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TVöD-VKA — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom

Der TVöD-VKA regelt die Arbeitsbedingungen von rund 2,3 Millionen kommunalen Beschäftigten in Deutschland. Unser kostenloser Rechner ermöglicht fünf Berechnungen: Brutto-Netto-Lohn nach EG-Tabelle 2026, Abfindung nach § 1a KSchG, Urlaubsanspruch nach § 26 TVöD, Kündigungsfrist nach § 34 TVöD und kommunale Zusatzversorgung (ZVK/ATV-K). Alle Werte auf Stand 2025/2026.

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Häufig gestellte Fragen

  • Was regelt der TVöD-VKA?

    Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst — Bereich Kommunen (TVöD-VKA) regelt die Arbeitsbedingungen von rund 2,3 Millionen Beschäftigten in Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Unternehmen. Er legt Entgeltgruppen, Arbeitszeiten, Urlaub, Zuschläge, Kündigungsfristen und die betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) fest. Vertragsparteien sind die VKA (Arbeitgeber) sowie ver.di, dbb Tarifunion und komba (Gewerkschaften).

  • Wie hoch ist die Tariferhöhung 2025/2026 im kommunalen öffentlichen Dienst?

    Der Tarifabschluss vom 6. April 2025 sieht folgende Erhöhungen vor: Ab 1. April 2025 steigen die Entgelte um 3,0 Prozent (mindestens 110 Euro monatlich). Ab 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 31. März 2027.

  • Wie berechne ich meine Abfindung nach dem TVöD-VKA?

    Der TVöD-VKA enthält keine eigenständige Abfindungstabelle. Bei betriebsbedingter Kündigung gilt § 1a KSchG: 0,5 Monatslöhne je Beschäftigungsjahr (halbe Jahre werden aufgerundet). Beispiel: 12 Jahre Beschäftigung × 0,5 × 3.500 € Bruttolohn = 21.000 € Abfindung. Im Sozialplan können höhere Beträge vereinbart werden. Unser kostenloser Abfindungsrechner oben hilft bei der Schätzung.

  • Wie viele Urlaubstage haben kommunale Beschäftigte im TVöD?

    Kommunale Beschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-VKA haben nach § 26 TVöD einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche). Das gesetzliche Minimum nach § 3 BUrlG beträgt nur 20 Arbeitstage — der TVöD gewährt also 10 Tage mehr. Ab dem Jahr 2027 steigt der Anspruch auf 31 Arbeitstage.

  • Welche Kündigungsfristen gelten im TVöD-VKA?

    Der TVöD-VKA regelt Kündigungsfristen in § 34 abweichend vom BGB. Wichtig: TVöD-Kündigungen enden regelmäßig zum Quartalsende. Die Staffel für den Arbeitgeber: bis 6 Monate = 2 Wochen, bis 1 Jahr = 1 Monat zum Monatsende, über 1 Jahr = 6 Wochen zum Quartalsende, ab 5 Jahren = 3 Monate, ab 8 Jahren = 4 Monate, ab 10 Jahren = 5 Monate, ab 12 Jahren = 6 Monate. Besonderer Schutz: Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und Alter ≥ 40 (Tarifgebiet West) ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

  • Welche betriebliche Altersvorsorge erhalten kommunale Beschäftigte?

    Kommunale Beschäftigte sind pflichtversichert in der kommunalen Zusatzversorgungskasse (ZVK) ihrer Region (z. B. RZVK NRW, ZVK Bayern). Rechtsgrundlage ist der ATV-K (Altersvorsorge-TV-Kommunal). Der Arbeitgeber zahlt eine Umlage (typisch 5–8 % des Bruttoentgelts). Zusätzlich können Beschäftigte nach § 1a BetrAVG Entgeltumwandlung nutzen — bis zu 322 €/Monat (4 % der RV-BBG) steuer- und SV-frei, mit gesetzlichem AG-Zuschuss von mindestens 15 %.

  • Was ist mein Nettolohn in EG 8 Stufe 3 nach TVöD-VKA?

    In EG 8 Stufe 3 beträgt das Bruttomonatsgehalt nach der Tabelle ab 1. Mai 2026 rund 3.843,96 €. Der Nettolohn hängt von Steuerklasse, Kinderstatus, Kirchenmitgliedschaft und Bundesland ab. Mit unserem kostenlosen Lohnrechner oben können Sie Ihren persönlichen Nettolohn exakt für Ihre Situation berechnen.

  • Ist der TVöD-VKA allgemeinverbindlich?

    Nein, der TVöD-VKA ist nicht für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt nur für tarifgebundene Parteien — also für Arbeitgeber, die Mitglied im VKA sind, und Beschäftigte, die Mitglied in ver.di, dbb Tarifunion oder komba sind. Viele kommunale Arbeitgeber wenden den TVöD jedoch auch auf nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte an, indem sie ihn arbeitsvertraglich in Bezug nehmen.

  • Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TVöD-VKA 2026?

    Ab dem 1. Januar 2026 gilt im VKA-Bereich ein vereinheitlichter Satz von 85 Prozent des durchschnittlichen Septembergehalts für alle Entgeltgruppen. Zuvor galten gestaffelte Sätze (EG 1–8: 84,51 %, EG 9a–12: 70,28 %, EG 13–15: 51,78 %). Die Auszahlung erfolgt im November. Seit 2026 können außerdem bis zu drei Tage der Jahressonderzahlung in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden.

  • Welche Zuschläge erhalten kommunale Beschäftigte nach TVöD?

    Nach § 8 TVöD erhalten Beschäftigte folgende Zuschläge: Überstunden 30 %, Nachtarbeit (21–6 Uhr) 20 %, Sonntagsarbeit 25 %, Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich 35 %, ohne Freizeitausgleich 135 %. Schicht- und Wechselschichtzulagen wurden durch den Tarifabschluss 2025 erhöht und werden ab 2027 dynamisch angepasst.

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