Anthony Head verstorben: Was Schauspieler-Erben über Tantiemen wissen müssen

Anthony Stewart Head, britischer Schauspieler bekannt aus Buffy und Ted Lasso, bei einer Veranstaltung

Photo : Flickr user RavenU / Wikimedia

Thomas Thomas GruberRechtsanwälte
4 Min. Lesezeit 5. Juni 2026

Der britische Schauspieler Anthony Head, weltweit bekannt aus "Buffy – Im Bann der Dämonen" und "Ted Lasso", ist am 5. Juni 2026 im Alter von 72 Jahren an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben. Seine Töchter Emily und Daisy Head bestätigten den Tod gegenüber der BBC. Mit Heads Tod richtet sich der Blick auch auf eine Frage, die viele Schauspielerfamilien beschäftigt: Was geschieht mit Tantiemen, Bildrechten und Image-Lizenzen?

Was bekannt ist

Anthony Stewart Head wurde durch die Rolle des Wächters Rupert Giles in sieben Staffeln "Buffy – Im Bann der Dämonen" (1997–2003) international berühmt. Später spielte er in "Ted Lasso" den ehemaligen AFC-Richmond-Besitzer Rupert Mannion. Daneben war er als Musiker aktiv und veröffentlichte mehrere Alben. Beide Töchter, Emily und Daisy, arbeiten ebenfalls als Schauspielerinnen.

Laut Familienangaben verstarb Head friedlich, umgeben von Angehörigen. Konkrete Details zu seinem Vermögen oder Testament wurden nicht veröffentlicht. Doch der Fall illustriert ein zentrales Thema des Künstlerrechts: Was passiert mit Tantiemen aus Serien, die jahrzehntelang im Streaming-Katalog laufen, und welche Rechte gehen auf die Erben über?

Tantiemen aus Serien – ein langlebiges Erbe

Wer in einer langlaufenden Serie wie "Buffy" eine Hauptrolle gespielt hat, generiert über Jahrzehnte Einnahmen. Diese Tantiemen, auf Englisch "residuals" genannt, fließen weiter, solange die Serie ausgestrahlt, verkauft oder gestreamt wird. Die Höhe richtet sich nach Vertrag, Land der Ausstrahlung und Plattform.

Nach österreichischem Recht zählen solche Einkünfte zum Nachlass. Erben treten in die bestehenden Verträge ein und übernehmen damit auch Steuer- und Verwaltungspflichten. Das Urheberrechtsgesetz regelt in den §§ 23 und 24, wie Verwertungsrechte vererbt werden.

Für Schauspieler gilt: Die Persönlichkeitsrechte erlöschen mit dem Tod, die wirtschaftlichen Verwertungsrechte bestehen jedoch bis zu 70 Jahre nach dem Ableben fort. Damit können auch Enkel oder Urenkel noch Einkünfte aus historischen Produktionen erzielen.

Bildrechte und Image-Lizenzen

Anders als bei den vermögenswerten Tantiemen verhält es sich mit dem Recht am eigenen Bild. Dieses ist in Österreich durch § 78 Urheberrechtsgesetz geschützt und gilt grundsätzlich nur zu Lebzeiten der abgebildeten Person. Nach dem Tod gehen allerdings bestimmte postmortale Schutzaspekte auf nahe Angehörige über. Diese können sich gegen kommerzielle Nutzung des Bildes wehren, wenn schutzwürdige Interessen verletzt werden.

Drei Punkte sind für Erben besonders wichtig:

  • Werbung mit Verstorbenen: Ohne Zustimmung der Angehörigen unzulässig, sofern noch zehn Jahre seit dem Tod nicht vergangen sind.
  • Fanmaterial und Merchandise: Verkauf von T-Shirts, Tassen oder digitalem Content mit Bildern kann untersagt werden.
  • Synchronisation und Stimmenklon: Die zunehmende Verwendung von KI-generierten Stimmen wirft neue Fragen auf, an denen aktuell auch der Europäische Gerichtshof arbeitet.

Was Erben praktisch tun sollten

Wer als Angehöriger das Erbe eines Künstlers antritt, steht vor einer Reihe administrativer Aufgaben. Erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht und Medienrecht empfehlen eine strukturierte Bestandsaufnahme.

Im ersten Schritt sollten alle Verträge gesichert werden: Agenturverträge, Verwertungsgesellschaften wie die VdFS oder VG Wort, sowie internationale Treuhänder. Ohne diese Dokumente bleiben Tantiemen oft jahrelang unbearbeitet bei den Plattformen liegen.

Im zweiten Schritt empfiehlt sich eine Meldung an die relevanten Verwertungsgesellschaften. In Österreich vertritt die VdFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden) die Rechte von Schauspielern. Eine Erbschaftsmeldung sichert den fortlaufenden Zahlungsfluss.

Im dritten Schritt sollte der steuerliche Status geklärt werden. Tantiemen werden in der Regel als sonstige Einkünfte versteuert. Bei internationalen Einnahmen greifen häufig Doppelbesteuerungsabkommen. Eine fachkundige Steuerberatung verhindert teure Fehler.

Was Künstler zu Lebzeiten regeln sollten

Heads Tod ist ein Anlass, das Thema Vermögensplanung für kreative Berufe ernst zu nehmen. Schauspieler, Musiker und Autoren haben oft unregelmäßige, aber sehr langlebige Einkommensströme. Ohne klare Regelung drohen Streit, Steuernachzahlungen und Wertverlust.

Empfehlenswert ist ein detailliertes Testament mit Auflistung sämtlicher Verträge und Verwertungsrechte. Eine Vorsorgevollmacht regelt zudem, wer im Krankheitsfall Verträge unterschreiben darf. Bei vermögenden Künstlern lohnt sich darüber hinaus die Gründung einer Privatstiftung oder GmbH, die die Verwertungsrechte hält und steuerlich optimiert.

Auch eine Treuhandregelung für die Verwertung des Nachlasses ist sinnvoll. Diese sichert, dass die Werke im Sinne des Verstorbenen weitergenutzt werden. Gerade bei Familien mit minderjährigen Kindern oder zerstrittenen Konstellationen verhindert eine klare Regelung jahrelange Auseinandersetzungen.

Internationale Dimension

Heads Karriere erstreckte sich über das Vereinigte Königreich, die USA und zahlreiche internationale Märkte. Seine Tantiemen flossen damit aus mehreren Rechtsordnungen. Für Erben bedeutet das: Sie müssen sich mit englischem, amerikanischem und gegebenenfalls österreichischem Recht parallel auseinandersetzen.

Besonders die US-amerikanische SAG-AFTRA-Gewerkschaft verwaltet einen Großteil der Residuals für TV- und Filmschaffende. Eine internationale Nachfolgeregelung sollte daher zwingend einen Anwalt mit Erfahrung im transatlantischen Medienrecht einbinden. Kosten und Aufwand sind hoch, aber bei langjährigen Hit-Serien rechnet sich die Investition meist innerhalb der ersten Jahre.

Was Sie jetzt mitnehmen sollten

Der Tod eines Schauspielers wie Anthony Head wirft mehr Fragen auf als ein typischer Sterbefall. Tantiemen, Bildrechte und internationale Verträge erfordern fachliche Expertise. Wer selbst kreativ arbeitet oder einen kreativen Angehörigen hat, sollte das Thema nicht verdrängen.

Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt für Erb- und Urheberrecht kostet typischerweise zwischen 100 und 200 Euro. Sie bringt Klarheit, welche Verträge bestehen, welche Tantiemen fließen und wie das Erbe steuerlich optimiert werden kann. In komplexen Fällen kann eine fundierte Beratung den Unterschied zwischen geordneter Nachfolge und jahrelangem Streit ausmachen.

Die Lebensleistung eines Künstlers verdient eine ebenso durchdachte Verwaltung wie sein künstlerisches Werk selbst.

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