Am heutigen 29. März 2026 beginnt mit dem Palmsonntag die Karwoche – eine Zeit, in der Familien in Österreich traditionell zusammenkommen und sich auf das bevorstehende Osterfest am 5. April vorbereiten. Doch während die meisten an Palmzweige und Feiertage denken, sollten viele Österreicher diese Gelegenheit nutzen, um ein unbequemes, aber wichtiges Thema anzusprechen: die Regelung ihres Nachlasses. Denn aktuelle Zahlen zeigen, dass rund die Hälfte aller Österreicher ohne gültiges Testament verstirbt – mit oft weitreichenden Folgen für die Hinterbliebenen.
Testament in Österreich: Was die Erbrechts-Reform 2017 verändert hat
Seit der umfassenden Erbrechts-Reform 2017 gelten in Österreich neue Regelungen, die das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) modernisiert haben. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Pflichtteile für nahe Angehörige und die Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten. Laut dem österreichischen Justizministerium wurden die Pflichtteilsansprüche teilweise reduziert, um Erblassern mehr Gestaltungsfreiheit zu geben.
Wer kein Testament erstellt, unterliegt der gesetzlichen Erbfolge nach dem ABGB. Dabei erbt der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner ein Drittel des Nachlasses, während die Kinder zwei Drittel untereinander aufteilen. Bei nur einem Kind erhält dieses zwei Drittel, der Ehepartner ein Drittel. Diese automatische Aufteilung entspricht jedoch nicht immer den tatsächlichen Wünschen des Verstorbenen – ein Grund, warum Experten zur aktiven Nachlassplanung raten.
Warum das Osterwochenende der richtige Zeitpunkt ist
Das bevorstehende Osterwochenende bietet eine seltene Gelegenheit: Die Familie kommt zusammen, es herrscht eine besinnliche Atmosphäre, und es gibt Zeit für wichtige Gespräche. Erbrechtsanwälte und Notare beobachten regelmäßig, dass gerade nach Feiertagen vermehrt Anfragen zur Testamentserstellung eingehen. Der Grund ist einfach: Wenn mehrere Generationen an einem Tisch sitzen, wird deutlich, wie wichtig eine klare Regelung für alle Beteiligten ist.
Besonders für ältere Österreicher, die bereits Vermögen aufgebaut haben oder Immobilien besitzen, ist ein Testament unverzichtbar. Ohne klare Anweisungen drohen jahrelange Erbstreitigkeiten, hohe Anwaltskosten und zerbrochene Familienbeziehungen. Die Nachfolgeplanung in Österreich sollte daher nicht auf die lange Bank geschoben werden.
Notariatsakt oder eigenhändiges Testament? Die Formvorschriften
In Österreich stehen Erblassern grundsätzlich zwei Wege offen: das eigenhändige Testament und das notariell beurkundete Testament. Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Maschinell erstellte Texte sind ungültig, selbst wenn sie unterschrieben werden. Diese strenge Formvorschrift soll Fälschungen verhindern, führt aber immer wieder zu Problemen, wenn Testamente wegen Formfehlern für nichtig erklärt werden müssen.
Sicherer ist der Weg zum Notar, der das Testament im sogenannten Notariatsakt beurkundet. Dabei wird das Dokument rechtssicher formuliert und im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer eingetragen. Nach dem Ableben des Erblassers kann es nicht verloren gehen oder übersehen werden. Ein notarielles Testament kostet zwar eine Gebühr, die sich nach dem Vermögenswert richtet, erspart den Erben aber oft deutlich höhere Kosten für Rechtsstreitigkeiten.
Für komplexe Nachlässe mit mehreren Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationalen Vermögenswerten empfiehlt sich die Beratung durch einen spezialisierten Erbrecht-Anwalt. Gerade bei Patchwork-Familien oder wenn minderjährige Kinder beteiligt sind, können rechtliche Fallstricke auftreten, die nur mit professioneller Unterstützung sicher gemeistert werden.
Schenkungen zu Lebzeiten: Die Anrechnung nach der Reform
Die Erbrechts-Reform 2017 hat auch die Anrechnung von Schenkungen neu geregelt. Geschenke, die ein Elternteil zu Lebzeiten an eines seiner Kinder macht, können bei der Erbauseinandersetzung berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn dies ausdrücklich so festgelegt wurde. Diese Regelung soll verhindern, dass einzelne Kinder durch großzügige Schenkungen bevorzugt werden, während andere beim Erbe leer ausgehen.
Wichtig zu wissen ist die Anrechnungsfrist: Schenkungen, die mehr als zwei Jahre vor dem Todesfall erfolgt sind, werden grundsätzlich nicht mehr auf den Pflichtteil angerechnet, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart. Wer also plant, sein Vermögen bereits zu Lebzeiten zu verteilen, sollte dies gemeinsam mit einem Notar oder Fachanwalt strukturieren, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Die häufigsten Fehler bei der Testamentserstellung
Trotz der klaren Regelungen im ABGB machen Österreicher bei der Testamentserstellung immer wieder Fehler. Ein häufiges Problem sind unklare Formulierungen, die unterschiedlich interpretiert werden können. Begriffe wie „mein Vermögen soll gerecht aufgeteilt werden" führen regelmäßig zu Gerichtsverfahren, weil nicht eindeutig ist, was der Erblasser unter „gerecht" verstand.
Ein weiterer Klassiker ist das vergessene Testament in der Schublade. Eigenhändige Testamente werden oft zu Hause aufbewahrt und nach dem Todesfall nicht gefunden – oder absichtlich verschwiegen. Die Hinterlegung bei einem Notar oder zumindest die Information aller Beteiligten über die Existenz und den Aufbewahrungsort des Testaments ist daher essentiell.
Auch Änderungen der Lebenssituation werden häufig vergessen: Scheidung, Wiederheirat, die Geburt weiterer Kinder oder der Tod eines im Testament bedachten Erben machen oft eine Anpassung notwendig. Ein Testament sollte daher alle paar Jahre überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
ExpertZoom.at: Unterstützung bei Erbrecht und Nachfolgeplanung
Wer das Osterwochenende nutzen möchte, um seine Nachlassplanung anzugehen, findet auf ExpertZoom.at spezialisierte Rechtsanwälte und Notare für Erbrecht in ganz Österreich. Die Plattform ermöglicht es, schnell und unkompliziert einen Experten in der Nähe zu finden und eine erste Beratung zu vereinbaren – oft auch online.
Denn eines ist sicher: Das beste Testament ist jenes, das rechtzeitig erstellt wird, solange der Erblasser noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Palmsonntag 2026 könnte der perfekte Startpunkt sein, um diesen wichtigen Schritt zu gehen und den eigenen Angehörigen künftige Streitigkeiten zu ersparen.
