Pascal Fallmann wechselt ablösefrei zu FC Viktoria Köln: Was österreichische Fußballprofis beim Deutschland-Transfer wissen müssen
Am 22. Juni 2026 vermeldete der FC Viktoria Köln einen Neuzugang, der intern lange sehnlichst erwartet worden war: Pascal Fallmann, 22-jähriger Rechtsverteidiger aus St. Pölten, schließt sich dem Drittligisten an. Der österreichische Nachwuchs-Legionär kommt ablösefrei von Erzgebirge Aue – und war laut Sportdirektor Valentin Schäfer der „absolute Wunschspieler" für die vakante Position auf der rechten Abwehrseite.
Für Fans klingt das nach einem unkomplizierten Wechsel. Für den Profi selbst beginnt damit ein komplexes rechtliches Kapitel: Spielvertragsklauseln, Steuerrecht zwischen zwei Ländern und Fragen zur Sozialversicherung, die weitreichende Konsequenzen haben – oft noch Jahrzehnte später.
Der Wechsel: Rapid-Zögling wird Kölner Wunschspieler
Pascal Fallmann absolvierte seine Ausbildung in der Nachwuchsakademie von SK Rapid Wien und durchlief nahezu alle Stufen der österreichischen Nachwuchs-Nationalmannschaft – insgesamt 41 Partien für ÖFB-Auswahlteams. Zuletzt war er zwei Spielzeiten lang Stammkraft bei Erzgebirge Aue in der 3. Deutschen Bundesliga.
Mit Ablauf seines Vertrags am 30. Juni 2026 war Fallmann als sogenannter Free Agent transferierbar – ohne Ablösezahlung zwischen den Klubs. Viktoria Köln nutzte die Gelegenheit und sicherte sich den physisch starken, offensiv orientierten Außenverteidiger für die Saison 2026/27. Für Fallmann bedeutet das: neuer Verein, neues Bundesland, neues Rechtssystem.
Ablösefrei heißt nicht komplikationsfrei
Ein weit verbreiteter Irrglaube im Profifußball: Wenn kein Transferfee fließt, gibt es keine rechtlichen Fallstricke. In der Realität können bei ablösefreien Wechseln Ausbildungsentschädigungen fällig werden.
Nach FIFA-Reglement und DFB-Spielordnung sind Ausbildungsentschädigungen für Spieler bis zum Alter von 23 Jahren vorgesehen, sobald ein erster Profivertrag abgeschlossen oder ein Transfer vollzogen wird. Für einen 22-jährigen Spieler wie Fallmann bedeutet das: Wenn frühere Ausbildungsvereine nachweisen, dass sie in seine Entwicklung investiert haben, können sie Ansprüche geltend machen – auch beim aktuellen Wechsel.
Diese Entschädigungen sind klar im FIFA-Transferregularium geregelt, aber die Berechnungsformel ist komplex. Ein Rechtsanwalt mit Erfahrung im Sportrecht prüft, ob und in welcher Höhe Forderungen bestehen, bevor man unterschreibt.
Was im Spielvertrag stehen muss – und was nicht
Der Spielvertrag eines Profiathlete ist kein Standardarbeitsvertrag. Er enthält spielspezifische Klauseln, die im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht teils unterschiedlich behandelt werden:
Abstellungspflichten für Nationalmannschaften: Als aktiver ÖFB-Nachwuchsspieler muss Fallmann für österreichische Auswahlen abgestellt werden. Das ist im FIFA-Statut verankert – der neue Klub kann diese Pflicht nicht vertraglich ausschließen. Dennoch sollte der Vertrag klar regeln, wie Reisekosten, Versicherungsschutz und Gehaltsfortzahlung während Abstellungsperioden gestaltet sind.
Verletzungsklauseln und Gehaltsfortzahlung: Im deutschen Arbeitsrecht gilt grundsätzlich Gehaltsfortzahlung bei Krankheit für sechs Wochen. Doch Profiverträge weichen oft davon ab – und Langzeitverletzungen, die im Fußball häufig vorkommen, können zu Gehaltskürzungen führen, wenn entsprechende Klauseln im Vertrag stehen. Österreichische Spieler, die deutsches Recht gewohnt sind, werden von solchen Passagen manchmal überrascht.
Release-Klauseln: Viele Drittliga-Verträge enthalten Ausstiegsklauseln für den Fall, dass ein Bundesliga- oder Auslandskub Interesse zeigt. Diese müssen präzise formuliert sein – zu vage Formulierungen führen zu Streitigkeiten und können die Karriere blockieren.
Bildrechte und Social-Media-Auflagen: Immer häufiger legen Vereine in Profiverträgen fest, welche Inhalte Spieler online teilen dürfen. Sponsorendeals des Vereins, Partnermarken und Konkurrenzklauseln für eigene Vermarktungsverträge müssen klar abgegrenzt sein.
Steuerrecht: Wer kassiert was?
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und Deutschland verhindert, dass ein Spieler in beiden Ländern Einkommensteuer zahlen muss. Grundregel: Das Besteuerungsrecht liegt beim Tätigkeitsstaat. Da Fallmann hauptsächlich in Deutschland für seinen Klub aktiv ist, zahlt er sein Vereinsgehalt in Deutschland. Österreich hat darauf keinen Zugriff – auch wenn er weiterhin seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat.
Laut WKO (Wirtschaftskammer Österreich) gilt die 183-Tage-Ausnahme, die das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat belässt, für Profifußballer in der Regel nicht – sie üben ihre Tätigkeit nahezu vollständig im Tätigkeitsstaat aus.
Was viele vergessen: Österreich behält das Besteuerungsrecht für Einkünfte, die dort entstehen – Sponsorenverträge mit österreichischen Firmen, Immobilienerträge oder Kapitalerträge aus österreichischen Konten. Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann hier bares Geld sparen, da nachträgliche Gestaltungen oft teurer und komplizierter sind.
Sozialversicherung: Langzeitwirkung oft unterschätzt
Innerhalb der EU regelt die Sozialrechtsverordnung Nr. 883/2004, dass Arbeitnehmer nur in einem Mitgliedstaat sozialversichert sein können – nämlich dort, wo sie arbeiten. Als Angestellter von Viktoria Köln ist Fallmann in Deutschland kranken-, pflege-, unfall- und rentenversichert.
Das klingt zunächst unkompliziert, hat aber Langzeitfolgen: Rentenanwartschaften, die in Deutschland aufgebaut werden, unterliegen deutschem Rentenrecht. Wer nach dem Karriereende nach Österreich zurückkehrt, muss verstehen, wie die Versicherungszeiten angerechnet werden. Im Verletzungsfall – einer alltäglichen Berufsrealität im Profifußball – ist die deutsche Berufsgenossenschaft zuständig, nicht die österreichische AUVA. Diese Unterschiede können im Ernstfall über hunderttausende Euro entscheiden.
Ein auf internationales Sozialrecht und Sportrecht spezialisierter Anwalt klärt im Vorfeld, welche Lücken entstehen könnten – und wie man sich absichert.
Profikarriere im Ausland: Rechtsberatung ist keine Kür, sondern Pflicht
Der Wechsel von Pascal Fallmann zu Viktoria Köln illustriert, wie viele rechtliche Dimensionen ein vermeintlich einfacher Vereinswechsel hat. Ähnliche Erfahrungen haben andere österreichische Legionäre gemacht, wie der Fall des Keepers Florian Wiegele zeigt, der zu Panathinaikos wechselte – auch dort stellten sich grenzüberschreitende Vertragsthemen als entscheidend heraus.
Für österreichische Fußballprofis – ob im Nachwuchs oder im Seniorenbereich – gilt: Einen Spielvertrag in Deutschland ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, ist ein vermeidbares Risiko. Ein auf Sportrecht und internationales Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt prüft Ausbildungsentschädigungsansprüche, Klauseln zu Verletzungen und Ausstiegsrechten sowie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Weichen, die mit dem Wechsel gestellt werden.
Auf Expert Zoom finden österreichische Sportler und ihre Familien Rechtsanwälte, die auf grenzüberschreitende Sportverträge spezialisiert sind – für eine Karriere, die auf solidem Fundament steht.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Thomas Gruber