Am 25. Februar 2026 lehnte der Nationalrat die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für hohe Vermögen ab – doch Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) lässt nicht locker. Der Minister wirbt weiterhin öffentlich für diese Steuer und kündigt an, dass sie in der nächsten Legislaturperiode kommen wird. Für österreichische Familien mit Vermögen stellt sich damit eine dringende Frage: Wann ist der beste Zeitpunkt, die eigene Nachlassplanung anzugehen?
Was Finanzminister Marterbauer konkret plant
Marterbauer hat seine Position im Nationalrat klar formuliert: Nur das oberste ein Prozent aller Erbschaften wäre von der geplanten Steuer betroffen. In den kommenden Jahren erwartet Österreich ein hohes Erbschaftsvolumen – nach Schätzungen des Finanzministeriums könnte eine entsprechende Steuer dauerhaft mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr einbringen.
Der Minister betont dabei, dass er Ausnahmen für Betriebsübergaben vorsehen würde, wie sie international üblich sind. Gleichzeitig plädiert er dafür, im Gegenzug die Abgaben auf Arbeitseinkommen zu senken – etwa durch eine Reduktion der Lohnnebenkosten oder der Einkommensteuer. Damit positioniert er die Erbschaftssteuer nicht als reine Belastung, sondern als Teil einer umfassenderen Steuerreform.
Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich im Koalitionsvertrag gegen Vermögens- und Erbschaftssteuern ausgesprochen. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) nannte den Vorstoß einen „Angriff auf Eigentum". Doch Marterbauer gibt nicht auf: Er ist überzeugt, dass der politische Druck langfristig Wirkung zeigt.
Die aktuelle Rechtslage in Österreich
Österreich schaffte die Erbschaftsteuer im Jahr 2008 ab, nachdem der Verfassungsgerichtshof die bestehende Regelung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Seitdem sind Erbschaften in Österreich grundsätzlich steuerfrei – auch bei großen Vermögen.
Lediglich die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn Immobilien vererbt oder verschenkt werden. Diese beträgt beim Erwerb von Todes wegen oder durch Schenkung zwischen Angehörigen 0,5 Prozent vom dreifachen Einheitswert oder 3,5 Prozent vom Verkehrswert, je nach Berechnungsgrundlage. Geldvermögen, Wertpapiere und Unternehmensanteile hingegen können derzeit vollständig steuerfrei weitergegeben werden.
Warum gerade jetzt der richtige Zeitpunkt für Nachlassplanung ist
Die politische Debatte um die Erbschaftssteuer mag noch einige Jahre andauern – doch genau das macht eine frühzeitige Planung so wertvoll. Vermögensberater und Rechtsexperten empfehlen übereinstimmend, Nachlassregelungen nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern jetzt aktiv zu gestalten.
Es gibt mehrere Gründe dafür:
Erstens: Zeit spielt eine entscheidende Rolle. Schenkungen, die mehr als sieben Jahre vor einem möglichen Erbfall stattfinden, könnten – je nach künftiger Gesetzgebung – aus der Bemessungsgrundlage einer Erbschaftssteuer herausfallen. Wer heute handelt, schafft Fakten, die spätere gesetzliche Änderungen weniger stark treffen.
Zweitens: Immobilienübertragungen sind komplex. Die Grunderwerbsteuer gilt bereits jetzt, und die Berechnung hängt von der gewählten Übertragungsform ab. Eine durchdachte Strategie – etwa die schrittweise Schenkung von Immobilienanteilen – kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
Drittens: Unternehmensübergaben brauchen Zeit. Wer ein Familienunternehmen besitzt, sollte die Nachfolge langfristig planen. Selbst Marterbauer hat angekündigt, Betriebsübergaben von einer Erbschaftssteuer auszunehmen – doch die konkrete Ausgestaltung ist noch offen. Eine vorbereitete Übergabe bietet mehr Spielraum.
Was ein Vermögensberater jetzt für Sie tun kann
Ein erfahrener Vermögensberater analysiert zunächst die gesamte Vermögensstruktur: Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere, Unternehmensanteile und Lebensversicherungen. Auf dieser Basis entwickelt er gemeinsam mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt eine maßgeschneiderte Strategie.
Konkrete Instrumente der Nachlassplanung in Österreich umfassen:
- Schenkungen zu Lebzeiten: Vermögenswerte können bereits jetzt steuerfrei oder günstig an Kinder oder andere Begünstigte übertragen werden.
- Stiftungen: Eine Privatstiftung ermöglicht es, Vermögen langfristig zu erhalten und nach definierten Regeln weiterzugeben – besonders relevant für größere Betriebsvermögen.
- Testamentarische Gestaltung: Ein präzise formuliertes Testament vermeidet Streitigkeiten unter Erben und kann steuerrelevante Klauseln enthalten.
- Lebensversicherungen: Bestimmte Versicherungslösungen ermöglichen es, Vermögen außerhalb des Nachlasses zu übertragen.
Laut dem Nationalrat Österreich wurde die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer im Februar 2026 mit Mehrheit abgelehnt – doch die politische Dynamik kann sich schnell ändern. Experten raten deshalb, die eigene Situation regelmäßig zu überprüfen und bei Gesetzesänderungen rasch reagieren zu können.
Auch interessant: Was der Mateschitz-Nachlass über Vermögensplanung in Österreich lehrt – ein Beispiel, wie selbst die größten Erbschaften rechtlich strukturiert werden müssen.
Wie hoch ist Ihr Handlungsbedarf?
Nicht jede Familie ist von einer möglichen Erbschaftssteuer gleich betroffen. Marterbauer spricht vom obersten ein Prozent – das entspricht in Österreich Erbschaften, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Dennoch lohnt sich eine Überprüfung für alle, die Immobilien, Unternehmensanteile oder nennenswerte Wertpapierdepots besitzen.
Ein Vermögensberater kann einschätzen, ob Ihr Vermögen in einer risikobehafteten Zone liegt – und welche Maßnahmen sich lohnen. Diese Analyse ist auch ohne unmittelbaren Handlungsdruck sinnvoll: Sie schafft Klarheit über die eigene Situation und macht Sie handlungsfähig, wenn das Gesetz sich ändert.
Besonders wichtig: Österreich hat in der Vergangenheit gezeigt, dass Steuergesetze schnell kommen können, sobald der politische Wind dreht. Die Abschaffung der Erbschaftssteuer 2008 war ebenso unerwartet wie möglicherweise ihre Wiedereinführung sein wird. Gut beraten ist, wer nicht wartet, bis der Gesetzgeber handelt – sondern selbst die Initiative ergreift. Laut Steuerexperten kann eine vorausschauende Nachlassplanung die effektive Steuerbelastung einer künftigen Erbschaft um 30 bis 50 Prozent reduzieren, sofern man rechtzeitig die richtigen Strukturen schafft.
Jetzt beraten lassen – bevor die Politik handelt
Die Erbschaftssteuer-Debatte in Österreich ist noch lange nicht beendet. Finanzminister Marterbauer hat klar signalisiert, dass er langfristig auf eine Einführung setzt. Wer jetzt mit einem erfahrenen Vermögensberater spricht, ist vorbereitet – unabhängig davon, wann oder ob eine neue Regelung kommt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann für Ihre persönliche Situation.
Auf Expert Zoom finden Sie qualifizierte Vermögensberater in Österreich, die Ihre Nachlassplanung professionell begleiten.
