TV-L — kostenloser Tarifrechner 2026 | Expert Zoom
Der TV-L regelt Entgelt, Urlaub und Kündigung für 1,1 Mio. Länderbeschäftigte. Der kostenlose Rechner deckt 5 Bereiche ab: Nettolohn aus der TV-L-Entgelttabelle (EG 1–15), Abfindung nach § 1a KSchG, Urlaubsanspruch (30 Tage), Kündigungsfristen nach § 34 TV-L sowie VBL-Zusatzversorgung — alles mit aktuellen Sätzen 2025/2026.
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Häufig gestellte Fragen
Was regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)?
Der TV-L regelt die Arbeitsbedingungen von rund 1,1 Millionen Beschäftigten in 15 deutschen Bundesländern: Entgelt (EG 1–15 mit je 6 Stufen), Arbeitszeit (38,5–40 h/Woche je nach Bundesland), Urlaub (30 Arbeitstage), Jahressonderzahlung, Kündigung sowie die VBL-Zusatzversorgung. Hessen führt eigene Haustarifverträge und ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).
Wie hoch ist die Tariferhöhung 2026 im TV-L?
Ab dem 1. April 2026 steigen die TV-L-Entgelte um 2,8 %, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Weitere Erhöhungen folgen: +2,0 % ab 1. März 2027 und +1,0 % ab 1. Januar 2028. Daneben wurden Schicht- und Wechselschichtzulagen ab 1. Juli 2026 deutlich erhöht (Schichtzulage von 40 auf 100 Euro). Die Tarifperiode läuft vom 1. November 2025 bis 31. Januar 2028.
Wie berechne ich meine Abfindung im öffentlichen Dienst der Länder?
Der TV-L enthält keine eigenständige Abfindungsregel. Es gilt die gesetzliche Formel nach § 1a KSchG: 0,5 Bruttomonatslohn × Beschäftigungsjahre (halbe Jahre werden aufgerundet). Bei betriebsbedingten Kündigungen in größerem Umfang können Sozialpläne nach §§ 111–113 BetrVG höhere Abfindungen vorsehen. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die steuerliche Belastung erheblich senken.
Wie viele Urlaubstage haben TV-L-Beschäftigte?
TV-L-Beschäftigte haben nach § 26 TV-L Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Jahr (5-Tage-Woche). Das sind 10 Tage mehr als das gesetzliche Minimum des Bundesurlaubsgesetzes (§ 3 BUrlG: 20 Arbeitstage). Ein separates Urlaubsgeld ist tariflich nicht mehr vorgesehen. Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig nach Arbeitstagen pro Woche berechnet.
Welche Kündigungsfristen gelten im TV-L?
TV-L § 34 sieht für Arbeitgeberkündigungen Fristen zum Quartalsende vor: nach 1 Jahr 6 Wochen, nach 5 Jahren 3 Monate, nach 8 Jahren 4 Monate, nach 10 Jahren 5 Monate, nach 12+ Jahren 6 Monate. Beschäftigte, die in Westdeutschland mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber tätig sind und das 40. Lebensjahr vollendet haben, sind ordentlich unkündbar (§ 34 Abs. 2 TV-L). Diese Regelung gilt in Ostdeutschland ab 1. Januar 2027.
Welche betriebliche Altersvorsorge erhalten TV-L-Beschäftigte?
TV-L-Beschäftigte sind obligatorisch bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) pflichtversichert. Der Arbeitgeber zahlt eine Umlage von 6,45 % des Bruttoentgelts; der Arbeitnehmer-Eigenbeitrag beträgt 1,41 %. Zusätzlich kann per Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG bis zu 322 Euro/Monat (4 % BBG-RV 2025) steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, mit einem gesetzlichen AG-Zuschuss von mindestens 15 %.
Wie hoch ist mein Nettolohn in EG 9a Stufe 3 nach TV-L?
In EG 9a Stufe 3 beträgt das Bruttomonatsgehalt ab 1. April 2026 rund 4.711 Euro. Bei Steuerklasse I, keinen Kindern und ohne Kirchensteuer ergibt sich nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen (KV ~8,15 %, PV ~2,3 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %) und Lohnsteuer ein Netto von etwa 2.950–3.050 Euro monatlich. Nutzen Sie den kostenlosen TV-L-Rechner auf dieser Seite für Ihre individuelle Berechnung.
Ist der TV-L allgemeinverbindlich?
Nein, der TV-L ist kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag im Sinne von § 5 TVG. Er gilt kraft beiderseitiger Tarifbindung für Arbeitgeber, die der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) angehören, und für Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaften (ver.di, dbb Tarifunion). In der Praxis wird er bei Neueinstellungen häufig vertraglich in Bezug genommen.
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