regionalen Fußballverein liegt bei 80 bis 150 Euro. Eine Cup-Prämie von 3.500 Euro entspricht also dem Jahresbeitrag von 23 bis 44 Mitgliedern – eine außerordentliche Einnahme, die mit außerordentlichen Pflichten verbunden sein kann.
Für 2026/27 nehmen erneut 40 Vertreter der Landesverbände teil. Diese Amateurklubs stehen häufig mit Jahresbudgets zwischen 8.000 und 20.000 Euro da. Die Cup-Prämie kann damit einen erheblichen Anteil des Gesamtbudgets ausmachen – und das hat steuerrechtliche Folgen, die viele Vereine nicht auf dem Radar haben.
| Rundenprämie (Referenz 2025/26) | Betrag |
|---|---|
| 1. Runde, Heimteam | mind. 3.500 € |
| 1. Runde, Auswärtsteam | mind. 8.000 € |
| Weitere Runden | gestaffelt höher |
Gemeinnützigkeit schützt nicht automatisch vor Steuerpflicht
Viele Amateurklubs in Österreich sind als gemeinnützig anerkannte Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002 organisiert. Das gibt dem Kassier ein gutes Gefühl – berechtigt aber zu Irrtümern. Das österreichische Vereinssteuerrecht unterscheidet intern drei Bereiche:
Der ideelle Vereinsbereich – Mitgliedsbeiträge, Spenden, ehrenamtliche Leistungen – ist von Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer weitgehend befreit.
Der unentbehrliche Hilfsbetrieb umfasst Tätigkeiten, die den Vereinszweck direkt fördern, etwa Eintrittsgeld bei Meisterschaftsspielen für Mitglieder. Auch dieser Bereich ist unter bestimmten Voraussetzungen befreit.
Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb hingegen – gewerbliche Tätigkeiten, die über den reinen Vereinszweck hinausgehen – unterliegt der normalen Besteuerung. Und hier liegt die Crux: Die ÖFB-Cup-Prämie ist eine Einnahme, die ein Verein durch sportliche Leistung im organisierten Bewerb erzielt. Je nach Einordnung kann sie dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugerechnet werden – mit einem Körperschaftsteuersatz von 24 Prozent (Stand 2026).
Hinzu kommt die Umsatzsteuer: Überschreitet ein Verein mit seinen wirtschaftlichen Einnahmen die Kleinunternehmergrenze von 35.000 Euro netto pro Jahr, wird er umsatzsteuerpflichtig. Für einen kleinen Klubs, der bisher knapp darunter lag, kann eine Cup-Prämie diese Schwelle überschreiten und plötzlich eine Umsatzsteuerpflicht auslösen – rückwirkend auf alle Einnahmen des Jahres.
Was passiert, wenn 3.500 Euro auf dem Vereinskonto landen?
Nehmen wir einen typischen Fall: Ein Fußballklub mit rund 80 Mitgliedern aus dem Mostviertel in Niederösterreich hat ein Jahresbudget von 12.000 Euro und ist als gemeinnützig anerkannt. Am 25. Juli 2026 gewinnt er sein ÖFB-Cup-Match der 1. Runde und erhält 3.500 Euro Prämie vom ÖFB.
Szenario A – Prämie im ideellen Bereich: Kann der Verein glaubhaft nachweisen, dass die Prämie dem ideellen Vereinszweck dient (zum Beispiel Förderung des Amateursports), entfällt die Körperschaftsteuer. Voraussetzung: saubere Dokumentation und klare Satzung.
Szenario B – Prämie im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: Wird die Prämie als wirtschaftliche Einnahme gewertet, entsteht bei einem angenommenen Reingewinn von 3.500 Euro eine Körperschaftsteuer von 840 Euro (24 %). Zusammen mit anderen wirtschaftlichen Einnahmen – Kiosk-Umsatz, Eintrittsgelder, Sponsoring – könnte der Verein erstmals die 35.000-Euro-Grenze überschreiten und zusätzlich umsatzsteuerpflichtig werden.
Nun möchte der Obmann seine 18 Feldspieler und den Tormann für ihren Einsatz belohnen und überlegt, jedem Spieler 150 Euro als Bonus zu überweisen – insgesamt 2.850 Euro. Auch das ist steuerrechtlich geregelt:
- Freiwilligenpauschale: Ehrenamtliche Sportler können bis zu 220 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. 150 Euro liegen darunter – sofern das Jahreslimit noch nicht ausgeschöpft ist und keine weiteren Vergütungen geflossen sind.
- PRAE (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung): Bis zu 720 Euro pro Monat können steuerfrei ausbezahlt werden – aber nur, wenn der Spieler den Verein ehrenamtlich vertritt und keine regelmäßige Vergütung erhält.
- Keine Kombination im selben Monat: Freiwilligenpauschale und PRAE dürfen im gleichen Monat nicht vom selben Verein gewährt werden.
Wenn also der Verein bereits im Frühjahr Trainingszuschüsse an denselben Spieler gezahlt hat und diese Zahlungen die Jahresgrenze von 220 Euro überschreiten, dann wird die Cup-Prämie-Weitergabe lohnsteuerpflichtig – der Verein wird unfreiwillig zum Arbeitgeber, muss Lohnsteuer abführen und eine Mitteilung an das Finanzamt übermitteln.
Ein einzelner Sieg im ÖFB Cup kann so zu Bürokratie führen, die den finanziellen Gewinn wieder aufzehrt.
Was Spieler selbst wissen müssen
Österreich unterscheidet steuerrechtlich scharf zwischen Amateur- und Berufssport. Ein Spieler ohne jegliches Entgelt gilt als Amateursportler – seine Tätigkeit ist eine Freizeitbeschäftigung ohne Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Wer jedoch regelmäßig Zahlungen bezieht, die über bloße Kostenerstattungen hinausgehen, kann als sogenannter Halbprofi eingestuft werden – auch ohne formellen Vertrag.
Für Spielerinnen und Spieler gilt: Wer Fußball als reines Hobby betreibt und vom Verein keine Vergütungen erhält, hat keine steuerliche Verpflichtung. Erhält ein Spieler jedoch regelmäßige Zahlungen – gleich ob als Prämie, Fahrtkosten oder Sachleistungen wie kostenlose Ausrüstung – kann die Finanzbehörde diese als Einkünfte qualifizieren.
Besonders kritisch: Wer nebenbei in einem fixen Arbeitsverhältnis steht und durch die Cup-Prämie in eine höhere Progressionsstufe der Einkommensteuer rutscht, muss mit Nachzahlungen bei der jährlichen Steuererklärung rechnen. Dieser Effekt ist gering bei 150 Euro – aber er kann bei wiederholten Zahlungen über die Saison kumulieren.
Wie professionelle Klubs mit gestaffelten Prämien und Arbeitsrechtsklauseln umgehen, lässt sich beispielhaft aus der Struktur von Aufsteigern ersehen, die plötzlich höhere Prämienvolumina verwalten müssen – ein Phänomen, das auch kleinere österreichische Klubs in der Aufstiegsphase kennen.
Was Ihr Verein jetzt konkret tun sollte
Der ÖFB Cup 2026/27 hat begonnen – und mit dem ersten Pfeifton tickt auch die steuerliche Uhr. Vier Schritte, die jeder Amateurklub jetzt angehen sollte:
Einnahmen klassifizieren: Fällt die Prämie in den ideellen Bereich oder den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? Diese Entscheidung bestimmt die gesamte Steuerlast und sollte nicht dem Kassier allein überlassen werden.
Vergütungen an Spieler dokumentieren: Halten Sie für jeden Spieler fest, welche Beträge (PRAE, Freiwilligenpauschale, Sachleistungen) im laufenden Jahr geleistet wurden. Nur so lässt sich die Einhaltung der Freigrenzen nachweisen.
Kleinunternehmergrenze überwachen: Addieren Sie alle wirtschaftlichen Einnahmen des Vereins. Liegt der Gesamtbetrag inklusive Prämie über 35.000 Euro? Dann besteht Handlungsbedarf beim Finanzamt.
Steuerberater oder Vermögensberater hinzuziehen: Besonders wenn die Cup-Prämie eine außerordentliche Einnahme darstellt, empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Vereinssteuerrecht spezialisierten Experten. Auf ExpertZoom finden Vereine in ganz Österreich geprüfte Steuer- und Vermögensberater, die Erfahrung mit der Vereinsbesteuerung haben – für eine Erstberatung, die in vielen Fällen teuren Nachzahlungen vorbeugt.
Ein Sieg im ÖFB Cup ist ein sportlicher Triumph. Damit er kein finanzieller Stolperstein wird, braucht es – wie im Fußball – gute Vorbereitung. Wer die Spielregeln des Steuerrechts kennt, kann auch bilanziell gewinnen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Vereinssituation empfehlen wir die Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater oder Vermögensberater.

Markus Weber