Désirée Nosbusch regelt ihren letzten Willen: Was das für Ihre Gesundheitsvorsorge bedeutet

Désirée Nosbusch, österreichische Schauspielerin, bei einem Filmpreis

Photo : Harald Krichel / Wikimedia

Claudia Claudia GruberGesundheit
4 Min. Lesezeit 9. April 2026

Désirée Nosbusch, 61 Jahre alt, österreichische Schauspielerin und Fernsehmoderatorin, sorgt in diesen Tagen für zwei Schlagzeilen auf einmal: Am 9. April 2026 feiert sie ihr Comeback auf ARD mit dem Krimi "Der Irland-Krimi: Die Tote am Fluss", und sie hat im März 2026 öffentlich bestätigt, dass sie ihren letzten Willen klar geregelt hat. Ihre Offenheit gibt Anlass, über ein Thema nachzudenken, das viele vor sich herschieben: die gesundheitliche und rechtliche Vorsorge im Alter.

Desiree Nosbusch: Karriere und Gesundheitsbewusstsein

Désirée Nosbusch ist seit vier Jahrzehnten eine der bekanntesten Persönlichkeiten im deutschsprachigen Fernsehen. Mit dem ZDF-Thriller "In fremden Händen" (März 2026) begeisterte sie 5,64 Millionen Zuschauer — ein Beweis, dass ihre Popularität ungebrochen ist. Die in Luxemburg geborene Schauspielerin erhielt 2026 den Ehren-Jupiter für ihr Lebenswerk.

Was ihre Aussage über das Testament besonders interessant macht: Sie hat nicht gewartet, bis es "nötig" wird. Genau das empfehlen Mediziner und Juristen gleichermaßen.

Warum Vorsorge auch eine Gesundheitsfrage ist

Viele Menschen verbinden "Vorsorge" ausschließlich mit juristischen Dokumenten wie Testament oder Vorsorgevollmacht. Doch Vorsorge im Alter hat eine medizinische Dimension, die mindestens genauso wichtig ist.

In Österreich leben laut Statistik Austria rund 1,9 Millionen Menschen über 65 Jahre — und die Zahl steigt. Mit dem Alter steigt auch das Risiko für chronische Erkrankungen, Stürze, kognitive Veränderungen und plötzliche medizinische Notfälle. Die österreichische Sozialversicherung empfiehlt ab dem 60. Lebensjahr regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, die alle zwei Jahre kostenfrei in Anspruch genommen werden können.

Österreich im Vergleich: Wo stehen wir bei der Vorsorge?

Laut dem österreichischen Gesundheitsbericht 2024 nehmen nur 43 Prozent der Anspruchsberechtigten die kostenlose Vorsorgeuntersuchung regelmäßig in Anspruch. Das ist im EU-Vergleich ein unterdurchschnittlicher Wert — Deutschland liegt bei 58 Prozent, die skandinavischen Länder teils über 70 Prozent.

Die häufigsten genannten Gründe für das Aufschieben: Zeitmangel, das Gefühl sich "gesund" zu fühlen und die Angst vor schlechten Befunden. Genau diese Angst ist es, die Experten als kontraproduktiv beschreiben — denn eine früh erkannte Erkrankung ist in fast allen Fällen besser behandelbar als eine spät entdeckte.

Die häufigsten Versäumnisse bei der Gesundheitsvorsorge

Hausärzte in Österreich berichten, dass ihre Patientinnen und Patienten über 60 häufig folgende Vorsorgemaßnahmen verschieben:

  • Vorsorgeuntersuchungen: Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin — oft jahrelang nicht kontrolliert
  • Patientenverfügung: Nur etwa 15 % der Österreicher haben eine aktuelle Patientenverfügung hinterlegt
  • Vorsorgevollmacht: Im Falle von Demenz oder plötzlichem Unfall kann ohne dieses Dokument keine vertraute Person medizinische Entscheidungen treffen
  • Impfschutz: Influenza- und Pneumokokken-Impfungen werden im Alter oft vernachlässigt, obwohl das Komplikationsrisiko steigt
  • Darmkrebsvorsorge: Ab 50 Jahren empfohlen, aber weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten nimmt die Koloskopie in Anspruch

Der richtige Zeitpunkt — und der ist jetzt

Das Beispiel von Désirée Nosbusch zeigt: Vorsorge ist kein Eingeständnis von Schwäche, sondern ein Zeichen von Weitsicht. Die Entscheidung, zu 61 Jahren Testament und Patientenverfügung zu regeln, ist kein dramatischer Schritt — es ist ein rationaler Akt der Selbstfürsorge.

Die Patientenverfügung ist in Österreich seit 2006 gesetzlich geregelt und kann beim Hausarzt gemeinsam erstellt werden. Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden.

Weitere Informationen zur Patientenverfügung und zu Vorsorgeuntersuchungen in Österreich finden Sie beim Österreichischen Bundesministerium für Gesundheit.

Was die Vorsorgeuntersuchung in Österreich umfasst

Die kostenlose Vorsorgeuntersuchung in Österreich — im Volksmund "Gesundenuntersuchung" — steht allen Versicherten ab 18 Jahren alle zwei Jahre zu. Sie umfasst unter anderem:

  • Blutdruckmessung und kardiovaskuläre Risikobeurteilung
  • Blutabnahme: Blutzucker, Cholesterin (LDL/HDL), Blutbild, Nierenwerte
  • EKG (Herzstromkurve) ab einem bestimmten Alter
  • Augenuntersuchung auf Grünen Star (Glaukom) und Augendruck
  • Stuhluntersuchung auf verstecktes Blut (Darmkrebsvorsorge)
  • Beratungsgespräch zu Lebensstil, Alkohol, Rauchen, Bewegung

Wer diese Untersuchungen regelmäßig wahrnimmt, hat statistisch bessere Chancen, chronische Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Österreichische Sozialversicherung dokumentiert, dass Herzerkrankungen und Typ-2-Diabetes in vielen Fällen bei frühzeitiger Diagnose deutlich milder verlaufen.

Vorsorge als Teamleistung: Arzt, Familie und Patient

Désirée Nosbusch hat offen über ihre Lebensplanung gesprochen — das ist der erste und oft schwierigste Schritt. Gesundheitsvorsorge ist keine Einmalentscheidung, sondern ein fortlaufender Prozess, der am besten in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit einem Hausarzt gestaltet wird.

Ein Hausarzt kennt Ihre Vorgeschichte, Ihre Medikamente und Ihre familiäre Krankengeschichte. Er ist die erste Anlaufstelle für Überweisungen zu Fachärzten — ob Kardiologe, Diabetologe, Nephrologe oder Onkologe. Gerade in Österreich, wo Wartezeiten bei Spezialisten lang sein können, ist die frühzeitige Einschätzung durch den Hausarzt ein entscheidender Vorteil.

Ein Arzt kann den ersten Schritt begleiten

Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld über 60 ist und die letzten gesundheitlichen Vorsorgeschritte schon etwas länger zurückliegen, ist jetzt ein guter Zeitpunkt. Ein Allgemeinmediziner kann nicht nur die körperliche Gesundheit prüfen, sondern auch bei der Erstellung einer Patientenverfügung beraten und weitere Spezialisten empfehlen.

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Hinweis: Dieser Artikel hat informativen Charakter und ersetzt keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung. Für eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht wenden Sie sich an einen Arzt oder Rechtsanwalt.

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