Der Karsamstag, der 4. April 2026, ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag — aber er liegt mitten in der Karwoche und sorgt jedes Jahr für Verwirrung: Welche Geschäfte haben offen? Müssen Arbeitnehmer an diesem Tag arbeiten? Und welche Rechte haben sie, wenn der Arbeitgeber einen Einsatz verlangt?
Was am Karsamstag 2026 gilt
In Österreich ist der Karsamstag gesetzlich kein Feiertag. Er fällt in diesem Jahr auf den 4. April 2026 — zwischen Karfreitag (3. April) und Ostersonntag (5. April). Weder Karfreitag noch Karsamstag sind bundesweit gesetzliche Feiertage. Nur Ostersonntag und Ostermontag (6. April) sind als Feiertage anerkannt.
Das bedeutet: Supermärkte, Einkaufszentren, Apotheken und viele andere Betriebe können am Karsamstag normal öffnen. Die Öffnungszeiten sind jedoch regional unterschiedlich. In Wien und anderen Landeshauptstädten schließen viele Geschäfte typischerweise zwischen 17:00 und 18:00 Uhr — wie an jedem Samstag.
Für den Ostermontag gilt eine andere Regelung: Dieser ist ein gesetzlicher Feiertag. Alle Betriebe, die nicht unter die Ausnahmen des Öffnungszeitengesetzes fallen, müssen geschlossen bleiben.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer am Karsamstag?
Da der Karsamstag kein Feiertag ist, haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf einen freien Tag. Ob und wie dieser Tag behandelt wird, hängt vom jeweiligen Kollektivvertrag ab.
Viele Kollektivverträge — besonders im Handel — sehen am Karsamstag besondere Regelungen vor:
Zuschläge: Der Handel-Kollektivvertrag sieht für den Karsamstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr einen Zuschlag von 50% auf den Grundlohn vor. Ab 18:00 Uhr gilt der höhere Nacht- oder Samstagsendzeitzuschlag.
Freie Wahl: In manchen Branchen können Mitarbeiter, die am Karsamstagnachmittag arbeiten, einen Zeitausgleich in Anspruch nehmen.
Freistellung ohne Zuschlag: Wer an der Karsamstagsarbeit nicht teilnehmen möchte und einen Kollektivvertrag hat, der eine Freistellungsregelung vorsieht, kann diese geltend machen — ohne Gehaltsabzug.
Gemäß dem Österreichischen Bundesgesetzblatt (BGBL) gibt es keine bundesweite Sonderregelung speziell für den Karsamstag außerhalb des Öffnungszeitengesetzes und der branchenspezifischen Kollektivverträge.
Was viele nicht wissen: Sonderregelungen für bestimmte Gruppen
Für einige Berufsgruppen gelten abweichende Regelungen:
Gesundheitspersonal und Apotheken: Rund-um-die-Uhr-Dienst an allen Tagen, auch an Ostermontag. Entsprechende Bereitschaftszulagen sind im Kollektivvertrag geregelt.
Gastronomie und Hotels: Der Tourismus-Kollektivvertrag sieht keine speziellen Karsamstag-Regelungen vor. Wer arbeitet, erhält den normalen Samstags-Grundlohn — mit allfälligen Zuschlägen laut Dienstvertrag.
Lehrlinge: Auch Auszubildende können am Karsamstag zur Arbeit verpflichtet werden. Der Lehrvertrag und der Kollektivvertrag bestimmen, ob Zuschläge anfallen.
Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber Sie zwingen will, am Karsamstag zu arbeiten?
Die häufigste Streitfrage rund um den Karsamstag: Kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer verpflichten, an diesem Tag zu erscheinen?
Die Antwort lautet in den meisten Fällen: Ja — sofern der Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag dies nicht ausdrücklich ausschließt. Wer also behauptet, einen Rechtsanspruch auf freien Karsamstag zu haben, sollte seinen Vertrag prüfen.
Bei Unklarheiten oder bei Verdacht auf eine Vertragsverletzung empfiehlt es sich, einen Rechtsexperten zu konsultieren. Arbeitsrechtliche Fragen rund um Feiertage, Zuschläge und Kollektivverträge gehören zu den häufigsten Anliegen bei Anwaltsbesuchen in Österreich.
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Karsamstag 2026: Checkliste für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitnehmer:
- Kollektivvertrag prüfen: Gibt es Karsamstag-Zuschläge?
- Schriftliche Bestätigung des Einsatzes verlangen
- Bei Uneinigkeit: Arbeiterkammer kontaktieren oder Rechtsberatung in Anspruch nehmen
Arbeitgeber:
- Zuschlagspflichten beachten (je nach Branche ab 13:00 Uhr)
- Schichtpläne rechtzeitig kommunizieren (mind. 2 Wochen vorher)
- Freistellungsansprüche der Mitarbeiter berücksichtigen
Wer seinen Karsamstag mit Einkaufen verbringen möchte: Die meisten großen Supermärkte (Billa, Spar, Lidl, Hofer) öffnen wie gewohnt von 08:00 bis 18:00 Uhr. Shopping-Center schließen häufig bereits um 17:00 Uhr. Am Ostermontag (6. April 2026) bleibt alles geschlossen.
Wenn Kollektivvertrag und Realität auseinanderfallen
In der Praxis kommt es rund um den Karsamstag immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die häufigsten Streitpunkte:
Zuschlag nicht ausgezahlt: Manche Arbeitgeber — besonders in Kleinbetrieben — wissen nicht, dass ab 13:00 Uhr Karsamstag ein Zuschlag fällig ist. Arbeitnehmer sollten ihre Lohnabrechnung prüfen und gegebenenfalls Nachzahlung fordern.
Urlaub statt Freistellung: Einige Arbeitgeber versuchen, Karsamstag-Freistellungen als Urlaub zu verbuchen. Das ist unzulässig, wenn der Kollektivvertrag eine Freistellungsregelung vorsieht.
Kurzfristige Einplanung: Das österreichische Arbeitszeitgesetz verlangt, dass Dienstpläne mindestens zwei Wochen im Voraus kommuniziert werden. Wer am Donnerstag vor Ostern erfährt, dass er am Karsamstag arbeiten soll, kann unter bestimmten Umständen ablehnen.
Was tun bei einem Konflikt?
Wer mit seinem Arbeitgeber in Streit über Feiertagsarbeit, Zuschläge oder Kollektivvertragsregelungen gerät, hat mehrere Anlaufstellen:
- Arbeiterkammer Österreich: Bietet kostenlose Erstberatung zu arbeitsrechtlichen Fragen an. Schnellste Anlaufstelle für Arbeitnehmer.
- Gewerkschaft: Je nach Branche kann die zuständige Gewerkschaft (z.B. GPA für Handel) weiterhelfen.
- Anwalt für Arbeitsrecht: Bei ernsteren Konflikten oder einer drohenden Kündigung ist professionelle Rechtsberatung sinnvoll.
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Für Unternehmen: Compliance-Checkliste Karsamstag 2026
Auch Arbeitgeber tragen eine Verantwortung: Wer Mitarbeiter am Karsamstag einsetzt, ohne Zuschläge zu bezahlen oder Freistellungsansprüche zu berücksichtigen, riskiert Klagen und Nachzahlungsforderungen mit Zinsen.
Grundlegende Schritte für rechtskonforme Karsamstag-Einsätze:
- Den einschlägigen Kollektivvertrag auf Zuschlagsregelungen prüfen
- Mitarbeiter rechtzeitig und schriftlich einplanen
- Freistellungswünsche dokumentieren und berücksichtigen
- Zuschläge korrekt auf der Lohnabrechnung ausweisen
Wer rechtliche Fragen zu Feiertagsregelungen, Zuschlagspflichten oder Kollektivverträgen hat, findet auf Expert Zoom spezialisierte Rechts- und Arbeitsrechtsexperten für eine erste Einschätzung. Weitere amtliche Informationen zu Feiertagen und Arbeitsrecht in Österreich finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit.
