ÖGK 2026: Fünf Leistungsänderungen, die Patienten in Österreich jetzt kennen müssen

Gebäude der Österreichischen Gesundheitskasse in Innsbruck

Photo : Simon Legner (User:simon04) / Wikimedia

Claudia Claudia GruberGesundheit
4 Min. Lesezeit 15. Juni 2026

ÖGK 2026: Fünf Leistungsänderungen, die Patienten in Österreich jetzt kennen müssen

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat in den ersten Monaten des Jahres 2026 mehrere Leistungen eingeschränkt und neue Regeln eingeführt — mit direkten Folgen für rund 7,6 Millionen Versicherte in Österreich. Die ÖGK erwartet für 2026 ein Defizit von 459,6 Millionen Euro und hat deshalb Maßnahmen ergriffen, um Ressourcen auf medizinisch notwendige Leistungen zu konzentrieren. Die Änderungen betreffen Krankentransporte, Zahnarztbesuche, Hörgeräte und das Krankengeld — und bringen gleichzeitig eine neue Kassenleistung für psychische Gesundheit. Was hat sich konkret verändert — und wie können Patientinnen und Patienten ihre Rechte kennen und wahren?

1. Krankentransporte: Ab Mai 2026 nur noch bei nachgewiesener Gehunfähigkeit

Seit Jänner 2026 versendet die ÖGK Kostenbescheide für Krankentransportfahrten aus dem Zeitraum Juli bis September 2025. Ab dem 26. Jänner 2026 wurden 84.000 Rechnungen per Post an Österreicherinnen und Österreicher verschickt, die Krankentransporte ohne die neue Definition von Gehunfähigkeit in Anspruch genommen hatten.

Ab 1. Mai 2026 gilt: „Organisatorische Gründe" wie kein verfügbares Auto, kein öffentliches Verkehrsmittel oder kein möglicher Begleiter reichen nicht mehr aus, um einen Krankentransport auf Kassenkosten zu erhalten. Die ÖGK übernimmt die Kosten künftig nur noch bei dokumentierter Gehunfähigkeit — und diese muss von einem Arzt schriftlich bestätigt werden. Ärzteverbände reagierten kritisch: Die Kassenärzte müssten nun „den Ärger der Patienten ausbaden", der eigentlich die Kassenpolitik trifft.

2. Zahnbehandlungen: Weniger Besuche, engere Kieferregulierungsregeln

Seit 1. März 2026 werden bei der kieferorthopädischen Behandlung die IOTN-Stufen 3a und 3f nur noch in Ausnahmefällen von der ÖGK übernommen. Für viele Kinder und Jugendliche bedeutet das: Eltern müssen die Kosten für eine Zahnspange vollständig privat tragen, wenn der Befund nicht die strengere Kassengrenze erreicht.

Ab 1. Mai 2026 kommt eine weitere Einschränkung: Maximal zwei Zahnarztbesuche pro Quartal sind kassenfinanziert. Wer aufgrund einer laufenden Wurzelbehandlung oder einer Parodontitis-Therapie häufigere Termine benötigt, muss darüber hinausgehende Kosten selbst übernehmen oder auf Folgequartale warten.

3. Hörgeräte und Krankengeld: Subtile, aber spürbare Verschlechterungen

Zwei weniger sichtbare Änderungen treffen ebenfalls viele Versicherte:

Hörgeräte: Der Ersatzzyklus wurde von fünf auf sechs Jahre verlängert. Wer auf ein neues Kassengerät angewiesen ist, muss ein Jahr länger warten. Wer das Gerät früher ersetzen möchte, trägt die vollen Kosten selbst.

Krankengeld: Der Bonus auf Sonderzahlungen wurde von 17 auf 16,66 Prozent reduziert. Für Patientinnen und Patienten im Langzeitkrankenstand wurde eine neue Pflichtuntersuchung zwischen Woche 63 und 67 eingeführt, die die Rückkehr zur Arbeit evaluieren soll. Wer den Termin versäumt, riskiert Konsequenzen für den weiteren Bezug des Krankengeldes.

4. Die gute Nachricht: Klinisch-psychologische Behandlung neu als Kassenleistung

Nicht alles im neuen ÖGK-Jahr ist eine Einschränkung. Ab Frühjahr 2026 ist die klinisch-psychologische Krankenbehandlung erstmals als vollfinanzierte Kassenleistung verfügbar. Die ÖGK hat einen Vertrag mit dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) abgeschlossen, der eine direkte Abrechnung über die Kasse ermöglicht.

Das ist ein wichtiger Schritt: Bisher mussten Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen oder Verhaltensproblemen entweder lange auf Kassentermine warten oder teure Privattherapien finanzieren. Mit der Kassenanerkennung der klinischen Psychologie kann jetzt mit ärztlicher Zuweisung direkt ein Kassenpsychologe aufgesucht werden.

Weitere positive Neuerungen: Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren können einmal jährlich eine kostenlose professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen — bei fixer Zahnspange sogar zweimal. Die Rezeptgebühr bleibt 2026 eingefroren bei 7,55 Euro. Und für Pflegeberufe wurde ab Jänner 2026 die Schwerarbeiterregelung ausgeweitet.

5. Was Versicherte jetzt konkret prüfen sollten

Angesichts der Vielzahl an Änderungen sollten Patientinnen und Patienten aktiv werden:

  • Offene Rechnungen für Krankentransporte aus dem zweiten Halbjahr 2025 prüfen: Wer einen Kostenbescheid der ÖGK erhalten hat und die Gehunfähigkeit tatsächlich vorlag, kann Einspruch einlegen. Dafür ist eine ärztliche Bestätigung notwendig.
  • Zahnbehandlungsbedarf vorausplanen: Wer komplexe Zahnbehandlungen benötigt, sollte Termine so staffeln, dass die Zwei-pro-Quartal-Grenze eingehalten wird, um keine Kassenleistungen zu verlieren.
  • Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlung prüfen: Wer unter psychischen Belastungen leidet, sollte beim Hausarzt nach einer Überweisung fragen — die Kassenleistung ist neu, aber vielen Patientinnen und Patienten noch unbekannt.
  • Hörgerät-Ersatzzeitpunkt im Blick behalten: Wer das Gerät im fünften Jahr nach der letzten Kassenanschaffung ersetzen wollte, muss nun ein weiteres Jahr warten oder privat zahlen.

Alle aktuellen Leistungsänderungen sind transparent auf der offiziellen Website der Österreichischen Gesundheitskasse veröffentlicht.

Wann lohnt sich ein Gespräch mit einem Gesundheitsexperten?

Die Änderungen der ÖGK zeigen, dass das österreichische Gesundheitssystem selektiver und bürokratischer wird. Patientinnen und Patienten sind zunehmend gefordert, nicht nur ihre Diagnose zu kennen, sondern auch ihre Kassenrechte aktiv zu vertreten.

Ein Gesundheitsexperte kann helfen, die richtige Behandlungsstrategie zu finden — auch angesichts veränderter Kassenbedingungen. Wer unsicher ist, ob eine Leistung tatsächlich nicht mehr von der ÖGK übernommen wird, ob ein Einspruch gegen einen Kostenbescheid sinnvoll ist oder welche Alternativbehandlungen kassenfinanziert bleiben, sollte das Gespräch mit einem qualifizierten Experten suchen. Auf ExpertZoom finden Sie spezialisierte Gesundheitsexperten in ganz Österreich, die Sie kompetent beraten.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über die Leistungsänderungen der ÖGK 2026 und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung.

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