Goretzka verlässt Bayern ablösefrei: Was Österreicher erhalten, wenn ihr Vertrag ausläuft

Bundesliga-Spieler im DFL-Match FC Bayern München gegen 1. FC Nürnberg, April 2019

Photo : Granada / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 15. Mai 2026

Leon Goretzka verlässt den FC Bayern München nach acht Jahren im Sommer 2026 – ablösefrei. Sein befristeter Vertrag läuft aus, eine Verlängerung ist vom Verein nicht angeboten worden. Der 31-Jährige soll einem Dreijahresvertrag beim AC Mailand unterschreiben – zu einem Grundgehalt von rund 5 Millionen Euro pro Jahr. Deutlich weniger als die geschätzten 13 Millionen Euro, die er zuletzt in München verdiente.

Goretzkasgeheime Abschiedsparty ist längst geplant, sein letztes Spiel im Bayern-Dress könnte das DFB-Pokalfinale am 23. Mai 2026 in Berlin gegen den VfB Stuttgart werden. Ein Ende, das für Millionen Arbeitnehmer weltweit vertraut klingt: Der Vertrag läuft aus – und dann?

Befristeter Vertrag: Was bei Österreichern passiert, wenn der Vertrag ausläuft

In Österreich ist das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses rechtlich klar geregelt. Es bedarf keiner Kündigung: Ist der Vertrag zeitlich begrenzt, endet er automatisch mit Ablauf der Frist. Das klingt einfach – hat aber in der Praxis erhebliche Konsequenzen für Ansprüche auf Abfertigung, Urlaubsgeld und Versicherung.

Der entscheidende Unterschied: Bei einem befristeten Vertrag, der ausläuft, gilt der Arbeitnehmer rechtlich als jemand, dessen Dienstverhältnis durch Zeitablauf endete – nicht durch Kündigung des Arbeitgebers. Das hat Auswirkungen auf die Abfertigungsansprüche im alten System.

Abfertigung alt vs. neu: Was Sie erhalten

Österreichs Abfertigungsrecht kennt zwei Systeme:

Abfertigung alt (Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben): Hier gibt es bei Ablauf eines befristeten Vertrags grundsätzlich einen Abfertigungsanspruch – vorausgesetzt, das Dienstverhältnis hat mindestens drei Jahre ununterbrochen bestanden. Die Abfertigung beträgt zwei Monatsentgelte nach drei Jahren, steigt über sechs Monatsentgelte nach zwölf Jahren bis hin zu zwölf Monatsentgelten nach 25 Dienstjahren. Laut Arbeiterkammer Österreich gilt: „Eine Abfertigung gebührt, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses endet."

Mehr dazu finden Sie direkt auf der Informationsseite der Arbeiterkammer Österreich.

Abfertigung neu (Arbeitsverhältnisse ab dem 1. Jänner 2003): Hier zahlt der Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine Mitarbeitervorsorgekasse (MV-Kasse) ein. Diese Abfertigung gehört dem Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob er selbst kündigt, der Vertrag ausläuft oder er entlassen wird. Goretzka-analog: Wer acht Jahre Beiträge angespart hat, kann dieses Kapital bei Vertragsende mitnehmen oder weiterlaufen lassen.

Konkurrenzklauseln: Darf Goretzka einfach zu einem anderen Verein?

Im Fußball sind Konkurrenzklauseln (sogenannte Release Clauses oder allgemeine Wettbewerbsverbote) ein bekanntes Instrument. Im österreichischen Arbeitsrecht ist das Konkurrenzverbot nach § 36 AngG ein häufig vereinbartes, aber stark reglementiertes Rechtsmittel.

Grundregeln nach österreichischem Recht:

  • Maximale Dauer: Ein Konkurrenzverbot darf in Österreich nicht länger als ein Jahr nach Ende des Dienstverhältnisses gelten.
  • Gehaltsgrenze: Ein Wettbewerbsverbot ist nur gültig, wenn das Bruttomonatsentgelt über einem gesetzlich definierten Schwellenwert liegt (laufend angepasst).
  • Entschädigung: Wer ein Konkurrenzverbot akzeptiert, hat grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung – sofern keine spezifische andere Regelung gilt.
  • Überschreitung: Klauseln, die über ein Jahr hinausgehen oder unrealistisch breite Branchen abdecken, sind in Österreich regelmäßig unwirksam.

Für österreichische Angestellte, die den Job wechseln und bei einem Mitbewerber einsteigen möchten, lohnt es sich, vor Unterzeichnung eines neuen Vertrags eine arbeitsrechtliche Beratung einzuholen – insbesondere um zu prüfen, ob die Konkurrenzklausel überhaupt wirksam ist.

Gehaltsabstieg beim Jobwechsel: Steuern, Vorsorge, Realität

Goretzkasgehaltlicher Abstieg – von rund 13 auf 5 Millionen Euro – ist im Profisport extrem. Die österreichische Version ist deutlich moderater, aber das Grundprinzip kennen viele: Man wechselt aus einem sicheren, gut bezahlten Job in eine neue Rolle mit niedrigerem Gehalt.

Steuerlich ist dabei zu beachten:

  • Progressionsvorbehalt: Wechselt man zwischen hohen und niedrigeren Einkommensklassen, ändert sich der anwendbare Steuersatz. In Österreich greift der höchste Grenzsteuersteuersatz von 55 Prozent ab Einnahmen über einer Million Euro – dieser Bereich bleibt für die meisten irrelevant, aber der Wechsel von 48 auf 35 Prozent Grenzsteuersatz ist bei einem Gehaltsabstieg real spürbar.

  • Sonderzahlungen im Austrittsjahr: Im Jahr des Vertragsablaufs kann es durch das Zusammenfallen von Jahresbonus, Abfertigung und dem neuen Gehalt zu unerwarteten steuerlichen Spitzen kommen. Eine frühzeitige Steuerplanung verhindert böse Überraschungen.

  • Vorsorgeplanung: Wer über Jahre hohe Gehälter bezogen und entsprechende Altersvorsorge-Beiträge geleistet hat, sollte beim Jobwechsel prüfen, ob bestehende Versicherungen und Vorsorgeprodukte auch auf das neue Einkommensniveau angepasst werden müssen.

Was Sie jetzt tun sollten, wenn Ihr Vertrag ausläuft

Unabhängig davon, ob man Profifußballer oder Angestellter in Wien oder Graz ist – folgende Schritte sind beim nahenden Vertragsende sinnvoll:

  1. Frühzeitig handeln: Österreichisches Arbeitsrecht sieht teils kurze Fristen vor. Ansprüche auf Urlaub, Zeitausgleich oder Abfertigung verjähren – wer zu spät klagt, verliert.
  2. Schriftliche Bestätigung einholen: Das Ende des Dienstverhältnisses sollte immer schriftlich festgehalten sein – Datum, Grund und offene Ansprüche inklusive.
  3. MV-Kasse überprüfen: Im System Abfertigung neu: Kontaktieren Sie Ihre MV-Kasse und klären Sie, ob Sie das angehäufte Kapital auszahlen oder übertragen lassen wollen.
  4. Rechtsberatung vor Unterschrift: Bevor Sie einen neuen Vertrag unterschreiben, prüfen Sie bestehende Konkurrenzklauseln, Geheimhaltungspflichten und Rückzahlungsklauseln.

Auf ExpertZoom finden Sie erfahrene Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Ihrer Region, die Sie bei Vertragsauslauf, Abfertigungsberechnung und Konkurrenzklauseln rechtssicher beraten.

Goretzkas Bayern-Ende ist ein Paradebeispiel dafür: Auch nach einem langen, erfolgreichen Arbeitsverhältnis endet ein Vertrag – und dann zählen Vorbereitung und rechtliche Klarheit mehr als Sentimentalität.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie für Ihre persönliche arbeitsrechtliche Situation einen qualifizierten Anwalt oder die Arbeiterkammer.

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