Marcel Sabitzer hat sein Comeback geschafft: Nach einem Innenbandriss im Knie, den er sich Mitte März 2026 im BVB-Trikot zugezogen hatte, steht der österreichische Nationalspieler wieder auf dem Rasen. Im Mai bestritt er für das ÖFB-Team ein Testspiel gegen Tunesien – und ist für die WM 2026 in Nordamerika dabei. Was sportlich wie ein Happy End klingt, wirft eine Frage auf, die Millionen österreichischer Arbeitnehmer betrifft: Was schützt mich, wenn ich verletzt ausfalle und mein Job auf dem Spiel steht?
Sabitzers Verletzung: Innenbandriss und Vertragsrecht
Am 26. Spieltag der Bundesliga 2025/26 zog sich Marcel Sabitzer einen Innenbandriss im rechten Knie zu. Die Diagnose der Ärzte: vier bis sechs Wochen Rehabilitationszeit. Für den 31-jährigen Mittelfeldspieler, der bei Borussia Dortmund unter Vertrag steht – gültig bis 30. Juni 2027 – bedeutete die Verletzung eine heikle Phase.
Laut übereinstimmenden Medienberichten entschied der BVB, Sabitzer nicht zu verkaufen. Der Vertrag läuft weiter, die Bezahlung bleibt unverändert. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis klarer Vertragsregelungen im Profifußball – und hat direkte Parallelen zum regulären Arbeitsleben in Österreich.
Was gilt in Österreich bei Verletzung oder Krankheit?
Das österreichische Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern klare Schutzrechte. Das Angestelltengesetz (AngG) regelt die Entgeltfortzahlung bei unverschuldeter Krankheit oder Verletzung:
- Bis zu 6 Wochen volles Gehalt (nach Dienstzeit gestaffelt, bis zu 12 Wochen nach 15 Dienstjahren)
- Weitere 4 Wochen halbes Gehalt – unabhängig vom Grund des Ausfalls
- Bei Arbeitsunfall: erhöhte Ansprüche über die gesetzliche Unfallversicherung (ASVG)
Diese Regelungen gelten für Angestellte; vergleichbare Schutzbestimmungen existieren im Arbeiter-Abfertigungsgesetz für Arbeiter. Die genauen Rechtsgrundlagen – AngG, AVRAG und das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) – sind im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) öffentlich zugänglich und kostenlos einsehbar.
Darf man wegen einer Verletzung gekündigt werden?
Eine der häufigsten Fragen: Darf der Arbeitgeber kündigen, während man im Krankenstand ist?
Die Antwort ist differenziert. Eine Kündigung während des Krankenstands ist in Österreich grundsätzlich möglich – anders als etwa in Deutschland, wo Arbeitnehmer im Krankenstand stärker geschützt sind. Jedoch gilt in der Praxis:
Diskriminierungsschutz: Eine Kündigung, die erkennbar wegen der Verletzung oder Erkrankung ausgesprochen wird, kann als Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands angesehen und angefochten werden.
Erhöhter Schutz bei dauerhafter Beeinträchtigung: Liegt ein Behinderungstatbestand vor (dauerhafter Gesundheitsschaden ab einem bestimmten Grad), greift der Kündigungsschutz des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG). Eine Kündigung bedarf dann der Zustimmung des Behindertenausschusses.
Betriebsrat als Schutzmechanismus: In Betrieben mit Betriebsrat besteht ein Widerspruchsrecht gegen sozial ungerechtfertigte Kündigungen. Arbeitnehmer können gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Klage einbringen.
Der wichtigste Tipp von Arbeitsrechtlern: Wer kurz nach Rückkehr aus dem Krankenstand eine Kündigung erhält, sollte diese sofort prüfen lassen. Die Klagefristen im Arbeitsrecht sind kurz – oft nur wenige Wochen für eine Anfechtung.
Nationalteam-Abstellung: Wer hat das letzte Wort?
Besonders aufschlussreich an Sabitzers Fall ist die Frage der Nationalteam-Abstellung. FIFA-Regularien verpflichten Profivereine, ihre Spieler für offizielle Länderspiele freizugeben – auch nach einer Verletzung, solange der Spieler vom medizinischen Team als fit eingestuft wird.
BVB ließ Sabitzer ziehen. Der Mittelfeldstar absolvierte das Testspiel erfolgreich und befindet sich im ÖFB-Aufgebot für die WM 2026. Die internationale Vertragsstruktur hat funktioniert – zum Vorteil des Spielers.
Für reguläre Arbeitnehmer gibt es eine analoge Situation bei Rückkehr aus dem Krankenstand: Der Arbeitgeber kann den Wiedereinstieg mitgestalten (z. B. durch Rehabilitations-Teilzeitarbeit), hat aber keine rechtliche Handhabe, einen vollständig genesenen Mitarbeiter dauerhaft vom Arbeitsplatz fernzuhalten oder ohne sachliche Begründung auf eine schlechtere Position zu versetzen.
Wann lohnt sich ein Anwalt für Arbeitsrecht?
In der Praxis verlaufen verletzungsbedingte Ausfälle oft problemlos – wie bei Sabitzer. Doch viele Österreicher berichten von ernsthaften Konflikten nach längeren Krankenständen:
- Der Arbeitgeber kürzt das Gehalt oder verweigert die Entgeltfortzahlung ohne Begründung
- Es wird Druck ausgeübt, trotz ärztlicher Krankschreibung früher zurückzukommen
- Der bisherige Arbeitsplatz wurde ohne Einvernehmen umbesetzt oder die Stelle gestrichen
- Eine Kündigung wird unmittelbar nach dem Ende des Krankenstands ausgesprochen
In all diesen Fällen gilt: schnell handeln. Fristen im Arbeitsrecht betragen häufig nur 14 Tage bis vier Wochen – wer zu lang wartet, verliert seinen Anspruch. Ein spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob eine Kündigung anfechtbar oder sittenwidrig ist, Entgeltansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen und bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber begleiten.
Auf Expert Zoom finden Sie spezialisierte Rechtsanwälte in Österreich, die Ihre arbeitsrechtliche Situation individuell bewerten – direkt und ohne bürokratischen Aufwand.
WM 2026 und der Arbeitsalltag: Gemeinsame Lehre
Marcel Sabitzers Weg zurück in den WM-Kader nach einem Knie-Innenbandriss basiert auf denselben Grundprinzipien, die auch österreichische Arbeitnehmer schützen: Das Arbeitsverhältnis endet nicht wegen einer Verletzung, das Entgelt fließt weiter, und der Rückkehranspruch bleibt bestehen.
Was Profis wie Sabitzer von vielen Arbeitnehmern unterscheidet: Sie haben Berater und Anwälte, die ihre Rechte kennen und – wenn nötig – durchsetzen. Diese Ressource steht heute auch österreichischen Arbeitnehmern offen. Wer im Krankenstand oder nach Rückkehr Probleme erlebt, sollte die Initiative ergreifen – bevor aus einem Missverständnis ein kostspieliger Rechtsstreit wird.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis wenden Sie sich an einen qualifizierten Fachanwalt.

Thomas Gruber