Miraval-Streit: Was Paare beim gemeinsamen Immobilienkauf rechtlich beachten müssen

Brad Pitt bei einem offiziellen Auftritt – Hintergrund für Artikel über Immobilienrecht bei Trennung

Photo : DoD News Features / Wikimedia

Anna Anna WeberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 12. April 2026

Brad Pitt und Angelina Jolie kämpfen derzeit vor Gericht um ihr gemeinsames Weingut Château Miraval in Südfrankreich – ein Streit im Wert von rund 140 Millionen Euro, der seit 2022 anhält und kein Ende in Sicht hat. Was wie ein Hollywood-Drama wirkt, zeigt ein universelles rechtliches Problem: Was passiert, wenn Paare gemeinsam Immobilien kaufen – und sich später trennen?

Der Miraval-Streit: Was bisher geschah

Angelina Jolie verkaufte 2021 ihren Anteil am Château Miraval an die Stoli-Tochter Tenute Del Mondo, ohne Brad Pitts Zustimmung einzuholen. Pitt klagte daraufhin 2022 – mit dem Argument, dieser Verkauf habe eine gemeinsam getroffene Absprache verletzt. Laut dem Nachrichtenportal IBTimes UK ist der Prozessbeginn aktuell für den 1. Februar 2027 geplant, doch Jolies Anwälte beantragten zuletzt, diesen Termin auf November 2027 zu verschieben.

Pitts Anwälte lehnen die Verzögerung ab und warnen: Wichtige Beweise könnten verloren gehen. Tatsächlich ist ein zentraler Zeuge, Jolies früherer Geschäftsführer Terry Bird, bereits verstorben. Laut Promiflash.de beschuldigt Pitt seine Ex-Frau, den Prozess bewusst zu verschleppen.

Der Fall illustriert, wie kompliziert es werden kann, wenn internationale Immobilien Teil einer Trennung werden – besonders wenn kein klarer Vertrag existiert.

Gemeinsame Immobilien: Ein unterschätztes Rechtsrisiko

In Österreich kaufen Paare häufig gemeinsam eine Immobilie – sei es ein Eigenheim, eine Ferienwohnung oder eine Anlageobjekt. Doch die rechtlichen Konsequenzen einer Trennung werden dabei oft unterschätzt.

Grundsätzlich gilt: Ohne schriftliche Vereinbarungen entscheidet das Gesetz. Laut dem Österreichischen Bundesministerium für Justiz wird bei unverheirateten Paaren das Eigentum nach dem tatsächlichen Eigentumsanteil aufgeteilt – also genau jenem Anteil, der im Grundbuch eingetragen ist. Wer 50 Prozent eingetragen hat, besitzt 50 Prozent – unabhängig davon, wer tatsächlich mehr bezahlt hat.

Bei Ehepaaren greift das eheliche Güterrecht, das bei einer Scheidung die Aufteilung des gemeinsam Aufgebauten regelt. Auch hier gilt: Immobilien, die beide genutzt haben, fallen in den Aufteilungsanspruch.

Was Paare vor dem Kauf regeln sollten

Ein Rechtsanwalt kann helfen, eine maßgeschneiderte Lösung zu finden. Folgende Punkte sollten vor dem Kauf einer gemeinsamen Immobilie schriftlich fixiert werden:

Eigentümeranteile genau definieren: Wer wie viel einbringt – Eigenkapital, laufende Kosten, Kreditanteile – sollte im Kaufvertrag oder in einem separaten Partnerschaftsvertrag festgehalten werden. Nur so können spätere Streitigkeiten über geleistete Zahlungen vermieden werden.

Vorkaufsrecht vereinbaren: Im Falle einer Trennung sollte geregelt sein, ob einer der Partner das Recht hat, den Anteil des anderen zu einem vorab definierten Preis zu erwerben. Ohne diese Regelung kann ein Verkauf an Dritte – wie im Fall Miraval – nicht verhindert werden.

Zustimmungspflichten festlegen: Für größere Entscheidungen wie den Verkauf oder die Belastung der Immobilie kann eine notarielle Zustimmungspflicht beider Partner vereinbart werden. Das verhindert einseitige Handlungen.

Regelungen für den Todesfall: Was passiert mit dem Anteil, wenn einer der Partner stirbt? Ohne Testament oder Partnerschaftsvertrag geht der Anteil an die gesetzlichen Erben – nicht automatisch an den überlebenden Partner.

Ehevertrag als Schutzinstrument

Ein Ehevertrag ist in Österreich rechtlich zulässig und bietet umfassenden Schutz. Darin können Paare festlegen, welche Vermögenswerte im Trennungsfall nicht geteilt werden, wie Immobilien bewertet werden und wer das Nutzungsrecht behält.

Wie in der ExpertZoom-Analyse zum Ehevertrag im Fall Bridgerton erklärt, ist ein solcher Vertrag keine Frage des Misstrauens, sondern des gegenseitigen Respekts und der Klarheit.

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und bedarf der Zustimmung beider Parteien. Er kann jederzeit – auch nach der Hochzeit – abgeschlossen oder angepasst werden.

Was passiert bei internationalen Immobilien?

Der Fall Miraval zeigt noch eine weitere Dimension: Was gilt, wenn die Immobilie im Ausland liegt? Hier wird es besonders komplex. In der Europäischen Union regelt die EU-Erbrechtsverordnung zwar grenzüberschreitende Erbfragen, für Scheidungen und Trennungen gelten jedoch nationale Gesetze – in diesem Fall französisches Recht.

Österreichische Staatsbürger, die im Ausland Immobilien kaufen, sollten sich unbedingt sowohl von einem österreichischen als auch von einem lokalen Rechtsanwalt beraten lassen. Unterschiedliche Eigentumsrechte, Steuerpflichten und Scheidungsrechte können die Situation erheblich verkomplizieren – und wie der Miraval-Streit zeigt, zu jahrelangen, kostspieligen Prozessen führen.

Der Unterschied zwischen Miteigentum und Gesamteigentum

In Österreich unterscheidet das Sachenrecht zwei wesentliche Eigentumsformen bei gemeinsamen Immobilien: Miteigentum und Gesamteigentum (auch Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum).

Beim Miteigentum besitzt jeder Partner einen klar definierten Anteil (z. B. 50/50 oder 60/40), über den er grundsätzlich frei verfügen kann – theoretisch auch ohne Zustimmung des anderen. Das ist die häufigste Form bei Paaren ohne Ehevertrag.

Beim Gesamteigentum dagegen gehört die Immobilie beiden gemeinsam als Ganzes, und kein Partner kann ohne Zustimmung des anderen Teile verkaufen oder belasten. Diese Form bietet mehr Schutz vor einseitigen Entscheidungen – entspricht aber strukturell dem, was Brad Pitt im Fall Miraval vergeblich eingefordert hat.

Ein auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann erklären, welche Form der Eigentümerstruktur für Ihre Situation sinnvoller ist – und wie Sie diese rechtssicher aufsetzen.

Was Sie jetzt tun können

Ob gemeinsame Eigentumswohnung, Ferienhaus oder Anlageimmobilie – wer heute klare Vereinbarungen trifft, vermeidet morgen teure Konflikte. Ein Rechtsanwalt, der auf Immobilienrecht oder Familienrecht spezialisiert ist, kann individuelle Vertragsklauseln ausarbeiten, die auf Ihre konkrete Situation zugeschnitten sind.

Auf der Plattform Expert Zoom finden Sie österreichische Rechtsanwälte, die auf Immobilienrecht spezialisiert sind und Sie online beraten können – schnell, unkompliziert und kosteneffizient. Gerade bei großen Anschaffungen lohnt es sich, rechtliche Fragen frühzeitig zu klären, bevor aus Liebe ein jahrelanger Rechtsstreit wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt in Österreich.

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