Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) verschickt Ende Juli 2026 rund 90.000 Rechnungen an Versicherte, die im ersten Quartal 2026 planbare Krankentransporte genutzt haben. Für viele kommt die Zahlungsaufforderung überraschend — doch nicht jede Rechnung muss einfach akzeptiert werden. Wer seine Rechte kennt, kann in manchen Fällen erheblich Geld sparen.
Neue Regeln seit 2026: Was die ÖGK jetzt verlangt
Seit 1. Juli 2025 gilt in Österreich ein neues Kostenbeteiligungsmodell für planbare Krankentransporte. Wer mit dem Roten Kreuz, dem Samariterbund oder einem anderen anerkannten Transportdienst etwa zur Dialyse, Physiotherapie oder Kontrolluntersuchung fährt, muss ab sofort einen Selbstbehalt leisten.
Seit 1. Mai 2026 wurden die Anforderungen nochmals verschärft: Die ÖGK übernimmt Transportkosten jetzt nur noch, wenn ein ärztlicher Transportantrag vorliegt, der eine medizinisch begründete Gehunfähigkeit des Patienten bescheinigt. Fehlen öffentliche Verkehrsmittel, fehlt es an einer Begleitperson oder ist das eigenständige Fahren aus praktischen Gründen nicht möglich — das zählt allein nicht mehr als Begründung für eine volle Kostenübernahme.
Für viele chronisch kranke Menschen und ältere Österreicherinnen und Österreicher bedeutet das eine spürbare finanzielle Mehrbelastung — zumal viele von den neuen Regeln erst erfahren, wenn die Rechnung im Briefkasten liegt.
Die konkreten Beträge: Was kommt auf Sie zu?
Die Höhe des Selbstbehalts orientiert sich an der Rezeptgebühr:
- 7,55 Euro pro Fahrt ohne medizinische Begleitung (z.B. Taxi- oder Fahrtendienst)
- 15,10 Euro pro Fahrt mit sanitätsdienstlicher Begleitung durch ausgebildetes Rettungspersonal
Pro Kalenderjahr werden maximal 28 Fahrten verrechnungspflichtig. Wer dreimal pro Woche zur Dialyse fährt, erreicht diese Grenze schnell. Die ÖGK verschickt die Rechnungen für das erste Quartal 2026 zwischen dem 21. und 31. Juli 2026 — viele Versicherte werden zum ersten Mal mit diesem Modell konfrontiert.
Überschreitet die Gesamtforderung den Betrag von 151 Euro, kann mit der ÖGK eine Ratenzahlung vereinbart werden. Wer diese Möglichkeit nicht kennt, zahlt die gesamte Summe auf einmal oder gerät in unnötige Zahlungsschwierigkeiten.
Wer ist von der Kostenpflicht ausgenommen?
Nicht alle Versicherten müssen Selbstbehalte leisten. Folgende Personengruppen sind ausdrücklich befreit:
- Rezeptgebührenbefreite Personen: Wer bereits von der Rezeptgebühr befreit ist — etwa Bezieher von Ausgleichszulage, Mindestpensionisten oder Sozialhilfebezieher — ist automatisch auch vom Krankentransport-Selbstbehalt befreit.
- Schwerkranke Patienten: Fahrten zur Chemotherapie, Strahlentherapie und Dialyse sind explizit von der Kostenbeteiligung ausgenommen.
- Kinder bis 15 Jahre: Minderjährige unter 15 Jahren zahlen keinen Selbstbehalt.
- Notfalltransporte: Wer im medizinischen Notfall mit dem Rettungswagen transportiert wird, für den der Einsatz unaufschiebbar war, ist ebenfalls befreit.
Diese Befreiungen gelten aber nur, wenn sie der ÖGK bekannt sind oder der Versicherte aktiv auf seine Befreiung hinweist. In der Praxis kann es passieren, dass eine Ausnahme nicht automatisch berücksichtigt wird.
Wann sollten Sie die Rechnung nicht einfach bezahlen?
Genau hier setzt rechtliche Beratung an. Laut den offiziellen Informationen der ÖGK zu Krankentransporten und Fahrtkosten haben Versicherte das Recht, gegen einen Kostenbescheid Einspruch zu erheben. Typische Fälle, in denen eine Rechnung angreifbar ist:
- Transportantrag lag vor, wurde aber nicht erfasst: Falls der Arzt einen gültigen Transportantrag ausgestellt hat, der Transport aber trotzdem als selbstbehaltspflichtig verrechnet wurde, handelt es sich um einen Bearbeitungsfehler.
- Befreiung wurde nicht berücksichtigt: Wer von der Rezeptgebühr befreit ist, darf keinen Selbstbehalt zahlen — auch wenn die Rechnung das anders darstellt.
- Falsche Fahrtanzahl oder falsche Daten: Rechnungen können Transportleistungen enthalten, die gar nicht stattgefunden haben oder nicht zum eigenen Fall gehören.
- Strittige Einstufung: In manchen Fällen ist unklar, ob ein Transport als „planbar" oder als medizinischer Notfall einzustufen ist — mit unterschiedlichen Kostenfolgen.
Diese Fälle erfordern juristisches Know-how: Welche Fristen gelten für den Einspruch? Welche Unterlagen sind notwendig? Wie formuliert man einen rechtskonformen Widerspruch?
Wie ein Rechtsanwalt konkret helfen kann
Ein auf Sozialversicherungsrecht oder Verwaltungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Rechnung auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen, Einspruch einlegen und bei Bedarf das Verfahren bis vor das Bundesverwaltungsgericht bringen. Gerade bei chronisch erkrankten Patienten, die regelmäßig Transporte benötigen, können fehlerhaft ausgestellte Rechnungen schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr ausmachen.
Auch die Frage rückwirkender Befreiungen ist rechtlich relevant: Wer die Rezeptgebührenbefreiung erst nach den verrechnungspflichtigen Fahrten beantragt, hat unter Umständen Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Selbstbehalte.
Aktuelle Änderungen der ÖGK-Leistungen 2026 betreffen nicht nur Krankentransporte — auch andere Bereiche der Gesundheitsversorgung unterliegen neuen Kostenbeteiligungsregeln, über die ein Rechtsanwalt umfassend informieren kann.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Wenn die Krankentransport-Rechnung der ÖGK im Briefkasten liegt, empfehlen sich folgende Schritte:
- Nicht sofort zahlen: Prüfen Sie zuerst, ob eine Befreiung oder Ausnahme greift.
- Transportantrag dokumentieren: Bewahren Sie alle ärztlichen Formulare und Atteste auf, die Ihre Transportnotwendigkeit belegen.
- Fristen beachten: Der Einspruch gegen einen ÖGK-Bescheid muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Zustellung eingelegt werden.
- Bei Zweifeln rechtliche Beratung einholen: Gerade wenn größere Beträge oder regelmäßige Transporte im Spiel sind, lohnt sich ein Anwaltsgespräch.
Laut aktuellen Berichten aus österreichischen Medien ist die Unsicherheit rund um Kostenerstattung im Notfall- und Transportbereich gestiegen. Die Krankentransport-Regelungen sind sozialpolitisch umstritten — Daten zeigen, dass die Transportzahlen seit Einführung des Selbstbehalts zurückgegangen sind, was darauf hindeuten könnte, dass Menschen auf notwendige Arztbesuche verzichten. Wer seine Rechte kennt — und sie nötigenfalls rechtlich einfordert — schützt sowohl seine Gesundheit als auch seinen Geldbeutel.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Anna Weber