Historischer Dreikampf im Bundesliga-Keller: Was am 16. Mai 2026 auf dem Spiel steht
Es hat die Bundesliga in dieser Form noch nie gegeben: Drei Clubs – 1. FC Heidenheim, VfL Wolfsburg und FC St. Pauli – gehen am 34. und letzten Spieltag der Saison 2025/26 punktgleich in die finale Runde. Zwei von ihnen werden direkt absteigen, einer kämpft sich ins Relegationsspiel.
Heidenheim empfängt FSV Mainz 05 – und braucht einen Sieg, um zumindest Rang 16 (Relegationsplatz) zu sichern. Gleichzeitig treffen St. Pauli und Wolfsburg direkt aufeinander, was den Showdown noch dramatischer macht. Für die Spieler dieser Clubs ist es nicht nur eine sportliche Entscheidung – sondern eine, die ihre Vertragsgrundlage in den nächsten Jahren bestimmt.
Dieser außergewöhnliche Bundesliga-Moment gibt Anlass, eine für österreichische Arbeitnehmer im Profifußball wie auch in normalen Unternehmen relevante Frage zu klären: Was passiert mit Spielerverträgen beim Abstieg?
Was ein Bundesliga-Abstieg für Spielerverträge bedeutet
Im Profifußball sind Verträge komplex strukturiert. Häufig enthalten sie sogenannte Abstiegsklauseln – spezifische Regelungen, die für den Fall des Abstiegs vereinbart werden. Folgende Varianten sind üblich:
Automatisches Sonderkündigungsrecht des Spielers: Der Spieler kann den Vertrag bei Abstieg des Clubs kündigen – innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 bis 30 Tage nach Abstieg). Das ist besonders bei Spielern sinnvoll, die für das höherklassige Niveau bezahlt wurden und nicht in der zweiten Liga spielen möchten oder können.
Gehaltsreduktionsklausel: Steigt der Club ab, reduziert sich das Gehalt des Spielers automatisch um einen bestimmten Prozentsatz – oft 20 bis 40 Prozent. Dies ist für Clubs essenziell, da TV-Gelder, Prämien und Sponsoring nach einem Abstieg drastisch sinken.
Keine Abstiegsklausel: Enthält der Vertrag keine entsprechende Regelung, bleibt der Vertrag unverändert bestehen. Der Club muss das volle Gehalt weiter bezahlen – auch in der zweiten Liga.
Der Fall Heidenheim: Ein besonderes Szenario
- FC Heidenheim ist ein Paradebeispiel für einen aufgestiegenen Mittelklasse-Club. In der Saison 2023/24 feierte der Club seinen ersten Aufstieg in die Bundesliga. Die Spielerkader wurde entsprechend aufgestockt, mit Verträgen, die für erstklassigen Fußball kalkuliert wurden.
Ein Abstieg nach dem 34. Spieltag würde – sofern keine Abstiegsklauseln vereinbart wurden – bedeuten, dass Heidenheim Spielergehälter auf Bundesliga-Niveau weiterbezahlen müsste, obwohl die TV-Gelder und Sponsoring-Einnahmen drastisch sinken. Das kann Clubs in existenzielle Finanznöte treiben.
Für die Spieler hingegen kann die Situation attraktiv sein: Wer keine Abstiegsklausel im Vertrag hat, sichert sich höheres Gehalt – oder kann den Club unter Umständen zur Vertragsauflösung mit Abfindung bewegen.
Relegationsspiele: Eine rechtliche Sonderzone
Heidenheim könnte am 16. Mai 2026 auch in der Relegation landen – Rang 16 bringt zwei Entscheidungsspiele gegen den Dritten der 2. Bundesliga. Diese Phase ist rechtlich eine Besonderheit: Spieler mit Ausstiegsklauseln bei "Abstieg" dürfen nur bei direktem Abstieg (Platz 17/18) kündigen, nicht bei Relegation.
Wer einen Vertrag mit einer solchen Klausel hat, aber in der Relegation landet, muss trotzdem bis zum Ergebnis der Entscheidungsspiele warten – und dann schnell handeln, sofern der Club dennoch absteigt. Die Fristen sind kurz und werden von Vereinen und Spielerberatern oft unterschätzt. Für österreichische Profis, die in deutschen Ligen tätig sind, gelten die deutschen Transferfristen, nicht die österreichischen.
Das österreichische Arbeitsrecht als Parallele
Was im Profifußball transparent geregelt wird, spiegelt Szenarien wider, die österreichische Arbeitnehmer in Unternehmensumstrukturierungen kennen.
Gehaltskürzungen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten: In Österreich können Löhne nicht einseitig gekürzt werden. Selbst bei drohender Insolvenz des Arbeitgebers bedarf eine Gehaltsanpassung der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitnehmers. Verweigert dieser, kann das Arbeitsverhältnis allenfalls regulär gekündigt werden.
Betriebsübergang: Übernimmt ein anderes Unternehmen einen Betrieb (§ 3 AVRAG), gehen bestehende Dienstverhältnisse automatisch auf den Erwerber über – mit allen Rechten und Pflichten. Das gilt auch bei Insolvenzverfahren mit Weiterbetrieb.
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen: In Österreich gibt es keine "wirtschaftliche Notlage" als eigenständigen Kündigungsgrund. Der Arbeitgeber muss regulär kündigen – mit Fristen und Abfertigungsansprüchen.
Wenn der Club in die Insolvenz geht: Was Spieler retten können
Im schlimmsten Fall führt ein Abstieg zur Insolvenz eines Clubs. In diesem Fall gelten besondere Schutzmechanismen:
- Ausstehende Löhne werden durch den österreichischen Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds (IEF) für einen bestimmten Zeitraum abgedeckt.
- Die FIFA hat einen Spieler-Schutzfonds für internationale Profis, die von Club-Insolvenzen betroffen sind.
- Profis mit laufenden Verträgen können bei der FIFA DRC (Dispute Resolution Chamber) Ansprüche geltend machen.
Für österreichische Hobbyspielende und Amateurvereine ist der DFB/FIFA-Weg nicht relevant, aber die österreichischen Schutzmechanismen (IEF, Arbeitsgericht) greifen entsprechend.
Nachwuchsspieler und Ausbildungsverträge: Besonders gefährdet beim Abstieg
Ein oft vergessener Aspekt: Nachwuchsspieler und Spieler in der Ausbildung haben häufig befristete Verträge ohne Abstiegsklausel. Wenn ihr Club absteigt, laufen ihre Verträge regulär aus – oder der Club entscheidet sich gegen eine Verlängerung.
Für österreichische Nachwuchs-Profis bedeutet das: Ohne rechtliche Absicherung verliert man mit dem Ende des Clubs auch den laufenden Vertrag und damit den Versicherungsschutz, Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge. Besonders bei kleinen Vereinen, die in finanzielle Not geraten, ist eine individuelle rechtliche Absicherung jedes Spielers daher essenziell.
Spielerberater sollten für Nachwuchsverträge grundsätzlich auf folgende Klauseln achten: Mindestgehalt bei Abstieg, automatische Verlängerung bei Nicht-Abstieg, und eine Entschädigungsregelung bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Club.
Was tun, wenn der eigene Arbeitgeber in Schwierigkeiten gerät?
Ob Bundesliga-Abstieg oder wirtschaftliche Turbulenzen im eigenen Betrieb – in solchen Situationen empfiehlt sich schnelles Handeln:
- Dokumentieren Sie alle offenen Ansprüche: Rückständige Gehälter, nicht ausgezahlte Boni, nicht genommenen Urlaub.
- Fristen kennen: IEF-Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Zahlungseinstellung gestellt werden.
- Rechtsberatung einholen: Ein Arbeitsrechtsanwalt kann prüfen, ob Sonderkündigungsrechte bestehen und wie Ansprüche am besten gesichert werden.
Auf Expert Zoom finden österreichische Arbeitnehmer und Sportprofis spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Sportrecht.
Mehr zu Abstieg und Spielerverträgen in Österreich: WSG Tirol – Blau-Weiß Linz: Abstieg und was Spielerverträge dabei bedeuten.
Informationen zum Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds und Arbeitnehmerrechten finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer Österreich.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
