Der Lawinenwinter 2025/26 war einer der tödlichsten seit Jahren: 29 Menschen kamen in Österreich ums Leben — das ist fast doppelt so viele wie der Zehnjahresschnitt von 16 Toten. Am 12. April 2026 donnerte am Stubaier Gletscher eine 400 Meter breite und 300 Meter lange Lawine über die Skiroute „Wilde Grube" — glücklicherweise ohne Verletzte. Doch Lawinen fordern nicht nur Menschenleben. Sie setzen auch Gebäude, Infrastruktur und Eigentümer unter Druck. Was müssen Hausbesitzer in Lawinenzonen jetzt wissen?
Ein ungewöhnlicher Winter: Wenig Schnee, viel Gefahr
Die Saison 2025/26 trug in Fachkreisen das Prädikat „schneearm aber gefährlich". Niedrige Gesamtschneemengen, kombiniert mit einem instabilen Schneedeckenaufbau und ungewöhnlichen Temperaturwechseln, schufen optimale Bedingungen für Nassschnee- und Gleitschneelawinen. Im Februar 2026 gab es innerhalb von zehn Tagen 14 tödliche Lawinenunfälle — eine Konzentration, die selbst erfahrene Bergretter alarmierten. Die Straße nach Lech/Zürs wurde 30 Meter tief auf 1,2 Meter Schnee blockiert, die Arlbergstraße bei St. Christoph vorübergehend gesperrt.
Für Gebäudeeigentümer in Lawinenzonen tritt im Mai ein spezifisches Risiko in den Vordergrund: Nassschneelawinen (wet-snow slides). Sie entstehen, wenn Sonneneinstrahlung und Schmelzwasser in die Schneedecke eindringen und die Bindung zur Unterlage lösen. Besonders gefährdet sind Flächen über 30 Grad Neigung auf südexponierten Hängen — exakt jene Lagen, in denen viele alpine Gebäude stehen.
Was eine Lawine mit Gebäuden machen kann
In der Saison 2025/26 haben Österreichs Schutzbauten gut gehalten: Die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) bestätigte, dass Anbruchverbauungen bis 3.000 Meter Höhe Schäden an Siedlungen verhindert und Evakuierungen abgewendet haben. Der Staat investierte allein 2025 rund 155 Millionen Euro in den Naturgefahrenschutz. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft dokumentierte diese Leistung in einem offiziellen Bericht zu den Schutzbauten im Lawinenwinter.
Trotzdem: Schutzbauten schützen Siedlungen im Gefahrenzonenplan — nicht jedes Einzelgebäude im Hochgebirge. Was kann passieren, wenn eine Lawine ein Gebäude trifft oder in seiner unmittelbaren Nähe abgeht?
Dachschäden: Der statische Druck einer Schneemasse — selbst einer gebremsten — kann Dachstühle, Kamine und Dachziegel beschädigen. Bei Nassschnee, der schwerer ist als Pulverschnee, sind Lasten von mehreren Kilogramm pro Quadratzentimeter möglich.
Fassadenschäden: Druckwellen aus einem Lawinenabgang reichen bei entsprechender Energie aus, Fenster zu zerstören, Verkleidungen abzureißen und Isolierung zu beschädigen — auch wenn das Gebäude nicht direkt getroffen wird.
Fundamentschäden: Wenn Schneemassen über einen Hang rutschen, können sie Fundamente freilegen, Hangsicherungen verschieben und Drainage-Systeme blockieren. Im Frühjahr, wenn die Schneemassen schmelzen, sind durch Staunässe verursachte Kellerfeuchtigkeit und Risse typische Folgen.
Versorgungsinfrastruktur: Lawinenabgänge beschädigten in dieser Saison wiederholt Straßen (Felbertauernstraße: 50–70 Meter blockiert am 24. Februar 2026). Analoge Schäden treffen private Zufahrten, Wasser- und Stromleitungen von Berggebäuden.
Was Handwerker nach dem Winter prüfen sollten — und müssen
Für Eigentümer von Gebäuden in Lawinenzonen beginnt nach dem Ende der Wintersaison die Pflicht zur Bestandsaufnahme. Professionelle Handwerker und Baufachleute raten zu einem systematischen Check:
Dachinspektion: Suche nach Verschiebungen in der Dacheindeckung, gerissenen oder fehlenden Ziegeln, Schäden an der Schneefanggitter-Befestigung und dem Kamin. In vielen Fällen ist die Inspektion vom Boden aus nicht ausreichend — ein Dachdecker sollte das Dach direkt begehen.
Fassaden- und Fenstercheck: Risse im Putz, Verfärbungen durch Feuchtigkeit, beschädigte Fensterrahmen oder verbogene Fensterläden sind typische Frühindikatoren für Druckschäden. Auch die Dichtungen von Fenstern und Türen sollten auf Integrität überprüft werden.
Kellerfeuchte und Drainage: Steigendes Schmelzwasser und blockierte Drainage sind nach einem Lawinenwinter häufige Probleme. Ein Heizungs- und Sanitärinstallateur oder ein Baufachmann kann einschätzen, ob eine Drainage-Sanierung notwendig ist.
Statische Beurteilung: Bei sichtbaren Rissen in tragenden Wänden, Decken oder Fundamenten ist ein Baustatiker oder Zivilingenieur hinzuzuziehen. Selbstdiagnose reicht hier nicht aus.
Die Kosten für solche Inspektionen sind oft geringer als die Folgekosten unterlassener Wartung. Wer als Vermieter oder Betreiber eines Ferienhauses tätig ist, hat zudem rechtliche Pflichten zur Instandhaltung.
Wann ein Experte wirklich notwendig ist
Nicht jeder Schaden ist mit einem Routinehandwerker zu lösen. Bei folgenden Situationen sollten Eigentümer einen Fachmann über ExpertZoom konsultieren:
- Sichtbare Risse in Außenwänden oder am Fundament nach einem Lawinenereignis
- Feuchtigkeitseintritt durch neu entstandene Undichtigkeiten
- Unsicherheit über die Standfestigkeit von Schneefangsystemen am Dach
- Fragen zur Versicherungsdeckung bei Naturkatastrophenschäden (hier hilft ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt)
Für Hausschäden nach dem Schneefall und wie Handwerker dabei helfen gibt es erprobte Checklisten — doch Lawinen hinterlassen spezifischere Schäden als bloßer Schneefall.
Gefahrenzonenpläne und Versicherung: Was Eigentümer wissen müssen
Wer in einer roten oder gelben Gefahrenzone baut oder kauft, unterliegt in Österreich strengen Bauvorschriften. Rote Zonen sind für permanente Bebauung grundsätzlich gesperrt; in gelben Zonen gelten erhöhte Anforderungen an Konstruktion und Fundament. Wer in einer solchen Zone eine Immobilie besitzt, sollte seinen Versicherungsschutz aktiv überprüfen.
Viele Elementarschadenversicherungen decken Lawinenschäden, aber mit unterschiedlichen Grenzen. Wichtige Fragen, die Eigentümer mit ihrem Versicherer oder einem Anwalt klären sollten:
- Ist mein Gebäude in der Versicherungspolizze als „in Gefahrenzone" deklariert?
- Welche Schäden gelten als „direkter Lawinenschaden" versus „Folgeschaden durch Schneeschmelze"?
- Gibt es eine Obliegenheitspflicht zur regelmäßigen Inspektion und Instandhaltung, deren Verletzung den Versicherungsschutz gefährdet?
Ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Versicherungsrecht kann hier schnell Klarheit schaffen — besonders dann, wenn ein Schaden nach einem Lawinenereignis geltend gemacht werden muss und der Versicherer Rückfragen stellt.
Prävention für die nächste Saison
Wer seinen Gebäudecheck im Frühjahr 2026 durchführt, hat gleichzeitig die Chance, präventive Maßnahmen für den nächsten Winter zu planen:
Schneefanggitter und Lawinenschutzwände: Professionell installierte Schneefangsysteme am Dach verhindern unkontrollierten Schneeabgang auf Eingänge, Terrassen oder Nachbargebäude. Ihr Zustand sollte nach jedem Winter überprüft werden.
Kellerabdichtung und Drainage: Eine intakte Drainage verhindert, dass Schmelzwasser in Fundament und Keller eindringt. Handwerker können Drainagerohre spülen, beschädigte Abdichtungen instand setzen und Kellerfenster auf Wassereintritt überprüfen.
Notstromaggregat und Wasserspeicher: Lawinenabgänge können in alpinen Lagen Strom- und Wasserversorgung für Tage unterbrechen. Berggebäude, die ganzjährig genutzt werden, profitieren von Vorsorge auf Systemebene.
Fazit: Der Sommer beginnt mit der Kontrolle
Die Lawinensaison 2025/26 endet nicht mit dem letzten Abgang — sie endet mit der lückenlosen Inspektion. Wer ein Gebäude in einer Gefahrenzone besitzt, sollte den Frühsommer für eine professionelle Bestandsaufnahme nutzen. Die Kombination aus hohem Schneeaufkommen im Februar, Nassschneeperioden im April und Mai sowie dem diesjährigen 29-Toten-Rekord macht deutlich: Die Alpen verlangen im Jahr 2026 mehr Aufmerksamkeit — nicht weniger. Ein erfahrener Handwerker, Baufachmann oder Rechtsexperte kann über ExpertZoom unkompliziert und ohne lange Wartezeiten hinzugezogen werden.
