Wien — Mit Inkrafttreten der ORF-Gesetzesnovelle 2026 ändert sich, wer in Österreich die Haushaltsabgabe von 15,30 Euro pro Monat zahlen muss — und wer befreit bleibt. Die Jahresvorschreibungen über 183,60 Euro werden bereits seit Jänner 2026 an private Haushalte verschickt. Ohne die Novelle hätten laut Parlamentsdienst rund 15 Prozent der bisher befreiten Haushalte ab 2026 zahlen müssen. Stattdessen werden Wohnkosten jetzt beim Haushaltseinkommen berücksichtigt — ein finanztechnisches Detail mit großer Wirkung für Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener.
Worum es bei der ORF-Novelle 2026 geht
Die Haushaltsabgabe ersetzt seit 1. Jänner 2024 die alte GIS-Gebühr. Sie ist auch dann fällig, wenn im Haushalt kein klassisches Fernsehgerät steht — die Pflicht knüpft an den Hauptwohnsitz an. Mit der jüngsten Novelle (kundgemacht im September 2025) hat die Koalition zwei Schwerpunkte gesetzt: Erstens werden einkommensschwache Haushalte abgesichert, die durch eine reine Einkommensbetrachtung aus der Befreiung gefallen wären. Zweitens werden Unternehmen mit mehreren Standorten entlastet — ein Punkt, der zuvor zu massiven Beschwerden bei den Wirtschaftskammern geführt hatte.
Der entscheidende Hebel im Gesetzestext: Beim Haushaltseinkommen werden ab 2026 Miet- und Wohnkosten anteilig abgezogen. Wer also viel von seinem Einkommen für Wohnen ausgibt — was 2026 in Wien, Salzburg und Innsbruck Realität ist — fällt eher unter die Befreiungsgrenze.
Wer 2026 von der Haushaltsabgabe befreit ist
Eine Befreiung von der ORF-Haushaltsabgabe können laut OBS (ORF-Beitrags Service) und Konsumentenschützern unter anderem folgende Personen beantragen:
- Mindestpensionistinnen und -pensionisten mit Ausgleichszulage
- Bezieher von Sozialhilfe oder Mindestsicherung
- Studierende und Lehrlinge mit geringem Einkommen
- Personen mit erhöhter Familienbeihilfe wegen Behinderung
- Pflegegeldbezieher ab Stufe 1, sofern unter Einkommensgrenze
Wichtig: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Wer Anspruch hat, muss einen schriftlichen Antrag stellen — entweder online über das OBS-Portal oder per Post. Konsumentenschützer empfehlen, den Antrag bereits vor der ersten Vorschreibung einzubringen, damit kein Geld zu Unrecht eingezogen wird. Rückwirkende Erstattungen sind nur in engen Grenzen möglich.
Was Vermögensberater 2026 zur Haushaltsabgabe sagen
183,60 Euro pro Jahr klingen wenig, summieren sich aber auf rund 1.836 Euro pro Jahrzehnt — Geld, das in eine Notreserve oder einen ETF-Sparplan fließen könnte. Finanzberaterinnen und Finanzberater weisen 2026 vor allem auf drei Punkte hin:
1. Befreiung jährlich prüfen. Die Befreiung ist nicht ewig gültig. Bei Änderungen des Einkommens, etwa nach Antritt einer Lehrstelle oder Pensionierung, muss die Berechtigung neu geprüft werden. Wer das versäumt, riskiert Nachforderungen und Säumniszuschläge.
2. Wohnkosten korrekt ausweisen. Da die Novelle 2026 Wohnkosten beim Haushaltseinkommen berücksichtigt, sollten antragstellende Haushalte Miete, Betriebskosten und Heizung nachvollziehbar dokumentieren. Ein Mietvertrag, die Betriebskostenabrechnung sowie ein Energieabrechnungsnachweis reichen meist als Beleg.
3. Doppelbefreiung nutzen. Wer von der Haushaltsabgabe befreit ist, hat oft auch Anspruch auf Befreiung von Rezeptgebühr, reduziertem Telefonanschluss und Sozialtarifen bei Energieversorgern. Ein gemeinsamer Antrag spart Verwaltungswege und bringt 2026 schnell vierstellige Beträge.
Die Gebührenerhöhungen seit April 2026 in Österreich machen den Vermögensschutz für einkommensschwache Haushalte noch wichtiger — selbst kleine Beträge wirken über Jahre erheblich.
Unternehmen: Was sich bei mehreren Standorten ändert
Eine zweite, wenig beachtete Komponente der Novelle betrifft Unternehmen. Bisher zahlten Betriebe mit mehreren Filialen für jeden Standort separat — ein Modell, das Steuerberaterinnen und Unternehmensberater als doppelt belastend kritisierten. Ab 2026 deckelt das Gesetz die Anzahl der zahlungspflichtigen Standorte pro Unternehmen.
Konkret bedeutet das: Eine Bäckerei mit fünf Filialen zahlt nicht mehr fünfmal die volle Unternehmensgebühr, sondern profitiert von einer gestaffelten Begrenzung. Wirtschaftstreuhänder empfehlen 2026, die aktuelle Beitragsvorschreibung sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten Einspruch zu erheben — Fristen sind kurz und müssen oft eng gesetzt werden. Wer die Frist versäumt, verliert die Möglichkeit auf Korrektur für das laufende Jahr.
Fernsehen 2026: Warum die Debatte weitergeht
Parallel zur Novelle hat die Regierung eine größere Neugestaltung des ORF in Aussicht gestellt. Diskutiert werden 2026 eine Modernisierung des Programmauftrags, mehr Transparenz bei Spitzengehältern (siehe ORF-Transparenzbericht) und eine Stärkung digitaler Angebote — Stichwort Mediathek, Audiothek und ORF Topos. Die Haushaltsabgabe wird damit voraussichtlich kein dauerhaft ruhiges Thema bleiben.
Für Beitragspflichtige bedeutet das: Wer 2026 zahlt, sollte aufmerksam verfolgen, ob die Reformdiskussion in eine weitere Gesetzesänderung mündet. Möglich sind sowohl Erhöhungen als auch eine Deckelung — beides hat unmittelbare Auswirkungen auf das Haushaltsbudget.
Was Sie jetzt tun sollten
Konkrete Schritte 2026 für betroffene Haushalte:
- Vorschreibung prüfen: Stimmt die Höhe von 15,30 Euro pro Monat bzw. 183,60 Euro pro Jahr? Sind Wohnsitz und Personenangaben korrekt erfasst?
- Befreiungsanspruch checken: Online-Rechner und Beratungsstellen der Arbeiterkammer helfen bei der Erstabschätzung.
- Antrag mit Belegen einreichen: Einkommensnachweis, Mietvertrag, Sozialversicherungsdaten und ggf. Pflegegeldbescheid bereithalten.
- Rückwirkung beachten: Befreiungen können nur ab Antragsdatum gewährt werden — wer wartet, verliert Geld.
- Bei Ablehnung: Vermögensberatung einholen. Eine zertifizierte Vermögensberaterin oder ein Steuerberater kann prüfen, ob die Wohnkostenberechnung 2026 korrekt erfolgt ist und ein erneuter Antrag aussichtsreich ist.
Eine offizielle Übersicht zur Gesetzesnovelle und ihren Auswirkungen bietet die Parlamentskorrespondenz vom 15. September 2025 — sie listet die exakten Gesetzesgrundlagen und Übergangsfristen.
Hinweis
Die hier dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für die persönliche Beurteilung einer Befreiung oder eines Einspruchs gegen die ORF-Haushaltsabgabe sollte eine in Österreich zugelassene Vermögens- oder Steuerberatung kontaktiert werden. Auf Expert Zoom finden Sie geprüfte Beraterinnen und Berater in Ihrer Region.

Markus Weber