Joko & Klaas verlieren gegen ProSieben: Was Österreicher über Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag wissen müssen

Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf

Photo : 9EkieraM1 / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
5 Min. Lesezeit 4. Mai 2026

Joko & Klaas verlieren gegen ProSieben: Was Österreicher über Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag wissen müssen

Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf haben den Auftakt der neunten Staffel von „Joko & Klaas gegen ProSieben" verloren. Die Konsequenz: Laut ihrer Vertragsvereinbarung mit dem Sender müssen sie künftig zu dritt antreten – Moderator Steven Gätjen stoßt als dritter Wettbewerber in ihr Team. Am 29. April 2026 startete Staffel 9, am 6. Mai 2026 folgt das erste Duell im neuen Trio-Format. Was wie eine unterhaltsame TV-Strafe wirkt, ist in Wahrheit ein Lehrbeispiel für Vertragsrecht: Was passiert, wenn im Arbeitsvertrag Konsequenzen für schlechte Leistung festgeschrieben sind?

Das Konzept hinter der Show – und die rechtliche Logik dahinter

Das Format „Joko & Klaas gegen ProSieben" lebt davon, dass zwischen den Moderatoren und dem Sender klar definierte Gewinn- und Verlustbedingungen existieren. Gewinnen sie: 15 Minuten freie Sendezeit, die sie nach eigenem Ermessen nutzen können. Verlieren sie: Bestrafung durch den Sender – in früheren Staffeln mussten sie als Kurierdienst oder Stuntman schuften, jetzt kommen sie als Trio in die nächste Runde.

Klingt nach Unterhaltung – ist aber eine zivilrechtliche Konstruktion: eine Konventionalstrafe (Pönale), die vertraglich festgelegt ist. Solche Klauseln sind auch in österreichischen Arbeits- und Dienstverträgen üblich. Und oft unterschätzt.

Was ist eine Vertragsstrafe (Pönale) im österreichischen Recht?

Eine Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Pönale genannt) ist ein im Voraus festgelegter Schadensersatz für den Fall, dass eine Partei ihre vertragliche Leistungspflicht verletzt oder nicht rechtzeitig erfüllt. Im österreichischen Arbeitsrecht ist die Zulässigkeit solcher Klauseln in § 1336 ABGB geregelt.

Wichtige Grundsätze:

  • Schriftlichkeit: Eine Vertragsstrafe muss ausdrücklich und klar formuliert sein. Mündliche Abmachungen reichen nicht.
  • Verhältnismäßigkeit: Österreichische Gerichte können Vertragsstrafen auf ein angemessenes Maß reduzieren, wenn sie unverhältnismäßig hoch sind (Mäßigungsrecht).
  • Keine doppelte Bestrafung: Eine Vertragsstrafe kann nicht gleichzeitig mit dem tatsächlichen Schadenersatz verlangt werden, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung.
  • Arbeitnehmer-Schutz: Im Arbeitsrecht gelten zusätzliche Einschränkungen. Laut Rechtsprechung des OGH (Österreichischer Oberster Gerichtshof) sind Vertragsstrafen in Dienstverhältnissen nur eingeschränkt zulässig – besonders, wenn sie den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligen.

Laut Arbeiterkammer Österreich sind Klauseln in Arbeitsverträgen nur dann rechtsgültig, wenn sie den Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts entsprechen – einseitig belastende Klauseln können nichtig sein.

Wann sind Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag zulässig – und wann nicht?

Zulässig (in der Regel):

  • Bei Verletzung eines nachvertraglichen Konkurrenzverbots
  • Bei Verrat von Geschäftsgeheimnissen
  • Bei vorzeitigem Austritt des Arbeitnehmers ohne Grund
  • In klar definierten Leistungsvereinbarungen im Geschäftsführer-Vertrag oder Freelancer-Vertrag

Problematisch oder unwirksam:

  • Klauseln, die auf den Arbeitnehmer für normale Fehler oder Schlechtleistung abzielen
  • Übermäßig hohe Strafen ohne Bezug zum tatsächlichen Schaden
  • Klauseln, die im Widerspruch zu Kollektivverträgen stehen
  • Versteckte Pönalen in AGB-Klauseln, die nicht individuell ausgehandelt wurden

Der Unterschied zwischen Festanstellung und freiem Vertrag

Der „Joko & Klaas"-Fall spielt sich im Bereich des Werkvertrags oder freien Dienstvertrags ab – nicht im klassischen Arbeitsverhältnis. Das ist ein entscheidender Unterschied, der in Österreich oft übersehen wird:

Festangestellte Arbeitnehmer genießen den vollen Schutz des Arbeitsrechts (ArbVG, AngG, ABGB). Pönalen sind hier stark eingeschränkt und können vom OGH auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Freie Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer hingegen agieren vertragsrechtlich auf Augenhöhe mit ihrem Auftraggeber. Hier gelten die vereinbarten Konventionalstrafen grundsätzlich – auch wenn das für den Schwächeren in der Vertragsbeziehung unbequem sein kann.

Gerade in der Medienbranche – aber auch im IT-Bereich, bei Consultants oder in kreativen Berufen – werden immer häufiger Werkverträge mit Pönalklauseln eingesetzt. Viele Betroffene merken das erst, wenn die Klausel tatsächlich greift.

Praxisbeispiele: So funktionieren Pönalen im Alltag

Beispiel 1 – IT-Freelancer: Ein Webentwickler vereinbart mit einem Auftraggeber eine Website-Fertigstellung bis 30. April. Der Vertrag enthält eine Pönale von 200 Euro pro Überschreitungstag. Der Entwickler liefert zwei Wochen zu spät – die Strafe beläuft sich auf 2.800 Euro. Anfechtbar? Möglicherweise, wenn höhere Gewalt (Krankheit, Ausfall eines externen Dienstleisters) nachweisbar ist.

Beispiel 2 – Konkurrenzverbot: Eine Vertriebsmitarbeiterin verlässt ihr Unternehmen und wechselt zum direkten Konkurrenten. Ihr Arbeitsvertrag enthielt ein 12-monatiges Konkurrenzverbot mit einer Pönale von drei Monatsgehältern. Auch wenn das Konkurrenzverbot an sich unter bestimmten Voraussetzungen anfechtbar ist (§ 36 AngG), kann die Vertragsstrafe separat geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber einen Schaden nachweist.

Beispiel 3 – Kurzfristige Kündigung: Ein Koch kündigt einen Catering-Auftrag für ein Großevent drei Wochen im Voraus. Der Werkvertrag sieht eine Stornogebühr von 50 Prozent des vereinbarten Honorars vor. Das österreichische Recht erlaubt solche Vereinbarungen im Werkvertragsbereich grundsätzlich – das Mäßigungsrecht des § 1336 ABGB schützt aber vor exzessiven Forderungen.

Die Gemeinsamkeit aller drei Fälle: Wer die Klausel unterschrieben hat, ohne sie zu verstehen, steht im Nachhinein mit dem Rücken zur Wand.

Was tun, wenn eine Pönale gegen Sie geltend gemacht wird?

Schritt 1: Ruhe bewahren und dokumentieren. Notieren Sie den Zeitpunkt, zu dem Sie von der Forderung erfahren haben, und sichern Sie alle relevanten Dokumente – Vertrag, Kommunikation, Nachweise über Ihre Leistungserbringung.

Schritt 2: Frist beachten. In Österreich gilt grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist für Forderungen aus Vertragsstrafen (§ 1478 ABGB). Allerdings können kürzere Fristen im Vertrag vereinbart sein.

Schritt 3: Rechtliche Einschätzung einholen. Ein Rechtsanwalt kann prüfen: Ist die Klausel überhaupt wirksam? Ist das Mäßigungsrecht anwendbar? Gibt es Gegenforderungen (z. B. offene Honorare), die aufgerechnet werden können?

Schritt 4: Verhandlung versuchen. Viele Pönalstreitigkeiten werden außergerichtlich gelöst. Ein Anwalt kann in Ihrem Namen verhandeln und eine Einigung herbeiführen, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Wann sollte man seinen Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen?

Die kurze Antwort: Bevor man unterschreibt. Ähnliche Fragen stellen sich bei TV-Kandidaten – wie unser Beitrag zu Vertragsklauseln bei DSDS-Kandidaten zeigt. Die etwas längere:

  • Wenn Sie einen Vertrag mit Pönalklauseln erhalten, sollten Sie sich vor der Unterschrift beraten lassen. Einmal akzeptiert, sind die meisten Klauseln schwer anfechtbar.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber eine Vertragsstrafe geltend macht, sollten Sie sofort rechtliche Unterstützung einholen – oft ist eine Klausel anfechtbar oder das Mäßigungsrecht anwendbar.
  • Wenn Sie als Freelancer tätig sind und langfristige Projekte übernehmen, sollten Klauseln über Verzugsstrafen, Gewährleistung und Haftungsobergrenzen klar definiert sein.

„Joko & Klaas gegen ProSieben" zeigt auf amüsante Weise, was passiert, wenn Vertragsbedingungen tatsächlich durchgesetzt werden. Im Alltag österreichischer Arbeitnehmer und Selbstständiger ist das weniger unterhaltsam – aber umso wichtiger zu verstehen. Auf ExpertZoom finden Sie Arbeitsrechtsanwälte in Österreich, die Vertragsklauseln prüfen und Sie bei Pönalstreitigkeiten beraten.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Konsultieren Sie für Ihre konkrete Situation einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Unsere Experten

Vorteile

Schnelle und präzise Antworten auf alle Ihre Fragen und Hilfsanfragen in über 200 Kategorien.

Tausende von Nutzern haben eine Zufriedenheit von 4,9 von 5 für die Beratung und Empfehlungen unserer Assistenten erhalten.

Kontaktieren Sie uns

E-Mail
Folgen Sie uns