ÖFB-Sportdirektor Peter Schöttel hat am 6. Juni 2026 in Santa Barbara bestätigt, dass das österreichische Nationalteam vorerst auf eine Nachnominierung für den verletzten Christoph Baumgartner verzichtet. 25 Spieler reisten in die USA, obwohl bis zu 26 Kaderplätze erlaubt sind. Das Eröffnungsspiel gegen Jordanien folgt am 17. Juni in San Francisco.
Schöttels Personalentscheidung wirkt auf den ersten Blick wie eine sportliche Detailfrage. Tatsächlich berührt sie ein dichtes Geflecht aus FIFA-Regularien, Vereinsverträgen und österreichischem Arbeitsrecht. Ein Sportrechtler erklärt, was hinter solchen Entscheidungen rechtlich steckt – und warum Spielerverträge bei Großturnieren so heikel sind.
Was die WM-Squad-Regeln 2026 vorgeben
Die FIFA hat für die WM 2026 in den USA, Kanada und Mexiko eine maximale Kadergröße von 26 Spielern festgelegt. Mindestens drei Torhüter müssen dabei sein. Nachnominierungen sind laut FIFA-Reglement bis 24 Stunden vor dem ersten Gruppenspiel der jeweiligen Mannschaft erlaubt – also bei Österreich bis zum 16. Juni 2026 um 18:00 Uhr Ortszeit.
Schöttel erklärte gegenüber Sky Sport Austria, dass die Trainer "den Moment abwarten" wollen, bevor sie Baumgartners Platz neu besetzen. Aus rechtlicher Sicht ist diese Karenzzeit nicht trivial: Jede Nominierung erzeugt sofort Pflichten gegenüber dem abstellenden Verein und löst Versicherungsmechanismen aus.
Der Abstellungsanspruch: Wer Spieler freigeben muss
Wenn das ÖFB einen Spieler nominiert, greift die FIFA-Regel zur "obligatorischen Abstellung". Vereine müssen ihre Profis für Länderspiele freistellen, ohne Gehaltsersatz zu erhalten – das gilt sowohl für die WM als auch für Qualifikationsspiele.
Im Gegenzug springt das FIFA Club Protection Programme ein, wenn sich ein Spieler im Einsatz für sein Nationalteam verletzt. Vereine erhalten dann das volle Gehalt des Spielers ersetzt, allerdings gedeckelt auf 7,5 Millionen Euro pro Spieler und Jahr. Bei einem Spieler wie Baumgartner, dessen Marktwert deutlich über zweistelligen Millionenbeträgen liegt, kann diese Deckelung problematisch werden.
Ein erfahrener Sportrechtsanwalt sagt: "Die Abstellungsfrage ist immer dort kritisch, wo Vereine hohe Investitionen abschreiben müssen. Die Schadensregulierung dauert oft Monate."
Spielerverträge und WM-Boni: Was im Kleingedruckten steht
Praktisch jeder Profivertrag enthält heute Klauseln zu Nationalteam-Einsätzen. Diese sogenannten "WM-Boni" sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Laut dem ÖFB-eigenen Prämienmodell schüttet der Verband bis zu 200.000 Euro pro Spieler bei Erreichen des Achtelfinales aus.
Verlässt ein Spieler aus medizinischen Gründen die WM-Vorbereitung, müssen Vertragsteile neu interpretiert werden. Erhält Baumgartner anteilige Prämien? Greift seine private Berufsunfähigkeitsversicherung? Und wer übernimmt die Kosten der Reha?
Drei rechtliche Aspekte sind entscheidend:
- Versicherungsschutz: Spieler sind durch das FIFA Club Protection Programme abgesichert, müssen aber binnen 48 Stunden eine Verletzungsmeldung an die FIFA übermitteln.
- Vereinsleistungen: Der abstellende Klub bleibt grundsätzlich Schuldner der medizinischen Versorgung, sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem ÖFB getroffen wurde.
- Anteilige Boni: Die Boni-Verteilung im ÖFB-Kader erfolgt nach einem Solidaritätsmodell – auch verletzte Spieler erhalten Anteile, wenn sie nominiert waren.
Warum Schöttel zögert: Die Versicherungsfalle
Eine Nachnominierung "auf Verdacht" kann teuer werden. Sobald ein neuer Spieler offiziell zum WM-Kader gehört, muss sein Verein ihn abstellen – auch wenn er nicht zum Einsatz kommt. Im Falle einer Verletzung im Training haftet dann das FIFA Club Protection Programme, was wiederum die Versicherungsprämien des Verbands belastet.
Schöttels Strategie, abzuwarten, reduziert für den ÖFB das Haftungsrisiko. Erst wenn klar ist, dass Baumgartner definitiv ausfällt, lohnt der administrative Aufwand einer Nachnominierung. Auf der offiziellen Seite des Österreichischen Fußball-Bunds sind die Kaderlisten dokumentiert.
Was Profisportler aus diesem Fall lernen
Der Schöttel-Fall zeigt: Sportlerkarrieren sind heute hochkomplexe Rechtsverhältnisse. Wer als Profi bei einer Weltmeisterschaft antritt, sollte vorab folgende Punkte mit einem spezialisierten Anwalt klären:
- Klauseln zu Nationalteam-Boni im Vertrag mit dem Verein – wer trägt steuerliche Lasten?
- Private Zusatzversicherungen über das FIFA-Programm hinaus, besonders bei Marktwerten oberhalb der 7,5-Millionen-Deckelung
- Reha-Kostenträger bei Verletzungen während WM-Vorbereitung und schriftliche Absprachen mit dem Verein
- Steuerliche Behandlung der Prämien (in Österreich gelten Einsatzprämien als sonstige Einkünfte und unterliegen der Progression)
- Image- und Werberechte: Bei WM-Teilnahmen erweitern viele Sponsoren ihre Aktivierungsklauseln, was Konflikte mit Vereinssponsoren auslösen kann
Was Vereine und Verbände prüfen müssen
Auch auf Verbandsseite sind die Spielräume eng. Der ÖFB muss bei jeder Nachnominierung Folgendes prüfen: Welche WM-Boni werden bei späterem Eintritt anteilig fällig? Greifen die Versicherungen ab Tag eins oder erst ab Spielzeit? Welche steuerlichen Pflichten entstehen bei Auslandsaufenthalt der Spieler über 30 Tage?
Vereine wiederum müssen abklären, ob Reha-Kosten bei einer Verletzung während des FIFA-Turniers vom Club Protection Programme gedeckt werden oder ob die eigene Sportversicherung einspringen muss. Bei einem Marktwert von über 30 Millionen Euro – wie ihn manche Spieler im aktuellen ÖFB-Kader haben – können diese Fragen Millionenbeträge betreffen.
Mehr als nur Sport: Eine Frage der Verträge
Schöttels nüchterne Aussage "Wir warten ab" steckt voller juristischer Implikationen. Hinter jedem Spielername im 26-köpfigen Kader stehen Verträge im Wert von mehreren Millionen Euro, Versicherungspolicen, Boni-Regelungen und Steuerverpflichtungen.
Profisportler, die ihre Karriere langfristig absichern wollen, sollten frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sportrecht einbinden. Gerade bei Großturnieren wie der WM 2026 entscheiden Detailfragen über Hunderttausende Euro. Wer hier vorbereitet ist, sichert nicht nur das eigene Honorar, sondern auch den finanziellen Spielraum nach der Karriere.
Eine Erstberatung beim Anwalt für Sportrecht klärt typischerweise innerhalb von 60 bis 90 Minuten die wichtigsten Vertragsklauseln. Für aktive Profis ist diese Investition gut angelegt – die Folgekosten einer schlechten Vertragsgestaltung übersteigen die Beratungshonorare meist um ein Vielfaches.

Anna Weber