ORF-Beitrag 2028 ändert die Spielregeln: Was Österreicher jetzt wissen müssen
Ab 2028 entfällt die freie monatliche Überweisung des ORF-Beitrags. Das österreichische Parlament hat die Novelle 2026 beschlossen – mit konkreten Folgen für Millionen Haushalte. Wer jetzt plant, spart sich 2028 einen teuren Überraschungsmoment.
Die größte Änderung: Kein freies Überweisen mehr ab 2028
Noch bis Ende 2027 können Haushalte den ORF-Beitrag flexibel in Teilbeträgen selbstständig überweisen. Wer monatlich 15,30 Euro auf eigene Initiative transferiert, handelt damit völlig korrekt. Ab 1. Jänner 2028 entfällt diese Option ersatzlos.
Ab dann bleiben nur zwei Möglichkeiten:
- SEPA-Einzugsermächtigung: Man erteilt dem ORF ein Lastschriftmandat für monatliche oder jährliche automatische Buchungen
- Einmalzahlung: Der gesamte Jahresbetrag von derzeit 183,60 Euro wird auf einmal überwiesen
Die Wahl zwischen SEPA und Einmalbetrag hat direkte Auswirkungen auf die persönliche Haushaltsplanung. Wer bisher monatsweise überweist, muss seine Routine bis Ende 2027 anpassen.
Was der ORF-Beitrag 2026 kostet
Der ORF-Beitrag beträgt 2026 pro Haushalt und Monat 15,30 Euro, also 183,60 Euro im Jahr. Laut Beschluss der Bundesregierung ist der Betrag bis 2029 eingefroren – eine Erhöhung ist für diesen Zeitraum ausgeschlossen.
Dazu kommen je nach Bundesland unterschiedliche Landesabgaben. In Wien fallen zusätzlich rund 4,71 Euro pro Monat an, was den Gesamtbetrag auf fast 240 Euro pro Jahr bringt. In Vorarlberg und Tirol werden keine Landesabgaben erhoben.
Alle aktuellen Informationen zu Beitragshöhe, Zahlung und Befreiungen finden sich auf dem offiziellen Bürgerservice-Portal unter oesterreich.gv.at.
SEPA-Lastschrift: Rechte und Pflichten
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist in Österreich gesetzlich geregelt. Wer sich für diese Option entscheidet, hat klare Schutzrechte:
- Widerruf jederzeit: Ein SEPA-Mandat kann schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen werden
- Erstattungsrecht: Bei unberechtigten Buchungen besteht ein gesetzliches Recht auf Rückerstattung innerhalb von acht Wochen
- Vorankündigung: Der ORF muss laut SEPA-Regelwerk mindestens 14 Tage vor der ersten Buchung informieren (Pre-Notification)
- Rückbuchungsgebühren vermeiden: Ist das Konto bei der Buchung nicht gedeckt, kann die Bank Gebühren verrechnen
Wer Unsicherheiten bei SEPA-Mandaten hat oder mehrere automatische Lastschriften verwaltet, kann sich bei einem Finanzberater über optimale Kontoführung informieren.
Befreiung: Wer zahlt keinen ORF-Beitrag?
Nicht alle Haushalte sind beitragspflichtig. Befreiung ist möglich für:
- Empfänger von Ausgleichszulagen (Mindestpension)
- Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung
- Taubblinde sowie hochgradig Hör- oder Sehbehinderte mit entsprechendem Nachweis
- Personen in bestimmten Pflegeeinrichtungen
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch – sie muss aktiv beim ORF-Beitrags Service beantragt werden. Seit April 2026 haben befreite Haushalte zudem Anspruch auf einen gesetzlich gestützten Strompreis. Ausgenommen sind Studierende.
Wer Anspruch auf Befreiung vermutet, sollte den Antrag nicht hinausschieben: Die Befreiung gilt nicht rückwirkend.
Umzug und Beitragspflicht: Was beim Wohnungswechsel gilt
Wer 2026 oder 2027 umzieht, muss dem ORF-Beitrags Service eine Adressänderung melden. Der Beitrag ist haushaltsgebunden – beim Umzug in eine neue Wohnung beginnt eine neue Beitragspflicht. Wer zwei Wohnsitze führt, zahlt in der Regel für jeden Haushalt separat, sofern keine Befreiung vorliegt.
Wichtig: Ein bestehender Dauerauftrag oder ein SEPA-Mandat wird durch einen Umzug nicht automatisch angepasst. Wer vergisst, dem OBS (ORF-Beitrags Service) die neue Adresse zu melden, riskiert doppelte Zahlungen oder Mahnungen am alten Wohnsitz.
Unternehmen und Gastronomie: Besondere Regeln
Betriebe, Hotels, Gastronomiebetriebe und Büros können unter bestimmten Voraussetzungen für mehrere Geräte (Radio, TV, Internet) beitragspflichtig sein. Die parlamentarische ORF-Novelle 2026 sah zwar Entlastungen für einkommensschwache Betriebe vor – die genauen Bedingungen hängen aber von Betriebsgröße und Nutzungsart ab.
Ob und in welchem Ausmaß eine gewerbliche Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit einem spezialisierten Finanzberater oder Steuerexperten klären. Auf Expert Zoom können Sie aktuelle Informationen zur ORF-Novelle und ihren Wohnkostenfolgen nachlesen und direkt einen Experten in Ihrer Region finden.
Budgetplanung: Fünf Schritte für eine saubere Vorbereitung
Für Haushalte, die bisher monatlich überweisen, empfiehlt sich folgendes Vorgehen bis Ende 2027:
Schritt 1 – Befreiung prüfen: Liegt ein Anspruch vor? Der Antrag beim ORF-Beitrags Service ist kostenlos und schnell gestellt.
Schritt 2 – Zahlungsart wählen: SEPA bietet Bequemlichkeit durch Automatisierung. Die Einmalzahlung gibt volle Buchungskontrolle, erfordert aber monatliches Ansparen.
Schritt 3 – Jahresbudget anpassen: 183,60 Euro plus allfällige Landesabgaben sollten für 2028 als fixe Jahresausgabe eingeplant werden. Wer monatlich 15,30 Euro zurücklegt, hat den Betrag 2028 pünktlich beisammen.
Schritt 4 – Konto aktiv halten: Wer per SEPA zahlt, stellt sicher, dass das Referenzkonto zum Buchungstermin gedeckt ist. Rückbuchungsgebühren der Bank können vermieden werden.
Schritt 5 – Gesamtkosten im Blick behalten: ORF-Beitrag plus Landesabgabe plus etwaige Strom- und Wohnkosten ergeben den vollen Fixkostenblock. Ein Vermögensberater hilft, diesen Block in die Gesamtfinanzplanung einzubetten.
Fazit: Wer früh plant, spart sich Stress
Die ORF-Beitrag-Reform 2028 trifft Millionen österreichischer Haushalte direkt in der Haushaltskasse. Wer rechtzeitig entscheidet – SEPA oder Einmalzahlung – und seine Befreiungsberechtigung aktiv klärt, vermeidet 2028 unangenehme Überraschungen. Bis Ende 2027 bleibt ausreichend Zeit zum Handeln. Nutzen Sie sie jetzt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanzberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Vermögensberater.

Markus Weber