Sie gewann "Deutschland sucht den Superstar" 2018 als jüngstes Talent in der Geschichte der Show – mit nur 16 Jahren. Acht Jahre später enthüllt Marie Wegener, was danach wirklich geschah: Fast-Insolvenz, ein verkauftes Auto und eine kreative Blockade durch "bodenlose Verträge" mit Plattenproduzenten. Ihre Geschichte, die im Frühjahr 2026 erneut Schlagzeilen macht, ist kein Einzelfall. Sie zeigt, was Musikerinnen und Musiker in Österreich und Deutschland über Plattenverträge wissen müssen – bevor sie unterschreiben.
Marie Wegeners Geschichte: Vom Superstar zur finanziellen Krise
Wegener veröffentlichte im Februar 2026 die Single "Krieg mit mir selbst" – ein autobiografischer Song über ihren Zusammenbruch, ihre Erholung und den künstlerischen Neustart. In begleitenden Interviews sprach sie offen über Details, die viele Fans überraschten: Das Musikprojekt "Mary Lane", an dem sie nach DSDS beteiligt war, verschlang rund 20.000 Euro. Das Geld war weg, sie musste ihr Auto verkaufen. In ihrer tiefsten depressiven Phase wäre sie beinahe insolvent gegangen.
Die Ursache, so Wegener, lag nicht nur in unglücklichen künstlerischen Entscheidungen – sondern auch in Verträgen, die einseitig zu Lasten junger Künstlerinnen konstruiert waren. Produzenten hätten ihr "das Leben zur Hölle gemacht", sagte sie in deutschen Medien. Diese Aussagen lösten eine breite öffentliche Debatte über die Ausbeutung junger Castingshow-Talente aus – eine Debatte, die auch österreichische Künstlerinnen und Künstler betrifft.
Was in Plattenverträgen häufig versteckt ist
Plattenverträge sind in der Musikindustrie notorisch komplex. Für österreichische und deutsche Künstler gelten dabei mehrere rechtliche Ebenen:
Künstlerexklusivverträge und Advance-Falle
Der sogenannte Künstlerexklusivvertrag verpflichtet den Künstler, ausschließlich für ein Label zu produzieren – oft für mehrere Jahre. Im Gegenzug erhalten sie einen Vorschuss (Advance), der jedoch als Kredit behandelt wird: Er muss aus künftigen Tantiemen zurückgezahlt werden, bevor der Künstler selbst etwas verdient. Viele junge Talente unterschreiben, ohne zu verstehen, dass ein Plattendeal zunächst ein Schuldenvertrag ist.
Tantiemen und Abrechnungsintransparenz
Übliche Tantiemensätze für Erstlingsverträge liegen bei 12 bis 18 Prozent der Einnahmen. Was als "Einnahmen" gilt, wie Streaming-Erlöse verrechnet werden und welche Kosten für Marketing, Produktion oder Musikvideos vorab abgezogen werden, bestimmt allein das Label – sofern keine klare Gegenklausel verhandelt wurde. Das Ergebnis: Künstler können Millionen Streams generieren und trotzdem nichts verdienen.
Eigentumsrechte an Aufnahmen
In vielen Plattenverträgen überträgt der Künstler das Eigentumsrecht an seinen Aufnahmen vollständig an das Label – oft für Jahrzehnte oder sogar dauerhaft. Das bedeutet: Selbst wenn der Vertrag endet, hat das Label die Kontrolle über das Werk. Frühe Aufnahmen aus DSDS-Zeiten gehören den Gewinnern in solchen Fällen schlicht nicht mehr.
Imagekontrolle und Nebenpflichtenklauseln
Labels sichern sich in Verträgen oft Mitspracherechte bei öffentlichen Auftritten, Social-Media-Inhalten und Werbekooperationen. Wer gegen diese Klauseln verstößt, riskiert Vertragsstrafen. Für junge Künstlerinnen, die ihre eigene Stimme entwickeln wollen – wie Wegener mit ihrer Offenheit über psychische Gesundheit – können solche Klauseln existenziell einschränkend sein.
Künstlerrechte in Österreich: Was das Gesetz bietet
In Österreich schützt das Urheberrechtsgesetz (UrhG) grundsätzlich die Rechte der Urheber. Es gibt jedoch erhebliche Gestaltungsspielräume in der vertraglichen Übertragung dieser Rechte. Die AKM – Autoren, Komponisten und Musikverleger ist die offizielle österreichische Verwertungsgesellschaft, die Urheberrechte für musikalische Werke wahrnimmt und gegenüber Rundfunk, Streaming-Diensten und Veranstaltern durchsetzt. Sie bietet auch Beratung und Informationsmaterial für Nachwuchskünstler an.
Entscheidend: Das UrhG enthält keine expliziten Regelungen zur Fairness von Vertragskonditionen. Ob ein Plattenvertrag ausgewogen ist, entscheidet letztlich der Markt – und wer einen Anwalt hat. Ein auf Entertainmentrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann nicht nur gefährliche Klauseln erkennen, sondern auch nachverhandeln, bevor ein Vertrag unterzeichnet wird.
Was Musikerinnen und Musiker konkret tun können
Marie Wegeners Geschichte ist ein Weckruf. Wer eine Karriere in der Musikindustrie anstrebt, sollte folgende Schritte einhalten:
- Nie ohne Anwalt unterschreiben: Selbst ein scheinbar "kleiner" Plattenvertrag hat langfristige Konsequenzen – rechtliche Beratung ist keine optionale Ausgabe
- Advance und Recoupment verstehen: Wie hoch ist der Vorschuss? Wie hoch der Tantiemensatz? Ab welchem Punkt zahlt das Label wirklich aus?
- Eigentumsrechte an Aufnahmen verhandeln: Master-Rechte sollten, wenn möglich, beim Künstler verbleiben oder nach einer definierten Vertragslaufzeit zurückfallen
- Laufzeiten begrenzen: Erstverträge sollten nicht länger als zwei bis drei Jahre ohne beidseitige Verlängerungsoption laufen
- Exit-Klauseln aushandeln: Was passiert, wenn beide Parteien sich einvernehmlich trennen wollen – ohne Jahrzehnte lange Nachverwertungsrechte des Labels?
- Transparente Abrechnung fordern: Quartalsweise Abrechnung mit klaren Definitionen, was als Einnahmen gilt
Ähnliche Fragen stellen sich auch anderen österreichischen Künstlern und Medienschaffenden. Wie Patti Smith bei den Wiener Festwochen 2026 Tantiemen und Urheberrechte schützt und was Beatrice Eglis TV-Vertragsende für Medienschaffende bedeutet, zeigen, dass Entertainmentrecht in Österreich zunehmend in der Öffentlichkeit angekommen ist.
Der Neustart: Was Marie Wegener heute anders macht
Wegener ist heute künstlerisch freier: Sie studiert Musikmanagement online, arbeitet mit einem unabhängigen Team zusammen und nutzt Social Media für den direkten Fan-Kontakt – statt über ein Major-Label zu gehen. Ihre neue Single "Krieg mit mir selbst" aus dem Februar 2026 ist ein Beweis: Künstlerische Freiheit beginnt mit Vertragsfreiheit.
Was österreichische Künstler von deutschen Fällen lernen können
Österreich und Deutschland teilen viele Gemeinsamkeiten im Urheberrecht, aber auch entscheidende Unterschiede. Während in Deutschland das "Recht auf angemessene Vergütung" im Urheberrechtsgesetz verankert ist (§ 32 UrhG DE), ist der Schutz in Österreich weniger explizit. Österreichische Künstler, die Verträge mit deutschen Labels abschließen – was bei Castingshow-Gewinnern häufig der Fall ist – befinden sich in einer Grauzone: Welches nationale Recht gilt? Diese Frage muss im Vertrag explizit geregelt sein.
Hinzu kommt: Im digitalen Zeitalter entstehen neue Einnahmequellen wie Sync-Lizenzen (wenn ein Song in einem Film oder einer Werbung verwendet wird), YouTube Content ID und Playlist-Featuring-Deals. Wer diese Einnahmeströme nicht explizit im Vertrag regelt, überlässt sie stillschweigend dem Label.
Selbstständige Vermarktung als Alternative
Marie Wegeners Weg in die künstlerische Unabhängigkeit ist einer, den immer mehr Musikerinnen und Musiker wählen: Direct-to-Fan-Plattformen wie Bandcamp, Patreon oder Substack ermöglichen es, ohne Label-Infrastruktur Einnahmen zu generieren. Streaming-Distributoren wie DistroKid, TuneCore oder CD Baby erlauben die Veröffentlichung auf Spotify, Apple Music und YouTube Music ohne Exklusivvertrag.
Das setzt allerdings voraus, dass der Künstler seine eigenen Master-Rechte besitzt. Wer diese bereits an ein Label übertragen hat, kann diesen Weg erst nach Vertragsende gehen – oder muss die Rechte zurückkaufen.
Für Musikerinnen und Musiker in Österreich bleibt die Lektion klar: Ein Plattenvertrag ist ein Rechtsdokument. Wer es ohne professionelle Beratung unterzeichnet, riskiert mehr als seine Karriere. Expert Zoom verbindet Künstlerinnen und Künstler mit spezialisierten Rechtsanwälten für Entertainmentrecht und Urheberrecht – österreichweit und ohne versteckte Kosten.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Vertragsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt in Österreich.

Anna Weber